15.2.2010

Einsprüche powered by Google

Bei Radar- und Videomessungen geht es momentan drunter und drüber. Dürfen Fotos und Filme gegen den Betroffenen als Beweismittel verwendet werden? Hier herrschen Ratlosigkeit, Uneinigkeit und entsprechende Verunsicherung – bei Polizei, Ordnungsämtern, Gerichten und Anwälten.

Ausgelöst hat die Ungewissheit das Bundesverfassungsgericht mit einem aufsehenerregenden Beschluss. Danach haben auch Verkehrssünder Persönlichkeitsrechte. Es bedarf einer – derzeit meist wohl fehlenden – gesetzlichen Ermächtigung, um Tempo- oder sonstige Verkehrsverstöße zu filmen.

Dabei interpretieren mittlerweile viele die Aussage des Bundesverfassungsgerichts so, dass selbst Messungen, bei denen nur derjenige gefilmt oder fotografiert wird, der in diesem Augengblick tatsächlich gegen Verkehrsregeln verstößt, nicht zulässig sind. So etwa das Amtsgericht Wurzen in einem Beschluss vom 22. Oktober 2009.

Manche Gerichte stellen inzwischen alle Tempoverfahren ein, wenn bestimmte Messgeräte verwendet wurden. Es kann natürlich Zufall sein, dass ich ausgerechnet jetzt den ersten Bußgeldbescheid in Händen halte, in dem das Messverfahren nicht mehr ausdrücklich genannt wird. Bislang kenne ich es nur so, dass unter “Beweismittel” stets das verwendete Gerät nach Hersteller und Typ genannt genannt wird. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) schreibt dagegen nur:

Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät

Ob man damit Einsprüche powered by Google vermeiden möchte?

23 Kommentare zu “Einsprüche powered by Google”

  1. Andreas meint: (15.2.2010 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Und wie antwortet ein Anwalt auf so einen Bußgeldbescheid?
    Oder wird das jetzt ein Cliffhanger?

  2. Udo Vetter meint: (15.2.2010 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Ich werde mir, wie immer, erst einmal die Bußgeldakte ansehen. Insofern Cliffhanger, ja.

  3. Anno meint: (15.2.2010 um 18:41) AntwortenReply to this comment

    Jetzt wird es interessant, da muss ich doch mal bei den Kollegen unter mir (räumlich) nachfragen, wer auf die Idee gekommen ist…

  4. Jens meint: (15.2.2010 um 19:26) AntwortenReply to this comment

    In einem anderen Forum hat ein User letztens folgende Überlegungen angestellt, nachdem er geblitzt wurde:

    das auto zählt ja in unserer rechtssprechung als "privater raum", kann man dann auch sagen, dass das auto als "einem gegen einblick besonders geschützten raum" zählt?

    Er wollte dann mit Hilfe des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html&quot; rel="nofollow">§201a StGB</a> erreichen, dass das Blitzerfoto nicht gegen ihn verwendet werden darf.

    Es ging übrigens um 65 – 70 km/h zu viel (laut Tacho).

    Ich habe mir den Kopf fast blutig gekratzt, als ich überlegt habe, wie man darauf kommt.

  5. JDS meint: (15.2.2010 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    Da sehe ich doch das ganze LKW-Mautsystem wackeln, denn hier werden auch Fotos gemacht. In der Wikipedia findet sich hierzu;
    "Nähert sich ein Fahrzeug – egal welcher Art – der Brücke, wird zuerst ein Frontalfoto des Fahrzeugs erstellt."

  6. Peter meint: (15.2.2010 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    Es geht ja rein um eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung. Sobald die beschlossen wird, darf natürlich auch ins Grundrechte eingegriffen werden.

  7. gb meint: (15.2.2010 um 21:45) AntwortenReply to this comment

    also wie bei Hartz4 – wir basteln die Gesetze so, dass/bis die Gerichte das ganze abnicken, anstatt dass wir uns an's Grunzgesetz halten…

    Toll, Du bist Deutschland :/

  8. hiro meint: (15.2.2010 um 23:16) AntwortenReply to this comment

    WTF? "Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät"? Womit messen die denn sonst, wenn sie ihre Bußgeldbescheide raushauen?

