Von offenen Blogs und Urheberrechten
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat ein, wie ich finde, aufwändig gemachtes Dossier zum Urheberrecht ins Netz gestellt. Lesenswert ist das ganz bestimmt. Mir hat zum Beispiel sehr gut die Gegenüberstellung von Urheberrecht und Copyright gefallen.
Ob diese Veröffentlichung allerdings dazu beiträgt, mit populären (und mitunter wegen Abmahnungen sehr teuren) Irrtümern übers Urheberrecht aufzuräumen – das möchte ich bezweifeln. Dafür ist mir die Darstellung zu komplex und teilweise zu schöngeistig.
Ein einfaches “Das geht, das geht nicht” wäre m.E. hilfreicher. Wie ich vor kurzem im Zusammenhang mit der Raubkopie eines Artikels gemerkt habe, fehlen mitunter selbst bei Rechtsanwälten die Grundlagen des Urheberrechts (zumindest führte der Rechtsanwalt das zu seiner Entschuldigung an.)
Häufig anzutreffen ist z.B. der Irrglaube: “Ohne Copyright-Vermerk ist ein Text oder Foto frei”. Völliger Quatsch, Urheberrechtsschutz besteht ohne weiteres Zutun in dem Moment, wo das Werk geschaffen wird. Oder: “Wenn ich die Quelle angebe, darf ich einen Artikel auf meiner Homepage verwenden.” Ebenfalls Quatsch: Ohne Genehmigung (und i.d.R. Honorierung) geht nichts. Das ist ungefähr so, als wäre Radklau legal, wenn man einen Aufkleber aufs Rad pappt “Geklaut bei Karstadt”.
An einer Stelle finde ich das Dossier der Bundeszentrale für politische Bildung sogar problematisch – und zwar da, wo es um “offene Inhalte” und Blogs geht. Da steht:
Auch die Anzahl von Weblogs (kurz Blogs) ist binnen fünf Jahren von nahezu Null auf über 72 Millionen weltweit im April 2007 gestiegen. Wohlgemerkt: Hier geht es nur um die Zahl der Blogs, nicht die Zahl der einzelnen Blog-Einträge. Zwar erscheinen viele Blogs nicht unbedingt unter einer Open-Content-Lizenz. Da sie aber zum allergrößten Teil kostenfrei im Netz lesbar sind und eine Kultur des wechselseitigen Verlinkens, Zitierens und Kopierens pflegen, kann man sie dennoch zu offenen Inhalten im Netz zählen.
Das erweckt den Eindruck, als sei kostenlos rechtelos. Dem ist aber gerade nicht so. Egal, ob es sich um Blogs, Zeitungen oder Werbefotos handelt, die man allesamt kostenlos im Internet bewundern kann: Nur wenn ein Rechteinhaber ausdrücklich auf Rechte verzichtet, ist man vor späterem Stress einigermaßen geschützt. Im Zweifel würde ich mir immer eine schriftliche Bestätigung holen. Auch die nett gemeinten Open-Content-Lizenzen helfen im Ernstfall nicht weiter, wenn so ein Open-Content-Freak Material geklaut haben sollte.
Wer das dann weiterverwendet, sitzt trotz der Lizenz in der Grütze: Es gibt nämlich keinen gutgläubigen Erwerb von nicht vorhandenen Nutzungsrechten.
(Autor: AK)
Tja, so wie es scheint, gilt nach wie vor die gute alte deutsche Regel: es ist alles verboten, sofern es nicht ausdrücklich (und am besten mit notarieller Beglaubigung) erlaubt ist. ;-)
Bereits vor ca. 20 Jahren hat das Bayerische Justizministerium unter Leitung des (zwischenzeitig längst pensionierten EKHK Paul vom Bay. LKA) einen Flyer zu den Urheberrechte an Computerprogrammen herausgebracht und in einer extrem hohen Stückzahl verteilt. (Es gab unzählige Neuauflagen und das Ding war bis vor kurzem/ist immer noch erhältlich). Es ist kurz gefaßt, klar dargestellt und übersichtlich.
Warez gibt es trotz Aufklärung. Nur wenn jemand damit erwischt wird, dann kommt die gr. "ich nix wissen"-Geschichte.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dann kann man das Internet zumachen.
