INTERNETKAUF

Nach einem Urteil des Landgerichts Gießen kommt beim Internetkauf der Vertrag erst zustande, wenn der Händler die Ware losschickt (beck-aktuell).

Ich finde es seltsam, dass ich trotz – wie auch immer formulierter – Bestätigungsmail als Kunde erst über einen wirksamen Vertrag verfügen soll, wenn die Ware auf den Postweg geht.

Solche Urteile können sich auch als Bumerang für Onlineversender erweisen. Immerhin habe ich als Kunde dann ja die Möglichkeit, noch problemlos von meinem Angebot runterzukommen. Denn an das Angebot bin ich nur solange gebunden, wie ich „den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf“ (§ 147 Abs. 2 BGB). Außerdem hätte ich die Möglichkeit, eine Frist zur Annahme des Angebotes in Form der Lieferung zu setzen. Lässt der Anbieter diese Frist verstreichen, wäre mein Angebot erloschen (§ 148 BGB).

Lässt sich der Versender also über Gebühr Zeit mit der Lieferung, könnte ich entweder auf die gesetzte Frist verweisen oder mein Angebot ausdrücklich widerrufen und es würde gar kein Vertrag zustande kommen. In solchen Fällen bräuchte man dann noch nicht einmal zu streiten, ob das Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz besteht und ggf. wirksam ausgeübt wurde.

KEINE CHANCE

Ich sehe es noch vor mir, wie der Vorsitzende Richter am Landgericht ziemlich überheblich tat. Meine Klage machte er jedenfalls tüchtig runter. Keine Anspruchsgrundlage, nicht genug Tatsachen, ziemlich abwegige rechtliche Argumentation.

Sein dringender Rat: „Nehmen Sie die Klage zurück, das spart wenigstens Geld.“

Diesen Rat haben wir nicht befolgt. Jetzt kriege ich das Berufungsurteil des Oberlandesgerichts. Darin stehen die gleichen Argumente: Anspruchsgrundlage verkannt, nicht genug vorgetragen, krude rechtliche Ausführungen.

Allerdings in Bezug auf die Gegenseite…

100 % RABATT

100 % RABATT

Pressetext:

Explodierende Nebenkosten – Was darf der Vermieter abrechnen? / VHS-Vortrag zu wichtigen Fragen des Mietrechts

VELBERT-NEVIGES. Die Nebenkosten werden bald zur „zweiten Miete“. Der Blick auf die jährliche Abrechnung und die Nachzahlung bedeutet für viele Mieter einen Schock. Etwas Licht in den Nebel um die Nebenkostenabrechnung bringt ein Vortragsabend der Volkshochschule Velbert-Heiligenhaus am Montag, 10. November 2003. Dozent ist Udo Vetter, Rechtsanwalt aus Düsseldorf.

Erläutert wird, welche Nebenkosten überhaupt abgerechnet werden dürfen. Häufig finden sich Positionen in den Abrechnungen, die überhaupt nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Ein großes Problem nach der Mietrechtsreform sind auch die Abrechnungsmaßstäbe. Vermieter dürfen jetzt grundsätzlich nur noch nach Quadratmetern oder Verbrauch abrechnen. Viele Abrechnungen werden aber nach wie vor nach anderen Maßstäben erstellt und sind deshalb unwirksam. Der Vortrag richtet sich deshalb auch an Vermieter, die mit klaren Abrechnungen Streit vermeiden wollen.

Die Veranstaltung in Velbert-Neviges beginnt um 19 Uhr im Raum 16 des David-Peter Hauses, Wilhelmstraße 16.

Natürlich gilt wieder mal, dass sich law blog-Leser den Eintritt sparen. Bitte beim Dozenten vorsprechen :-)

SEITENWECHSEL (?)

SEITENWECHSEL (?)

Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, der sich als Betreiber der Seite „dialer & recht“ und als rege publizierender Online-Anwalt einen Namen gemacht hat, vertritt ab sofort den Dialer-Anbieter Mainpean im Rechtsstreit mit der Regulierungsbehörde. Diese hatte vor einigen Tagen knapp 400.000 (!) Dialern der Firma die Lizenz entzogen.

