Brücke an Captain, der Link zu den Taschenkontrollen funktioniert nicht!
Denkender meint:
(2.3.2010 um 19:27) Antworten
Der Kündigung des Angestellten, der eine Astro-Hotline angerufen hat, kann ich nur voll und ganz zustimmen. Als Bürger und Steuerzahler will ich nicht von Leuten verwaltet werden, die im 21. Jahrhundert noch an einen Schwachsinn wie Horoskope glauben.
Udo Vetter meint:
(2.3.2010 um 19:29) Antworten
Der Server "Taschenkontrollen" ist derzeit überfordert:
Interessanter Beitrag, vielleicht später noch mal klicken.
Gabriel meint:
(2.3.2010 um 19:31) Antworten
Was ich in allen Hinweisseiten zu der Taschenkontrollte nicht fand: Ist ein Ladenbesitzer (á la MarktMedia) eigentlich berechtigt, Kunden mit Tasche/Rucksack den *Zutritt* zu den Ladenräumlichkeiten zu untersagen, wenn das vor Betreten passiert?
ich meint:
(2.3.2010 um 19:32) Antworten
Willkommen beim LawBlog-DOS ;-)
huihui meint:
(2.3.2010 um 19:34) Antworten
Ergänzung zur Frage von Gabriel/5: Wie sieht das aus bei Konzerten, Veranstaltungen, wenn man aufgefordert wird vor Eintritt mal die Handtasche aufzumachen oder den Hosentascheninhalt preizugeben, oder sich sogar zu durchsuchen lassen?
taschenkontrolleur meint:
(2.3.2010 um 19:46) Antworten
wenn man die durchsuchung verweigert vor eintritt in z.b. eines stadions wird einem natürlich der zutritt verweigert mit hilfe des hausrechtes. sonst könnte man bei (groß-)veranstaltungen die sicherheit ja gar nicht gewährleisten.
karl meint:
(2.3.2010 um 19:55) Antworten
Das mit den Taschen ist mir bekannt, und ich hab auch vor, das Recht zu nutzen.
Dummerweise bin ich bis jetzt aber noch nie ansatzweise in die Situation gekommen, in der ich das hätte tun können – meine Taschen will einfach niemand sehen.
Entweder seh ich zu seriös aus oder kaufe zu selten in sozialen Brennpunkten ein…
Mithos meint:
(2.3.2010 um 19:58) Antworten
@taschenkontrolleur: Genau. Mit dem Argument stehen dann übrigens auch NacktKörperscanner vor dem Stadion – und vor dem Kinosaal – und vor dem Kaufhaus. Es geht schließlich um unser aller Sicherheit.
Ist aber schon praktisch, dass man dabei gleich auf mitgebrachte Knabbereien kontrollieren kann. Wenn man die Scanner richtig aufstellt, kann der Kunde beim Verlassen des Geschäfts auch noch mal durchleuchtet werden.
Jan meint:
(2.3.2010 um 20:04) Antworten
Als Chef würde ich auch gerne ohne anfallende Telefonkosten lieber auf die Mitarbeit eines Menschens verzichten, der bei Astrologen Rat sucht.
Kontrollinski Taschski meint:
(2.3.2010 um 20:05) Antworten
"Entweder seh ich zu seriös aus oder kaufe zu selten in sozialen Brennpunkten ein.."
Um Ihr schlichtes Weltbild noch ein wenig zu konkretisieren. In sozialen Brennpunkten wird nicht verkauft sondern immer gedealt und die Taschenkontrollen werden mit vorgehaltener Waffe von der örtlichen Mafia/Gang/Gruppe/Lude/etc.(Bitte das passende ankreuzen) durchgeführt.
Jetzt aber schnell wieder zurück unter den Stein…
Erwin meint:
(2.3.2010 um 20:22) Antworten
Ich glaube das mit den Schließfächern im Supermarkt stimmt so nicht. Zumindest wenn das etwas ähnliches ist wie eine Garderobe in einer Kneipe – an der ach meist diese "keine Haftung.." Schildchen hängen. Hab ich irgendwo bei allgemeinen Rechtsirrtümern gelesen. Naja evtl weiß ja von Euch was genaueres.
Ich würde ja im Zweifel die Polizei antanzen lassen – ist ja schließlich deren Job "das Recht durchzusetzen"
Daarin meint:
(2.3.2010 um 20:22) Antworten
Andere Frage, was die Sicherheit angeht, von einem Konzert von neulich: Es dürfen keine Plastikflaschen mitgebracht werden, aber in diesem speziellen Fall wurden genau diese verkauft. da merkt man, dass die Sicherheit manchmal eben doch nur vorgeschoben ist.
Mithos meint:
(2.3.2010 um 20:23) Antworten
@Auweia: Na, dann erklären Sie doch mal, nach welchen Kriterien die Kassiererin oder der Kassierer in Ihrem Weltbild auswählt, welchen Kunden er zur Taschenkontrolle bittet und welchen nicht.
Kampfschmuser meint:
(2.3.2010 um 20:37) Antworten
Mein 12jähriger Sohn wurde vor 15 Jahren derb von zwei Rambodetektiven an der Supermarktkasse (auf reinen Verdacht) durchsucht. Gestohlen hatte er übrigens nicht. Er kam völlig verstört nach Hause.
Leider, oder zum Glück, habe ich die Beiden nicht mehr zwischen die Finger bekommen. Es wäre mit Sicherheit eine satte Körperverletzung raus geworden.
Volker meint:
(2.3.2010 um 20:41) Antworten
Gestern erst im Pennymarkt erlebt: Die Kundin hinter mir an der Kasse zeigt der Kassiererin freiwillig und mit einem freundlichen Lächeln ihre weit geöffnete Einkaufstasche. Obwohl dort gar keine Taschenkontrollen verlangt werden.
Einige Kunden sind wohl schon so gut "erzogen", dass sie in allen Geschäften unaufgefordert zeigen wollen, dass sie nichts geklaut haben. Nach dem Motto: Ein ehrlicher Bürger hat auch nichts zu verbergen.