Wenn für mich nicht ersichtlich ist das jemand rechte beansprucht,ist das die schuld des uhrebers.
Wie soll denn ein mensch bitte bei jedem einzelnen bild beurteilen können,ob man es benutzen darf.
Da kann ich ja einfach ein paar fotos machen,schreibe drunter das es open source ist.
Und hinterehr mahne ich die leute die das bild benutzen ab.
Ich hab keine ahnung welche serien die z.b ard austrahlen darf.
Ich muss einfach davon ausgehen,das sie das dürfen.
P.s:Die gesetze kann man eh knicken.
Ich kenne da einen 23c3 beitrag über hausdurchsuchungen.
Nur blöd das dich die Polizei nicht an die gesetze hält,will die polizei in deine wohnung darf sie das jederzeit,jedenfalls nach eigener meinung.
Also bitte aufhören hier über tolle gesetze zu reden.
Es gild das recht des stärkeren,gesetze gleten halt für jede einzelne person unterschiedlich.
Der eine darf kinder missbrauchen,der andere bekommt lebenslage sicherheitsverwahrung.
Der eine darf klauen,der andere wird dafür bestraft
kann man beliebig fortsetzen.
Das mit dem gutgläubigen Erwerb unlizensierter Nicht-Dinge ist auch im Zusammenhang mit dem "Vertrieb" von GPL-Software interessant.
@3: Das mit dem Herausfinden, ob man etwas benutzen darf, ist ganz einfach: Grundsätzlich darf man urheberrechtliche Werke NICHT benutzen, außer der Urheber hat ausdrücklich sein OK dafür gegeben. Deshalb benutzt man auch einfach keine Werke, bei denen man eine solche Freigabe nicht findet / bekommt.
Ob die ARD etwas ausstrahlen darf, kann Dir doch schnuppe sein. Geht ja – wenn sie es denn nicht darf – eh nur die ARD und den Urheber an.
Btw: Wenn Du von Dir erstellte Bilder zur Nutzung frei gibst und dann später abmahnst, bleibst Du nicht nur auf den Kosten des Anwalts und den möglichen Gerichtskosten sitzen, sondern könntest auch wegen (versuchten) Betruges dran sein.
Grundsätzlich interessant und empfehlenswert sind hier die Informationen und Richtlinien, die zu dieser Thematik in de.wikisource.org und commons.wikimedia.org zu finden sind. Insbesondere werden dort viele internationale Regelungen detailliert aufgelistet. Selbst wichtige Punkte bei Bildern wie etwa die Panoramafreiheit oder die Schöpfungshöhe bei zweidimensionalen mechanischen Kopien werden selbst in der EU von Land zu Land völlig unterschiedlich behandelt.
@2 (Herr Dörr)
Darf man Sie daran erinnern, dass das menschliche Gedächtnis leider manchmal auch Lücken aufweisen kann? Es soll Leute geben, die sich im Zweifelsfall nicht mehr daran erinnern können, wo bestimmte Unterlagen im Büro abgelegt worden sind.
Der Mensch ist nicht perfekt.
Mit freundlichen Grüßen
R. O. F. Lamprechtshausen
"Ohne Genehmigung (und i.d.R. Honorierung) geht nichts."
Das ist so nicht richtig. Es gibt, in relativ engen Grenzen, immernoch das Zitatrecht (§ 51 UrhG).
@Stefan (#3): Das Posting ist ein nachträglicher Aprilscherz, oder?
Nochmal: Die Regel beim Urheberecht ist ganz einfach: Im Zweifel Finger weg. Und nur selbstgemachte Sachen publizieren. (Was Du auf Deiner Festplatte sammelst ohne es anderen zu zeigen, ist Privatsache.)
Und wenn das mal nicht geht, und man auf etwas aufmerksam machen will, bietet gerade das Internet einen Funktion, die Kopieren und bei sich selber einbinden vollkommen unnötig macht: Der Hyperlink. Ist aber ganz neu, und nicht so bekannt. ;-)
Und wenn das mal nicht geht, und man auf etwas aufmerksam machen will, bietet gerade das Internet einen Funktion, die Kopieren und bei sich selber einbinden vollkommen unnötig macht: Der Hyperlink. Ist aber ganz neu, und nicht so bekannt. ;-)
Ja,und?
