Irgendwie werde ich aus dem Verfassungsurteil nicht schlau.
Weil die Frau durch ihre laute Krankheit die Nachtruhe stoert, hat man ihrem Lebensgefaehrten ein Hausverbot versucht zu erteilen?! Da beisst meine Logik aus.
Name meint:
(27.10.2009 um 22:43) Antworten
Darüber bin ich auch gerade gestolpert, so richtig schlau werd ich da nicht draus.
verstehe ich auch nicht. jedenfalls ist in der pressemitteilung nicht erwähnt, was der besuch mit der ruhestörung zu tun haben soll.
sobald das urteil vorliegt, wird´s sicher verständlich.
Nickwurdschonvonwenregistriert meint:
(27.10.2009 um 23:40) Antworten
Stimmt das eigentlich mit dem Kamikaze (SO) bei den Oderbrücken? Ich dachte das wären Misteln gewesen?
joe meint:
(28.10.2009 um 01:59) Antworten
@Woo: @Name: @(tr): Schön, dass ich nicht der einzige bin, dem sich der Zusammenhang nicht erschließt.
grisu meint:
(28.10.2009 um 06:38) Antworten
@joe: Eine Frau hat eine Geisteskrankheit, welche in verschiedenen Situationen (also nicht ständig) zu starken Lautäußerungen führt. Nehmen wir an, dass also äußere Einflüsse auch der Auslöser sein dürften/können. Diese Frau hat einen Lebenspartner. Gerade nachts entstehen Störungen. Was tun Frauen und Männer in einer Wohnung des Nächtens nach landläufiger Meinung durchaus häufiger (außer Fernsehen)? Können solche Aktivitäten und der daraus resultierende emotionale Stress vielleicht auch der Anlass für krankheitsbedingte Lautäußerungen sein?
marcus05 meint:
(28.10.2009 um 08:46) Antworten
Vielleicht wollte man die Frau einfach aus ihrer Wohnung ekeln damit man wieder seine Ruhe hat. Und indem man ihr den einzigen Freund aussperrt könnte man da schon einen großen Schritt tun.
Hm nachts? Sich streiten? Mit Gegenständen werfen und sich sonst auch das Leben zur Hölle machen?
Tut mir leid ich konnte da nicht widerstehen.
Dante meint:
(28.10.2009 um 09:30) Antworten
Schönes Zitat aus der Report-Mainz Sendung (Hervorhebungen von mir):
Für den Gerichtspsychologen steht fest: Der Angriff auf den Richter war eine Kurzschlusshandlung.
O-Ton, Peter Winckler, Gerichtsgutachter: »Angenommen, er war unschuldig,…
Da zeigt sich ja schon ein wenig der tendenziöse Charakter der Berichterstattung.
Den wichtigsten Grund, warum so wenige Wiederaufnahmeverfahren Erfolg haben haben die auch vergessen:
Die allermeisten Wiederaufnahmeanträge werden von Leuten gestellt, die zurecht verurteilt wurden.
Das soll jetzt nicht heißen, dass es nicht auch zu Unrecht verurteilte gibt. Aber was ist denn die Alternative dazu, dass Urteile nach erfolgloser Revision rechtskräftig werden und eine Wiederaufnahme an hohe Hürden geknüpft wird?
Sollen wir jeden Fall so lange verhandeln, bis ein Ergebnis raus kommt, dass dem Verurteilten in den Kram passt?
Im Übrigen dürfte wohl kein Richter, den ich kenne, die Justiz für unfehlbar halten. Das ist billige Polemik.
ich bin zivilrechtler und habe mal einen mandanten extra wegen der wiederaufnahme an einen strafrechtler empfohlen. der strafrechtler telefonierte mit mir, ich habe ihm erklärt, warum meines erachtens die wiederaufnahme durchgehen müßte. er prüfte (angeblich) die akte und sagte mir, da gebe es keine chance. ich habe dann meinem mandanten mitgeteilt, daß ich das nicht glauben könne und selbst die wiederaufnahme beantragt. der antrag ist durchgegangen.
niemand ist unfehlbar.
bei dem fall wörz war es auch ein zivilrechtler, der das nochmal ins rollen brachte:
zitat:
Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine __Zivilkammer__ des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des __Zivilgerichts__ nahm nun Wörz' neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.
ich will damit auf keinen fall sagen, daß zivilrechtler genauer sind, aber natürlich freue ich mich trotzdem ein bißchen, weil die strafrechtler – die ich kenne (uv kenne ich nicht) – sich selbst schon gerne für unfehlbar halten und insbesondere jede abweichende meinung nicht an sich heranlassen.
