13.8.2009

Die linke Hand demonstrativ aus dem Fenster baumeln lassen

Zu den größeren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Polizei gehört das Handyverbot am Steuer. Erst gestern erhielt ich den Anruf eines wutentbrannten Mandanten. Eine Polizeibeamtin will von einer Fußgängerbrücke aus gesehen haben, wie er während der Fahrt auf einer Ausfallstraße sein Mobiltelefon “aufgenommen” hat. Natürlich war es nur ein Diktiergerät. Natürlich.

Eher skurril fand ich den Polizisten, der sich eine Zeitlang an einer großen Kreuzung unweit unseres Büros hinter einem Fernmeldekasten versteckt hat. An der Kreuzung gibt es viele Telefonsünder, schon deshalb weil die Rotphase mitunter elendig lang ist und der Rückstau Langeweile aufkommen lässt.

Schon die Art und Weise, wie der Beamte zwischen Büschen und Telefonkasten hervorsprang und die Betroffenen rauswinkte, hatte was von Shock & Awe. Ich gehe allerdings davon aus, dass er es nur in seltensten Fällen bei der Verursachung von Angstzuständen belassen hat (= Verwarnung durch schlüssiges Handeln). Er dürfte auf die 40 Euro und den Punkt in Flensburg bestanden haben.

Wie auch immer, womöglich muss die Knöllchenquote demnächst anderweitig erfüllt werden. Das Amtsgericht Gummersbach will das Handyverbot am Steuer kippen und so bundesweit sicher einige hundert Polizisten mit einem Schlag ihrer Hauptbeschäftigung berauben. In der Rechtsprechungsübersicht des Landes Nordrhein-Westfalen findet sich ein Beschluss vom 8. Juli 2009, der weit über das hinausgeht, was Bußgeldrichter sonst so schreiben.

Kein Wunder, denn die Eingabe ist ans Bundesverfassungsgericht gerichtet. Ziel: Karlsruhe höchstselbst möge den Handyverbot-Paragrafen für verfassungswidrig erklären.

Das Amtsgericht Gummersbach sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt. Mit dem Handyverbot habe der Gesetzgeber erreichen wollen, dass der Autofahrer beide Hände zum Autofahren frei hat. Allerdings, so ist dem Amtsgericht Gummersbach aufgefallen, gibt es noch viele andere legale Beschäftigungen im Auto, die dazu führen, dass der Autofahrer nur eine Hand, ja manchmal sogar gar keine Hände frei hat. Gleichwohl seien diese Aktivitäten nicht verboten.

(Wer bis hierher gelesen hat, sollte nun auch durchhalten. Gleich wird’s, quasi zur Belohnung, sogar schlüpfrig.)

Hier die Liste der Beispiele, welche dem Amtsrichter eingefallen sind:

Es ist überraschenderweise erlaubt,

* das Headset zur Freisprecheinrichtung erst während des Fahrbetriebs anzulegen,

* freihändig zu fahren,

* mit einer Hand oder sogar mit zwei Händen während des Fahrbetriebs bewegliche Sachen im Fahrzeug umzuräumen,

* ein Autoradio von Hand oder auch per Fernbedienung zu bedienen und dabei Gespräche zu führen und/oder Musik zu hören,

* während eines Gesprächs mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem Einverständnis – sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen,

* selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind,

* die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster der Fahrertür baumeln zu lassen – und gleichzeitig mit Mitfahrern eine Unterhaltung zu führen,

* als Armamputierter die Fahraufgaben ohne Prothese mit nur einer Hand zu erledigen – und gleichzeitig mit Mitfahrern eine Unterhaltung zu führen,

* ein Diktiergerät aufzunehmen und z.B. einen Bußgeldbescheid, eine Anklage oder ein Urteil zu diktieren,

* ein Navigationsgerät aufzunehmen und zu programmieren – und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen und den insoweit digital wiedergegebenen Anweisungen des Gerätes zu folgen,

* einen elektrischen Rasierapparat zu benutzen und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen,

* ein der Größe eines Mobiltelefons entsprechendes Fernsehgerät zu benutzen und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen.

Ich habe eine leise Ahnung, was dabei rauskommt. Ein Karrieresprung jedenfalls nicht.

(Danke an RA Jörg Jendricke für den Link)

98 Kommentare zu “Die linke Hand demonstrativ aus dem Fenster baumeln lassen”

  1. Alex meint: (13.8.2009 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    FIRSTTTTT!!!!

    Ich dachte das Navi programmiere, sei auch verboten?! Doch nicht? Und was, wenn ich das Handy-Navi programmiere?

  2. Turgil meint: (13.8.2009 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    Man darf beim Autofahren Fernsehn schauen???

  3. Michael meint: (13.8.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Was ist mit [Ding] + Selbstgespräche? Soll ja Leute ohne Mitfahrer geben – oder ist der Ablenkungsgrad bei Selbstgesprächen zu gering? :D

  4. Erstaunter meint: (13.8.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Erstaunlich was man in diesem Land noch ungestraft machen darf.

    Mal um Hülfe ruft:

    Schäuble
    Jung
    Zensursula

  5. martin meint: (13.8.2009 um 18:38) AntwortenReply to this comment
  6. jemand meint: (13.8.2009 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    Und was ist bitte, wenn man ein Funkgerät benutzt? Und das mit dem Bußgeldbescheid. :D

  7. stefan meint: (13.8.2009 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    mit abstand der lustigste post hier seit langem :-) danke

  8. jemand meint: (13.8.2009 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Sorry für den Doppelpost. Aber was ist dann eigentlich mit schalten? Gibt es dann nur noch Autos mit Automatik?

  9. Gerhard meint: (13.8.2009 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Und wenn man wie heute üblich das Handy als Navi verwendet? Ein Mobiltelefon in die Hand zu nehmen ist soweit ich weiß auch gar nicht verboten.