Das interessiert doch abmahn Anwälte und co. nicht.
Es geht doch um veröffentlichung,dennen isses doch egal ob ich linke,oder es direkt auf die seite stelle.
Weiß jemand, ob ich als Nicht-Anwalt einen Disclaimer brauche, dass "dies keine Rechtsberatung" ist, wenn ich einen an Anfänger gerichteten Artikel zu Urheberrechtsfragen online stelle?
@henteaser (#12),
ob man so einen "Disclaimer" braucht weiß ich nicht, aber schon alleine um evtl. Ärger ("Du hast gesagt … und jetzt habe ich Ärger") zu vermeiden würde ich an einer prominenter Stelle im Artikel anbringen, dass dies keine Rechtsberatung ist und das du kein Jurist bist.
Diese Disclaimer geschichte ist immer so eine Sache, viele sind ja von Haus aus schon unwirksam, also drauf verlassen würde ich mich nicht.
Mfg James
ich habe wirklich kein problem damit, meine "produkte" aller welt zur verfügung zu stellen.
allerdings möchte ich für ein finanziell erträgliches projekt doch einen gewissen lohn erhalten.
bilder z.b. stelle ich nur in "geringer" auflösung zur verfügung, wer also meine fotos für ein zeitschriftencover haben möchte, muss sich an mich wenden.
eben so bei musik, da schraube ich die bitrate runter und
videos werden mit einem schriftzug "getagt".
mein zeug soll jedem frei zugänglich sein und es freut mich wenn es den leuten gefällt. aber sobald geld damit gemacht wird, fordere ich meinen anteil.
ich fahre diese schiene schon länger und hatte nie probleme, im gegenteil, die leute kommen zu mir und bezahlen freiwillig für die verwendung.
was ich nur schade finde, ist, dass leute auf juristischen wege dazu gezwungen werden, für teils belanglosen dreck bezahlen zu MÜSSEN.
denn das internet ist lebendig, es bewegt sich unentwegt.
da macht man sich nicht viele gedanken über copyright und urheberrecht.
es ist an der zeit das politik, justiz, und vor allem die wirtschaft, dieses medium begreift.
@10 Es ist kein Unterschied ob ich schreibe "da ist ein hübsches Bild, schaut es euch mal an" oder "hier habe ich ein hübsches Bild" (und es dann einbinde).
Verlinken ist nicht auf der eigenen Seite einbinden (egal wo es gespeichert ist) Sondern einen Link anbringen und auffordern mal selber zu kucken.
Das ist ein Unterschied… Sogar für den Laien (davon bin ich sogar überzeugt).
@16, Icke:
Du bringst es auf den Punkt. BTW, da ist ein hübsches Lied, hört es Euch mal an: http://www.dontdownloadthissong.com/ (Ja, ja, ich weiß, das gab's schonmal – es passt gerade nur so schön) :-)
Grüße!
Super!
Dieser Artikel ist total interessant und lesenswert; darum hab' ich ihn gleich auf meine Homepage kopiert.
:-D
Schade, jetzt schreiben Sie auch schon Neusprech: Raubkopie. Dabei sollten Sie doch wissen, dass das kein Raub ist. Oder hat Sie der andere Anwalt bedroht oder genötigt, um an den Artikel zu kommen? ;-)
Raubfahrer? Schwarzkopierer? Was denn nun?
@henteaser: Journalistische Veröffentlichungen zu Rechtsthemen darf jeder machen, auch ein Nicht-Anwalt. Ein Problem mit dem noch gültigen Rechtsberatungsgesetz gibt es nur dann, wenn konkrete Einzelfälle angesprochen werden. S. dazu auch diverse BGH-Entscheidungen vom 6. Dezember 2001 – I ZR 316/98, I ZR 11/99, I ZR 14/99, I ZR 101/99,
juris.bundesgerichtshof.d...amp;linked=pm&Blank=1
Was soll denn dieser Seitenhieb auf die "Open-Content-Freak[s]"?
@12: In Ergänzung zu 21. – wenn es kein allgemeines Thema und tatsächlich Rechtsberatung, dann hilft der Disclaimer auch nichts. Ein Hund wird ja auch keine Katze weil man ihm ein entsprechend beschriftetes Schild umhängt.
