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Ups, ich habe Freitag kommender Woche einen Gerichtstermin in Düsseldorf. Der Donnerstag davor ist in Nordrhein-Westfalen Feiertag. In einigen anderen Bundesländern aber nicht, deshalb ist er in den Kalendern meist auch nicht fett gedruckt.
So wie ich die Arbeitsweise vieler Richter kenne, dürfte der Countdown gerade anfangen zu laufen. Für die Abladung. Wegen dienstlicher Verhinderung. Oder ganz ohne Begründung.
Da würd ich mich mal nicht drauf verlassen. Ich hab als Richter eher die umgekehrte Erfahrung gemacht. Da wir in meiner Kammer grundsätzlich Donnerstag und Freitag Sitzungssäle habe, habe ich fleißig auf Freitage nach Feiertagen terminiert. Schließlich kommt man ja in diesen Monaten sonst zu gar nichts. Und was war das Ergebnis? Von sechs Terminen hat einer stattgefunden. Beim Rest war die Anwaltschaft oder eine der Parteien verhindert. Kein Wunder, dass einige Kollegen an solchen Tagen nicht terminieren.
Ist in Ordnung. Ich habe an dem Freitag leider auch keinen Brückentag. Wenn Sie dann also im Büro sind können sie mich ja mit besonders viel Content an diesem Tag bespaßen.
Vielen Dank schonmal vorab.
es sei darauf hingewiesen, daß in B A Y E R N und im S A A R L A N D auch Feiertag ist.
Bayern und das Saarland sind Bundesländer.
Sie sind auch von NRW verschieden und damit "andere".
Folglich ist die og Aussage nicht korrekt.
Meine Empfehlung: schon jetzt einen Kurz-Urlaub vom 6. Juni (nachmittags) bis zum 10.Juni (abends) für die ganze Familie buchen und vom Star-Anwalt zum Star-Papa avancieren!
Dass viele Anwälte an solchen Tagen den Termin aufheben lassen, ist allerdings auch richtig. Es ist an solchen Tagen auch eher unwahrscheinlich, dass man einen Kollegen telefonisch erreicht. Also noch unwahrscheinlicher als sowieso schon.
Wenn ich dann als Richter nur noch eine Sache übrig hätte, würde mir allerdings auch die Lust vergehen.
Wenn der Richter Humor hat und diesen Blog liest, könnte er am Terminstag einfach nicht anwesend sein und einen Zettel am Sitzungsaal anbringen.
"Sie haben Recht Herr Vetter. Heute ist kein guter Tag für eine Verhandlung."
Danke für den sprachlichen Hinweis. Ich war mir nur nicht klar, ob ich jetzt besser "einigen" oder "vielen" einfüge.
Der Vollständigkeit halber: "Fronleichnam ist Feiertag in Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, in Sachsen und Thüringen teilweise." :D
Warum sollte es bei Gericht anders sein als bei allen anderen (halb-)öffentlichen Einrichtungen sowie vielen privatwirtschaftlichen Firmen?
Ick mach mir mal unbeliebt, woll?
Aber woran liegts eigentlich, dass die Nitpicker der Netcity sich hier im Dutzend billiger versammeln? ;-)
Fiel mir grad mal so auf beim durchhirschen ;)
@8 JottÄhm
Ihre Vollständigkeit ist unvollständig,
sofern sie sich auf alle Bundesländer Deutschlands beziehen (wollten).
MfG corax
@ 1
auch ein weg sich bei den kammerbeisitzern und den anwälten unbeliebt zu machen. und bei der geschäftstelle übrigens auch, die müssen ja schließlich die ganzen umladungen raushauen …
;-)
@6: übrigens heißt es immer noch "das Weblog", nicht "der Weblog". Kommt schließlich von Web und Logbuch, nicht etwa von Block!
cu, w0lf.
Mein Blog!
Ein wirklich witziger Feiertag, der in meiner beruflichen Vergangenheit bei externen Beratern, Gegnern usw. immer für Verwirrung sorgte:
Der 23.06.
Es handelt sich dabei um den luxemburgischen Nationalfeiertag (= Geburtstag des Großherzogs, ehrlich!). In Luxemburg geht überhaupt nichts mehr. Der Rest der Welt nimmt's nicht zur Kenntnis.
@ 12: Naja, Kammervorsitzender bin ich noch lange nicht. Insofern traf's nur mich als Einzelrichter.
Und ehrlich gesagt: Wenn ich Urlaub nehmen dürfte, hätte ich es wohl auch gemacht :-) Aber in NRW hat man ja erstmal 6 Monate Urlaubssperre.
Meine Gechäftsstelle nimmt sowas im Übrigen eher locker. Und die Anwaltschaft wohl auch. So ein Verlegungsantrag iss ja schnell gestellt :-)
Was sind Nitpicker ?
Bin ich der einzige hier den die kalte Angst packt weil er jetzt weiss dass es Richter gibt die sich im Internet Nicknames wie 'Dante' geben?
@ 18
Über deutsche Richter wissen wir doch schon seit Tucholsky bestens Bescheid. Was soll einen da noch erschrecken ;-)?
@17: Erbsenzähler. Diejenigen, die sich an Rechtschreibfehler aufhängen, weil sie un-be-dingt was finden wollen. ;-)
@18 och wieso? Ich bin sowieso der Meinung, dass Dante sich geirrt hat. Die Hölle ist nicht ewiges Höllenfeuer, sondern grandiose Langeweile. Alles grau, einfarbig, nix interessiert einen mehr, man lebt nur noch vor sich hin und wartet, dass die Zeit vergeht. Keine Bedürfnisse, kein Hunger, kein Durst. Bloße Existenz ohne Interessen. DAS stelle ich mir unter der Hölle vor. Nicht das Inferno eines Dante. Von daher… ;-)
hm. 2 Überlegungen: Ist die Hölle dann Jurisprudenz? Sind wir dann alle Juristen?
Ich muß weg.
Und wisst Ihr schon, dass wir nächstes Jahr um einen Feiertag betrogen werden, weil Christi Himmelfahrt auf den 1. Mai fällt ? Mist ist das :o( Arbeitgeber, wie Udo, freut das wahrscheinlich.
Wo ist der Donnerstags Content ?
@15: Soviel ich weiß hat es mit dem Nationalfeiertag der Luxemburger eine besondere Bewandtnis: Es ist eben NICHT der Geburtstag des derzeitigen Großherzogs- der nämlich hat im Winter Geburtstag. Da es sich da aber nicht so schön feiert, hat man den Feiertag in den Sommer verlegt – und damits sichs noch schöner feiert auch gleich nicht in die Haupturlaubszeit.
Man möge mich ggf. berichtigen.