31.12.2003

FRISCHE LUFT

Vorhin auf dem Weg ins, äh, Büro eine Bekannte getroffen. Sie will heute abend in Benrath feiern, das liegt ein paar Kilometer außerhalb.

Und wie kommst du nach Hause? Taxis sind ja kaum zu kriegen.

Kein Problem, ich fahre mit dem Rad. Die frische Luft tut doch gut – nach dem ganzen Alkohol.

Sorry, aber jetzt muss ich den Juristen raushängen lassen.

Du weisst, dass man auch mit dem Fahrrad nicht angetrunken fahren darf? Und sogar seinen Führerschein verlieren kann?

Nee, echt? Dann muss ich mir ja doch noch eine Mitfahrgelegenheit suchen.

Ja, dann viel Erfolg. Und schon mal ein gutes Neues Jahr!

2 Kommentare zu “FRISCHE LUFT”

  1. Anonymous meint: (9.12.2005 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Dies ist falsch, man kann seinen Führerschein NICHT durch Trunkenheit beim Fahrradfahren verlieren. Siehe "Das neue Lexikon der Populären Irrtümer" (Piper) S.111.

  2. Udo Vetter meint: (9.12.2005 um 19:27) AntwortenReply to this comment

    Auch Lexika können irren.

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