  9. Carolin meint: (16.2.2010 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    @hiro: Der Gesetzgeber sollte endlich für Rechtsklarheit sorgen.

  10. Daniel meint: (16.2.2010 um 01:03) AntwortenReply to this comment

    Wurde letztes Jahr mit 60km/h zu schnell geblitzt. Das Auto war auf meinen Vater zugelassen, wir haben daraufhin nicht auf den Anhörungsbogen reagiert ("Sie haben das Recht zu schweigen" da wir dachten mein Vater würde die Sache dann aufgebrummt bekommen.

    Einige Zeit später stand die Polizei mit einem Foto bei uns vor der Tür, leider habe ich aufgemacht und sie haben mich damit natürlich dann identifiziert.

    Folge:
    - 1 Monat Fahrverbot
    - Probezeit verlängert
    - 4 Punkte
    - knapp 1.000€ für Bußgeld, Nachschulung, Auslagen usw.

    Sehe ich das nun richtig, dass sie das Bild gar nicht verwenden durften?

    Als Beweismittel wurde damals "Video-Band-Aufzeichnung" angegeben.

    Kann man da auch noch rückwirkend Beschwerde gegen einlegen? :D

  11. hiro meint: (16.2.2010 um 07:22) AntwortenReply to this comment

    @Daniel :

    Wurde letztes Jahr mit 60km/h zu schnell geblitzt.
    [...]
    Probezeit
    [...]
    Kann man da auch noch rückwirkend Beschwerde gegen einlegen? :D

    Hoffentlich nicht.

  12. BV meint: (16.2.2010 um 08:20) AntwortenReply to this comment

    Ich hielt vor wenigen Tagen ebenfalls einen aktuellen Bußgeldbescheid aus ROW in der Hand. Da war das Gerät genannt. Aber vielleicht war das ein als zuverlässig bekanntes ;-)

  13. bombjack meint: (16.2.2010 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    @hiro:

    Na ja lieber Hiro….

    wenn man hört (längere Zeit her, als ich in der Nähe studierte), dass z.B. der Kreis Olpe mit den Einnahmen aus den fest installierten im Haushalt rechnet, frage ich mich ob da wirklich nur an den für die Verkehrssicherheit relevanten Stellen geblitzt wird oder die Behörden der Versuchung erliegen auch da mal ein wenig Geld für das Gemeinde- oder Stadtsäckel zu verdienen?
    Ich kann mich an einen Beitrag bei heise erinnern, wo ein User meinte das sein Kreis sich ein neues mobiles Blitzgerät angeschafft hätte, darauf gingen die Einnahmen in die Höhe, also wird ein zweites und drittes Teil angeschafft und oh Überraschung die Einnahmen sanken wieder, weil sich die Leute wegen der gestiegenen Kontrolldichte an die Geschwindigkeitsbegrenzungen hielten. Was tat nun laut dem User die Gemeinde? An fast jeder Einmündung eines Weges wurde die Geschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h verringert und dort dann auch recht munter geblitzt, um wieder Kasse zu machen…..

    Deshalb sollte wirklich mal nachgedacht werden diese Bußgelder so zu verwenden, das weder Staat, Gemeinden, noch Städte direkt was davon haben d.h. es müsste generell ein Minusgeschäft sein bzw. auf Null hinauslaufen, damit es keinen Anzeiz gibt abzukassieren und eben nur da kontrolliert wird wo es wirklich nötig ist.

    bombjack

  14. BesorgterBürger meint: (16.2.2010 um 09:27) AntwortenReply to this comment

    @bombjack: Ist es nicht egal, mit welcher Intention/Gesinnung eine Verkehrsraumüberwachung angeordnet wird? ;-)

    und dein Vorschlag, dass die Einnahmen aus den Bußgeldern ein Verlustgeschäft sein sollen… welche Kommune, wo die meisten überschuldet sind, würde dann noch freiwillig blitzen lassen?

    nene, ich bin schon froh, dass die Raserei eingedämmt wird.