in dem fall wörz habe ich erinnerlich auch gelesen, daß der nun verdächtige täter polizist war und nur ganz kurz mit der tat in verbindung gebracht wurde, obwohl dieser ein motiv gehabt hätte. da geht es also wohl weniger um unfehlbarkeit in einer entscheidung, sondern eventuell um einen handfesten skandal, bei dem ein polizist durch kollegen und staatsanwalt bewußt oder unbewußt geschützt wurde.
jedenfalls gibt der spon-artikel da noch einges mehr interessantes her.
anwalt-in-mol.de meint:
(28.10.2009 um 10:43) Antworten
@ #4. Ja, das stimmt. Auch hier in der Nähe gab es einen Fliegerhorst, von dem aus die deutschen Kamikazeflieger, wenn man sie so nennen will, losgeflogen sind und sich dann auf die hölzernen Brücken z.T. gestürzt haben. Die Brücken wurden aber über Nacht wieder errichtet, sodaß das über das hinaus sinnfrei war, als es ohnehin schon war.
Insgesamt ein interessanter Artikel.
Joe meint:
(28.10.2009 um 10:54) Antworten
Zum Fall Wörz: Tja, wenn's ums Geld geht, guckt man noch mal genauer hin. Aber von Justizfehlern sind nur Männer betroffen, die eignen sich nicht als Opfer.
Also besteht hier kein Handlungsbedarf.
bombjack meint:
(28.10.2009 um 11:11) Antworten
Aus dem Link "Weil es ja irgendwie an der Unfehlbarkeit der Justiz kratzt":
[...]Eines der Hauptindizien ist das Foto einer Überwachungskamera: Die erste Bank hatte der Täter mit einer Maske überfallen, die die Ohren frei lässt. Das Gericht bittet einen pensionierten Kriminalpolizisten, das Foto mit dem Beschuldigten zu vergleichen. Ergebnis: Er kann es gewesen sein.
[...]
Er beauftragte auch Prof. Friedrich Rösing, einen der bekanntesten Spezialisten für Identifikations-Gutachten. Er soll nochmals die Fotos der Überwachungskamera mit Bildern von Andreas Kühn vergleichen.
[...]
O-Ton, Prof. Friedrich Wilhelm Rösing, Anthropologe, Universität Ulm:
"Da gibt es hier zum Beispiel das Ohr, Ohrlänge, ganz unterschiedlich. Und es sind, ich weiß nicht, mehr wie viele 16 Unterschiede, oder so etwas, die ich in dem Gutachten formulieren konnte. Also, ein relativ einfacher Fall, konnte man klar sagen, dieser Mensch, der da in der Bank aufgenommen wurde und dieser Verdächtige sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht identisch."
[...]
Darf man fragen, wie es sein kann, daß so ein Vergleich der auf die Einschätzung einer Person beruht für die Verurteilung ausreichen kann? Es stellt sich zudem die Frage welche Reputation der pensionierte Kriminalpolizist für solche Fragestellungen hatte…und nein, das Gegenargument daß nun für die Unschuld auch nur eine Person das Statement abgibt zählt meines erachtens nicht, denn zum einen gibt es immer noch den Spruch "im Zweifel für den Angeklagten" und zum anderen dürfte die Reputation dieses Herren doch eine etwas andere sein.
Stellt sich die Frage wie schwammig dürfen die Fakten sein, um einen Menschen ein paar Jährchen die Freiheit zu entziehen?
Btw. vorgestern kam im WDR die Meldung das zwei Islamisten als Wachleute in Köln an der Messe beschäftigt waren vgl. http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet11/extremisten_auf_messe_091025.jhtml?rubrikenstyle=panorama
Sie wurden ausgestellt und im obigen Link ließt man lapidar: [...]Auch weitere Durchsuchungen blieben nach Angaben des LKA ohne Ergebnis. "Im Rahmen der Überprüfungsmaßnahmen, bei denen auch vier Durchsuchungen durchgeführt wurden, ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung oder den Verdacht einer Straftat. Die überprüften Personen befinden sich auf freiem Fuß", heißt es in einer Presseerklärung des LKA vom 11. Oktober 2009.[...]
