4.10.2006

Ausweis und dergleichen

In einer Schwerbehindertenangelegenheit, die ich für jemanden aus der Familie mache, kriegt die Mandantin Post vom Amt für Gesundheit und Versorgung:

… ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Sie werden daher gebeten, den nachstehenden Termin wahrzunehmen. Grund: Behindertenangelegenheit.

Die Mandatin wird aufgefordert, alles Mögliche mitzubringen, unter anderem “Personalausweis und dergleichen”. Und, natürlich, “dieses Schreiben”.

Es folgen ellenlange Belehrungen darüber, wie Fahrtkosten erstattet werden können.

Leider steht auf dem Schreiben nirgends, warum die Mandantin persönlich erscheinen soll und was im Termin passieren wird. Die telefonische Nachfrage stößt auf ein gerüttelt Maß Unverständnis. “Eine Untersuchung, was denn sonst?” Ach so, Absender ist eine Frau Dr. med. W.

Da habe ich wohl einfach zu wenig kombiniert.

4 Kommentare zu “Ausweis und dergleichen”

  1. jorg meint: (4.10.2006 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Zu wenig kombiniert – genau. Gedanklich wohl noch im Feiertag gewesen?

  2. Anonymous meint: (4.10.2006 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    Da kann die Verwandte direkt einüben, dass ihr weiteres Leben als "Behinderte" in der Hauptsache darin bestehen wird, von irgendwelchen Leuten aus irgendwelchen Gründen beguckt zu werden – Gründe, Erklärungen braucht es da nicht. Termin reicht – geht eh ums Gucken.

  3. X meint: (4.10.2006 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Bitte sagen Sie der Mandantin, dass die Gutachter oft "etwas hart rangehen", so nach dem Motto "Jeder ist zunächst ein Simulant". Leute mit schwachen Nerven sind nach der Untersuchung dann am Boden zerstört.

  4. Daniel meint: (5.10.2006 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    Auf die Gefaht hin, irden einem Mediziner "unrecht" zu tun …

    … ich persönlich halte nicht viel von Amtsärzten …

    Diese Meinung beruht auf persönlichen Erfahrungen (privater u. beruflicher Natur), wobei ich keine/wenig Erfahrung mit den Ärzten habe, die als sog. Polizeiärzte für die freie Heilfürsorge der Polizeibeamten zuständig sind.

    Mein Erfahrung bezeihet sich eher auf, GEsundheitsamt, Kreiswehrersatzamt, etc.

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