Richtig Hobbyjurist da schließe ich mich deiner Aussage an:
"es ist alles verboten, sofern es nicht ausdrücklich (und am besten mit notarieller Beglaubigung) erlaubt ist. ;-)"
Viele Grüße, Mike
Ach ja. Das gute alte Urheberrecht.
Das, welches gleich nach der Menschenwürde kommt und vor dem Schutz der eigenen vier Wände oder des informationellen Selbstbestimmungsrechtes steht.
Das ist Deutschland. :)
Für den ganzen Rest, eventuell auch für die englischsprechenden unter uns, ist Brad Templeton's "10 Myths about copyright explained" eine sehr gute und anschauliche Quelle.
http://www.templetons.com/brad/copymyths.html
@25: Aus den Streitwerten bei Prozessen in den USA kann mann nur richtig folgern, daß dort das Urheberrecht noch lange VOR der Menschenwürde kommt. ;-)
Das große Jammern kommt den vehementen "opensource"-Verfechtern genau in dem Moment, wo sie sich ein einziges Mal mit einer Entwicklung richtig Mühe gegeben haben, diese freudestrahlend ins Netz stellten, um dann drei Wochen später festzustellen, daß ein Kopierer damit richtig Kohle macht.
Bei Geld hört bekanntlich alles auf und jeder, der heute noch das Internet als großen Selbstbedienungsladen mit "100 Prozent auf alles" sieht, wird spätetestens beim ersten Diebstahl seines Eigentums eines Besseren belehrt. Oder sagt er dann auch einfach "ok, Mann – hast Recht", wenn der Dieb seines 5er BMW vor Gericht erklärt "Wieso parkt der sein Auto auch da, wo ich ihn mitnehmen konnte?"
@27, CeKaDo
Informationen koennen, im Gegensatz zu Sachen, nicht gestohlen werden. Somit ist jemand der Informationen unrechtmaessig kopiert auch kein Dieb. Der Autodieb hingegen schon, und in dem Fall ist die gestohlene Sache auch nach der Tat nicht mehr im Besitz des Opfers.
HTH,
rob
@28, doch können sie…
Manche Informationen werden wertlos, wenn mehr als eine handvoll Leute sie kennen …
Oder es kostet einen hohen Aufwand sie zu "erzeugen". Dann bringt man halt den Erzeuger um den ihm zustehenden Lohn. Ob jetzt die Sache geklaut wird, oder sie einfach kopiert wird mit dem ergebnis, dass niemand das Original kaufen will ist recht egal. Der ursprüngliche Besitzer wurde um den Wert betrogen.
Manche Dinge sind aber auch zu verwirrend. Beispiel: Jemand hat ein Video gedreht und möchte es auf Youtube veröffentlichen. Dabei möchte er eine knackige Titelmusik verwenden. Er geht auf die GEMA-Seite und steht schon vor einem Problem, denn einerseits passt "Video on Demand" nicht zu seinem Vorhaben, aber "Hintergrundmusik auf Internetseiten" auch nicht. Nehmen wir an, er schafft es, das auszuräumen und seinen GEMA-Satz zu finden. Auf der GEMA-Seite steht aber, dass man sich bei den Musikverlagen noch die Erlaubnis für die Verwendung holen soll. Im Endeffekt muss der Jemand doch damit rechnen, für die Lizenz beim Musikverlag zu zahlen und dann noch mal GEMA-Gebühren (denn der Musikverlag kann den Nutzer nicht von der GEMA-Verpflichtung freistellen), oder? Wenn es wenigstens einen Ansprechpartner gäbe, der alle Anfragen zusammenfasst und an die entsprechenden Stellen weiterleitet, aber nein…
Und selbst wenn er dann GEMA-freie Musik verwendet, muss er sein Video bei der GEMA anmelden (wenn ich den Passus auf der Seite richtig verstanden hab), damit die das überprüfen können – das kapiere ich nun gar nicht. Wenn jemand was schreibt, muss er es doch auch nicht bei der VG Wort anmelden, damit die schauen, ob er abgeschrieben hat.
