26.6.2007

Nicht verwertbar

Es ist immer wieder erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit Telefonüberwachungen mutmaßlicher Dealer dazu führen, dass auch gegen deren Gesprächspartner Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.

Da reicht es schon, dass sich der Verdächtige mit dem Dritten verabredet. Ganz klar: Hier wird ein Drogengeschäft abgewickelt. Die kriminalistische Erfahrung, man kennt das ja.

Gerne wird auch vergessen, dass Telefonüberwachungen als Beweismittel gegen “normale” Drogenkäufer (geringe Menge, Eigengebrauch) überhaupt nicht als Beweismittel verwertbar sind. Das verbietet nämlich die Strafprozessordnung (§ 100b Absatz 5 in Verbindung mit § 100a Ziff. 4).

Vor mir liegt eine Akte, in der gibt es bislang nichts Belastendes außer Telefonprotokollen. Diese liefern noch nicht einmal den leisesten Beleg für Drogenkäufe meines Mandanten, des mutmaßlichen Abnehmers. Geschweige denn für solche, die eine Verwertung der Protokolle überhaupt erst zulässig machen würden.

Da der abgehörte mutmaßliche Dealer offensichtlich auch zu den Vorwürfen schweigt, sollte das Verfahren nach meiner Meinung eingestellt werden. Ob die Staatsanwaltschaft dieser Anregung folgt? Ich bin gespannt.

14 Kommentare zu “Nicht verwertbar”

  1. André (PN Admin) meint: (26.6.2007 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    Mal angenommen..
    kann ich als "Beschuldigter", der nachweislich unschuldig ist, in so einem Fall rechtlich vorgehen?
    Sowas stellt ja schon einen massiven Eingriff in die Privatssphäre dar, wenn (ohne erkennbaren/belegbaren Grund) mein Telefon überwacht wird. Da sollte es doch entsprechende Mittel geben…

    oder bin ich zu naiv?

  2. Torsten meint: (26.6.2007 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    "Kein Hinweis auf Drogenkäufe? Lesen Sie genauer? Der Mann ist Musiker – natürlich kauft der Drogen."

    s/Musiker/Fernsehmoderator
    s/Fernsehmoderator/Justizfachangestellter

  3. n.n. meint: (26.6.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    naja, versetzen wir uns mal in die rolle des staatsanwalts. der versucht in so einem fall doch erstmal einem richter einen durchsuchungsbefehl aus dem ärmel zu leiern. und mit einem bisschen glück hat der danach nicht nur das telefonprotokoll sondern auch ein bisschen stoff und ein geständnis. und dann kann man sich trefflich über ein eventuelles fernwirkungsverbot streiten.

  4. Ben meint: (26.6.2007 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Durchsuchungsbefehl? Eindeutig Gefahr im Verzug! Lasst uns bei der Gelegenheit gleich online die Festplatte durchsuchen. Und vom Anwalt gleich auch :-)

  5. Lemmy meint: (26.6.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @André
    Es wurde ja nicht der Anschluss des hier als beschuldigt geführten Menschen überwacht, sondern der des in dem anderen Verfahren Beschuldigten.
    Aber Ermittlungsbeamte sind bei der Bewertung von Gesprächsinhalten durchaus beeindruckend kreativ (naiv?), andere Inhalte als Vereinbarungen über BtM-Geschäfte kennen die ja nicht.
    Hatte mal eine Akte, in der die Jungs vom hiesigen LKA bei der Niederschrift des Gesprächsinhaltes versehentlich den Zeichensatz am PC auf griechisch umgestellt hatten, so stand dann nur ein großes Fragezeichen des Auswerters daneben. :)

  6. TheDoctor meint: (26.6.2007 um 17:07) AntwortenReply to this comment

    Ah, ja !
    Wie man mal wieder deutlich sieht:

    Wer sich nichts zu schulden kommen lässt hat auch nichts zu verbergen.

    Schönes Beispiel.

    Na hoffentlich gilt "Sie haben sich verwählt" noch nicht als verdächtigt, denn das kann wirklich jeden treffen.

    Oder die SMS in der merkwürdigen Sprache die ich kürzlich bekam.

  7. RA JM meint: (26.6.2007 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Hoffentlich ist in der TKÜ nicht der höchst verdächtige Terminus <a href="http://ra-melchior.blog.de/2007/04/21/tku_hochkompetent~2134730&quot; rel="nofollow"> "Nightmare on Elmo"</a> aufgetaucht !

  8. Anonymous meint: (26.6.2007 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Wer sich freiwillig mit DrogenDEALERN umgibt, sollte nicht rumheulen, wenn er verdächtigt wird!

  9. @8 meint: (26.6.2007 um 18:25) AntwortenReply to this comment

    1. bitte mal im Duden unter "mutmaßlich" nachsehen.
    2. steht Drogendealern ihre Okkupation auf die Stirn geschrieben?
    3. kennst du alle Straftaten, die von Leuten in deinem Umfeld begangen wurden/werden?

  10. Stefan meint: (26.6.2007 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    @9 ist das eine Fangfrage an @8? :D

  11. irgendwer meint: (27.6.2007 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    punkt 3. triffts auf dem kopf. Wenn der nachbar regelmäßig fremde zu besuch hat die nur kurz bleiben, kann man diesen nachbar wohl kaum als dealer bezeichnen, nur weil er auffällig viele lose bekanntschaften pflegt…

  12. Loco meint: (27.6.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @11: Wenn sie etwas länger bleiben, aber unter einer Stunde, ist es ein Fall für die Sitte; bleiben sie über eine Stunde und kommen sie zu mehreren, dann ist es ein Fall für den Verfassungsschutz… kriminell ist der Nachbar auf jeden Fall.
    Denn wenn er keine Besucher empfängt, dann bereitet er einen Amoklauf vor…

    Wer Ironie nicht findet, darf sie auch nicht behalten!

  13. Jens meint: (28.6.2007 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Wer bezahlt denn im Falle der Einstellung Ihr Honorar?

  14. @13 meint: (28.6.2007 um 14:09) AntwortenReply to this comment

    Ganz einfach.

    Der Mandant, wenn es nicht zum Hauptverfahren kommt.

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