Anne meint:
(2.3.2010 um 20:42) Antworten
@ Mitos
Ganz einfaches Kriterium: Chef in der Nähe – Taschenkontrolle; Chef nicht in der Nähe – keine Taschenkontrolle (glücklicherweise reicht dem die "einfache Frage" nach dem Blick in die Tasche, aber er hat auch eine recht gute Videoüberwachung …)
Es ist nur irre, wie viele Leute von ganz allein ihre Taschen, Rucksäcke, Kühlboxen, Hackenporsche etc. herhalten, damit ich einen Blick reinschmeißen kann, die sind unglaublich trainiert, die Leute …
Daarin meint:
(2.3.2010 um 20:45) Antworten
@Anne: Das habe ich in unserem Dorfladen auch noch so gemacht. Also den Einkaufskobr gezeigt, dass er leer ist. Aber da konnte ich meinen anderen Kram alleine lassen.
Kampfschmuser meint:
(2.3.2010 um 20:47) Antworten
Bemerkenswert finde ich den Beitrag von dem prügelnden Polizisten. 8 Jahre lang wurde dieser Abschaum aus den eigenen (doch so ehrenhaften) Reihen gedeckt.
Am Ende ist es doch nur eine große Gemeinschaft von Straftätern.
Handle meint:
(2.3.2010 um 21:21) Antworten
Seine Tasche zeigen kann auch zu Problemen führen, z. B. wenn man einen Artikel in der Tasche hat, den der Laden auch führt und kein Kassenbon vorhanden ist. Was heißt Problem, an sich müsste einem dann ja immer noch nachgewiesen werden, dass man den Artikel gestohlen hat. Viele Ladeninhaber bzw. -"detektive" drehen das dann aber gern um und wollen vom Kunden nachgewiesen bekommen, dass er kein Dieb sei.
Für Leute mit Langeweile bietet das aber sogar finanzielles Potenzial, man zieht "verdächtige" Klamotten an, verhält sich verdächtig (nervös in die Kamera blicken o. Ä.) und / oder führt eine Tasche mit sich. Wenn dann der Ladendetektiv aufmerksam geworden ist und man gebeten wird "doch mal mitzukommen", dann provoziert man ihn am besten, Ausdrücke wie "Dieb", "Gauner" o. Ä. zu benutzen. Man kann sich einer Durchsuchung dann widersetzen und auf die Polizei bestehen oder auch nach etwas Diskutieren offenlegen, dass man nichts gestohlen hat.
Alles weitere kommt dann auf die Redegewandtheit des Anwenders an, man empört sich natürlich darüber, dass man zu unrecht des Diebstahls bezichtigt wurde, droht damit, an die Presse zu gehen (oder in Zeiten wie diesen einen wahrheitsgemäßen Blog-Artikel zu schreiben ("ich wollte nur nach den neusten Videospielen schauen und wurde sofort des Diebstahls bezichtigt" :D), Bekannten von diesem Unternehmen abzuraten oder oder oder.
Mit ein wenig Glück springt dann ein Gutschein bei raus.
Viele Ladendetektive gehen sehr ruppig mit den Leuten, die in ihr Visier geraten sind, um, was für diese Aktion natürlich hilfreich ist.
So kann man mit einer Aktion für seine Rechte kämpfen, den Ladendetektiv zurechtstutzen (bzw. ihm zeigen, dass verdächtig ungleich schuldig ist) und kommt dabei mit etwas Glück auf einen guten finanziellen Ausgleich für den "Stress".
Anon123 meint:
(2.3.2010 um 21:25) Antworten
der satz "Einst Guerillero, heute Präsident" erinnert mich an frau merkel (hahaha)
Christian meint:
(2.3.2010 um 22:00) Antworten
@Handle: Sich gegen Unrecht zu wehren das einem wiederfährt ist die eine Sache, es absichtlich auf Streit anzulegen die andere. Wie agressiv, gelangweilt und anti-sozial muss man eigentlich sein um sowas zu machen? Um loszugehen mit der Absicht Streit zu provozieren?
Zum Taschenknotrollen-link generell: schade dass einige Arbeitgeber ihre Kassieren und Kassierinnen in der Hinsicht nicht ausreichend informieren bzw teilweise sogar regelrecht zu Desinformieren ("mein Chef sagt ich soll das machen, dann mach ich das auch"). "Taschen bitte im Auto lassen" hab ich auch schon oft gesagt bekommen … ich sage darauf meistens nur "sie haben ein Auto für mich? Cool, endlich nicht mehr Bus fahren!".
ui meint:
(2.3.2010 um 22:03) Antworten
Bei Taschenkontrollen frag ich immer ob derjenige glaubt, dass ich was gestohlen hab.
Die meinsten sagen nein und dann sag ich, dass ich dann ja gehen kann und es keinen Grund gibt in die Tasche zu gucken.
Auweia meint:
(2.3.2010 um 22:34) Antworten
@Mithos: Sie stellen die Frage falsch! Es ging darum ob an sozialen Brennpunkten (wie immer auch dies definiert wird) Taschenkontrollen stattfinden? Das Personal bleibt bei der Frage erst mal außen vor. Es wird einfach unterstellt, dass an solchen Punkten wohl eine Notwendigkeit vorherrscht solche Kontrollen durchzuführen. Aus welchem Grund dies abzuleiten sei bleibt aber unbeantwortet. Da hilft bei der Argumentationsfindung schon gerne mal das eigene oder andere Weltbild als Unterstellung.
Um die Frage noch zu beantworten, kann ich Ihnen versichern das diese Unart gleich verteilt in allen deutschsprachigen Ländern in Europa auftritt. Machen Sie selbst den Versuch und gehen mit einer großen Einkaufstüte auf der Kö mal von Laden zu Laden und beobachten Sie das Personal, da hilft auch kein Pelzmantel oder zur Schau gestellte Klunker. Der Kunde wird erst mal als Bedrohung wahrgenommen, unabhängig vom wahren Potential.
Ein typisch deutsches Problem ist die Obrigkeitshörigkeit der Deutschen auf der einen Seite und die Warenbewachermentalität der Verkäufer auf der anderen Seite, welches dann zu solch bizarren Auswüchsen führt.