  10. Dierk meint: (13.8.2009 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Grundsätzlich ist erst mal alles verboten, was zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen kann, einfach abzuleiten aus §1. Der Fehler war, dem Handy explizit einen eigenen Absatz in §23 zu geben. Denn erst dadurch konnte es zu der nachvollziehbaren Argumentation kommen, dass Geräte/Tätigkeiten, die nicht speziell genannt werden, während der Fahrt erlaubt seien.

    @9 Gerhard '§23 (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.'

    Genau das in die Handnehmen ist verboten; telefonieren ist hingegen zulässig.

  11. benni meint: (13.8.2009 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    und die vorstellungskraft des richters oder der richterin endete dabei, dass ein fahrer nur sexuelle handlungen mit einer beifahrer_in_ hat? scheint wohl etwas verkrustet zu sein, der liebe richter oder die liebe richterin …

  12. stan meint: (13.8.2009 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    "selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind,"

    Ähm… Und welche wären das bitte?

  13. hajj0 meint: (13.8.2009 um 19:02) AntwortenReply to this comment

    Ich erachte das telefonieren mit dem Handy während der Fahrt als kritisch.

    Handytelefonierer übersehen relativ gesehen mehr rote ampeln, Verkehrszeichen oder Personen am Fahrbahnrand. Das Einstellen des Autoradios ist genauso kritisch, dauert aber nicht so lange wie telefonieren.

    Der menschliche Körper kann sechs Reize auf einmal aufnehmen. Mit dem Handy zu telefonieren blockiert dauerhaft mehrere davon.

    Natürlich gibt es viele, die mit dem Handy telefonieren und trotzdem ohne Probleme fahren können, aber es gibt auch überdurchschnittlich viele, die schlechter bzw. unaufmerksamer fahren, wenn sie das Handy am Ohr haben.

    Ist der Richter wohl selbst Handytelefonierer?

  14. RA JM meint: (13.8.2009 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    "Ein Karrieresprung jedenfalls nicht"

    Um so begrüßenswerter, dass endlich einmal ein Richter den A…. in der Hose hat, jedenfalls zu versuchen, diese grundsätzlich durchaus sinnvolle, aber durch ständig neue und weitere Auslegung am Rande der Rechtsbeugung völlig zerfledderte Norm aus dem Verkehr zu ziehen oder jedenfalls verfassungsgerichtlich präzisieren zu lassen.

  15. hans glück meint: (13.8.2009 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Bitte welche "selbstbefriedigende Handlungen" stehen denn nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe?

  16. Judas meint: (13.8.2009 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    * selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind,

    Ähh, sch**e, hab ich mich etwa gerade strafbar gemacht?
    Also, ich weiß, Knochenmarksschwund und so, aber dass Selbstbefriedigung STRAFBAR wäre, das hab ich tatsächlich doch noch nicht gewusst. Man lernt halt nie aus.

  17. Udo Vetter meint: (13.8.2009 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon mal im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde entschieden, dass die Vorschrift in Ordnung ist.

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-054.html

  18. MacRadge meint: (13.8.2009 um 19:15) AntwortenReply to this comment

    Die haben "Banane ans Ohr halten und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen" vergessen.

  19. Gesetzesleser meint: (13.8.2009 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @ Dierk:

    Schlicht falsch! In die Hand nehmen darf man das Teil, nur nicht "benutzen".

  20. ui meint: (13.8.2009 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    Freihändig fahren soll mit §1 StVO vereinbar sein?

  21. Felix K meint: (13.8.2009 um 19:21) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute mal, dass mit "selbstbefriedigende Handlungen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind" gemeint ist, dass das im Auto ja Erregung öffentlichen Ärgernisses sein könnte, je nachdem wie und wo man's anstellt.

  22. Ubermensch meint: (13.8.2009 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    ein beispiel fehlt auf jeden fall: funkgeräte und walkie talkies dürfen auch während der fahrt benutzt werden.

  23. benni meint: (13.8.2009 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    naja, das bverfg hat die verfassungsbeschwerde damals nicht zur entscheidung angenommen. das kann alles oder nichts heißen, denn sogar begründete verfassungsbeschwerden müssen nicht zur entscheidung angenommen werden. das bverfg hat damit kein urteil darüber gefällt, ob die norm verfassungsgemäß ist oder nicht.

    allerdings ist ja bekannt, dass das bverfg hohe anforderungen an normenkontrollverfahren nach art. 100 gg stellt. die sehe ich in dem, was das gericht auf der verlinkten seite geschrieben hat, nicht unbedingt erfüllt. ;)

  24. Fawkes meint: (13.8.2009 um 19:38) AntwortenReply to this comment

    Es wäre schon überraschend, wenn das BVerfG die Vorlage überhaupt annimmt (erinnert sei an das VG Köln vor kurzem in Sachen Wehrpflicht, da war man sich ja auch so sicher, dass es durchgeht).

    Weiterhin wird hier offensichtlich unterschiedlich behandelt, keine Frage – allerdings ohne personenbezug (es ist nicht dem einen das telefonieren erlaubt und dem anderen schon) und ohne Eingriff in Freiheitsrechte (Art.2 GG bleibt außen vor!), so dass alleine ein legitimes Ziel und die Verhältnismäßigkeit zu beachten sind. Mit beidem habe ich wenig Probleme.

  25. wurscht meint: (13.8.2009 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    wird als unzulässige Vorlage verworfen, weil unsubstantiiert…

  26. Smeik meint: (13.8.2009 um 19:42) AntwortenReply to this comment

    Mal was ganz anderes: Seit wann muss man denn für Verordnungen, und um eine solche handelt es sich bei der StVO doch wohl immer noch, einen Normenkontrollantrag stellen? Sollte das Gericht doch ganz alleine verwerfen dürfen.

