ANFRAGE

„Nach meinem zweiten juristischen Staatsexamen bin ich daran interessiert, die mir in der Bewerbungsphase zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um praktische Berufserfahrung zu sammeln. Ich möchte daher anfragen, ob die Möglichkeit eines Praktikums/Mitarbeit in Ihrer Kanzlei an zwei bis drei Tagen in der Woche besteht.“

Verstehe ich es falsch, oder bietet mir hier eine Volljuristiin an, umsonst für mich zu arbeiten? Beide Staatsexamina befriedigend, zwei Fremdsprachen, abgeschlossener Fachanwaltskurs Arbeitsrecht. Es muss wirklich düster aussehen, da draußen auf dem Arbeitsmarkt.

EDDING

Der Tag fängt nicht gut an, wenn du feststellst, dass jemand die Motorhaube deines Autos mit einem schwarzen Edding bemalt hat. Es wird aber deutlich besser, wenn du merkst, dass es offensichtlich auch noch die wasserlösliche Variante zu klauen kaufen gibt.

ARME NONNEN

Frühere Nonnen prozessieren gegen ihre eigenen Orden, weil diese kaum Sozialbeiträge abeführt haben. Im Falle des – gar nicht seltenen – Austritts aus dem Orden führt dies dazu, dass die Nonnen nur geringe Rentenansprüche haben. Das Landgericht Berlin soll jetzt klären, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, berichtet Spiegel online.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

GELACHT

Manche Anwaltskollegen sind fleischgewordene Klischees. Wenn einem Google dann noch verrät, dass er Vorsitzender eines Golfclubs ist, bedauert man es irgendwie, dass einfach die Zeit fürs Verfassen einer Anwalts-Sitcom fehlt.

STRAFBARE LINKS

Vor dem Amtsgericht Stuttgart findet am 7. Oktober die Verhandlung gegen Alvar Freude statt. Ihm wird vorgeworfen, durch das Setzen von Links auf Seiten mit rechtsradikaler Propaganda, diese Propaganda verbreitet zu haben. Allerdings setzt sich Freude kritisch mit den Inhalt der Seiten auseinander. Das Strafverfahren steht in Zusammenhang mit dem Bemühen der Düsseldorfer Bezirksregierung, das Internet zu zensieren. Mehr im Lawgical.

FAIR UND FREUNDLICH

Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bildung einer kriminellen Vereinigung einige Tage inhaftiert, bedankt sich laut heise online für das faire und objektive Verfahren und seine freundliche Behandlung in der Untersuchungshaft.

Unterschiedliche Meinungen gibt es zu seiner Rolle bei ftpwelt.com. Der Anwalt steht nach nach dem Bericht auf dem Standpunkt, er habe darauf vertrauen können, dass seine Mandantin rechtmäßig handelt. Er sieht die grundsätzliche Frage berührt, wie sehr sich ein Rechtsbeistand über die Geschäfte seiner Auftraggeber informieren bzw. sich sogar einmischen muss.

Die Staatsanwaltschaft soll dagegen erklärt haben, es gebe ausreichenden Verdacht gegen Syndikus. Er werde angeklagt.

(Danke an Andrea Altefrone für den den Link)

SCHLAFLOSE NÄCHTE

SCHLAFLOSE NÄCHTE

Frage in den Kommentaren: „Ist denn jetzt irgendwas bekannt geworden das gegen einzelne ftpwelt-user schon vorgegangen wird (Hausdurchsuchung etc.)? Oder wird sowas wohl noch Monate dauern?“

Antwort: Zuständig für Verfahren gegen die User wäre nicht die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. Diese wird die Akten vielmehr an die Wohnsitz-Staatsanwaltschaft abgeben. Wenn das geschieht (d.h. die Staatsanwaltschaft Mühlhausen bejaht einen Anfangsverdacht), dauert es bei solchen Massenverfahren erfahrungsgemäß Wochen bis Monate. Immerhin müssen die User ja erst identifiziert werden. Aktenanlage und Versendung nehmen ebenfalls Zeit in Anspruch.

Dann prüft die Staatsanwaltschaft am Wohnsitz, ob sie ebenfalls einen Tatverdacht bejaht. Sie ist an die Wertung der Staatsanwaltschaft Mühlhausen nicht gebunden. Wird ein Anfangsverdacht bejaht und auch die Möglichkeit der sofortigen Einstellung wegen geringer Schuld verneint, wird die Behörde die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Das kann der Auftrag an die Kriminalpolizei sein, den Beschuldigten zu einer Vernehmung einzuladen. (Nicht hingehen, sondern zunächst vom Schweigerecht Gebrauch machen und rechtlichen Rat einholen.) Das kann aber auch der Antrag an das Amtsgericht sein, einen Durchsuchungsbeschluss zu erlassen.

