SCHÖN, DASS ES DICH GIBT

SCHÖN, DASS ES DICH GIBT

Der Hersteller der Schokolade „merci“ wirbt mit dem Spruch „merci, dass es dich gibt“. Ein Grußkartenhersteller druckte auf seine Karten „Schön, dass es dich gibt“ und beging einen verhängnisvollen Fehler – er fügte auch noch „Ritter Sport“-Schokolade bei.

Wenn anderen Firmen das T gehört, dann gehört uns dieser schöne Spruch. Dachte man bei „merci“ und zog vor Gericht. Vor dem OLG Hamburg blitzte die Firma jedoch ab:

Dass es sich um eine Redewendung des allgemeinen Sprachgebrauchs handelt, ist im übrigen aber auch gerichtsbekannt. Wenn eine solche Botschaft gerade auf einer Grußkarte – also bestimmungsgemäß – verwendet wird, und zwar als alleiniger Text auf der Front und Schauseite, und die Darstellung noch von einem Bild begleitet wird, das die Botschaft inhaltlich unterstützt, hält es der Senat auch bei weiter Auslegung des kennzeichenmäßigen Gebrauchs für erfahrungswidrig, dass dennoch rechtlich erhebliche Anteile des angesprochenen Verkehrs aus der bloßen Wiederholung des Spruches auf den Seitenlaschen nunmehr den Schluss ziehen, die Grußbotschaft solle zugleich auch für die in ihr verpackte Schokolade als Herkunftshinweis dienen.

Schöner kann man Offensichtliches wirklich nicht begründen…

(via Jur Text online)