Handle meint:
(2.3.2010 um 22:36) Antworten
@Christian:
Ich würd's auch nicht machen. Aber so wie du schreibst könnte man meinen, du sprichst von Hooligangs oder sonstigen Prügelknaben. Sowas läuft doch auf einem ganz anderen Niveau ab.
@Gabriel: Die gleiche Fragestellung hat sich mir beim Durchlesen des Artikels auch ergeben. Vielleicht kann ja jemand uns noch auf die Sprünge damit helfen … :)
Peter G. meint:
(2.3.2010 um 23:08) Antworten
Zu den Taschenkontrollen: Also ist es auch nicht rechtens, dass man im Kino in die Taschen schaut, richtig? Darf mir bei Verweigerung der Taschenkontrolle der Zutritt zum Kino verwehrt werden?
llamaz meint:
(2.3.2010 um 23:19) Antworten
Ganz einfache Sache: Wer meint er muss mit einer Rucksack durch den Laden latschen und sich wie ein Idiot aufführen: Hausverbot.
Und wer mit mitgebrachten Artikeln durch den Laden rennt und sich dann wundert, wenn er zum Schluss des Ladendiebstahls bezichtigt wird, hats nicht anders verdient.
Kampfschmuser meint:
(2.3.2010 um 23:37) Antworten
@Kand.in.Sky:
Etwas unglücklich formuliert. Er war damals 12 Jahre alt. Das hat sich mittlerweile enorm geändert. ;)
Theo meint:
(2.3.2010 um 23:46) Antworten
Bei den Taschenkontrollen wäre interessant: Wie ist die Rechtslage z.B. bei Konzerten oder Fußballspielen, wo grundsätzlich am Einlass Taschenkontrollen durchgeführt werden?
Alex meint:
(2.3.2010 um 23:50) Antworten
Moin,
ich wurde im örtliche Saturn mehrfach heraus gewinkt, weil die örtliche Bücherei das gleiche RFID- System benutzt wie der Markt. Beim ersten Mal war man noch relativ unfreundlich, nach einer groben Sichtung meiner Tasche war man aber wieder sehr freundlich. Beim zweiten Mal konnte ich das dann schon mit dem Zeigen der Bücher erklären.
Fazit: Es ist nicht schön, dass man unfreundlich behandelt wird, aber die Angestellten selbst können nichts dafür. Einer der Leute beim 3. oder 4. Alarm erzählte, er hätte am heutigen Tag drei Fehlalarme gehabt(davon zwei mit der gleichen Bücherei wie ich) aber schon 5 Diebe geschnappt.
Und die Geschichte mit den sozialen Brennpunkten: Kein Laden hat gern Detektive oder Wachpersonal, das wirkt eher abschreckend. Das wird nur dann eingesetzt, wenn die Diebstahlsquote zu hoch steigt.
@llamaz:
Na, sie werden zum Glück immer weniger "Probleme" mit Kunden haben, weil die dann einfacht mehr kommen. Beschämend, dass jemand solch' eine Einstellung hat.
Anzeigen wegen Beleidigung, Freiheitsberaubung, Verleumndung und zivilrechtliche Maßnahmen gegen das willkürliche Hausverbot wären wohl die Folge und Ihnen zu wünschen.
Ich mutmaße mal, da wurde ein 'damals' unterschlagen:
Mein [damals] 12jähriger Sohn wurde vor 15 Jahren…
Christian meint:
(3.3.2010 um 01:10) Antworten
@Taschenkontrollen
Wieso die Tasche öffnen, wenn man doch gleich die Hose runterlassen kann? Wenn schon, denn schon…
Außerdem kann man dann gleich noch einen Mengenrabatt Längenrabatt aushandeln. :-)
Heribert meint:
(3.3.2010 um 09:04) Antworten
Reicht eigentlich eine piepsende Warensicherungsanlage aus, um den Verdacht zu begründen? Ich habe da schon etliche Fehlalarme erlebt.
Student meint:
(3.3.2010 um 09:12) Antworten
Auf die Frage mit der Zugangsverweigerung bei Taschenkontrollverweigerung trotz Kartenkauf (Kino, Sportveranstaltung / Konzert ) gab es leider noch keine Antwort. Ebensowenig auf die Frage Zugangsverweigerung mit Tasche in Laden :(
Und: wenn ich dann nicht rein darf, ist das dann Nötigung?
Manuela meint:
(3.3.2010 um 09:25) Antworten
Taschenkontrolle: Vor einigen Jahren war ich in der Situation, dass die Kassiererin meine Tasche kontrollieren wollte. Ich verweigerte dies, durfte eine Diskussion mit dem Chef führen und erhielt letztlich wegen meines "unkooperativen Verhaltens" Hausverbot. Erst nach einem Schreiben an die Konzernzentrale wurde das Hausverbot wieder aufgehoben – "aus Kulanz" wie man mir mitteilte. Da das in meinem Stadtteil der einzige große Supermarkt war, bin ich auch weiter dort einkaufen gegangen. War dann doch lustig gelegentlich die bösen Blicke des Marktleiters zu sehen, den ich immer freundlich gegrüßt habe ;-).
Danny Wilde meint:
(3.3.2010 um 09:53) Antworten
@Christian: Aggressiv, gelangweilt und anti-sozial muss man wohl vor allem sein, um unberechtigt Einblick in fremder Leute Taschen zu verlangen, und das mitunter im rüden Ton, um die Leute einzuschüchtern und über die tatsächliche Rechtslage vorsätzlich zu täuschen.
Es wäre daher sehr begrüßenswert, wenn möglichst viele "Gelangweilte" sich so verhalten würden, wie von Handle dargestellt, weil das das einzig angemessene Mittel gegen diese Praxis ist.
gulliver meint:
(3.3.2010 um 10:37) Antworten
"Es wäre daher sehr begrüßenswert, wenn möglichst viele "Gelangweilte" sich so verhalten würden, wie von Handle dargestellt, weil das das einzig angemessene Mittel gegen diese Praxis ist."