  15. Lita meint: (16.2.2010 um 09:36) AntwortenReply to this comment

    Ich bin keine Juristin und mein Kommentar hat wohl auch nur indirekt mit dem Artikel von Herrn Vetter zu tun. Aber ich frage mich schon seit einiger Zeit, was alles erlaubt ist. Ich bin im Internet über folgende Seite gestolpert:
    http://www.luminaden.de/webcam-leverkusen.php
    Es handelt sich um eine steuerbare Webcam, die in einem Einkaufszentrum installiert ist. Man kann die Leute erstaunlich gut erkennen.
    Ich fühle mich zunehmend unwohl, wenn ich bedenke, dass ich jetzt auch schon in Einkaufszentren voll überwacht werde.
    Gilt hier das Persönlichkeitsrecht nicht mehr?

  16. Anno meint: (16.2.2010 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    So um mal für etwas Aufklärung zu sorgen, ich habe mit den Kollegen gesprochen.
    In Bußgeldbescheiden, wo die Daten von der Polizei kommen ist das Gerät nicht angegeben, weil die Polizei das Gerät nicht mit übermittelt, bei kreiseigenen Messgeräten ist das Gerät auch im Bußgeldbescheid vermerkt.
    In der Akte die versendet wird, wird das Gerät genannt, auch wenn das Foto von der Polizei kommt.

  17. PA meint: (16.2.2010 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    Die Verwertbarkeit einer – wohl unzweifelhaft richtigen – Messung wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht anzufechten, spricht schon von schlechtem Stil. Das ist in etwa das Niveau, das ich von meinem 5jährigen Neffen kenne.

    Wenn ich nicht geblitzt werden will, dann halte ich mich an die Geschw-Begrenzung, und wenn ich erwischt werde, zahle ich. Eier, wir brauchen mehr Eier!

  18. Freed meint: (16.2.2010 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    @BesorgterBürger
    Die Frage ist auch dabei wieder, was ist Raserei und wer definiert diese. Mitlerweile sind bei uns gerade Landstraßen ohne Anwohner auf Tempo 50 begrenzt, angeblich wegen Straßenschäden. Die sind dort allerdings seit 20 Jahren vorhanden und so minimal, dass es einfach nur albern ist. Natürlich wird dort besonders gern "geblitzt".
    Komischerweise wurde noch nie an der Grundschule in meiner direkten Umgebung "geblitzt", oder am Kindergarten …

  19. Autolykos meint: (16.2.2010 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    Es wäre schon viel gewonnen, wenn die Seite, die die "Gewinne" vom Blitzen bekommt nicht dieselbe ist, die über die Aufstellung von Schildern entscheidet…
    An die "was fährt der Depp auch zu schnell?"-Fraktion: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr Sinn ergeben würden, wären vielleicht auch mehr Verkehrsteilnehmer geneigt, diesen Folge zu leisten.

  20. Rudi meint: (17.2.2010 um 07:22) AntwortenReply to this comment

    @PA: Genau! Und gegen Verbrecher braucht sich der Staat auch nicht an Regeln zu halten. Schließlich heiligt der Zweck jedes Mittel!

    *wer hier Ironie findet, darf sie behalten*

  21. PA meint: (17.2.2010 um 10:10) AntwortenReply to this comment

    @Rudi:

    Sie sind wohl auch einer derjenigen, die auf dem Standpunkt stehen, dass alles legal ist, solange ich nicht erwischt werde?

  22. Karl meint: (17.2.2010 um 18:55) AntwortenReply to this comment

    Also zumindest das verdachtsabhängige Filmen/Fotografieren soll nach Beschlüssen des OLG Bamberg und OLG Koblenz wegen § 100h I Nr. 1 StPO iVm. xy OwiG zulässig sein.

  23. Rudi meint: (17.2.2010 um 22:53) AntwortenReply to this comment

    @PA:

    Nein, aber ich bin der Meinung, daß es Regeln und Gesetze gibt, an die sich ALLE zu halten haben, auch der Staat bzw. seine Organe.

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