Was ist bitte mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung? Wie nebulös und nichtig dürfen die Gründe denn noch sein, zudem wenn ich mir andere Quellen durchlese http://www.az-web.de/lokales/euregio-detail-az/1093242?_link=&skip=&_g=Islamisten-jobbten-bei-Sicherheitsdienst-der-Koelnmesse.html erfährt folgendes: [...]Zwei als islamistische Extremisten beschriebene Männer haben über eine Zeitarbeitsfirma in einen Sicherheitsdienst der Kölner Messe gearbeitet.[...]und ich habe so meine Zweifel ob man als Zeitarbeiter die freie Entscheidung hat wo man arbeitet und das sie den Job bei der Sicherheitsfirma aus eigenem Antrieb gesucht haben…..
Fast bin ich der Meinung diese Staatsbüttel sollten endlich mal Nägeln mit Köpfen machen und die Gesetze für eine verdachtsunabhängige HD machen, dann weiß man wenigstens woran man ist….
bombjack
Christian meint:
(28.10.2009 um 13:33) Antworten
Also ich verstehe den Hausverbotsfall folgendermaßen: Die kranke Wohnungseigentümerin und ihr Lebenspartner stören die anderen Wohnungseigentümer. Da man gegen die Wohnungseigentümerin nicht vorgehen kann, versucht man gegen ihren Lebenspartner vorzugehen. Ich kann nur mutmaßen aus welchem Grund aber ich könnte mir vorstellen dass man so wenigstens den Lärmpegel ein wenig senken wollte oder andererseits die Frau so aus dem Haus vertreiben wollte.
Sie fragen sinngemäß: "Wie kann es sein, dass die schwammige Aussage "Er kann es gewesen sein" für eine Verurteilung ausreicht.
Dazu kann ich als Strafrichter sagen: Es kann nicht sein. Eine solche Aussage, egal ob vom renommiertesten Sachverständigen oder sonstwem, schließt die Videoaufnahme nur als Beweis für seine Unschuld aus. D.h. es muss noch andere Indizien gegeben haben und die gab es ja selbst nach dem Filmbeitrag.
Ich kenne die Urteilsbegründung nicht aber es würde mich sehr wundern, wenn das damals entscheidende Landgericht seine Verurteilung auf die Aussage "Er kann es gewesen sein" gestützt hat. Ein solches SV-Votum ist für die Beweiswürdigung schlicht wertlos und wird einem in der Revision schlicht um die Ohren gehauen, wenn man die Verurteilung trotzdem darauf stützt.
D.h. entweder hat der Sachverständige andere Ausführungen gemacht als bei Report Mainz wiedergegeben oder die Videoaufnahmen waren für die Verurteilung schlicht kein Grund. Schließlich hat das Urteil in der Revision gehalten, was keine Selbstverständlichkeit ist.
marcus05 meint:
(28.10.2009 um 15:11) Antworten
und wieder tolle bilder von explodierenden B-17 :-)
affenärschle meint:
(28.10.2009 um 15:44) Antworten
@Dante:
Von einer Revision les´ich nix ….
Olli meint:
(28.10.2009 um 19:06) Antworten
Ach manche Sachen wundern mich schon bei Gerichten.
Es gab da mal einen Fall wo jemand wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug angeklagt wurde. Die Beweiselage war sehr dünn.
Verurteilt wurde er trotzdem aber nur wegen Brandstiftung. Ich bin ja nur Laie aber welcher Mensch dessen Firma pleite ist zündet seine Firma an wenn er gar nicht vor hat die Versicherungssumme zu kassieren?
Und wieso wirft man einem Zeugen vor den Angeklagten zu decken wenn der Zeuge sagt das er dem Angeklagten nur einen Versicherungsvertrag verkauft und er diesen sonst kaum kennt und man besser seine Ehefrau zu dem Thema befragen sollte?
Ok der Zeuge hat noch einen Fehler gemacht er hat sich über die lange Wartezeit beschwert.
Studi Ente meint:
(28.10.2009 um 19:27) Antworten
Bei einer entsprechenden Fernsehsendung zu dem Thema in der ARD wurde gesagt (kann mich an die Quelle nicht mehr genau erinnern), dass Strafverteidiger von ca. 5% fälschlicherweise verurteilten und Strafrichter von ca. 2-3 Prozent ausgehen.
Bei IIRC momentan 80.000 insassen sind das mindestens 1600 unschuldig Einsitzende…
Stuff meint:
(28.10.2009 um 20:29) Antworten
Wohnungseigentum: Wiederum Verwechslung von Eigentums- und Besitzfragen, sehr beliebt in .de. Naja, gaaanz laaangsam wird auch hier realisiert, dass Deutschland in der EU ist.
