EILIG!!!!???r

Das Gesetz meint es gut. Wer in Untersuchungshaft geht, kann Haftprüfung beantragen. Spätestens 14 Tage nach dem Antrag muss eine mündliche Verhandlung stattfinden.

In der Theorie. Die Praxis sieht mitunter so aus:

4 Tage vor Ablauf der Frist.

Gericht: „Wir haben die Akte nicht.“

Staatsanwaltschaft: „Ja, die Akten liegen hier. Die sind noch nicht wieder ans Gericht geschickt. Machen wir aber gleich. Die Akten gehen per Eilboten raus.“

Am nächsten Tag.

Richter: „Ich kann keinen Termin anberaumen, wenn ich keine Akten habe.“

Staatsanwaltschaft: „Die Akten waren hier. Jetzt sind sie in der Bildstelle. Da werden Fotokopien gemacht. Die Akten sollten eilig ans Gericht? Davon ist mir nichts bekannt, aber ich bin ja nur eine Vertretung.“

Der Staatsanwalt persönlich: „Ja, da ist was schiefgelaufen. Aber die Akten gehen gleich raus. Ich kümmere mich persönlich darum.“

Einige Tage später, einen Tag nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Gericht: „Wir haben immer noch keine Akten. Fragen sie bei der Staatsanwaltschaft.“

Dort geht niemand ans Telefon. Dafür klingelt in unserem Anwaltsbüro der Paketbote. Er bringt eine komplette Kopie der Ermittlungsakte.

Wenn der Richter gleich aus einer Sitzung raus ist, werde ich ihn anrufen und anbieten, eine Kopie meiner Kopie mit dem Rotrunner zu schicken. Dass Anwälte dem Gericht Akteneinsicht gewähren, ist zwar etwas ungewöhnlich, scheint mir aber der letzte Ausweg zu sein.

Habe ich schon erwähnt, dass die Entfernung zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht ca. 250 Meter beträgt?

VORBESTRAFT

Durch die Friedmann-Berichte geistern immer wieder die magischen 90 Tagessätze. Diese Strafe kann man angeblich kriegen, ohne vorbestraft zu sein.

Stimmt nicht ganz.

Vorbestraft ist man schon ab einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen. Das ist die Mindeststrafe (§ 40 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch).

Allerdings gibt es die Vorschrift, dass man eine Vorstrafe nicht offenbaren muss, wenn diese 90 Tagessätze Geldstrafe oder drei Monate Freiheitsstrafe nicht überschreitet (§§ 53, 32 Bundeszentralregistergesetz).

Diese kleineren Strafen stehen auch nicht im normalen Führungszeugnis, so dass man gegenüber Arbeitgebern etc. „clean“ ist. In Führungszeugnisse für Behörden werden die Strafen jedoch unter gewissen Umständen aufgenommen, so dass es beim Angel-, Führer- oder Gewerbeschein doch Probleme geben kann.

Der Tagessatz entspricht übrigens dem täglichen Nettoeinkommen (Monatseinkommen : 30). Wenn also morgen Friedmanns Tagessatz durch die Blätter rauscht, lesen vor allem Anwälte genau mit. Eine seltene Gelegenheit, mal zu erfahren, was Kollegen so verdienen…

NOTEBOOKS, SUPERGÜNSTIG

NOTEBOOKS, SUPERGÜNSTIG

Die ebay-Masche läuft immer gleich. Erstmal zig gute Bewertungen sammeln, dann einfach nicht mehr liefern. „dewedo“ aus Dortmund hat es offensichtlich genauso gemacht. Er bot Acer Notebooks für ziemlich günstige € 999,00 zum Sofortkaufen an.

Am Ende so erfolgreich, dass ihm anscheinend die Notebooks ausgingen. 62 Besteller kriegten nichts mehr für ihr Geld, das sie im Vertrauen auf die ordentlichen Bewertungen vorab überwiesen hatten. Das Trauerspiel lässt sich übrigens noch über die ebay-Mitgliedersuche nachverfolgen.

Jetzt sitzt dewedo nach fast 1-jähriger Flucht in der JVA Dortmund und wartet auf seinen Prozess.

Bis hier ist die Geschichte Alltag. Der Clou ist, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund es geschafft hat, € 14.706,00 Euro auf einem „Geschäfts“-Konto von dewedo zu beschlagnahmen. Das wäre nicht jeder Staatsanwaltschaft gelungen. Insoweit ein ausdrückliches Kompliment!

Just heute ist dann auch das Zivilurteil in der Post, in dem dewedo zur Rückzahlung an meinen Mandanten verurteilt wird. Das Urteil benötigen wir, um Rechte an der beschlagnahmten Summe geltend zu machen. Mal sehen, wie viel am Ende rauskommt. Zur Not können wir ja auch noch den Arbeitslohn in der Strafhaft pfänden. Dann kommt das Geld zwar centweise, aber meinem Mandanten wird es trotzdem ein Vergnügen sein…

Nachtrag: Ein aktueller Fall.