  27. FlyingT meint: (13.8.2009 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    ach handy hin oder her… welche selbstbefriedigung ist strafbar das ist die frage die hier alle beschäftigt

    tante edith: ok onkel google sagt Wer Selbstbefriedigung (Onanie, Masturbation) öffentlich praktiziert, kann nach § 183a des Strafgesetzbuchs als Erregung des öffentlichen Ärgernisses betraft werden.

    puhhh noch mal glück gehabt :D

  28. Simon meint: (13.8.2009 um 19:48) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub der Richter hat sich seit Jahren drauf gefreut, einen solchen Fall entscheiden zu müssen und wollte die Chance jetzt nicht ungenutzt vorbeiziehen lassen. Wobei mir die Liste der Beispiele sehr nach dem Ergebnis eines lustigen Abends in guter (männlicher) Gesellschaft aussieht ("Hey Jungs, ich hab da doch diesen Handy-Fall und will denen beweisen, daß man noch ganz viele andere Dinge beim Autofahren darf. Was fällt Euch noch ein?" …)
    Oder er steht kurz vor dem Ruhestand und wollte einmal in seinem Leben auch mal das BVerfG anrufen.
    Auf jeden Fall lustig.

  29. Andreas meint: (13.8.2009 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Im Grunde genommen sollte jede Art der Handynutzung am Steuer oder andere Ablenkung gleichen Ausmaßes unterbleiben. Ich empfehle hierzu folgenden sehr lesenswerten Artikel der New York Times vom 19. Juli:

    http://www.nytimes.com/2009/07/19/technology/19distracted.html

  30. Mumpakl meint: (13.8.2009 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Warum soll hier eigentlich der Gleichbehandlungsgrundsatz tangiert sein? Ungleichbehandlung in diesem Sinn bezieht sich doch auf die (Merkmale der) jeweilige(n) Person (Geschlecht, Hautfarbe, ..) und nicht darauf was diese Personen tun. Schließlich wird jeder fahrende Handynutzer falls er erwischt wird gleich behandelt.

  31. Udo meint: (13.8.2009 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    Mir fiel mit dem Inkrafttreten des Verbotes ein, daß man über Freisprecher telefonieren könnte, während man sich ein ausgeschaltetes Handy ans Ohr hält. Nun ja.

    > Freihändig fahren soll mit §1 StVO vereinbar sein?

    Warum denn nicht? Zudem relativiert es sich auch dadurch, das selbiges nach §23 Zweiradfahrern ausdrücklich verboten ist.

  32. Ernst meint: (13.8.2009 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Die Bußgeldstelle im Landkreis Teltow-Fläming erkannte wegen der ungerechtfertigten Ungleichbehandlung die entsprechende Anwendung der Verbotsnorm als erforderlich in einem Fall, in dem der Betroffene — natürlich — nur diktiert hatte. Auch ein entsetzter Anwaltsbrief unter Hinweis auf Art. 103 GG vermochte an der Ansicht nichts zu ändern.

  33. MCDynamo meint: (13.8.2009 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    das problem an der handy geschichte ist doch eben das keine gefährdung des strassenverkehrs passieren muss und es trotzdem strafbar ist, wohingegend alles andere erst bei der gefährdung strafbar ist.

    das ist das alberne an der geschichte ich darf mit dem kaffeebecher in der hand und dem headset am ohr telefonieren solange ich niemanden gefährde… das handy in die hand nehmen um auf die uhr zuschauen ist hingegend verboten

  34. Jaja meint: (13.8.2009 um 20:52) AntwortenReply to this comment

    Ok, es mag ärgerlich sein, ein bischen Kohle abdrücken zu müssen, weil man mit Handy am Steuer erwischt wurde – wer ein paar Punkte gesammelt hat, muss evtl. auch etwas mehr aufpassen oder sich mal Rechtsrat suchen. Aber es ist ein überschaubares Risiko – die Cops sind ausrechenbar beschäftigt, es fleißt ein bischen Geld in div. Kommunalkassen. Alles hinlänglich bekannt – ich will die ganzen Winkelmoser gar nicht mit anderen Einnahmetätigkeiten beauftragt wissen. So betrachtet richtet die aktuelle Regelung gegenwärtig doch kaum Schaden an.

  35. Haso meint: (13.8.2009 um 21:08) AntwortenReply to this comment

    Funken während der Fahrt…

    http://www.darc.de/aktuell/handyverbot.pdf

    und Morsen während der Fahrt ist echt nicht einfach…

  36. tilzow meint: (13.8.2009 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    Aus dem letzten Satz des Blogeintrags (bzgl. Karrieresprung) schließe ich, dass die Karrierewirksamkeit wichtig ist bei der Rechtsfindung.

    Also, Zustand X ist zwar empörend und ungerecht, aber politisch gewollt.
    Jur. Entscheidungen gegen Zustand X bringen ,,jedenfalls keinen Karrieresprung''

    Dann wird uns Zustand X noch eine Weile erhalten bleiben mit den entsprechneden Opfern.

  37. Hannes meint: (13.8.2009 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Ich begrüße es eigentlich, wenn die Polizei Handybenutzer erwischt.

    Wenn früher vor mir ein Idiot Schlangenlinien gefahren ist, dann war er vermutlich besoffen. Wenn das heute einer macht, sehe ich in praktisch allen Fällen, dass der Idiot ein Handy ans Ohr hält.

    Telefonierer fahren sich mit Handy am Ohr einen Scheiß zusammen, dass es nicht mehr feierlich ist. So beschissen fährt niemand, der sich mit seinen Mitfahrern unterhält, so beschissen fahren nur Handy-am-Ohr Telefonierer.

    Daher danke an den unbekannten Polizisten hinter dem Fernmeldekasten, der bei ihnen in Düsseldorf bei ein paar Unverbesserlichen dafür gesorgt hat, dass sie das bekommen was sie verdienen.