Wie die Pressemitteilung von „dialer & recht“ zeigt, erfordert dieser offensichtliche Positionswechsel einen gewissen argumentativen Spagat. Für mich ist zumindest nicht vorstellbar, dass es überhaupt 400.000 seriöse Angebote im Einzugsbereich einer deutschen Software-Firma geben könnte. (Tatsächlich ist mir noch kein halbes Dutzend seriöser Dialerangebote begegnet.)

Andererseits sind wir Anwälte natürlich von Berufs wegen opportunistisch eingestellt. Wir vertreten dessen Interessen, der uns dafür bezahlt. Ich sehe mich also nicht in der Lage, den Kollegen für sein neues Mandat zu kritisieren.

(link gefunden bei Vetretbar.de)

PRÜFUNGSANGST

PRÜFUNGSANGST

Es gibt doch noch Anlässe, bei denen selbst gestandene Anwälte richtig zittern. Einen Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht zum Beispiel. Heute morgen war die 2. von 3 Klausuren. Kurz vor dem Start um 8.30 Uhr betrachtete ein etwa 10 Jahre älterer Kollege auf der Toilette im SAS-Hotel sein aschfahles Gesicht im Spiegel:

„Ist ja wie beim Staatsexamen, hätte auch nicht gedacht, dass ich mir so was nochmal antue.“

Ich sehe es zum Glück etwas gelassener. Mir sitzt aber auch kein Chef im Nacken, der im Versagensfalle über 2000 Euro Kursgebühren sowie 12 vergeudetete Arbeitstage moppert. Außerdem habe ich das alles im Strafrecht schon mal hinter mich gebracht.

NÄRRISCH

NÄRRISCH

Für die Düsseldorfer Karnevalisten bricht die Welt zusammen. Nach dem neuen Waffenrecht – in Kraft seit dem 1. April – brauchen die Prinzengardisten Waffenscheine für ihre Degen , berichtet der Express. Wer auf dem Rosenmontagszug mit einer geschärften Stichwaffe ohne Ausnahmegenehmitung erwischt wird, dem droht eine saftige Strafe. Sagt der Sprecher der Düsseldorfer Polizei.

Bevor die Jecken aber ihre Degen rundschleifen (was spricht eigentlich dagegen?), drohen sie lieber damit, den ganzen Karneval plattzumachen.

Ein neues Gesetz, das uns von echten Übeln befreit! Wie lange haben wir darauf gewartet…

ANGEBOT

Die Bahncard für nur 100 Euro – also zum halben Preis? Die Bahn hat offensichtlich an tausende Kunden dieses Schnäppchenangebot geschickt, berichtet Spiegel online.

Der Fall könnte es zum Klassiker im Jurastudium bringen. Dort diskutieren sich Anfangssemester seit jeher die Köpfe heiß, wann ein rechtsverbindliches Angebot vorliegt. Und wann es sich lediglich um eine „invitatio ad offerendum“ handelt, also eine Einladung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben. Klassischer Fall sind Werbeprospekte und Flugblätter.

Ohne jetzt einen juristischen Kommentar aus dem Regal zu holen, meine ich, man kann von einem verbindlichen Angebot ausgehen, wenn der Kunde einfach nur noch „Ja“ sagen muss; zum Beispiel durch Absendung des Bestellformulars. Die Bahn könnte also ganz schön in die Klemme kommen.

PS an Frau Lösche von der Bahn: Zu dem Preis würde ich auch eine Bahncard nehmen…

EHRLICH

Die Tür zu unserem Sekretariat quietscht. Weil es ja sonst keiner macht, habe ich mich angeboten, das Ölkännchen aus dem Keller zu holen.

Meine Mitarbeiterin meinte darauf hin:

Aber wenn ihre Bürotür mal quietscht, können sie das ruhig lassen.

Wir haben verstanden.

PAUSCHAL

Pauschale Schuldanerkenntnisse und unterschriebene „Stundenzettel“ hindern den Kunden nicht, später Mängel der Dienstleistung zu rügen. Das OLG Celle wies die Vergütungsforderung einer „Unternehmensberatung“ zurück, die sich vornehmlich auf solche Quittungen gestützt hatte (beck-aktuell).