@bombjack:
Hahaha – Zu langer Aufenthalt im westlichen Ausland verdirbt den Glauben an den deutschen Volkskadaverkörper. Ist mir auch so gegangen. Ansonsten kann man getrost behaupten, dass das Ausmass an Glauben an Gutachten innert der Justiz Neid im Vatikan auslöst…
Stuff
Irgendwie werde ich aus dem Verfassungsurteil nicht schlau.
Weil die Frau durch ihre laute Krankheit die Nachtruhe stoert, hat man ihrem Lebensgefaehrten ein Hausverbot versucht zu erteilen?! Da beisst meine Logik aus.
Darüber bin ich auch gerade gestolpert, so richtig schlau werd ich da nicht draus.
@Woo: @Name:
verstehe ich auch nicht. jedenfalls ist in der pressemitteilung nicht erwähnt, was der besuch mit der ruhestörung zu tun haben soll.
sobald das urteil vorliegt, wird´s sicher verständlich.
Stimmt das eigentlich mit dem Kamikaze (SO) bei den Oderbrücken? Ich dachte das wären Misteln gewesen?
@Woo: @Name: @(tr): Schön, dass ich nicht der einzige bin, dem sich der Zusammenhang nicht erschließt.
@joe: Eine Frau hat eine Geisteskrankheit, welche in verschiedenen Situationen (also nicht ständig) zu starken Lautäußerungen führt. Nehmen wir an, dass also äußere Einflüsse auch der Auslöser sein dürften/können. Diese Frau hat einen Lebenspartner. Gerade nachts entstehen Störungen. Was tun Frauen und Männer in einer Wohnung des Nächtens nach landläufiger Meinung durchaus häufiger (außer Fernsehen)? Können solche Aktivitäten und der daraus resultierende emotionale Stress vielleicht auch der Anlass für krankheitsbedingte Lautäußerungen sein?
Vielleicht wollte man die Frau einfach aus ihrer Wohnung ekeln damit man wieder seine Ruhe hat. Und indem man ihr den einzigen Freund aussperrt könnte man da schon einen großen Schritt tun.
@grisu:
Hm nachts? Sich streiten? Mit Gegenständen werfen und sich sonst auch das Leben zur Hölle machen?
Tut mir leid ich konnte da nicht widerstehen.
Schönes Zitat aus der Report-Mainz Sendung (Hervorhebungen von mir):
Für den Gerichtspsychologen steht fest: Der Angriff auf den Richter war eine Kurzschlusshandlung.
O-Ton, Peter Winckler, Gerichtsgutachter: »Angenommen, er war unschuldig,…
Da zeigt sich ja schon ein wenig der tendenziöse Charakter der Berichterstattung.
Den wichtigsten Grund, warum so wenige Wiederaufnahmeverfahren Erfolg haben haben die auch vergessen:
Die allermeisten Wiederaufnahmeanträge werden von Leuten gestellt, die zurecht verurteilt wurden.
Das soll jetzt nicht heißen, dass es nicht auch zu Unrecht verurteilte gibt. Aber was ist denn die Alternative dazu, dass Urteile nach erfolgloser Revision rechtskräftig werden und eine Wiederaufnahme an hohe Hürden geknüpft wird?
Sollen wir jeden Fall so lange verhandeln, bis ein Ergebnis raus kommt, dass dem Verurteilten in den Kram passt?
Im Übrigen dürfte wohl kein Richter, den ich kenne, die Justiz für unfehlbar halten. Das ist billige Polemik.
@Dante:
ich bin zivilrechtler und habe mal einen mandanten extra wegen der wiederaufnahme an einen strafrechtler empfohlen. der strafrechtler telefonierte mit mir, ich habe ihm erklärt, warum meines erachtens die wiederaufnahme durchgehen müßte. er prüfte (angeblich) die akte und sagte mir, da gebe es keine chance. ich habe dann meinem mandanten mitgeteilt, daß ich das nicht glauben könne und selbst die wiederaufnahme beantragt. der antrag ist durchgegangen.
niemand ist unfehlbar.
bei dem fall wörz war es auch ein zivilrechtler, der das nochmal ins rollen brachte:
zitat:
Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine __Zivilkammer__ des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des __Zivilgerichts__ nahm nun Wörz' neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.
