Internet: Vom ZDF besetzte Zone

ZDF-Intendant Markus Schächter möchte den Sprung ins Internet hinkriegen. Aber nicht allein durch interessante Programme, sondern mit einer gesetzlichen Regelung. Der Mann fordert allen Ernstes, dass die öffentlich-rechtlichen Sender Pflichtplätze auf Portalen erhalten. DWDL.de berichtet:

Neu ist das Konzept der „must found“-Regelung, die Schächter umreißt. Dies bedeutet, dass die Programme von ARD und ZDF auf der Startseite der jeweiligen Plattform angebunden werden sollen. Hinsichtlich der Distributionskosten verlangt Schächter eine gesetzliche Regelung, die den Rundfunkanstalten „faire und marktgerechte Preise“ gewährleistet. Auch in punkto Verschlüsselung soll den öffentlich-rechtlichen Sendern kein Zwang auferlegt werden. Damit die Programme nicht nur verbreitet, sondern auch gesehen werden, soll den Plattformbetreibern auferlegt werden, die Programme auf Kanalplätze zu legen, auf denen sie „intuitiv, leicht und schnell“ gefunden werden können.

Mein Gegenvorschlag zum Internetsozialismus: ARD und ZDF abschaffen, bis auf jeweils einen Infokanal für Radio und TV. Das ist genug Grundversorgung und spart blödsinnige Gesetze. Ach ja, und daneben auch viel Geld.

Bericht in der FAZ

Äußerst angespannt

Nach einer Alkoholfahrt muss meine Mandantin zunächst auf ihren Führerschein verzichten. Das ist klar. Am 8. Dezember 2006 erging ein Strafbefehl. Darin wird eine Sperre von weiteren sieben Monaten verhängt. Das macht dann insgesamt knapp zehn Monate, in denen meine Mandantin nicht fahren darf.

Ob es nicht auch ein bisschen weniger hätte sein dürfen, darüber kann man streiten. Am dafür vorgesehenen Ort. In der Hauptverhandlung. Diese muss auf den Einspruch gegen den Strafbefehl anberaumt werden. Das sah zunächst auch ganz gut aus. Das Amtsgericht lud für den 6. Februar 2007. Doch dieser Termin wurde abgesagt.

Auf meine jüngste Bitte, die Sache doch jetzt mal zu verhandeln, kam eine Ladung auf den 17. August 2007. Mit dem Hinweis:

Eine frühere Terminierung kommt angesichts äußerst angespannter Terminslage nicht in Betracht.

Damit erspart die zuständige Richterin sich jedenfalls Arbeit. Die Sperre gemäß Strafbefehl läuft zufälligerweise im letzten Julidrittel ab. Ist doch klar, dass meine Mandantin spätestens dann den Einspruch zurücknimmt oder auf die Höhe der Geldstrafe beschränkt. Denn die Hauptverhandlung über die Dauer der Sperre nützt ihr dann auch nichts mehr.

Wenn die Richterin schlau ist, belegt sie den 17. August gleich doppelt. So kann sie wenigstens ihre angeblich äußerst angespannte Terminslage etwas lindern.

BGH: Kein Freibrief für Forenbetreiber

Der Bundesgerichtshof hat heute darüber geurteilt, wie Forenbetreiber für Meinungsäußerungen der User haften:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

Das Urteil liegt auf der bekannten Linie. Danach haftet der Forenbetreiber, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat. Eventuelle vorbeugende Kontrollpflichten lassen sich der Pressemitteilung nicht entnehmen; der Entscheidungstext selbst liegt noch nicht vor. Andererseits kann der Forenbetreiber nicht auf den Verfasser des Kommentars verweisen, selbst wenn dieser bekannt ist.

Klingt nach einem Mittelweg, mit dem alle Interessen gewahrt werden könnten.

Ich weiß nicht, wieso der Bundesgerichtshof auf seiner Homepage keine URLs für die einzelnen Dokumente anzeigt. Deshalb die Pressemitteilung im Wortlaut: Weiterlesen

Sachverständige Logik

Der Sachverständige betonte gleich zu Anfang, das Radarfoto sei überdurchschnittlich gut. Wie dumm nur, dass auf dem Bild das Kinngrübchen fehlte, welches beim Herrn auf der „Anklagebank“ so markant ausgeprägt ist.

Aber auch dafür hatte der Sachverständige eine Erklärung: Das Foto sei halt qualitativ nicht so gut, dass das Kinngrübchen unbedingt zu sehen sein müsse. Zu seinem Eingangsstatement, es handele sich um ein außerordentlich gutes Foto, sah er keinen Widerspruch. Auch nicht zu seiner weiteren Bermerkung, gerade die Mundpartie sei auf dem Foto gut und detailliert zu erkennen.

Die Richterin hat sich den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen. Mein Mandant meinte: „Die hätten mich auch verknackt, wenn auf dem Foto Kermit der Frosch zu sehen wäre.“ Das hat er aber erst vor dem Gerichtssaal gesagt.

Arbeits-Los

Einem arbeitslosem Familienvater in Iserlohn ist von der Arbeitsgemeinschaft Märkischer Kreis (ARGE) das Arbeitslosengeld II gestrichen worden, weil er bei einer Baumarktkette einen neuen VW Golf „Goal“ im Wert von 17 610 Euro gewonnen hatte.