Das Urteil könnte weitreichende Bedeutung gewinnen. Immerhin lassen sich auch Handwerker und andere Dienstleister immer wieder gerne vor Ort nicht nur die gearbeiteten Stunden quittieren, sondern auch, dass ihre Arbeit mängelfrei ist. Für Kunden kann es damit leichter werden, sich von – meistens leichtfertig – erteilten Unterschriften zu lösen.

SPEICHELTEST

Ein Ex-Jurastudent aus Bochum berichtet in Spiegel online über seine Einladung zum Massengentest:

Als inzwischen ehemaliger Student soll ich auf der Polizeiwache meiner Heimatstadt erscheinen. Ein Massenvergewaltiger hat mindestens 20 Frauen in Bochum und Umgebung vergewaltigt. Männlich und in Bochum gewohnt, zwischen acht und 88 Jahren alt – ich war irgendwie… verdächtig.

Zu meinem Glück treibt der Täter erst seit 9 Jahren sein Unwesen. Ich habe zwar auch in Bochum studiert, bin aber schon seit 10 Jahren fertig. Da stehe ich auf der Fahndungsliste wahrscheinlich nicht ganz oben. Allerdings würde ich auch nicht freiwillig zum Test erscheinen.

Gründe dafür sind im Artikel genug aufgeführt.

RECHTSANWALT

Es spricht der Düsseldorfer Oberbürgermeister:

„Es ist schon verwunderlich, wie die letzten Protagonisten kommunistischen Denkens deutsche Gerichte für ihre Öffentlichkeitsarbeit instrumentalisieren können“.

Was war geschehen? Oberbürgermeister Joachim Erwin hatte in einer Pressekonferenz der Messegesellschaft auf einen Journalisten geantwortet, so dämliche Fragen stelle sonst nicht mal der verrückte Kommunist in seinem Stadtrat.

Der PDS-Abgeordnete sah sich daraufhin in seiner Ehre gekränkt und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen Erwin. Diese Verfügung hat das Landgericht Düsseldorf jetzt bestätigt (Einzelheiten).

Die Entscheidung des Landgerichts ist juristisch sicher vertretbar. Deshalb verwundert es schon, wenn ein Oberbürgermeister so unsachlich darauf reagiert.

Aber auch hierfür gibt es natürlich eine Erklärung: Herr Erwin ist Rechtsanwalt…

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

ANZÜGLICH

ANZÜGLICH

Ein Baugeselle sagte zu einer Personalsachbearbeiterin nach einem Streit über eine Spesenabrechnung:

„So Frauen wie dich hatte ich schon hunderte.“

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat, so der Anwalt-Suchservice, die fristlose Kündigung abgesegnet.

Bei dem Urteil mag eine Rolle gespielt haben, dass der Arbeitnehmer erst wenige Wochen im Betrieb war. Also hatte er keinen Kündigungsschutz (erst ab 6 Monaten). Vielleicht galt auch eine Probezeit.

In einem Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz würde es wohl nicht ohne Abmahnung gehen. Zumal es sich ja auch noch um eine Branche handelt, die nicht gerade für ihren sanftmütigen Umgangston bekannt ist.

AUF DER FLUCHT

Gestern pflaumt mich im Intercity eine Frau an, weil ich das Behinderten-WC aufgesucht habe. Ich habe zwar weit und breit keinen Behinderten gesehen, aber sie fand es trotzdem empörend, dass ein Nichbehinderter auf dem Behinderten-WC pieselt.

Ich versuchte ihr zu erklären, dass ein behindertengerechtes WC nicht bedeutet, dass es nur von Behinderten genutzt werden darf. Immerhin ist die Sachlage hier ja etwas anders als bei einem Behindertenparkplatz.

Bevor sie mich mit dem Regenschirm schlagen konnte, bin ich zurück in die 1. Klasse geflüchtet. Da hat sie sich zum Glück nicht reingetraut, weil von der anderen Seite gerade der Schaffner kam.

Es bleiben aber quälende Fragen. Kennt jemand die Antwort?