aus spon
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html
ich will damit auf keinen fall sagen, daß zivilrechtler genauer sind, aber natürlich freue ich mich trotzdem ein bißchen, weil die strafrechtler – die ich kenne (uv kenne ich nicht) – sich selbst schon gerne für unfehlbar halten und insbesondere jede abweichende meinung nicht an sich heranlassen.
in dem fall wörz habe ich erinnerlich auch gelesen, daß der nun verdächtige täter polizist war und nur ganz kurz mit der tat in verbindung gebracht wurde, obwohl dieser ein motiv gehabt hätte. da geht es also wohl weniger um unfehlbarkeit in einer entscheidung, sondern eventuell um einen handfesten skandal, bei dem ein polizist durch kollegen und staatsanwalt bewußt oder unbewußt geschützt wurde.
jedenfalls gibt der spon-artikel da noch einges mehr interessantes her.
@ #4. Ja, das stimmt. Auch hier in der Nähe gab es einen Fliegerhorst, von dem aus die deutschen Kamikazeflieger, wenn man sie so nennen will, losgeflogen sind und sich dann auf die hölzernen Brücken z.T. gestürzt haben. Die Brücken wurden aber über Nacht wieder errichtet, sodaß das über das hinaus sinnfrei war, als es ohnehin schon war.
Insgesamt ein interessanter Artikel.
Zum Fall Wörz: Tja, wenn's ums Geld geht, guckt man noch mal genauer hin. Aber von Justizfehlern sind nur Männer betroffen, die eignen sich nicht als Opfer.
Also besteht hier kein Handlungsbedarf.
Aus dem Link "Weil es ja irgendwie an der Unfehlbarkeit der Justiz kratzt":
[...]Eines der Hauptindizien ist das Foto einer Überwachungskamera: Die erste Bank hatte der Täter mit einer Maske überfallen, die die Ohren frei lässt. Das Gericht bittet einen pensionierten Kriminalpolizisten, das Foto mit dem Beschuldigten zu vergleichen. Ergebnis: Er kann es gewesen sein.
[...]
Er beauftragte auch Prof. Friedrich Rösing, einen der bekanntesten Spezialisten für Identifikations-Gutachten. Er soll nochmals die Fotos der Überwachungskamera mit Bildern von Andreas Kühn vergleichen.
[...]
O-Ton, Prof. Friedrich Wilhelm Rösing, Anthropologe, Universität Ulm:
"Da gibt es hier zum Beispiel das Ohr, Ohrlänge, ganz unterschiedlich. Und es sind, ich weiß nicht, mehr wie viele 16 Unterschiede, oder so etwas, die ich in dem Gutachten formulieren konnte. Also, ein relativ einfacher Fall, konnte man klar sagen, dieser Mensch, der da in der Bank aufgenommen wurde und dieser Verdächtige sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht identisch."
[...]
Darf man fragen, wie es sein kann, daß so ein Vergleich der auf die Einschätzung einer Person beruht für die Verurteilung ausreichen kann? Es stellt sich zudem die Frage welche Reputation der pensionierte Kriminalpolizist für solche Fragestellungen hatte…und nein, das Gegenargument daß nun für die Unschuld auch nur eine Person das Statement abgibt zählt meines erachtens nicht, denn zum einen gibt es immer noch den Spruch "im Zweifel für den Angeklagten" und zum anderen dürfte die Reputation dieses Herren doch eine etwas andere sein.
Stellt sich die Frage wie schwammig dürfen die Fakten sein, um einen Menschen ein paar Jährchen die Freiheit zu entziehen?
Btw. vorgestern kam im WDR die Meldung das zwei Islamisten als Wachleute in Köln an der Messe beschäftigt waren vgl. http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet11/extremisten_auf_messe_091025.jhtml?rubrikenstyle=panorama
Sie wurden ausgestellt und im obigen Link ließt man lapidar: [...]Auch weitere Durchsuchungen blieben nach Angaben des LKA ohne Ergebnis. "Im Rahmen der Überprüfungsmaßnahmen, bei denen auch vier Durchsuchungen durchgeführt wurden, ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung oder den Verdacht einer Straftat. Die überprüften Personen befinden sich auf freiem Fuß", heißt es in einer Presseerklärung des LKA vom 11. Oktober 2009.[...]