WELLE

Hmm, was rät man einem Mandanten, der von einer heranbrausenden Kündigungswelle in seiner Firma erfahren hat?

Er kann einen Antrag auf Anerkennung als Schwerbehinderter stellen. Irgendein Zipperlein hat schließlich jeder. Der Kündigungsschutz gilt für die gesamte Dauer des Verfahrens. Das kann Monate dauern. Der Antrag wird beim örtlichen Versorgungsamt gestellt.

Für den Betriebsrat kandidieren. Wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlages. Falls es keinen Betriebsrat gibt, einfach eine Wahl in die Wege leiten. Wer Wahlvorstand wird, ist erst mal unkündbar.

Heiraten. Schon die Ehe als solche lässt den Arbeitnehmer in der Sozialauswahl nach oben rücken. Wenn alle Papiere vorhanden sind und das Standesamt auf Zack ist, kann man mittlerweile in 24 bis 48 Stunden verheiratet sein. Grund: Der Gesetzgeber hat das langwierige Aufgebot abgeschafft.

Den Sonntagabend sinnvoll nutzen – und ein Kind zeugen. Unterhaltsverpflichtungen, auch künftige, sind Joker bei der Sozialauswahl.

Weitere Anregungen sind willkommen.

Nachtrag: Ein guter Artikel zum Thema.

ANGEBOT

Wir versteigern bei ebay eine coole Rechtsprechungs-CD.

Falls sich der Käufer auf den law blog bezieht, gibt es auf den Endpreis 30 % Rabatt.

Die Auktion findet sich hier.

BEZAHLTER URLAUB

Wer seinen Arbeitsplatz verliert, hat Anspruch auf bezahlten Bewerbungsurlaub. Vorstellungstermine, Behördengänge etc. gehen zu Lasten den Noch-Arbeitgebers. Sie müssen nicht im Rahmen des normalen Urlaubs erledigt werden.

Eines der wenigen Arbeitnehmerrechte, die man – eine Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt – vor dem Arbeitsgericht gnadenlos durchsetzen kann. Schließlich hat man in der Situation kaum was zu verlieren.

Weitere Einzelheiten in der Süddeutschen Zeitung.

NADELSTICHE

Drogen in besseren Verhältnissen:

Ich saß in einer Hotelsuite und interviewte einen der renommiertesten Regisseure Deutschlands. Seit einiger Zeit hatte ich dazu übergehen müssen, in die kleinen Adern auf meinem Handrücken und auf den Fingern zu injizieren. Die Venen an meinen Armen waren völlig zerstört. Mittlerweile sahen meine Hände aus wie Klauen aus einem Horrorfilm – geschwollen, entzündet, zerstochen. Ich trug nur noch Pullover mit sehr langen Ärmeln.

Eine lesenswerte Reportage bei Spiegel online.

SCHRUMPFHODEN

Hi. Während mein Trizeps schwillt, beantworte ich heute die Frage aller Fragen:

Wie kommt ein Anwalt an Mandanten?

Er kann zum Beispiel mal wieder zum Sport gehen. Dafür bietet sich ein Samstagmorgen ja an. Ich persönlich ziehe das Fitness-Studio vor. Im Golfclub gibt es nur Anwälte, die schon einen Zahnarzt haben, und Zahnärzte, die schon einen Anwalt haben. Golfclubs mit den potenziell interessanten Mandanten nehmen keine Anwälte und Zahnärzte auf, damit man in Ruhe Golf spielen kann.

Ich stemme also heute morgen ein paar Hanteln, als mich ein stämmiger Junge anspricht. Ja, ich bin öfter hier. Könnte noch öfter sein. Ob ich auf Masse trainiere. Ob ich Interesse an Nahrungsergänzungsprodukten habe. Alles Importware. Vom Feinsten. Vitamintabletten, hochdosiert direkt vom Muscle Beach? Auch im Angebot. Wir verabreden uns nach dem Training auf dem Parkplatz.

Er kramt schon im Kofferraum. Wo normalerweise das Reserverad liegt, hat er Tupperboxen mit vielen bunten Schachteln. Bevor ich nach Vitaminen fragen kann, empfiehlt er mir eine Kur mit Spiropent. „Nimm´ste 6 Wochen, bringt 3 Kilo reine Masse.“ Ich erzähle ihm von einem Bekannten, der davon ein hulkmäßiges Matschgesicht bekommen hat, das erst Monate nach Absetzung wieder weggegangen ist.