Und die übrigen Gelangweilten können dann die ganzen Falschparker aufschreiben, auf Rauchverbote aufpassen, Kinder von Rasenflächen mit "Betreten verboten" Schildern jagen, darauf achten ob die Nachbarin häufig wechselnden Männerbesuch hat und und und.
ich meint:
(3.3.2010 um 11:05) Antworten
@Student: Bzgl. Sportveranstaltungen gab es neulich ein Urteil des BGH zu einem verwandten Thema. Demnach dürfen Vereine zur Verhinderung von Gewalttaten bundesweite Stadionverbote an Leute verteilen, ohne dass diesen Straftaten nachgewiesen wurden. Allerdings auch nicht komplett willkürlich, sondern es muss ein begründeter Verdacht (Gruppenzugehörigkeit, Präsenz bei vergangenen Auseinandersetzungen) gegeben sein, dass derjenige gewalttätig werden könnte.
Als vollkommener juristischer Laie vermute ich mal, dass Sicherheitsmaßnahmen wie verpflichtende Taschenkontrollen auch davon abhängen, wie hoch die allgemeine Gefahr einzuschätzen ist, (bzw. letztendlich vom Richter eingeschätzt wird,) also Fußball ja, Eiskunstlauf nein, Hiphop ja, Klavierkonzert nein, usw.
Trulla meint:
(3.3.2010 um 11:15) Antworten
Handle:
Das ein Produkt nicht aus dem gleichen Markt stammt, lässt sich relativ leicht belegen, selbst ohne Kassenbon.
Die Supermärkte haben unterschiedliche Liferanten die zu unterschiedlichen Zeiten einkaufen. Somit unterscheiden sich die Chargennummern und die Ablaufdaten der Produkte. Die Chance, dass du eine abweichende Chargennummer und ein anderes ablaufdatum, als alle anderen Produkte im Supermarkt hast stehen also gut.
Matthias meint:
(3.3.2010 um 11:26) Antworten
@Student:
So wie ich das sehe, darf kein Hausverbot beim Nicht-Vorzeigen/Öffnen der Tasche erteilt werden.
Hausverbote können zwar grundsätzlich beliebig verteilt werden, allerdings besteht eine Ausnahme für Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Darunter fallen die eben erwähnten Geschäfte. Wenn man sich auf die Hausordnung beruft, um zu kontrollieren, ist diese, wie im verlinkten Artikel beschrieben, wie eine AGB zu behandeln und unterliegt den Anforderungen der AGB. Und darum [verkürzt] ist die Hausordnung in diesem Teil ungültig und sie dürfen dir kein Hausverbot geben, nur weil du deine Tasche nicht aufmachen willst.
Anders sieht es bei Geschäften oder ähnlichen, für den allg. Publikumsverkehr geöffneten Läden aus, bei denen individuell am Eingangsbereich kontrolliert wird. Darunter fallen Discos, Stadien etc. und da darf dann auch Hausverbot erteilt werden.
Danny Wilde meint:
(3.3.2010 um 11:27) Antworten
@gulliver: Wenn Du tiefgreifende, widerrechtliche Eingriffe in die Privatsphäre eines Menschen mit solchen Pillepalle-Verstößen vergleichen willst, dann ist es wohl so. Ich allerdings sehe das etwas anders.
gulliver meint:
(3.3.2010 um 11:40) Antworten
@Danny Wilde:
Ach komm, was ich wirklich wollte ist die "Blockwartmentalität" der "Gelangweilten" darzustellen. Es ist eben nicht jederman berufen alles Übel dieser Welt zu bekämpfen. Bin ich in der Situation der Taschenkontrolle kann ich bestimmt und höflich hinweisen, aber warum um Gottes willen sollte man bewußt und absichtlich eine solche Situation heraufbeschwören. Wo unterscheidet sich dann derjenige, der diese Situation absichtlich herbeiführt mit dem "Taschenkontrolleur"? Und im übrigen ist das von handle beschriebene Verhalten mit der Zielrichtung einen Gutschein zu erlagen in meinen Augen ein Betrug.
warum um Gottes willen sollte man bewußt und absichtlich eine solche Situation heraufbeschwören.
Um zu erreichen, dass der Taschenkontrolleur mal an den Richtigen gerät, statt nur an Leute, die sich einschüchtern lassen.
Wo unterscheidet sich dann derjenige, der diese Situation absichtlich herbeiführt mit dem "Taschenkontrolleur"?
Der die Situation absichtlich herbeiführt, verhält sich nicht widerrechtlich. Dieser Unterschied ist für mich wesentlich. Im Gegenteil nützt er der Allgemeinheit der redlichen Kunden.
Einen Betrug halte ich hier für sehr weit hergeholt. Es wird ja keine Situation vorgetäuscht, in der ein Anspruch auf den Gutschein bestünde. Es ist sowohl die freie Entscheidung des Ladeneigentümers, so rüde mit seinen Kunden umzugehen als auch anschließend den Gutschein auszustellen.
Kai meint:
(3.3.2010 um 12:32) Antworten
@Alex:
Das kenne ich und finde es unverschämt, auf Durchsuchung zu bestehen, wenn die Wissen, dass das System öfters falsch auslöst.
Dann sollen die das System ändern und nicht die Kunden belästigen. Ich finde es unangenehm, im Eingangsbereich meine Taschen öffnen und reingucken lassen zu müssen.
ln x meint:
(3.3.2010 um 13:17) Antworten
Die Schutzengel beim 21c3 damals haben die Taschen der herausgehenden Leute kontolliert, da ein etwas größerer Beamer während des Kongresses verschwunden war. Dann natürlich auch nur die Taschen wo das Ding potentiell drin gewesen sein könnte, und meistens auch nur getastet ob sich das nach Beamer anfühlt, aber wie sieht das juristisch aus, da ein Tatverdacht hinsichtlich einer einzelnen Person ja nicht besteht?
Um zu erreichen, dass der Taschenkontrolleur mal an den Richtigen gerät, statt nur an Leute, die sich einschüchtern lassen.<blockquote>
Genau, nämlich an die Person mit der Blockwartmentalität.
Der Falschparkeraufschreiber verhält sich übriges auch nicht widerrechtlich.