  38. Christoph meint: (13.8.2009 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    Ich habe mich zwar nicht über meinen Punkt in Flensburg wegen "Handy am Steuer" gefreut, ich muss aber zugeben, dass mich das Telefonieren während der Fahrt merkbar ablenkt. Und das unabhängig davon, ob ich das Telefon in der Hand habe, oder per Freisprecheinrichtung zuhöre.

    Ich denke es macht psychologisch einfach einen Unterschied, ob man jemandem zuhört, der neben einem sitzt, oder einem, den man nicht sieht.

    Für mich gehören, trotz allen Hasses auf solche Gesetze, selbst Freisprecheinrichtungen verboten. Ausnahmegenehmigungen für Taxen, Notdienste etc. blieben davon unberührt.

    Andersherum ist die heutige Auslegung des Handyverbots (man darf es nicht einmal in die Hand nehmen), totaler Schwachsinn. Es kann doch ganz leicht überprüft werden, ob es tatsächlich benutzt wurde.

  39. Ano Nym meint: (13.8.2009 um 22:02) AntwortenReply to this comment

    @UV: Wer zahlt denn eigentlich den "Einsatz" der karlsruher Richter in einem solchen Fall und wie teuer ist das?

  40. hiro meint: (13.8.2009 um 22:07) AntwortenReply to this comment

    @37 Hannes:
    Sehe ich genauso – jeden Tag. Die Trefferquote "fährt Schlangenlinien" und "hat Gesprächsknochen am Ohr" ist hoch genug, um das Verbot zu rechtfertigen.

  41. timon meint: (13.8.2009 um 22:11) AntwortenReply to this comment

    @38 Christoph:
    > Es kann doch ganz leicht überprüft werden,
    > ob es tatsächlich benutzt wurde.
    Wie denn?

  42. tobi meint: (13.8.2009 um 22:18) AntwortenReply to this comment

    @41 timon

    Einfach ins Handy reingucken:

    vergangene Anrufe, Uhrzeit bla bla bla

  43. timon meint: (13.8.2009 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @43 tobi: Der gute Herr Wachtmeister kennt aber doch meine PIN gar nicht. Und einer Abfrage von Verbindungsdaten beim Provider dürfte es dann doch etwas an Verhältnismäßigkeit fehlen, wenn ich niemanden gefährdet oder gar geschädigt habe.

  44. Basti meint: (13.8.2009 um 22:45) AntwortenReply to this comment

    Mal so nebenbei: Studien haben längst bestätigt das telefonieren mehr ablenkt als unterhaltungen mit den mitfahrern, ein möglicher grund: Der mitfahrer sieht selber das verkehrsgeschehen und versteht es wenn der fahrer sich kurz auf den verkehr konzentriert, weil z.B. gerade ein Kind über die straße rennt. Ein möglicher telefonpartner würde das nicht sofort verstehen und würde u.U. irritert reagieren. Und wenn ich nun aus dem Auto raus meinen Chef anrufe, will ich möglichst nicht gestört klingen oder eine irritierende wirkung haben und so konzentriere ich mich auch bei unübersichtlichen verkehrslagen nicht unbedingt im geeigneten maße auf den verkehr. Das ganze passiert natürlich fast komplett unterbewusst, was es besonders gefährlich macht.

    Viele andere sachen in der liste mögen richtig sein, aber dann sollte man sich eher fragen, gehören sie vielleicht auch verboten? Sex am Steuer mag vielleicht mehr ablenken, wird aber außer in Filmen wohl kaun praktiziert, erst recht nicht in dem ausmaß wie Handy am steuer.

    Bei 4500 Verkehrstoten und noch viel mehr verletzten wären Freiheitseinschränkungen hier sicherlich angebrachter als bei "terrorismus prävention", durch terroranschläge ist schließlich in den letzten jahtren kein einziger mensch in DE ums leben gekommen.

  45. Heiko meint: (13.8.2009 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Das Verhalten von diesem "hinter dem Busch sitzenden Polizisten" find ich mal skandalös… An einer Ampel mit ewigen Wartezeiten auf evtl. Telefonierer zu lauern…ist ja vom Sinn und Zweck mehr als pervers…. Gibt es nicht sinnvollere Tätigkeiten für die Polizei??? Es gibt ja ganz evtl. schlimmere Dinge als an einer Ampel zu telefonieren…

  46. BananenTutziFrutzi meint: (13.8.2009 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    Wie … es gibt selbstbefriedigende Handlungen, die unter Strafe gestellt sind?!

  47. Hobbyjurist meint: (13.8.2009 um 23:20) AntwortenReply to this comment

    Welcher Idiot onaniert eigentlich während des Autofahrens?

  48. mark meint: (13.8.2009 um 23:44) AntwortenReply to this comment

    ich finde telefonieren am steuer sollte nicht verboten sein (denn das verbot ist nur ein schnelles, völlig willkürliches gesetz für einen populistischen stammtischerfolg). als autofahrer hat man es ja in der hand, wann man telefoniert…zb nicht in einer unübersichtlichen großstadtsituation. aber warum nicht, wenn man auf der autobahn auf der rechten spur hinter einem lkw herfährt..?

  49. martin meint: (13.8.2009 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    @45, Basti
    Dann gehört in die Liste auch das Freisprechtelefon (weil das Telefonieren böse ist, nicht die Hand) und aus beiden Gründen funkgeräte/walkie talkies (doppelt erstaunlich, daß das in der Liste fehlt).

    @17, UV
    Aber ohne Begründung

  50. Zhuk -Der Klaus- meint: (14.8.2009 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    Genial.

    Die einwilligungsfähige Beifahrerin könnte aber auch mit Hilfe ihres Mundes sexuelle Handlungen vornehmen, an denen ich nicht einmal aktiv beteiligt bin, auch wenn meine Konzentration für den Straßenverkehr dadurch leicht getrübt wäre.