Ich habe Rechtsbelehrungen auf meinen Seiten, aus denen geht hervor, wie wann was unter welchen bedingungen genutzt werden darf. Im Zweifelsfall fragen. Ich sehe da kein Problem. Man muß eben nur wissen, daß zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht ein Unterschied besteht. Da, wo ich Fremdmaterial verwende, frage ich selbst im Zweifelsfall vorher nach – das ist einfach guter Stil.
Wo ich tatsächlich angenervt bin ist, wenn jemand ein Bild von mir nutzt, ohne darauf hinzuweisen, daß ich der Urheber bin und dann auch noch mit völlig fehlendem Unrechtsbewußtsein das Bild weiter benutzt, obwohl ich es untersage, solange ich nicht als Urheber genannt werde. Das finde ich dann reichlich unverschämt, und da habe ich keine Probleme mehr, dann zur Not mein Recht mit mehr Aufwand und Kosten (die ich dann weitergebe an den Verursacher) zur Not durchzusetzen, um klar zu machen: So nicht!
Ansonsten bin ich weder geizig noch gierig, sondern sehe das alles in der regel recht locker, bei Privatleuten. Wenn Kommerz im Spiel ist, sehe ich das sehr sehr eng – da gerade die Kommerziellen das nämlich ebenfalls sehr sehr eng sehen. Und ich bin der Ansicht, daß die das auch zu spüren kriegen sollten, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen.
Vielen Dank @all für die Beantwortung der Frage mit dem Disclaimer. Es wird sich um eine allgemeine Darstellung der 'Fallen' handeln und darauf hinauslaufen, was bereits geschrieben wurde: "Nichts Fremdes verwenden" oder so.
Bei Flickr beispielsweise kann man ja auch im Nachhinein die CC-Lizenzen verändern, ohne dasses den Einbindern mitgeteilt wird.
@Frank(31): Sehe und mache ich genauso. Nur wenn da solche "social network 2.X"-Anbieter die Nutzerdaten nicht rausrücken, muss man sich mal mit "geklaut"-Aufklebern helfen. Schön ist dann auch(wenn es kaum Kollateralschäden gibt) ein "remote defacement" zu veranstalten, d.h. einfach Bild gegen etwas ekliges austauschen. ;-)
mein Blog ist voll ung ganz durch das Urheberrecht gesichert. Bilder und Text fallen klar unter das Urheberrecht und jede Verwendung wird von mir auch per Gericht zur Unterlassung gebracht. Ich hatte die Arbeit, ich will auch den Fruchtgenuss.
So lange man's nicht so treibt, wie eine bekannte Rezept-Seite, die es auf Abmahnen anlegt find ich sollte man auch bei Bloggern und Internetseiten das Urheberrecht respektieren.
Für jemanden der viel Traffic auf seinen Blog lenken will wäre es sowieso klüger, wenn er anstelle z.B. vom lawblog zu klauen per Trackback auf den Lawblog verweisen würde.
Gibt es das Dossier auch zum Download?
Ich dachte, diese Irrtümer seien mittlerweile a acta gelegt. Scheinbar nicht. Die Kopierer sollten sich einfach mal selbst fragen, ob sie eigenproduziertes einfach so kopieren lassen würden.
@CeKaDo
entschuldige bitte, aber was du da schreibst halte ich für absolut unhaltbaren Unsinn.
1. von den sog. "open-source-Verfechtern" gibt es zuviele, als dass man sie alle über einen Kamm scheren könnte. Ich vermute im Gegenteil sogar, dass es unter 100 Repräsentanten dieser Gruppe 99 verschiedene Meinungen zum richtigen Umgang mit ihren Werken gibt (wobei die 1 Dopplung nur statistischer Fehler sein dürfte).
2. es steht per Gesetz jedermann das Recht an seinen eigenen "Werken" zu (auch wenn es Grenzfälle gibt, in denen ich den "Eigentümer" nicht festzulegen vermag). Genauso steht es jedermann aber auch zu, auf dieses Recht zu verzichten. Und wer das ausdrücklich macht, bei dem kann man auch davon ausgehen, dass er das von dir beschriebene Risiko, dass jemand anderes dann Geld mit seiner eigenen Arbeit verdient, durchaus bedacht hat und in Kauf nimmt.