</blockquote>
gulliver meint:
(3.3.2010 um 14:00) Antworten
ups
horst meint:
(3.3.2010 um 15:16) Antworten
Zur Taschenkontrolle:
Dann wird die invitatio ad offerendum eben nicht angenommen und man kann den Kassenbereich verlassen.
Mit einer gewissen Freundlichkeit kann die Kassiererin (meist sind es Frauen) noch freimütig anbieten, die Dinge zurückzuräumen und wenn Sie sehr schlau ist, wird Hausverbot erteilt.
So und nun. Bei der Taschenkontrolle schreien alle zurecht nach einwandfreiem Vorgehen, aber wenn es um Bankdaten geht, gibt es nur noch Gier.
Diese Gesellschaft ist an Heuchelei oder sollte ich sagen Selbstbetrug nicht zu überbieten.
Wenn eine Gesellschaft weder den Bürgerstaat möchte noch den Obrigkeitsstaat (welcher überhaupt nicht wünschenswert ist) organisieren kann, kommt eben nichts ordentliches bei heraus.
Genau, nämlich an die Person mit der Blockwartmentalität.
An eine Person, die sich gegen schikanöse und widerrechtliche Schnüffelei wehrt, statt sich ihr wie die vielen anderen im vorauseilenden Gehorsam zu beugen, obwohl sie nicht müssten.
Der Blockwart ist hier doch wohl viel eher derjenige, der sich über das Recht erhebt und in der Privatsphäre anderer schnüffelt. Mithin also der Taschenkontrolleur und niemand anderes.
Falschparker aufschreiben ist nicht widerrechtlich, richtet sich aber gegen ein weit harmloseres Delikt (wenn's nicht grad die FW-Zufahrt ist). Hatten wir heute schon mal.
Bei der Taschenkontrolle schreien alle zurecht nach einwandfreiem Vorgehen, aber wenn es um Bankdaten geht, gibt es nur noch Gier.
Was ist denn das für ein Quatsch? Bei meinen Bankdaten sehe ich das keinen Deut anders als bei meinem Tascheninhalt. Und damit bin ich wohl kaum allein. Wer giert denn nach irgendwelchen Bankdaten?
horst meint:
(3.3.2010 um 15:35) Antworten
- Hartz IV -stellen und das Finanzamt bei Konten im Ausland.
Nur mal so.
Sebastian Thürrschmidt meint:
(3.3.2010 um 15:58) Antworten
Interessant, wie das Thema Taschenkontrollen einschlägt: ein Server, der in die Knie geht, halbe Flame Wars, ungeklärte weitere Fragen zuhauf. Da besteht offenbar noch Diskussionsbedarf. Herr Vetter, mögen Sie vielleicht die offenen Fragen zusammentragen und an Ihren Kollegen Jens Ferner weiterreichen, auf daß er sie kompetent beantworte? Eine Mail von Ihnen wird er bestimmt nicht ungelesen unter den Tisch fallenlassen.
Eine Frage hätte ich auch: Muß man an der Kasse im Supermarkt einer Aufforderung zum Anheben einer im Einkaufswagen abgelegten Tasche nachkommen? Oder muß auch hierzu ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegen?
Danny Wilde meint:
(3.3.2010 um 16:01) Antworten
@horst: Das sind aber wohl kaum dieselben, die gegen Taschenkontrollen sind.
anonym meint:
(3.3.2010 um 16:12) Antworten
@ Sebastian Thürrschmidt
Daß das Thema große Resonanz finden würde, war eigentlich abzusehen; daß die Kommentare fast monothematisch ausfielen, allerdings doch eher nicht.
Ich denke, Ihre Frage ist einfach zu beantworten: Ja. Einerseits deswegen, weil der Einkaufswagen nicht für Ihre oder meine Tasche vorgesehen ist (ich benutze übrigens nie Einkaufswagen), andererseits gehört nur der Inhalt Ihrer Taschen zu Ihrer Privatsphäre. Und der Rest ist vmtl. Höflichkeit. Die ist immer dann leichter zu fordern, wenn man nicht meine Rechte verletzt.
horst meint:
(3.3.2010 um 16:25) Antworten
@ Wilde
Darauf kommt es doch gar nicht an.
Entweder die Gesellschaft erkennt die Privatsphäre als schützenswert an oder nicht.
Ist auch ohne Probleme umsetzbar.
Matthias meint:
(3.3.2010 um 16:33) Antworten
@horst: Woher weißt du, dass 100% der sich für die leckeren Daten aussprechenden gegen Taschendurchwühlen ist? Wenn du so reden kannst und auch noch davon überzeugt bist, hätte ich einen Tipp für dich: Bald wird ein Job als Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland frei…
Stuff meint:
(3.3.2010 um 19:03) Antworten
@anonym:
Wird die Einkaufswagenverweigerung zum Mainstream? Ich verweigere Einkaufswagen prinzipiell, da Haftungsfragen weitestgehend ungeklärt sind. Besonders diese Modelle, wo "Eintrittsgeld" (oder Kaution?) zu hinterlegen ist. Was hat denn das eigentlich für Konsequenzen? Irgendwo die ähnlichen, wie der Verkauf von Tüten, die dann nicht mehr "Verpackungsmaterial" sondern Ware sind?
Bei Hartnäckigen Verlangen nach Einschau in meine Tasche(n), verlange ich die Benennung des konkreten Tatverdachtes und das Einschreiten der Polizei; ferner rühre ich mich bis zur Aufforderung eines Polizisten, mich woanders hinzubegeben, nicht vom Fleck. Dem Polizisten muss dann der Verdacht konkret mitgeteilt werden, dann erst beginne ich zu überlegen, ob ich irgendwas aufkläre.
Stuff
Rallemann meint:
(4.3.2010 um 13:50) Antworten
Ist ja interessant, wieviele hier unfreundlich kontrolliert wurden (wollen?). Mir ist sowas noch nicht passiert (oder schon soooo lange her, dass ich mich nicht mehr erinnere).
Na gut, einmal war so ein Sicherheitsetikett quasi unsichtbar in eine Krawatte eingesetzt, da klingelte es bei anschließenden Besuch des REAL-Marktes, der offenbar das gleiche System benutzte. Die Ursache war aber schnell entdeckt.
