SCHRECK

Ein Mandant hat über die Weihnachtstage einen Schreck bekommen. Er führt gerade einen Kündigungsschutzprozess gegen seinen Arbeitgeber. Der beschäftigt 7 Leute. Seine Frage:

Wenn ab 1. Januar 2004 der Schwellenwert auf 10 Arbeitnehmer erhöht wird, habe ich dann ab sofort keinen Kündigungsschutz mehr? Verliere ich den Prozess?

Wenigstens da haben sich die Parteien eine verständliche Regelung ausgedacht. Der erhöhte Schwellenwert gilt nur für Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. Januar 2004 beginnen. Arbeitnehmer, die vorher beschäftigt waren und Kündigungsschutz hatten, behalten ihn. Es sei denn, dass die Zahl der regelmäßig Beschäftigten auf 5 oder weniger sinkt; dann wäre auch nach altem Recht der Kündigungsschutz entfallen.

In Betrieben zwischen 5 und 10 Arbeitnehmern wird es also künftig eine Zweiklassenbelegschaft geben.