  51. Olli meint: (14.8.2009 um 00:50) AntwortenReply to this comment

    Es entsteht durch die momentane Gesetzessprechung eben keine Gleichberechtigung. Der Richter hat sich in dem Urteil bereits größte Mühe gegeben dies zu verdeutlichen.

    Es gibt diverse Möglichkeiten für den Führer / die Führerin eines Kraftfahrzeuges, eine beliebige Hand mit einem beliebigen Gegenstand zu befassen. Das Gesetz stuft es jedoch als ordnungswridig ein wenn sich einer der Gegenstände als Mobiltelefon deklarieren lässt.
    Zum Glück ist das Urteil nicht die Verfassungsbeschwerde, bei dem Einfallsreichtum des Richter dürfte diese Aussicht auf Erfolg haben. Ich hoffe wir lesen noch darüber.

  52. Olli meint: (14.8.2009 um 04:12) AntwortenReply to this comment

    Verdammt seit wann gibt es hier einen anderen Olli?

    Na egal. Ich musste bei dem Vergleich grinsen der Mann hat ja Recht als das sind Dinge die genau wie das telefonieren die Aufmerksamkeit stören.

  53. Hager meint: (14.8.2009 um 07:07) AntwortenReply to this comment

    Ich würde mir sogar wünschen, das der Kontrolldruck bezüglich Handy am Steuer noch deutlich zunehmen würde, von mir aus dürfen sie auch die Strafe verdoppeln.

    Es ist doch eigentlich wie immer:

    die, die sowieso gut Auto fahren können, haben eine Freisprecheinrichtung im Auto, allerdings die Autofahrer(innen), die schon mit dem normalen Verkehr ihre liebe Not haben, müssen auch noch mit dem Handy am Ohr unterwegs sein.

    Dafür hab ich kein Verständnis.

  54. Cyborg meint: (14.8.2009 um 07:53) AntwortenReply to this comment

    Mein Kumpel hatte vor 6 Jahren einen Unfall, weil er telefoniert hat. Er ist jetzt nicht mehr erwerbsfähig, da sein Brain beschädigt ist.

    Gerade lese ich, dass gestern bei uns ein tötlicher Unfall passiert ist, bei dem der Verursacher telefoniert habe. Wenigstens ist es der telefonierer, der es nicht gepackt hat.

    Im Vergleich dazu lese ich hier nie was, dass einer beim Wichsen einen Unfall gebaut hat oder weil er sonst in der Nase gebohrt hat.

    Von mir aus sollten die Sätze verdoppelt werden.

  55. hiro meint: (14.8.2009 um 08:15) AntwortenReply to this comment

    @49/mark:
    Sie gehen davon aus, daß die Autofahrer vernünftig sind. Nach meiner Beobachtung sind sie es nicht – es wird ja sogar trotz Verbot telefoniert.

    Übrigens sehe ich auch gelegentlich Schlangenlinien auf der leeren Autobahn, weil der verantwortungsbewußte Fahrer mit "Lenkrad geradehalten und telefonieren" schon überfordert ist.

    @50/martin:
    Nach meinen (natürlich unrepräsentativen) Beobachtungen korreliert auffälliges Fahrverhalten sehr stark mit "Mobiltelefon in der Hand". So bescheuert fahren eigentlich wirklich nur Leute, die am Steuer telefonieren – und selbst da natürlich nicht alle.

    @52/olli:
    Der einzige Vorwurf, den man dem Handyverbot machen kann, ist, daß es überflüssig ist, weil eh alles mit §1 abgedeckt ist. Und das gilt auch für die anderen Punkte der Liste, die für mich ehrlich gesagt eher wie ein Hoax klingt…

  56. timon meint: (14.8.2009 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    @56 Cyborg: Das liegt daran, dass man heutzutage eine Verkettung unglücklicher Umstände nicht mehr akzeptieren kann. Es gibt kein Unglück mehr, per Definition. Wenn zwei Autos zusammenkrachen muss immer was schuld sein und wenn es letztlich nur die nicht angepasste Geschwindigkeit ist oder der Abstand zum Vordermann, weil man ja sonst hätte noch bremsen können. Und wenn im Fußraum eines Wagens ein Handy gefunden wird, ist der Fall eben schnell erklärt. Das freut den durchschnittlichen Unfallermittler ungemein. Kommt er früher nach Hause zum Abendessen. Eine aufgerissener Nasenflügel vom Nasebohren fällt dagagen bei den übrigen Gesichtsverletzungen gar nicht auf.

  57. TheDoctor meint: (14.8.2009 um 09:09) AntwortenReply to this comment

    Wie es diverse Vorposter schon gesagt haben, nach meiner Erfahrung ist es das Gespräch, das die Ablenkung ausmacht, nicht die Tatsache das man sich die Funke ans Ohr hält.

    Wenn aber die Gesetzgebung konsequent gewesen wäre, hätte sie Telefonieren im Auto komplett verboten.

    Dann wären aber die ganzen Geschäftsleute etc. wie die Hyänen über den Gesetzgeber hergefallen, das sowas mindesten 1% Bruttosozialprodukt kostet.

    Schließlich und endlich sollte man keine Gesetze beschließen, gegen die zweistellige Prozente der Bevölkerung permanent ohne die geringsten Gewissenbisse verstoßen. Sowas untergräbt die Rechtsautorität.

  58. Onkel Tobi meint: (14.8.2009 um 09:12) AntwortenReply to this comment

    Ich fahre viel und gern Fahrrad. Dabei hat sich bei mir der Eindruck verfestigt, dass jedesmal, wenn ich übersehen werde und es dadurch zu einem (bisher zum Glück nur) Beinaheunfall kommt, der Autofahrer telefoniert.

    Dass die Frau mit Migrationshintergrund, die mir in das stehende, zum Linksabbiegen blinkende Auto reingebrettert ist, dabei telefoniert hat, kann ich nur annehmen.