Wie ist das eigentlich bei Arbeitnehmern und Kontrollen durch den Arbeitgeber? Habe mal bei C&A gejobbt, da mussten die Mädels alle ihre Handtaschen öffnen, wenn sie am Abend nach Hause gingen (ist aber schon >20 Jahre her).
Rallemann meint:
(4.3.2010 um 14:11) Antworten
@Handle: "man empört sich natürlich darüber, dass man zu unrecht des Diebstahls bezichtigt wurde, droht damit, an die Presse zu gehen (oder in Zeiten wie diesen einen wahrheitsgemäßen Blog-Artikel zu schreiben ("ich wollte nur nach den neusten Videospielen schauen und wurde sofort des Diebstahls bezichtigt")
Gelogen! wo ist diese Aussage denn "wahrheitsgemäß", wenn Sie zuvor schreiben, dass sich der vermeintliche Dieb absichtlich präpariert und verdächtig verhalten hat, um finanzielles Potential aufzutun?
Ich finde eine solche Aktion einfach nur zum K…. und die Drohung, an die Presse zu gehen, amüsiert mich immer wieder. Haben die Leute heutzutage nichts besseres zu tun, als "die Presse" einzuschalten? Druck machen fernab rechtlicher Kenntnis, nur das "gesunde Volksempfinden" bemühen?
Ich wurde im Verein wie im Unternehmen bereits durch die Presse gelyncht. Aber auf juristischem Wege, den jeweils der andere zusätzlich eingeschlagen hat, habe ich beide Male in zwei Instanzen Recht bekommen.
Wer "die Presse" einschalten will, dem spreche ich ab, sein (juristisches) Recht durchsetzen zu wollen. Er will nur "Recht haben" im Sinne von seinen Willen durchsetzen. Die Presse ist nur geil auf öffentlich wirksame Schlagzeilen und dem vermeintlichen Unrecht, das ein "Starker" einem "Schwachen" antut (Unternehmer/Kunde, Vermieter/Mieter, Arbeitgeber/Arbeitnehmer, usw.). Eine tatsächliche rechtliche Würdigung findet in der Regel nicht statt.
Danny Wilde meint:
(4.3.2010 um 17:35) Antworten
@Rallemann: Dann ist es halt gelogen. Und? Das ist nicht widerrechtlich. Im Gegensatz zur Druckausübung auf Leute, die zu Recht ihre Tasche nicht vorzeigen wollen. Auch bei jemand, der sich bewusst verdächtig verhält (aber eben keinen hinreichenden Verdacht begründet), ist es nicht erlaubt, in die Tasche zu gucken. die Aktion ist also völlig in Ordnung, weil sie sich gegen asoziales VErhalten richtet.
Und was die Presse angeht: Mir kommen die Tränen. Die "Starken" würden sich so etwas natürlich nie erlauben. Hat man jemals gehört, dass Boulevard-Journalisten jemandem mit schlechter Presse gedroht hätten, falls er nicht bereitwillig Interviews gibt? Stichwort Charlotte Roche? Würde sich jemals ein Bundeskanzler zu der These hinreißen lassen: "Zum Regieren brauche ich nur Bild, Bams und die Glotze."? Nein, natürlich nicht.
Es ist regelmäßig Lieschen Müller, von der sich die Schmierenpresse Untertan machen lässt, um gestandene Konzerne in den Ruin zu treiben. Träum weiter.
Blogbeobachter meint:
(5.3.2010 um 03:22) Antworten
@Udo Vetter: Gefiel da jemandem dieser Verweis nicht?
„This person has protected their tweets.“
Jay meint:
(5.3.2010 um 08:55) Antworten
Danke für den Link mit den Taschenkontrollen, kannte meine Rechte ja schon vorher werde aber solch dreistes Vorgehen ab jetzt nicht mehr unterstützen. Vor allem wenn man dann an der Kasse rausgepickt wird, die Person vor einem wird nicht kontrolliert und man soll plötzlich seine Tasche aufmachen – was ist vdenn das für in diskriminierung von zahleden Kunden.
Geben Sie mir mal Ihre Email-Adresse, dann maile ich ein paar Tempos zum Trocknen der Tränen.
Bezüglich Presse haben Sie mich missverstanden. Ich schrieb "Wer "die Presse" einschalten will, dem spreche ich ab, sein (juristisches) Recht durchsetzen zu wollen. Er will nur "Recht haben" im Sinne von seinen Willen durchsetzen." Das gilt für "Starke" wie für "Schwache".
Und der Kampf von David gegen Goliath ist nunmal ein gefundenes Fressen für die Brüder der schreibenden Zunft.
Basti meint:
(6.3.2010 um 15:28) Antworten
@llamaz Ich soll also niemals Waren aus einem anderen Laden mitbringen. Klingt gut – in der Theorie. wenn ich beispielsweise Waren in drei verschiedenen Läden kaufen will (beispielsweise aus Preisgründen) – dann soll ich also zwischendurch jedes Mal erst nach Hause und die Waren ausladen. Auch wenn die drei Läden direkt nebeneinander liegen.
Klar doch, völlig logisch…
Bernd meint:
(7.3.2010 um 23:54) Antworten
@Basti: Ganz abgesehen davon, dass man dann manche Läden nackt betreten müsste.
Danny Wilde meint:
(8.3.2010 um 11:37) Antworten
@Rallemann: Der Haken an dieser Presse-These ist hier nur, dass der Taschenblick-Verweigerer im Supermarkt AUCH juristisch vollkommen im Recht ist.
KeinAldiKundemehr meint:
(15.3.2010 um 20:36) Antworten
Bei Aldi hingen ja schon seit einiger Zeit Zettel, in denen angekündigt wurde, daß zukünftig Taschenkontrollen durchgeführt werden, wenn man keinen Einkaufswagen dabei hat.
Die Logik ist bestechend, vor allem, weil sich Diebe die Beute ja auffällig in den Rucksack stopfen, als die dezent in der Jacke verschwinden zu lassen.