Also kein Spiropent. Er hält mir das Testosteron-Depot von Jenapharm unter die Nase. „Kann ich dir für 4 Euro pro Injektion lassen. Ist sozusagen Einführungspreis.“ Ich versuche ihm klarzumachen, dass ich etwas breitere Schultern ungern gegen Schrumpfhoden eintauschen würde. Aber der Junge ist nicht zu bremsen. „Das Gequatsche mit den Nebenwirkungen, sind doch alles Gerüchte. Guck´mich an, ey.“ Ich übersehe dezent seine Laurabolin-Akne unterm Muscleshirt. Und den leichten Trend zu Hängebrüsten (den roten Tigern sei Dank).

Also doch nur Vitamine. Er gibt nicht auf. „Haste ab und zu Stress?“ Das kann ich nicht abstreiten. „Hier, ich schenk´ dir eine. Einmal mit Viagra, willste nicht mehr ohne.“ Am Ende habe ich amerikanische Vitamine, eine babyblaue Pille und seine Handynummer. Ich gebe ihm meine Visitenkarte. „Och ´n Anwalt. Für Strafrecht. Cool, vielleicht brauche ich dich ja mal.“

Mit Sicherheit – wenn er die Leute im Studio weiter so bedenkenlos anquatscht. Oder hätte ich ihm sagen sollen, dass der Mittdreißiger, der im Studio ein paar Meter weiter mit seiner Frau ein Probetraining machte, Staatsanwalt ist?

FREIZEITPLANUNG

Sex am Steuer ist nicht strafbar, meldet Reuters (via IT & W).

Ein deutscher Autofahrer hatte sich mit einer blonden Anhalterin während der Fahrt vergnügt („a blonde hitchhiker sitting astride him“!) und war dabei in ein Straßenschild gebumst (Duden: ugs. für dröhnend aufschlagen). Er wurde nur wegen Fahrerflucht verurteilt, weil der deutsche Gesetzgeber nicht an Sex am Steuer gedacht hat. So wird jedenfalls der Kölner Gerichtssprecher zitiert.

Bevor jetzt alle Gelangweilten dieser Republik ihre Wochenendplanung über den Haufen werfen, möchte ich auf ein gewisses Risiko hinweisen:

Nach § 315 c StGB wird wegen Gefährdung des Straßenverkehrs bestraft, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

Ein körperlicher Mangel ist beispielsweise Übermüdung, also ein willentlich steuerbarer Umstand. Wenn man seinen eigentlich fürs Fahren benötigten Körper aber nicht willentlich durch Übermüdung, sondern zum Beispiel mittels eines „hitchhikder astride“ nicht unerheblich vom eigentlichen Verkehrsgeschehen ablenkt, könnte man mit einiger juristischer Auslegungsroutine auch darin einen körperlichen Mangel sehen.

Freiheitsstrafe: bis zu 5 Jahren Gefängnis.

CHEF, LEICHE, LANDESARBEITSGERICHT

CHEF, LEICHE, LANDESARBEITSGERICHT

Ausgerechnet Otto R. wurde von seinem Vorsetzten angewiesen, den Leichnam seines Kollegens unter der Walze zu bergen. Ein Erlebnis, das Otto R. nicht verkraften konnte. Als er wenige Tage später den Geburtstag seiner Frau feierte, betrank er sich hemmungslos. Dann packte sich der Hobby-Jäger seine Waffe in die Tasche und forderte von seinem Chef eine Aussprache. Am Treffpunkt, einem verlassenen Bahngelände, drehte Otto R. durch. Er beleidigte seinen Chef, drohte ihn zu erschießen („Ich niete dich um“). (Mehr im Express)

Okay, die Kündigung war unwirksam. Aber wie arbeiten die beiden weiter zusammen?

DURCHGEKNALLT?

Interessant, dass die Berliner Staatsanwaltschaft kurzfristig Ressourcen hat, um einen engagierten Journalisten (und Ex-Minister) wegen Beleidigung dran zu kriegen (Hintergrund hier).

Denn andere – durchaus bedeutendere – Sachen schlummern schon mal Jahre in den Aktenschränken, ohne dass sich groß was tut. Falls die Staatsanwaltschaft Berlin hierin eine Beleidigung sehen sollte, kann ich gerne aus meinem eigenen Fundus einige schöne Beispiele auf den Tisch legen.

Unabhängig von der Frage, ob man in der politischen Diskussion nicht etwas Großmut zeigen kann, wird sich der engagierte Journalist womöglich nicht nur mit gelassener Heiterkeit verteidigen können. Laut Standardkommentar darf man nämlich folgendes nicht:

– Tippen an die Stirn;

– eine Fernsehmoderatorin als ausgemolkene Ziege bezeichnen;

– die Politisse Straßenmädchen nennen;

– Polizisten als Faschist, KZ-Scherge und Scheißbulle titulieren;

– von einem steindummen, kenntnislosen und talentfreien Autor sprechen;

– einen Juristen als „sogenannten Rechtsanwalt“ bezeichnen.