  59. Sven Borkert meint: (14.8.2009 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Und was ist, wenn man ein Navi programmiert, das über eingebaute Mobilfunkkomponenten verfügt um seine Karten zu aktualisieren? ;)

  60. Volker meint: (14.8.2009 um 09:23) AntwortenReply to this comment

    @59 TheDoctor
    "Schließlich und endlich sollte man keine Gesetze beschließen, gegen die zweistellige Prozente der Bevölkerung permanent ohne die geringsten Gewissenbisse verstoßen. Sowas untergräbt die Rechtsautorität."

    Mit dem Argument ließe sich u.a. auch gegen Tempolimits auf Autobahnen argumentieren.

    Und was das Telefonieren ohne Freissprecheinrichtung während der Fahrt betrifft, sehe ich das Problem gar nicht so sehr in den mangelnden Kontrollmöglichkeiten sondern in der zu geringen Strafe. Ein Monat Fahrverbot würde zumindest die ganzen Berufskraftfahrer, die das Verbot zur Zeit ganz bewusst ignorieren, zum Umdenken bringen.

  61. Stefan meint: (14.8.2009 um 09:25) AntwortenReply to this comment

    "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."

    Mein neuer BMW hat eine Start-Stop Automatik. Das heisst, dass an Ampeln automatisch der Motor ausgeht. Es geht aber nur der Motor aus und alle anderen Verbraucher bleiben an. Man merkt also kaum was davon. Diese Automatik kann man auch abschalten.

    Ich darf also mein Handy benutzen, wenn die Automatik angeschaltet ist und nicht, wenn sie abgeschaltet ist obwohl ich mich nicht anders verhalte im Auto?

  62. DarkSpir meint: (14.8.2009 um 09:46) AntwortenReply to this comment

    Witzig, mal zu hören, dass die Polizei da wirklich ganz diensteifrig wird, wenn es ums Telefonieren während der Fahrt geht. Folgendes Praxisbeispiel ist aufgetreten.

    Ich war auf der Fahrt nach Hause. Vor Fahrtantritt habe ich die Handynummer meiner Freundin kurz angerufen. Bluetooth-Headset ans Ohr und los gefahren. Auf halber Strecke mit Doppelklick am Ohr die Wahlwiederholung aufgerufen. Den Rest habe ich dann mit meiner Freundin telefoniert. Ehrlich gesagt, ob ich jetzt mit meiner Freundin telefoniere oder mit ihr als Beifahrerin spreche, fühlt sich bei mir in etwa gleich störend oder ablenkend an. Zuhause angekommen auf dem Weg zur Parkplatzsuche stellt sich ein PKW vor mir mitten auf die Strasse. Im Schrittempo popel ich mich an ihm an der Beifahrerseite vorbei, auf einmal springt die Fahrerin hinter ihrer Motorhaube hervor und fängt sich an zwischen ihr und mein (rollendes) Auto zu quetschen. Ich hupe, sie springt zur Seite, ich fahre weiter und auf ihrer Höhe keift sie mich an, ich wäre an ihren Spiegel gefahren. Meine Antwort war: "Bist du bescheuert? Du kannst mir doch nicht einfach so vors Auto springen?" Damit bin ich weiter gefahren. Die Frau hat mein Kennzeichen notiert und ne Anzeige gemacht.

    Deshalb rief mich dann auch der ermittelnde Polizist an und hat mich zur Sache befragt. Man hätte mein Fahrzeug an dem Tag ausfindig gemacht, ein paar Ecken weiter parkend und an meinem Spiegel wären (im Dunkeln) Schliefspuren zu sehen gewesen, die vom gegnerischen Fahrzeug stammen könnten. Im Hellen hat sich dann später raus gestellt, dass mein lackierter Spiegel einfach nur dreckig und ansonsten unbeschädigt war. Jedenfalls behauptet die Fahrerin ich hätte nicht angehalten und wäre einfach weiter gefahren. Ich dagegen habe das Gegenteil behauptet und konnte auch noch mit einem Zeugen aufwarten: Meine Freundin, die die ganze Zeit über am Telefon quasi dabei war.

    Das Erste was dem Kerl eingefallen ist war, dass er mich erstmal über meine Rechte aufklären wollte, bevor ich jetzt weiter rede (warum hat er das nicht zu Beginn des Gesprächs gemacht?) und ich sagte nur zu ihm, dass ich ein Bluetooth-Headset benutzt habe. Da meinte er nur etwas enttäuscht: "Ach so, naja, dann."

    Das Ergebnis der Sache: Die Ermittlungen wurden eingestellt.

  63. suki11 meint: (14.8.2009 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    Schön dass rasieren im Auto erlaubt ist. Gibt es da ein spezielles Urteil?

    Das ist zwar etwas asi, mache ich aber trotzdem immer … :D

    (Ich muss recht weit zur Arbeit fahren und auf der Autobahn hat man viel mehr Zeit dafür, als in Eile vor dem Spiegel.)

    Außerdem kann man den Rasierer – im Gegensatz zur ne Zigarette – zur Not einfach fallen lassen.

  64. Lawlita meint: (14.8.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Ein Verbot das unnötig wäre, wenn man seinen gesunden Menschenverstand benutzen würde.

    Es gibt ohne Zweifel Situationen, in denen kann man am Steuer telefonieren, genauso wie solche, wo es nicht geht.

    Wenn ich auf der BAB mit 92 km/h von nem LKW ziehen lasse, liegt der erforderliche Aufmerksamkeitsgrad bei nahe Null. An der Ampel liegt er bei Null; da kann man auch mal ne SMS tippen. Wer allerdings bei 250 km/h auf der linken Spur telefoniert…

    Und all diese Situationen werden über einen Kamm geschert.

  65. tut nix zur Sache meint: (14.8.2009 um 09:53) AntwortenReply to this comment

    Es wäre schön wenn diese Art der Steuereintreiberei durch die Polizei mal ein Ende hätte. Es geht doch nur darum dass fast jeder ein Handy und ein Auto hat, das lohnt sich. Hut ab vor dem Richter der die Lächerlichkeit des Handy-Verbots deutlich herausgestellt hat.