Heute bei Aldi: "Darf ich mal in ihre Tasche schauen?"
"Ähm, nein. Warum denn?"
"Na, sie haben keinen Einkaufswagen und da müssen wir in den Rucksack gucken."
"Aber ich habe doch auch MIT Einkaufswagen einen Rucksack!"
Kunde in der immer länger werdenden Schlange: "Laß sie doch reingucken, die haben hier das Hausrecht."
"Ja, aber die dürfen nicht alles."
"Zeig doch den Rucksack."
"Nein, da könnte ja jeder kommen."
Die Kasseriererin hat dann umgeschaltet und mir lächelnd das Wechselgeld gegeben.
Der Kampf um den Rucksack – ein hartes Stück Arbeit.
1. Link scheint tot zu sein, google hat ihn aber gecached: http://209.85.129.132/search?hl=de&q=cache%3Ahttp%3A%2F%2Fwww.ferner-alsdorf.de%2F2010%2F03%2Ftaschenkontrolle-im-supermarkt%2F&btnG=Suche&meta=
Brücke an Captain, der Link zu den Taschenkontrollen funktioniert nicht!
Der Kündigung des Angestellten, der eine Astro-Hotline angerufen hat, kann ich nur voll und ganz zustimmen. Als Bürger und Steuerzahler will ich nicht von Leuten verwaltet werden, die im 21. Jahrhundert noch an einen Schwachsinn wie Horoskope glauben.
Der Server "Taschenkontrollen" ist derzeit überfordert:
http://twitter.com/jensferner/status/9885142678
Interessanter Beitrag, vielleicht später noch mal klicken.
Was ich in allen Hinweisseiten zu der Taschenkontrollte nicht fand: Ist ein Ladenbesitzer (á la MarktMedia) eigentlich berechtigt, Kunden mit Tasche/Rucksack den *Zutritt* zu den Ladenräumlichkeiten zu untersagen, wenn das vor Betreten passiert?
Willkommen beim LawBlog-DOS ;-)
Ergänzung zur Frage von Gabriel/5: Wie sieht das aus bei Konzerten, Veranstaltungen, wenn man aufgefordert wird vor Eintritt mal die Handtasche aufzumachen oder den Hosentascheninhalt preizugeben, oder sich sogar zu durchsuchen lassen?
wenn man die durchsuchung verweigert vor eintritt in z.b. eines stadions wird einem natürlich der zutritt verweigert mit hilfe des hausrechtes. sonst könnte man bei (groß-)veranstaltungen die sicherheit ja gar nicht gewährleisten.
Das mit den Taschen ist mir bekannt, und ich hab auch vor, das Recht zu nutzen.
Dummerweise bin ich bis jetzt aber noch nie ansatzweise in die Situation gekommen, in der ich das hätte tun können – meine Taschen will einfach niemand sehen.
Entweder seh ich zu seriös aus oder kaufe zu selten in sozialen Brennpunkten ein…
@taschenkontrolleur: Genau. Mit dem Argument stehen dann übrigens auch NacktKörperscanner vor dem Stadion – und vor dem Kinosaal – und vor dem Kaufhaus. Es geht schließlich um unser aller Sicherheit.
Ist aber schon praktisch, dass man dabei gleich auf mitgebrachte Knabbereien kontrollieren kann. Wenn man die Scanner richtig aufstellt, kann der Kunde beim Verlassen des Geschäfts auch noch mal durchleuchtet werden.
Als Chef würde ich auch gerne ohne anfallende Telefonkosten lieber auf die Mitarbeit eines Menschens verzichten, der bei Astrologen Rat sucht.
Hier ist es lesbar:
http://209.85.135.132/search?q=cache:http%3A%2F%2Fwww.ferner-alsdorf.de%2F2010%2F03%2Ftaschenkontrolle-im-supermarkt%2F
@karl:
"Entweder seh ich zu seriös aus oder kaufe zu selten in sozialen Brennpunkten ein.."
Um Ihr schlichtes Weltbild noch ein wenig zu konkretisieren. In sozialen Brennpunkten wird nicht verkauft sondern immer gedealt und die Taschenkontrollen werden mit vorgehaltener Waffe von der örtlichen Mafia/Gang/Gruppe/Lude/etc.(Bitte das passende ankreuzen) durchgeführt.
Jetzt aber schnell wieder zurück unter den Stein…
Ich glaube das mit den Schließfächern im Supermarkt stimmt so nicht. Zumindest wenn das etwas ähnliches ist wie eine Garderobe in einer Kneipe – an der ach meist diese "keine Haftung.." Schildchen hängen. Hab ich irgendwo bei allgemeinen Rechtsirrtümern gelesen. Naja evtl weiß ja von Euch was genaueres.
Ich würde ja im Zweifel die Polizei antanzen lassen – ist ja schließlich deren Job "das Recht durchzusetzen"
Andere Frage, was die Sicherheit angeht, von einem Konzert von neulich: Es dürfen keine Plastikflaschen mitgebracht werden, aber in diesem speziellen Fall wurden genau diese verkauft. da merkt man, dass die Sicherheit manchmal eben doch nur vorgeschoben ist.
@Auweia: Na, dann erklären Sie doch mal, nach welchen Kriterien die Kassiererin oder der Kassierer in Ihrem Weltbild auswählt, welchen Kunden er zur Taschenkontrolle bittet und welchen nicht.
Mein 12jähriger Sohn wurde vor 15 Jahren derb von zwei Rambodetektiven an der Supermarktkasse (auf reinen Verdacht) durchsucht. Gestohlen hatte er übrigens nicht. Er kam völlig verstört nach Hause.
Leider, oder zum Glück, habe ich die Beiden nicht mehr zwischen die Finger bekommen. Es wäre mit Sicherheit eine satte Körperverletzung raus geworden.
Gestern erst im Pennymarkt erlebt: Die Kundin hinter mir an der Kasse zeigt der Kassiererin freiwillig und mit einem freundlichen Lächeln ihre weit geöffnete Einkaufstasche. Obwohl dort gar keine Taschenkontrollen verlangt werden.