Für die Teilnahme an der öffentlichen Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht aber auch mehrfach klargestellt, dass im Zweifel für die Meinungsfreiheit zu entscheiden ist. Deshalb sind zum Beispiel folgende Entgleisungen durchgegangen:

– Bezeichnung eines Bischofs als Kinderschänder in einer Satirezeitschrift;

– Behauptung, ein bestimmter Beamter wache nur auf, um die Bürger für dumm zu verkaufen;

– Titulierung eines demokratisch gewählten Politikers als Faschistenfreund oder Zwangsdemokrat.

Wer Lust hat, kann ja schon mal auf das Strafmaß tippen. Als Berufsoptimist halte ich einen Freispruch für naheliegend.

Nachtrag: Ein prägnanter Kommentar im Tagesspiegel.

HIGH TECH & LAW

HIGH TECH & LAW

Der Kollege vom Handakte WebLAWG stellt den Gerichtssaal der Zukunft vor. Der steht natürlich in den Vereinigten Staaten. Ist ja auch ganz angenehm, wenn man sich auf dem Videoschirm „The Green Mile“ reinziehen kann, während man selbst nur lebenslang kriegt (siehe auch den vorhergehenden Eintrag).

Aber im Ernst. Etwas mehr High Tech könnte auch in unseren Gerichtssälen nicht schaden. Bei uns ist High Tech so ausgeprägt, dass man mitunter ein Verlängerungskabel mitbringen muss, um einen Laptop auf der Verteidigerbank nutzen zu können. Mal abgesehen von dem Problem, dass es dann sogar Wachtmeister gibt, die bezweifeln, dass man ohne Genehmigung des Gerichtspräsidenten Strom aus der Steckdose zapfen darf.

STRAFMASS

STRAFMASS

Ein Amerikaner ist im US-Staat Oklahoma zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, weil er einen Polizisten angespuckt hatte. Wie der US-Nachrichtensender CNN berichtete, drohte dem 36-jährigen, der wegen häuslicher Gewalt festgenommen worden war, eigentlich ein Jahr Gefängnis. Doch bei der Festnahme spuckte er einem Polizisten ins Gesicht. Weil auf diese Weise eine tödliche Krankheit übertragen werden kann, verhängte der Richter die Höchststrafe. Die Anwälte des Mannes wollen gegen das Strafmaß Berufung einlegen. Der Angreifer und die Polizisten wurden auf ansteckende Krankheiten untersucht. Das Ergebnis war negativ. (Express)

Ich werde deutsche Richter nie wieder beschuldigen, zu harte Urteile zu sprechen. Außerdem gebe ich in Amerika niemals mehr jemandem die Hand. Niesen werde ich schon gar nicht.

STRAFANZEIGE

Die Sache mit dem gefälschten Telefonvertrag hat sich geklärt. Aus dem Schreiben des Anbieters:

„Hiermit möchten wir uns in aller Form bei Ihrer Mandantin für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Nach intensiver Recherche haben wir den Außendienstmitarbeiter zur angegebenen Vertragsnummer ausfindig gemacht. Es handelt sich um Herrn Siegfried L., M-straße 234, X-Stadt.

Sollte Ihre Mandantin Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erstatten, bitten wir höflichst um die Zusendung einer Kopie, damit wir die zuständige Polizeidienststelle unterstützen können.“

Bleibt nur eine Frage: Warum erstattet die Firma nicht von sich aus eine Strafanzeige?

FAX(EN)

FAX(EN)

Ein Hamburger Anwalt schickt mir am 23. Juni ein Fax, das als Datum den 24. Juni trägt. Heute, am 2. Juli, kriege ich wieder ein Fax von ihm. Ich muss erstmal auf den Kalender schauen, um festzustellen, dass nicht der 3. Juli ist, obwohl dieses Datum im Briefkopf steht.

Rückdatieren ist ja noch verständlich. („Das Schreiben ist schon lange raus, ich schicke ihnen nochmal eine Kopie.“) Aber vordatieren? Mit Zeitverwerfungen soll man nicht scherzen, zumindest nicht bei Leuten, die schon mal Perry Rhodan gelesen haben.

Ich bin versucht, wie folgt zu antworten:

„Sehr geehrter Herr Kollege,

auf Ihr Fax vom morgigen Tag möchte ich folgendes sagen…“

Finde ich so lange witzig, bis mir auffällt, dass die automatische Kopfzeile seines Faxes die Winterzeit druckt. Da ist der Kollege also eine Stunde hintendran.

Sorry, aber das kann man nur noch ignorieren. Wenn man nicht schwermütig werden will…