LIEBER CALLBOY TORSTEN

Callboy Torsten schickt mir jetzt auch schon E-Mails. Callboy Torsten ist übrigens nicht herabsetzend gemeint, Herr Torsten Rahnert führt diesen Absender selbst. Zu meinem Beitrag „Callboy, allein im Netz“ schreibt er mir folgende freundliche Worte:

Sehr geehrter Herr Vetter !
Wenn Sie auch eine Anzeige haben möchten müssen Sie es sagen ! die Wahrheit ist : http://www.mybigmouth.net hat gegen das Urheberrecht in Tatmehrheit mit Beleidigungen in Tatmehrheit Verleubnungen ins Netz gesendet – der hat auch nichts besseres zu tun als fast jeden Tag einen neuen Artikel über mich zu schreiben .Anzeige gegen den läuft .Webseitenbetreiber http://www.krambox.de setzt auf seiner Seite und auf anderen das ich angeblich nicht verlinkt werden möchte – siehe mal dazu http://www.xxxichsuchedichx.de/sponsoren.htm – Anzeige wegen Verleubnung und Beleidigungen laufen . http://www.mein-parteibuch.de habe ich die Verleubnung runterzunehmen – was folgt statt dessen – einen nicht gewollten Artikel .Anzeige gegen ihn läuft .
Mit freundlichen Grüßen Torsten Rahnert

Sehr geehrter Herr Rahnert,

zeigen Sie mich ruhig an. Ich nehme mir dann auch einen Anwalt. Und Sie zahlen die Kosten. Nach den diversen Diskussionen können Sie sich nämlich nicht mehr damit herausreden, dass Sie wirklich an den Unsinn glauben, den Sie in Ihre Strafanzeigen schreiben.

Je mehr Leute Sie mit ungerechtfertigten Anzeigen überziehen, desto größer für Sie die Gefahr, dass sich ein Staatsanwalt auf § 469 Strafprozessordnung besinnt:

„Ist ein, wenn auch nur außergerichtliches Verfahren durch eine vorsätzlich oder leichtfertig erstattete unwahre Anzeige veranlaßt worden, so hat das Gericht dem Anzeigenden, nachdem er gehört worden ist, die Kosten des Verfahrens und die dem Beschuldigten erwachsenen notwendigen Auslagen aufzuerlegen.“

Gehen Sie also mal nicht davon aus, dass die Polizei immer der bequemere Weg ist. Ich sage es Ihnen hier vorsorglich einmal ganz deutlich: Was Sie stört, hat mit Strafrecht nichts zu tun. Was Sie stört, können Sie höchstens auf dem Zivilrechtsweg durchsetzen. Damit sage ich nicht, dass Sie mit Ihren Vorstellungen den Hauch einer Chance hätten. Ich sage Ihnen nur, dass Sie mit Ihren Strafanzeigen daneben liegen. Sie halten die Polizei davon ab, ihre eigentliche Arbeit zu erledigen.

So, jetzt wissen Sie Bescheid. Wenn Sie den Mumm haben, legen Sie den Beamten auf Ihrer Polizeiwache doch einen Ausdruck dieses Schreibens vor.

Noch was: Bloß weil Sie den Zivilrechtsweg nicht beschreiten wollen, heißt das noch nicht, dass ich es nicht tun werde. Wenn Sie mir also noch einmal ohne jeden sachlichen Grund mit einer Anzeige drohen oder andere absurde Ansprüche stellen, werde ich Sie auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Das nennt sich einstweilige Verfügung. Und für die Kosten müssen Sie bestimmt hart arbeiten.

Noch was: Für einen der Beteiligten habe ich Strafantrag wegen Ihrer Kommentare gestellt. Sie wissen schon, elektrischer Stuhl und das A…. Das, Herr Rahnert, sind Beleidigungen. Fangen Sie schon mal an zu sparen.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

Zusammenfassung des Themas Callboy Torsten