  66. TheDoctor meint: (14.8.2009 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    @62. Volker:
    Hm…Jein.

    Zu den Tempolimits:
    Auch dort führt die Überregulierung zur Ignoranz. Wenn man praktisch jedes Tempolimit nachts bei Regen ohne Kontrollverlust um 20Km/h überschreiten kann, dann ist das nicht gut für die Akzeptanz. Andererseits ist den Leuten schon klar das 50Km/h in der Stadt sinnvoll sind.

    Zum Strafmaß:
    Strafen müssen dem Vergehen angemessen sein. Telefonieren (noch dazu mit der blödsinnigen Einschränkung auf handgehaltene Telefone) im auto zu verbieten ist eine Vorsorgemaßnahme, da kann man nicht den Leuten für den Kopf abhacken.

  67. suki11 meint: (14.8.2009 um 09:58) AntwortenReply to this comment

    Handy-Telefonieren im Auto ist m. E. aber was anderes, als Rasieren, Radio bedienen oder Hand aus dem Fenster baumeln lassen. Weil man eben auch durch den *Inhalt* des Gesprächs abgelenkt sein kann.

    Wäre Handy-Telefonieren am Steuer erlaubt, dann würden viel fahrende Handelsvertreter bestimmt ständig ihre Vertragsverhandlungen am Telefon führen, sich ggf. aufregen, vielleicht sogar in Unterlagen kramen, Stress machen.
    Und alles bei 220 km/h auf der Autobahn mit dem Handy zwischen Schulter und Ohr. So muss wenigstens ne Freisprecheinrichtung her.

    Vermutlich ist das Handy-Verbot deswegen doch sinnvoll.
    Eigentlich nicht für alle. Aber das geht eben nur für alle oder für keinen.

  68. Seph meint: (14.8.2009 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Achja, die Polizei fordert 2.000(!) neue Beamte für die Internetzensur. (Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/internetfahnder102.html)

  69. mokki meint: (14.8.2009 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Viel "lustiger" finde ich allerdings das hier: http://www.tagesschau.de/inland/vonderleyeninternet100.html

    (thema verfehlt^^ ich weiß)

  70. Igor Myroshnichenko meint: (14.8.2009 um 10:55) AntwortenReply to this comment

    Tja, manches in Deutschland ist für normalle Menschen nicht nachvollziehbar..

  71. marcus05 meint: (14.8.2009 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    "Ehrlich gesagt, ob ich jetzt mit meiner Freundin telefoniere oder mit ihr als Beifahrerin spreche, fühlt sich bei mir in etwa gleich störend oder ablenkend an"

    Diese Aussage lass deine Freundin mal besser nicht lesen! :-)

  72. Cyborg meint: (14.8.2009 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @timon: Naja, wenn du meinst! Das hört sich schwer nach Stammtischgelaber an!

  73. Autobahngegner meint: (14.8.2009 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Gut dass es noch Autos gibt.

  74. DeserTStorM meint: (14.8.2009 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    Lol :-) Wie schlüpfrig – muss ich demnächst mal den Beifahrerinnen erklären das man das sozusagen hochoffiziell machen sollte :-)

  75. Volker meint: (14.8.2009 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    @68TheDoctor
    Strafen sollten meiner Meinung nach aber auch eine abschreckende Wirkung haben. Und wenn sich herausstellt, dass 1 Punkt und 40 Euro die notorischen Telefonierer überhaupt nicht beeindrucken, warum dann nicht ein Fahrverbot von einem Monat einführen? Finde ich persönlich auch nicht unverhältnismäßig.

  76. TheDoctor meint: (14.8.2009 um 11:59) AntwortenReply to this comment

    @79 Volker:

    Risiko = Schaden/(Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens)

    Schaden hier Strafe.

    Eintrittswahrscheinlichkeit absurd gering trotz des engagierten Einsatzes der deutschen Polizei.

    Damit das Risiko fühlbar wird müsste die Strafe absurd hoch sein (damit sich das absurd wegkürzt)

  77. netZwerg meint: (14.8.2009 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @ 72 (Igor):

    War jetzt "norMalle" gewollt zynisch? Falls ja, Hut ab!

  78. 4fgv456 meint: (14.8.2009 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    es ist auch erlaubt, ein funkgerät zu benutzen (und dabei das mikrofon in der hand zu halten)

  79. timon meint: (14.8.2009 um 12:33) AntwortenReply to this comment

    @Cyborg: Ja, ich habe das Talent mich unterschiedlichsten Gesprächspartnern sehr schnell im Niveau anpassen zu können. Aber mal im Ernst: Wenn es zu einem Unfall kommt, kann das tausend Ursachen gehabt haben. Aber wehe, wenn einer der Beteiligten ein mobiles Handfunktelefon *wohaaa, Blasphemie* in der Hand gehalten oder zuvor einen alkoholhaltigen Hustensaft eingenommen hat. Dann steht sofort fest, wer zu steinigen ist und warum es zu dem Unfall kommen musste. Wer nicht versteht, dass man ein gewisses Restlebensrisiko nicht vermeiden kann, ohne dass das Restleben unlebenswert würde, der ist an einem Stammtisch wohl wirklich am besten aufgehoben. Statistisch gesehen passieren dort jedenfalls die wenigsten tödlichen Unfälle.

  80. Dierk meint: (14.8.2009 um 14:57) AntwortenReply to this comment

    @19 Gesetzesleser

    Sehn' se, deswegen hatte ich den Absatz aus §23 komplett zitiert [nicht paraphrasiert!]: '[...] das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.'

    Die Benutzung ist verboten, wenn das Teil in die Hand genommen werden muss. Ansonsten wären Freisprecheinrichtungen jedweder Art unzulässig, ebenso wie jede Strafe, 'weil in die Hand genommen an der Ampel'.