Was ist bitte mit dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung? Wie nebulös und nichtig dürfen die Gründe denn noch sein, zudem wenn ich mir andere Quellen durchlese http://www.az-web.de/lokales/euregio-detail-az/1093242?_link=&skip=&_g=Islamisten-jobbten-bei-Sicherheitsdienst-der-Koelnmesse.html erfährt folgendes: [...]Zwei als islamistische Extremisten beschriebene Männer haben über eine Zeitarbeitsfirma in einen Sicherheitsdienst der Kölner Messe gearbeitet.[...]und ich habe so meine Zweifel ob man als Zeitarbeiter die freie Entscheidung hat wo man arbeitet und das sie den Job bei der Sicherheitsfirma aus eigenem Antrieb gesucht haben…..
Fast bin ich der Meinung diese Staatsbüttel sollten endlich mal Nägeln mit Köpfen machen und die Gesetze für eine verdachtsunabhängige HD machen, dann weiß man wenigstens woran man ist….
bombjack
Also ich verstehe den Hausverbotsfall folgendermaßen: Die kranke Wohnungseigentümerin und ihr Lebenspartner stören die anderen Wohnungseigentümer. Da man gegen die Wohnungseigentümerin nicht vorgehen kann, versucht man gegen ihren Lebenspartner vorzugehen. Ich kann nur mutmaßen aus welchem Grund aber ich könnte mir vorstellen dass man so wenigstens den Lärmpegel ein wenig senken wollte oder andererseits die Frau so aus dem Haus vertreiben wollte.
@bombjack:
Sie fragen sinngemäß: "Wie kann es sein, dass die schwammige Aussage "Er kann es gewesen sein" für eine Verurteilung ausreicht.
Dazu kann ich als Strafrichter sagen: Es kann nicht sein. Eine solche Aussage, egal ob vom renommiertesten Sachverständigen oder sonstwem, schließt die Videoaufnahme nur als Beweis für seine Unschuld aus. D.h. es muss noch andere Indizien gegeben haben und die gab es ja selbst nach dem Filmbeitrag.
Ich kenne die Urteilsbegründung nicht aber es würde mich sehr wundern, wenn das damals entscheidende Landgericht seine Verurteilung auf die Aussage "Er kann es gewesen sein" gestützt hat. Ein solches SV-Votum ist für die Beweiswürdigung schlicht wertlos und wird einem in der Revision schlicht um die Ohren gehauen, wenn man die Verurteilung trotzdem darauf stützt.
D.h. entweder hat der Sachverständige andere Ausführungen gemacht als bei Report Mainz wiedergegeben oder die Videoaufnahmen waren für die Verurteilung schlicht kein Grund. Schließlich hat das Urteil in der Revision gehalten, was keine Selbstverständlichkeit ist.
und wieder tolle bilder von explodierenden B-17 :-)
@Dante:
Von einer Revision les´ich nix ….
Ach manche Sachen wundern mich schon bei Gerichten.
Es gab da mal einen Fall wo jemand wegen Brandstiftung und Versicherungsbetrug angeklagt wurde. Die Beweiselage war sehr dünn.
Verurteilt wurde er trotzdem aber nur wegen Brandstiftung. Ich bin ja nur Laie aber welcher Mensch dessen Firma pleite ist zündet seine Firma an wenn er gar nicht vor hat die Versicherungssumme zu kassieren?
Und wieso wirft man einem Zeugen vor den Angeklagten zu decken wenn der Zeuge sagt das er dem Angeklagten nur einen Versicherungsvertrag verkauft und er diesen sonst kaum kennt und man besser seine Ehefrau zu dem Thema befragen sollte?
Ok der Zeuge hat noch einen Fehler gemacht er hat sich über die lange Wartezeit beschwert.
Bei einer entsprechenden Fernsehsendung zu dem Thema in der ARD wurde gesagt (kann mich an die Quelle nicht mehr genau erinnern), dass Strafverteidiger von ca. 5% fälschlicherweise verurteilten und Strafrichter von ca. 2-3 Prozent ausgehen.
Bei IIRC momentan 80.000 insassen sind das mindestens 1600 unschuldig Einsitzende…
Wohnungseigentum: Wiederum Verwechslung von Eigentums- und Besitzfragen, sehr beliebt in .de. Naja, gaaanz laaangsam wird auch hier realisiert, dass Deutschland in der EU ist.
@bombjack:
Hahaha – Zu langer Aufenthalt im westlichen Ausland verdirbt den Glauben an den deutschen Volks
kadaverkörper. Ist mir auch so gegangen. Ansonsten kann man getrost behaupten, dass das Ausmass an Glauben an Gutachten innert der Justiz Neid im Vatikan auslöst…Stuff