3. Informationen können WIRKLICH nicht gestohlen werden (es sei denn, jemand stiehlt den Datenträger, aber selbst dann ist die Information ja noch redundant in deinem Gehirn gespeichert). Der Wertverlust eines Gegenstandes / einer Information hat nichts mit dem Besitz desselben zu tun! (mein Auto verliert dauernd an Wert, wird mir aber dennoch nicht Stück für Stück gestohlen). Darüber hinaus halte Fälle, in denen der Wert einer Information einzig von ihrer Geheimhaltung abhängt ohnehin für äußerst fragwürdig (und in der Wirtschaft für gefährlich), es erinnert mich nämlich stark an "security by obscurity". Solche Informationen haben dann aber auf jeden Fall nichts im Internet zu suchen und sind somit für die Frage des Urheberrechts auch völlig uninteressant.
Und auch die Variante "Konkurrent bietet mein Produkt ohne Lizenz billiger an" fällt meiner Meinung nach eher in den Bereich des Wettbewerbsrechts als in den Bereich des Urheberrechts … aber ich bin kein Anwalt, und möchte mich daher auf solche "Spitzfindigkeiten" lieber nicht einlassen.
Also: bloß weil Du der Meinung bist, alles müsste in Gold aufgewogen werden, verbietet es mir noch lange nicht, meine Arbeit an andere zu verschenken und allenfalls dafür zu erwarten, dass ich als ursprünglicher Urheber genannt werde (oder wie immer die vielen Open-***-Lizenzen aussehen).
@henteaser
Wenn du zu Rechtsthemen schreibst, sieh dir mal den Hinweis zu Rechtsthemen bei Wikipedia an.
Ein Vöglein auf der Weide
das zwitschert in die Heide
Die Kuh, die schaut ihm zu
und denkt sich laut muh muh
Das ist jetzt von mir – so auf die Schnelle-, steht aber auf dem Lawblog.
Und jeder darfs zitieren, kopieren und umschreiben, außer die, die glauben, daß ein Urheberrecht mehr ist, als das Recht des Urhebers, zu behaupten, daß was von ihm ist.
Selbstredend respektiere und honoriere ich auch geistige Leistungen anderer, aber das mit der Eigenständigkeit ist doch schon so eine Sache: Die Sprache habe ja nicht ich geschaffen, die Viecher, die ich beschreibe, sind auch nicht auf meinem Mist gewachsen. Hoffentlich honorieren alle die eigensinnigen Personen, die Urheberrecht in Geld zu wandeln suchen, auch die Vorleistungen unserer Vorfahren!
Dabei finde ich die Unterscheidung zum Copyright ganz o.k.: Denn warum soll ich ein Buch oder eine Software nicht unter der Maßgabe verkaufen, daß diese(s) nicht weitergegeben wird? Hier ist die Sache durchaus klar vertraglich gestaltet. Es steht zwar nicht auf jedem Buchdeckel, aber doch zumindest innen drin. Und die meisten Menschen nutzen Bücher gewohnheitsmäßig, wissen also um die Generalität dieser Regel.
Bei uns ist es ja nur so, daß zum Beispiel die Musikindustrie, die Kosten für Vertragsgestaltung, Kopierschutz und Vertragsdurchsetzung, via Staat auf den Steuerzahler abwälzen möchte. Dadurch entsteht ja erst so mancher Aberwitz. Normalerweise wird der Aufwand, den man zur Verteidigung seiner Rechte betreibt, durch die Kosten derselben, vernünftig beschränkt. Mit solchen Regeln tun sich Gesetz und Staat schwer, sie neigen zum Absoluten und kennen kein Maß. Woher auch? Gerechte Preise finden sich nun einmal nur auf Märkten, nicht im Parlament und nicht im Staatsministerium. Auch hier würden alle gewinnen, wenn sich der Staat zurücknehmen würde, anstatt zu versuchen, alles haarklein zu regeln.
Du bist also der Ansicht, dass geistiges Werk keinen Schutz genießen soll? Denn genau das kommt für mich aus Deinem Post heraus. Das bedeutet dann aber auch, dass jegliche Kopie eines Werks zulässig ist. Mithin "andere" aus dem Werk des Künstlers Profit machen dürfen, ohne dass dieser es erlaubt.
