FAX-NEBENSTELLE
Nachdem wir neulich schon nicht fristwahrende Gerichtsfaxe kennen lernen durften, begegnet uns heute eine neue Spezies von Faxanschlüssen. Ich zitiere aus dem Briefkopf:
Nachstehende Fax-Nebenstelle nur für das oben genannte Prozess-Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main!
Ich wollte gerade anrufen und fragen, ob die Fax-Nebenstelle wenigstens für fristwahrende Schriftsätze geeignet ist. Und was mir Schlimmes passiert, wenn ich – natürlich aus Versehen und unter grober Missachtung des Ausrufezeichens – einen Schriftsatz in einer anderen Sache an die Nebenstelle faxe.
Es geht niemand dran.
Vielleicht gibt es noch eine extra Telefon-Nebenstelle für das Verfahren?
Ich meine mich an ein Urteil zu erinnern, in dem es darum ging, das ein Gericht ein Fax von 23:59 als zu spät angesehen hat, weil die Uhr vom Fax falschging. Der Prozess endete damit, das der Versender des Faxes seinen Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft vorlegte, der 23:59 zeigte. Das Gericht urteilte, das die Telefongesellschaft genauere Uhren hat als das Gerichtsfax.
…und was hat das mit dem Thema hier zu tun ??
@3: 2. war wohl gedach für den beitrag, bei dem es um das versäumnisurteil einen tag nach eintreffen des briefes ging.
@udo: verstehe ich das richtig? du hast eine faxnummer angerufen?
Tja, das sind die Folgen der dezentralen Verwaltung und Budgetierung in der Justiz
(in BaWü: NSI – neue Steuerungsinstrumente/Controlling):
Ab sofort werden für jedes Verfahren eigene Ruf- und Faxnummern eingerichtet, um so die Kosten, die in einem Verfahren entstehen richtig controllen und verwalten zu können …
… na ja, oder so ähnlich ;-)
@cs: Neben der Fax-Nebenstelle ist auch eine Telefon-Nebenstelle genannt. Ich hoffe, die habe ich angerufen. Es hat jedenfalls nicht gepiept.
@3: Ich habe mich auf den "für fristwahrende Schriftsätze geeignet"-Teil bezogen.
Moin,
spezielle Faxnummern für Sonderaktionen sind keine grosse Sache, wenn Du eine Nebenstellenanlage "für Männer", ein elektronisches Faxsystem und ein internes Mailsystem hast. Im Gegenteil, so etwas kostet Dich in der Einrichtung keine fünf Minuten, wenn Du Dir einmal ein paar Gedanken dazu gemacht hast. Ich betreibe selbst ein Faxsystem für eine größere Firma und mach' das zwar nicht jeden Tag, aber doch regelmässig.
Der Kram läuft dann im einfachsten Fall in ein Sammelmailfile, bei groesseren Geschichten in einen elektronischen Workflow. Egal, ob's per Mail, per Fax (wundert mich immer wieder, wie intensiv das noch genutzt wird) oder normaler Post (knapp hinter der Poststelle digitalisiert) herein gekommen ist.
Damit ersparst Du es Dir, je nach Übermittlungsart getrennte Verarbeitungswege zu definieren und umzusetzen. Sachbearbeiter, die hauptsächlich einfach ihre Arbeit machen wollen, lieben das.
Wenn (bei befristeten Geschichten) die Aktion durch ist, wird die Nummer wieder aus dem System genommen und für 'ne Weile nicht weiter verwendet.
Selber mit Laptop und UMTS Kärtchen 'drin durch die Gegend rennen und sich dann aufregen, wenn ein Gericht wenigstens 'mal erste Ansätze zeigt, die gute, alte Faxkommunikation in den Griff zu kriegen… Bist wohl neidisch… :-)
Gruss,
Bernd
Anrufe beim LG Frankfurt haben meist den Effekt, daß man denkt, die Geschäftsstelle sei geplatzt; unter fünfmal anrufen ist da mal gar nix drin…
"… für das oben genannte Prozess-Verfahren …"
Vielleicht sollte man an das Geschäftsstellen-Büro einen geschriebenen Brief per Telefax-Fernkopie senden und informierend mitteilen, dass sich in der Formatvorlage für das vorformulierte Standardschreiben wohl versehentlich ohne Absicht ein Pleonasmus eingeschlichen hat.
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,373614,00.html
Gruß,
André