KEIN PARDON FÜR ANWALT
Ein einmonatiges Fahrverbot ist für einen Rechtsanwalt keine unzumutbare Härte, auch wenn er viele Gerichtstermine hat. Zumindest, wenn er mit 5.000 € im Monat “gut” verdient. Dann, so das Amtsgericht Lüdinghausen, kann der Jurist einen Fahrer bezahlen. Oder sich von einem Mitarbeiter seiner Kanzlei chauffieren lassen, berichtet das Handelsblatt.
(Link gefunden im HandakteWebLAWg)
Ohne hier jemanden direkt beleidigen zu wollen, oder gar auf diesen exorbitant hohen Nettoverdienst (der wohl nicht durch 38,5 h/Woche zustande kommt) einzugehen: Wieso sollte für einen Anwalt, der die Gesetze ja kennen müsste, eine Ausnahme gemacht werden? 46 km/h ist ja nicht geringfügig zu schnell.
Gleiches gilt auch für Taxifahrer, Brummi-Piloten etc.
Sicher, wer 50 Mm und mehr im Jahr zurücklegt, dem schleifen einige Sachen ein – aber das entbindet noch lange nicht von Vorschriften. Und m.E. tragen gerade solche Vielfahrer zu mehr Stress auf den Straßen bei.
.oO( ob sich hier jetzt auch so ein nett-langer Thread entwickelt? *chips such* )
Sicher, die Entscheidung geht in Ordnung.
Zum Thema exorbitant hoher Nettoverdienst. Ich glaube, das ist nicht das Einkommen pro Woche :-)
Er kann sich auch mal ein Taxi nehmen. Und viele Termine lassen sich sicherlich mit Bus/Tram/U-Bahn erledigen.
Ähnlich verhält es sich in diesen Tagen mit Jogi Löw, dem Bundestrainer der deutschen Fußball-Nationalmannschaft, der lt. Presseveröffentlichungen zusammen mit Jürgen Klinsmann auf dem Kölner Ring, allzu eilig unterwegs, auf dem Weg zum nächsten dringenden Termin war; auch er mußte den "Lappen" für 1 Monat abgeben.
tja, muss er halt mit der U-Bahn fahren :D selber schuld.
Oh, ein langer Thread…
gerade wenn jemand viel auf der Straße ist, weiß er das ja vorher und auch dass er seinen Führerschein braucht. Und er gefährdet ja duch seine Fahrweise viel mehr Menschen als so ein Sonntagsfahrer wie ich. Das wär ja wirklich nicht zielführend, wenn man den Brummi-Fahrern den Führerschein nicht nehmen könnte. (Dann ginge es erst rund)
Dass sich überhaupt die Frage stellt, für einen Anwalt eine Sonderbehandlung zu erwirken, läßt eine schmunzeln lassende Selbstmystifizierungs-Aura des Berufsstandes aufkommen. Meine Meinung.
Im uebrigen laesst sich die fahrerlaubnisfreie Zeit auch auf einen geschickten Zeitpunkt, z.B. den 4 Woechigen Urlaub legen!
Mit Menschen die in dieser Gehlatsklasse leben habe ich ohnehin wenig Mitleid.
Gruss Stefan
Gelöscht. U.V.
Kommentar Nummer 9 von "Henriette" riecht doch sehr nach sinnfreiem Spamming. @Udo: Wie wäre es mit dem Spambesen?
test
[img]http://img377.imageshack.us/img377/3395/200711compodqw7.jpg[/img][img=http://img377.imageshack.us/img377/3395/200711compodqw7.jpg]