    Übrigens bin ich auch gegen das Telefonieren am Steuer, auch das Onanieren scheint mir der relevanten Verkehrssicherheit nicht dienlich …

  81. suki11 meint: (14.8.2009 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man von oben die Polizei anweisen hier wenigstens im ruhenden Verkehr (Stau, Ampel) in der Regel ein Auge zuzudrücken und sich nicht auf die Lauer zu legen.

    Im Prinzip finde ich das Handyverbot nicht ganz falsch (s.o.). Blos man kann es halt auch übertreiben.

  82. Olli meint: (14.8.2009 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @ Timon Restrisiko bedeutet das es Risiken sind die sich nicht verhindern lassen. Ein Unfall der durch jemanden der durch das telefonieren abgelenkt war, oder mit 250 unterwegs war oder nebenbei noch die Radiosender einstellen musste oder sich zu seinen schreienden Kinder umdrehen musste lässt sich verhindern. Natürlich entstehen viele Unfälle auch weil die anderen auch durch andere Dinge abgelenkt waren und oder zu schnell waren.

  83. Bernhard meint: (14.8.2009 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    Man darf sich sogar vor und während der Fahrt bei laufendem Motor anschnallen und den seinen Beifahrer im Gespräch dazu auffordern, dasselbe zu tun.

    Ich würde das Handyverbot am Steuer lieber aufheben, obwohl ich weder ein Steuer noch ein Mobiltelefon besitze. Die Regierung kann ja eine "Handy am Steuer"-Steuer erheben. Kommt doch gut, oder?

  84. polizeijurist meint: (14.8.2009 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    euch ist schon klar, dass die armen polizisten nur gesetze vollziehen. sollen sie jetzt auch noch eine verwerfungkompetenz bekommen? eher nein.

  85. Alex meint: (15.8.2009 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Sorry, da gehe ich nicht mit, und nicht nur seit meine Schwester in Berlin von einem plötzlich nach rechts schwenkenden Auto vom Fahrrad gewedelt wurde und der Fahrer nach dem Aussteigen als erstes sagte "Oh Gott, ich hab sie gar nicht gesehen, ich hab telefoniert…"

    Wer Auto fährt braucht seine Konzentration dafür, nichts anderes.

  86. RA Lothar Müller-Güldemeister meint: (15.8.2009 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    Onanieren macht Flecken auf die Sitze und außerdem sind ihm natürliche Grenzen gesetzt. Man sieht also nicht in fast jedem zweiten Auto onanierende Fahrer; aufgetakelte Zicken und Mr. Superwichtigs beim Handy-Dampf- und Dauerplaudern dagegen schon. Dass der Gesetzgeber nur letzteres verbietet, ist kein Verfassungsbruch, sondern weise Selbstbeschränkung, auf die man in anderen Bereichen leider vergeblich hofft.

  87. suki11 meint: (15.8.2009 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Allerdings könnte der Gesetzgeber doch gleich konsequent sein und Freisprecheinrichtungen in Autos vorschreiben.

    Weil 95% der Autofahrer haben sicher ein Handy und dieses auch im Auto dabei. Es ist einfach menschlich, dass man dann mal telefoniert oder rangeht wenn es klingelt.

    Statt also non-stop arglosen Leuten hinterher zu kontrollieren, sollte man Freisprecheinrichtungen in Autos generell vorschreiben.

  88. martin meint: (16.8.2009 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    @57/hiro

    Es gibt auch Freisprechtelefonierer (oder welche, bei denen ich das vermute), die plötzlich unkontrolliert fahren.

    Aber wahrscheinlich ist es die Kombination Telefonieren + Hand(y) + Lenken, die den Fahrer überfordert, da hier die Zahl der Gehirnhälfen nicht mehr ausreicht.

  89. Name meint: (18.8.2009 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Das BVerfG kann das Handyverbot doch so oder so nicht kippen, sofern der Gleichheitssatz verletzt ist. Aber sofern das Handyverbot nur in der StVO ist bedarf es doch gar nicht des BVerfGs, das ist doch Sache der OVGs oder?

  90. DaWolle meint: (25.8.2009 um 11:58) AntwortenReply to this comment

    Ulkiger Richter. :)
    Auch wenn ich ebenfalls der Meinung bin, dass das "Handyverbot" ein rein politisch-wirtschaftliche Entscheidung war, damit unsere große Autolobby leichter mehr Extras verkaufen kann.

    Mich tangiert das Problem wenig, ich habe eine Freisprecheinrichtung.
    Ich benutze diese aber nur wenn ich angerufen werde und starte nur seltenst selber ein Telefonat weil meiner Meinung nach nicht das Telefon in der Hand halten ablenkt, sondern vielmehr das Gespräch. So merke ich bei mir selber, dass ich beim Telefonieren (so wie auch wenn ich mit einem Mitfahrer rede) eher verleitet bin an Kreuzungen, Ausfahrten etc. grade auszufahren und schnell auf einem Umweg bin.

    Meine Meinung: Das Telefonieren (oder besser Kommunizieren im Allgemeinen) stellt die Gefährdung da.
    Also jeden Dialog bitte ganz verbieten oder gar nicht, ansonsten ist dieses Gesetz (imho) eine Farce.

  91. Tobias Claren meint: (5.11.2009 um 04:25) AntwortenReply to this comment

    @Erstaunter:
    Wo genau ist die Stelle wo Polizisten auflauern?
    Ist doch die Aktion da mit Handfunke am Ohr vorbei zu fahren.
    Nicht vergessen vorher eine Videokamera zu verstecken bzw. die Driving Cam zu aktivieren.

    Statt dem Funkgeraet wuerde die Banane fuer eine zuvor schon sichtbare Provokation sorgen.
    Die Reaktionen sollen ja varieren, damit nicht jedes dieser Videos bei Youtube gleich wirkt.

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