Ein einmonatiges Fahrverbot ist für einen Rechtsanwalt keine unzumutbare Härte, auch wenn er viele Gerichtstermine hat. Zumindest, wenn er mit 5.000 € im Monat „gut“ verdient. Dann, so das Amtsgericht Lüdinghausen, kann der Jurist einen Fahrer bezahlen. Oder sich von einem Mitarbeiter seiner Kanzlei chauffieren lassen, berichtet das Handelsblatt.