Das Sozialgericht Dortmund hat gestern diese Entscheidung bestätigt. Das Auto falle nicht unter das geschütze Vermögen, sondern sei „als einmaliges Einkommen anzurechnen“. Der Familienvater bleibt deshalb für zehn Monate ohne Arbeitslosengeld. (pbd)

Nicht nur ein Ballkünstler

Die ING-DiBa muss für ihre Werbekampagne mit Basketballstar Dirk Nowitzki zusätzlich in die Tasche greifen. Die Bank wurde vom Hessischen Landesarbeitsgericht verurteilt, einen fünfstelligen Betrag an die Künstlersozialkasse zu überweisen. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe muss jedes Unternehmen zahlen, das regelmäßig Künstler oder Publizisten beschäftigt.

Das Landessozialgericht meint, der in den USA lebende Nowitzki sei in seinen Werbespots künstlerisch tätig geworden.

Quelle: beck-aktuell / FAZ

BKA-Chef auf Werbetour

Weiß eigentlich jemand, ob der Chef des Bundeskriminalamtes noch Zeit für seine Arbeit hat? Mittlerweile vergeht kaum ein Tag, an dem Jörg Ziercke nicht in Interviews und auf Tagungen für die Online-Durchsuchung wirbt.

Jetzt hat er der taz Fragen Fragen beantwortet. Dies geschieht mit gewohnter Geschmeidigkeit. Selbstverständlich treffe die Online-Durchsuchung 99,99 Prozent der Bevölkerung nicht. (Bis vor kurzem konnten sich nur 99,9 % „sicher“ von Zierckes Gnaden fühlen.)

Das Ganze laufe hochprofesionell ab und werde super von Richtern und Staatsanwälten kontrolliert. Einzige Überraschung im Interview: Das sonst so beliebte Totschlagsargument Kinderpornografie kommt nicht vor. Vielmehr beteuert Ziercke, die Ermittler hätten Schwerstkriminelle im Visier.

Es gehe auch gar nicht um eine neue Dimension der Überwachung, sondern darum, den von Schwerstkriminellen vollzogenen digitalen Quantensprung nachzuvollziehen. Aber selbstverständlich werde durch bestimmte „Schlüsselbegriffe“ sichergestellt, dass private Aufzeichnungen nicht gelesen werden.

Tags (nur für den Dienstgebrauch) Privat, Persönlich, Sex, Tagebuch, Post an Hausarzt

Zwei Zeugen

Zeuge 1: „Ich erkenne auf dem Foto mit Sicherheit nicht die Person wieder, die für den Diebstahl verantwortlich sein könnte.“

Zeuge 2: „Auf dem Bild handelt es sich mit absoluter Sicherheit nicht um die Person, die als Täter in Betracht kommt.“

Person auf dem Foto: „Ich gebe zu, dass ich mich am fraglichen Tag in dem Geschäft aufgehalten habe. Ich habe mich auch nach einem Multimediasystem erkundigt.“

Mal wieder ein Beispiel dafür, wie man sich durch Aussagen bei der Polizei („Ich habe ja nichts zu verbergen“) Ärger machen kann. Das Ganze ließ sich zwar erklären. Aber das war aufwendiger und auch deutlich teurer als der simple Rat, den ich zu einem früheren Zeitpunkt hätte geben können.

Im Original zurück

Das Amtsgericht schickt eines unserer Schreiben im Original zurück. Handschriftlich hat ein Mitarbeiter vermerkt:

Das angegebene Aktenzeichen ist nicht nachvollziehbar, bitte das genaue Aktenzeichen angeben.

Das wird jetzt nicht ganz einfach. Wir haben nämich genau das Aktenzeichen angegeben, welches das Amtsgericht in seinen bisherigen Schreiben an uns genannt hat. Es geht gerade keiner ans Telefon. Wozu auch, wahrscheinlich sind die Akten alle.

Adressen-Trödel

Telefon- und Handynummern dürfen an Kunden nur zugeteilt werden, wenn diese sich identifizieren. Dies gilt auch für Prepaid-Karten, obwohl die Mobilfunkbetreiber hier gar keine Kundendaten benötigen. Gegen die gesetzliche Regelung haben Bürger Verfassungsbeschwerden erhoben. In einer Stellungnahme ans Bundesverfassungsgericht verteidigt die Bundesregierung, wenig überraschend, den Adressenhunger der Behörden, berichtet beck-aktuell.

Die Kläger beanstanden dagegen, dass die Namen und Adresse der Anschlussinhaber ohne konkreten Verdacht abgefragt werden dürfen. Hierdurch würden sämtliche Anschlussinhaber unter Generalverdacht gestellt. Auch sei nicht ersichtlich, welchen konkreten Nutzen die Kompletterfassung biete.

Gerade letzterer Punkt erschließt sich mir auch nicht. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass ein Beschuldigter bei Taten von einigem Gewicht in letzter Zeit eine Mobilfunkkarte verwendet hätte, die auf seinem Namen registriert war. Stattdessen stand die Polizei fast immer bei verdutzten Leuten vor der Tür, deren alte Prepaidkarten den Weg auf einen Trödelmarkt gefunden hatten.

Bin ich nicht

Das Gericht hat ein Sachverständigengutachten eingeholt. Der Gutachter kommt zu einem Ergebnis, das, zurückhaltend formuliert, für die andere Seite günstig ist. Andere Beweismittel? Keine.

„Aber wir verlieren den Prozess doch nicht, oder?“

„Ich bin nicht Harry Potter.“ Natürlich habe das dezent und kundenorientiert vermittelt.