Der deutsche Hartz IV-Empfänger

Aus einem Polizeiprotokoll:

Vorgeführt wird der deutsche Hartz IV-Empfänger Edgar N. …

Bei so einer Einleitung wundert es mich nicht, dass geradezu um einen Haftbefehl gebettelt wird:

N. wohnt in der elterlichen Wohnung. Weitere soziale Kontakte sind nicht ersichtlich. Er verfügt über keine Arbeitsstelle, führt keine Partnerschaft und hat keine Kinder.

Der Richter fand dagegen, dass auch ein intaktes Verhältnis zu den Eltern den Fluchtanreiz mindern kann. Er ließ N. auf freiem Fuß.