Auch das kann wieder dauern. Und vor allem kann es dazu führen, dass in einzelnen Regionen die Sache völlig unterschiedlich gehandhabt wird. Während einige Staatsanwaltschaften die Akten vielleicht aus zutreffenden Gründen gleich zuklappen, werden andere möglicherweise mit aller Härte zulangen.

Das kann man beispielsweise derzeit in den BaföG-Verfahren erleben. Während beispielsweise die Staatsanwaltschaften Köln und Düsseldorf relativ freundlich zu den Betroffenen sind, können diese in Münster und Essen nur auf wenig Verständnis hoffen.

Ftpwelt-User werden also nicht auf superschnelle Klärung hoffen. Obwohl ich aus den bereits dargelegten Gründen nach wie vor meine, dass schlaflose Nächte und Existenzängste sicher eine übertriebene Reaktion sind.

NICHT STRAFBAR

Manchmal kann es sich das Beratungshonorar für einen Anwalt doch lohnen – wie im Konflikt von Terre des Hommes mit der Familie des Bundeskanzlers. Eine Lektüre der einstweiligen Anordnung durch einen Medienrechtler hat laut Spiegel online nämlich ergeben, dass es der Organisation gar nicht verboten ist, die Umstände der Adoption zu thematisieren.

Ein Kollege, mit dem ich zufällig über das Thema gesprochen habe, wunderte sich, dass noch niemand mit einer publikumswirksamen Strafanzeige versucht hat, zur Aufhellung der Hintergründe beizutragen. Aber vermutlich zeugt das nur von eingehender Rechtskenntnis in potenziell interessierten Kreisen: Selbst eine illegale Auslandsadoption ist nur für denjenigen strafbar, der sich hierfür bezahlen lässt.

PRAKTIKUM

Eine Schülerin (9. Klasse) fragt, ob wir eine Praktikumsstelle bieten.

Der Brief beginnt mit folgender Anrede: „Sehr geerter Herr Rechtsanwald Vetter“.

VORRÄTE

VORRÄTE

Ein privater Nahrungsvorrat für Krisenzeiten? Vielleicht sogar kombiniert mit einer Taschenlampe und frischen Batterien? An so etwas darf man in Deutschland nicht einmal denken. Auf jeden Fall ist es eine Zumutung, den Bürgern zu sagen, dass der Staat in gewissen Situationen verhindert sein könnte, ihre Versorgung sicher zu stellen.

Anders lässt sich die Diskussion um das Portal www.ernaehrungsvorsorge.de von Verbraucherschutzministerin Künast nicht erklären. Die Seite war gerade nicht erreichbar, deshalb ein noch ein Link zur Presseinfo des Ministeriums. Während das Angebot zunächst relativ sachlich aufgenommen wurde, so zum Beispiel in diesem Bericht von Spiegel online, witterten Bild am Sonntag und Bild jetzt Empörung bei deutschen Politikern (Bericht im Focus)

So soll sich Innenminister Otto Schily geäußert haben, man dürfe den Bürgern mit solchen Empfehlungen die Lebensfreude nicht verderben. Ausgerechnet ein FDP-Politiker spricht die Bürger von aller Verantwortung frei. „Klein Fritzchen“ brauche sich um gar nichts zu kümmern, das sei Aufgabe des Staates.

Terrorismus, Naturkatastrophen, Seuchen – alles Dinge, für die es bei uns bekanntlich kein Einreisevisum gibt. Wir können also ganz beruhigt sein…

EIGENHÄNDIG

EIGENHÄNDIG

Ein 33-jähriger Ausländer ist am Düsseldorfer Flughafen aufgefallen, weil er mit einem eigenhändig verlängerten Visum einreisen wollte. Das Visum war gültig bis zum 31. September 2004.

(Quelle: Rheinische Post, Printausgabe vom 25.09.)

TEURER TIPPFEHLER

2,3 Millionen Euro Anwaltsgebühren soll das Finanzamt für einen Tippfehler bezahlen. Weil einer Sachbearbeiterin das Komma verrutschte, erhielt ein Rentner einen Steuerbescheid über ca. 550 Millionen Euro. Erst ein Brief des Anwalts des Renters klärte den Irrtum auf – das Finanzamt soll mittlerweile schon vollstreckt haben. Wie der Express berichtet, verlangen Anwalt und Rentner jetzt die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert von 550 Millionen. Das zuständige Gericht soll einen Vergleichsvorschlag angekündigt haben. Wir sind schon gespannt. Und gar nicht neidisch.

(Link gefunden im Jurablogs Blog)