Nimmt man aber die vertragliche Freiheit an, die Du postulierst – nämlich den völligen Ausschluss von Vervielfältigungsrechten -, dann würde dies jeder größere Verlag in seinen Verträgen enthalten haben. Du hättest also noch weniger Rechte, statt mehr. Im Übrigen ist es aber eben nicht vertraglich geregelt, dass Du ein Buch nicht weitergeben darfst. Geschweige denn dass Du es nicht kopieren darfst.
Das Copyright ist übrigens nichts anderes als ein urheberrechtlicher Schutz. Er erfolgt meines Wissens nach nur erst mit Anbringung des (C)-Zeichens. Und das hat in Deutschland so oder so keine Wirkung, sondern nur in den USA und Staaten mit einem vergleichbaren Urheberrechtsschutzsystem.
Die Schaffenshöhe wird i.Ü. nicht durch die bloße Aneinanderreihung bereits bestehender Worte o.ä. erreicht, sondern durch die besondere Form der Kombination, den Inhalt – letztlich durch den künstlerischen Anteil. Insofern kann selbst die bloße Rezitierung bereits bestehender Passagen ein Werk entstehen lassen, wenn diese durch ihre Kombination eine bestimmte Schaffenshöhe erreichen.
@harl3quin
Geschrieben habe ich, daß ich die Leistung geistiger Werke respektiere und honoriere – und ich tue dies, weil ich dies für richtig halte. Ich bin aber kein Diktator und schreibe anderen vor, was diese zu tun und zu lassen haben. Richtig fände ich es, wenn andere es tun, insofern man von einem Sollen sprechen kann. Unbedingt und selbstverständlich sollen geistige Werke aber keinen Schutz "genießen". Wenn jemand sich dadurch geschädigt sieht, daß einer denselben Gedanken – wie er zuvor – ausspricht, zu Papier bringt oder anderweitig ins Werk setzt, dann soll er sich bitte selbst davor schützen und nicht danach trachten, einen Schutz zu genießen, den ihm dann andere bezahlen müssen. Denn darauf laufen ja die meisten modernen "Rechte" hinaus: als Anspruch auf anderer Leute Leistung – und das ist nicht mein Ding. Das ist moralisch, ethisch und rechtlich nicht tragbar und sei es auch noch so modern und demokratisch. Den Rest dazu hatte ich schon ausgeführt.
Zum konkludenten Vertrag hatte ich mich schon geäußert und die Ausführungen zum Copyrightvermerk sind falsch, das steht schon weiter oben von anderen angemerkt.
Bei der Beurteilung der Schaffenshöhe (oder -tiefe? O.k., ich kenne diesen Rechtsbegriff schon) wünsche ich viel Spaß, das kann Heerscharen von Justizbeamten, Rechtsanwälten und Richtern beschäftigen und binden (!), womöglich noch auf Staatskosten, auf jeden Fall aber marktverzerrend, fehlallokierend und ungerecht. Deshalb auch hier mein Plädoyer für vertragliche Regelung aus der sich schnell ein einfach handbares, billiges und anerkanntes Gewohnheitsrecht entwickelt. Und selbstredend daher auch meine klare Willenserklärung, die ich meinem Vierzeiler hintangefügt habe womit ich gleichsam die Absurdität manchen Regelungsbedürfnisses zu karikieren gedachte.
Ich verstehe nicht, was an meiner Anmerkung zum Copyright falsch sein sollte – davon abgesehen, dass kein Zwang mehr zum (C) besteht.
Zu Deinem eigentlichen Anliegen:
Den Urheber eines Werkes sollen also keinerlei rechtliche Schutzmöglichkeiten zustehen, außer er sichert sich vertraglich ab? Wie sieht es dann aus, wenn sich jemand deliktisch Zugriff auf das Werk verschafft und es publiziert? Kein Vertrag, also auch kein Schutz und damit keine Ansprüche.
Ich schätze den Schutz, den das Urheberrecht mir und allen anderen verschafft, als sehr angenehm ein. Wenn ich ihn nicht will, dann kann ich ja auch allgemeine Nutzungsfreigaben erteilen. Wenn ich aber aus meinem Werk z.B. wirtschaftlichen Gewinn ziehen will, dann sollte ich das auch können. Ohne einen Schutz meines Werks ist das aber kaum möglich.
Warum bezahlen übrigens andere meinen Schutz? Soweit mein Recht verletzt wurde, kann ich klagen und der Verlierer trägt im Regelfall die Kosten. Und das auch zu Recht, hat er doch mein Recht verletzt. Sieht übrigens bei allen anderen Rechten genau so aus.
Der Mißbrauch, also insb. die aktuellen Abmahnwellen, steht auf einem anderen Blatt und ist nicht durch das Urheberrecht ausgelöst, sondern durch fehlende Barrieren in der Rechtsausübung.
Hallo Herr Vetter,
wie sieht es denn aus wenn man Textzitate aus diesem Blog in einem Forum nutzt um andere User über hier stehende Artikel zu informieren. Wie gehen Sie dann damit um?
MFG Daniel
Andre: "3. Informationen können WIRKLICH nicht gestohlen werden"
Natürlich (& leider) könnnen sie.
Wieso wohl verlangen Presse-Agenturen eine Bezahlung (von Zeitungen, etc.) für die Verwertung (Nachdruck) ihrer Informationen? …deren Beschaffung in der Regel Geld kostet.
Wieso wohl darf man ein Lexikon nicht einfach kopieren und als "sein eigenes" veröffentlichen? = Weil die Beschaffung und Bereitstellung von Informationen Personal und Geld kostet. Usw. usf.
Man bekommt beim Lesen mancher Kommentare den Eindruck, es ist noch nicht ganz angekommen: Nicht nur Autos oder Schokoriegel, sondern auch Dinge die "virtuell" sind, kann man klauen.
Ich drehe mal den Spiess um und frage die Urheber, weshalb sie ihre Werke im Internet öffentlich machen, allerdings eine Verbreitung nicht wünschen.
Hat die Verbreitung nicht schon längst stattgefunden?
Was ist der Sinn oder wozu ist das Internet da, etwas nicht zu verbreiten?
Sicher muss es Regeln geben, indem Urheber benannt und korrekt zitiert und verlinkt werden.
Zudem gibt es längst Möglichkeiten, Seiten oder Einträge per Passwort oder HTML-Codes zu sperren…
Also liegt die Leichtsinnigkeit nicht eigentlich auf Seiten der Urheber oder sogar Vorsatz, indem man irgendwas Beliebiges einstellt und darauf wartet, dass es kopiert und verlinkt wird?
Wenn es denn sein muss, reicht es nicht, den Verletzer entsprechend aufzufordern, anstelle Anwälte einzuschalten und ihn mit abstrusen Kosten abzustrafen.
Aber wenn man keine Werbung will, macht man keine!
Wollen wir nur noch ein Internet für Eliten oder professionelle Medien, die meinen alle Rechte zu haben?
Ich spreche hier ausdrücklich den privaten Bereich, also nichts Gewerbliches wie z.B. Lexika, Musik, illegale Downloads etc. an oder der Verletzung mit einem wirtschaftlichen Ziel.
Wollen wir eine Internet- und Kulturdiktatur oder ist es nicht Aufgabe einer Gesellschaft Bildung und Kultur allen zukommen zu lassen oder geht eben alles nur noch um Geld?
Ist das nicht auch eine einzufordernde Kultur, anstelle einer Massenkriminalisierung, die meines Erachtens fatale Folgen hat?
Warum kann das Internet nicht ein teilbares Kulturgut sein, jeder hat einen Nutzen und lernt vom anderen, ein Geben und Nehmen?
Oder nochmal die Frage, warum veröffentlicht jemand was im Internet, wenn er nicht öffentlich sein will?
Die jetzige Deckelung der Abmahnkosten beweist ja den stattgefundenen Missbrauch der letzten Jahre und den VERFALL EINER KULTUR ohne Respekt und fairen Umgang!
lustig….ihr schreibt über copyright und ein dieb klaut genau diesen artikel:
hahn24.eu/2008/04/12/von-...blogs-und-urheberrechten/
sein kommentar zum diebstahl:
"Sagt so ein Anwalt ausm Internet ^^ Ja ne is klar ick renn jetzt zu jeder Seite und hol mir erlaubniss soweit kommt es noch määäh und jetzt Verklagt mich aber Vorsicht ich hab Lizens zum Kopieren xD wenn Ihr alle keine anderen Sorgen habt ausser dem Copyright hinterher zu sein Bitte"