Einige Kunden sind wohl schon so gut "erzogen", dass sie in allen Geschäften unaufgefordert zeigen wollen, dass sie nichts geklaut haben. Nach dem Motto: Ein ehrlicher Bürger hat auch nichts zu verbergen.
@ Mitos
Ganz einfaches Kriterium: Chef in der Nähe – Taschenkontrolle; Chef nicht in der Nähe – keine Taschenkontrolle (glücklicherweise reicht dem die "einfache Frage" nach dem Blick in die Tasche, aber er hat auch eine recht gute Videoüberwachung …)
Es ist nur irre, wie viele Leute von ganz allein ihre Taschen, Rucksäcke, Kühlboxen, Hackenporsche etc. herhalten, damit ich einen Blick reinschmeißen kann, die sind unglaublich trainiert, die Leute …
@Anne: Das habe ich in unserem Dorfladen auch noch so gemacht. Also den Einkaufskobr gezeigt, dass er leer ist. Aber da konnte ich meinen anderen Kram alleine lassen.
Bemerkenswert finde ich den Beitrag von dem prügelnden Polizisten. 8 Jahre lang wurde dieser Abschaum aus den eigenen (doch so ehrenhaften) Reihen gedeckt.
Am Ende ist es doch nur eine große Gemeinschaft von Straftätern.
Seine Tasche zeigen kann auch zu Problemen führen, z. B. wenn man einen Artikel in der Tasche hat, den der Laden auch führt und kein Kassenbon vorhanden ist. Was heißt Problem, an sich müsste einem dann ja immer noch nachgewiesen werden, dass man den Artikel gestohlen hat. Viele Ladeninhaber bzw. -"detektive" drehen das dann aber gern um und wollen vom Kunden nachgewiesen bekommen, dass er kein Dieb sei.
Für Leute mit Langeweile bietet das aber sogar finanzielles Potenzial, man zieht "verdächtige" Klamotten an, verhält sich verdächtig (nervös in die Kamera blicken o. Ä.) und / oder führt eine Tasche mit sich. Wenn dann der Ladendetektiv aufmerksam geworden ist und man gebeten wird "doch mal mitzukommen", dann provoziert man ihn am besten, Ausdrücke wie "Dieb", "Gauner" o. Ä. zu benutzen. Man kann sich einer Durchsuchung dann widersetzen und auf die Polizei bestehen oder auch nach etwas Diskutieren offenlegen, dass man nichts gestohlen hat.
Alles weitere kommt dann auf die Redegewandtheit des Anwenders an, man empört sich natürlich darüber, dass man zu unrecht des Diebstahls bezichtigt wurde, droht damit, an die Presse zu gehen (oder in Zeiten wie diesen einen wahrheitsgemäßen Blog-Artikel zu schreiben ("ich wollte nur nach den neusten Videospielen schauen und wurde sofort des Diebstahls bezichtigt" :D), Bekannten von diesem Unternehmen abzuraten oder oder oder.
Mit ein wenig Glück springt dann ein Gutschein bei raus.
Viele Ladendetektive gehen sehr ruppig mit den Leuten, die in ihr Visier geraten sind, um, was für diese Aktion natürlich hilfreich ist.
So kann man mit einer Aktion für seine Rechte kämpfen, den Ladendetektiv zurechtstutzen (bzw. ihm zeigen, dass verdächtig ungleich schuldig ist) und kommt dabei mit etwas Glück auf einen guten finanziellen Ausgleich für den "Stress".
der satz "Einst Guerillero, heute Präsident" erinnert mich an frau merkel (hahaha)
@Handle: Sich gegen Unrecht zu wehren das einem wiederfährt ist die eine Sache, es absichtlich auf Streit anzulegen die andere. Wie agressiv, gelangweilt und anti-sozial muss man eigentlich sein um sowas zu machen? Um loszugehen mit der Absicht Streit zu provozieren?
Zum Taschenknotrollen-link generell: schade dass einige Arbeitgeber ihre Kassieren und Kassierinnen in der Hinsicht nicht ausreichend informieren bzw teilweise sogar regelrecht zu Desinformieren ("mein Chef sagt ich soll das machen, dann mach ich das auch"). "Taschen bitte im Auto lassen" hab ich auch schon oft gesagt bekommen … ich sage darauf meistens nur "sie haben ein Auto für mich? Cool, endlich nicht mehr Bus fahren!".
Bei Taschenkontrollen frag ich immer ob derjenige glaubt, dass ich was gestohlen hab.
Die meinsten sagen nein und dann sag ich, dass ich dann ja gehen kann und es keinen Grund gibt in die Tasche zu gucken.
@Mithos: Sie stellen die Frage falsch! Es ging darum ob an sozialen Brennpunkten (wie immer auch dies definiert wird) Taschenkontrollen stattfinden? Das Personal bleibt bei der Frage erst mal außen vor. Es wird einfach unterstellt, dass an solchen Punkten wohl eine Notwendigkeit vorherrscht solche Kontrollen durchzuführen. Aus welchem Grund dies abzuleiten sei bleibt aber unbeantwortet. Da hilft bei der Argumentationsfindung schon gerne mal das eigene oder andere Weltbild als Unterstellung.
Um die Frage noch zu beantworten, kann ich Ihnen versichern das diese Unart gleich verteilt in allen deutschsprachigen Ländern in Europa auftritt. Machen Sie selbst den Versuch und gehen mit einer großen Einkaufstüte auf der Kö mal von Laden zu Laden und beobachten Sie das Personal, da hilft auch kein Pelzmantel oder zur Schau gestellte Klunker. Der Kunde wird erst mal als Bedrohung wahrgenommen, unabhängig vom wahren Potential.
Ein typisch deutsches Problem ist die Obrigkeitshörigkeit der Deutschen auf der einen Seite und die Warenbewachermentalität der Verkäufer auf der anderen Seite, welches dann zu solch bizarren Auswüchsen führt.
@Christian:
Ich würd's auch nicht machen. Aber so wie du schreibst könnte man meinen, du sprichst von Hooligangs oder sonstigen Prügelknaben. Sowas läuft doch auf einem ganz anderen Niveau ab.
@Kampfschmuser:
hä?
#k.
@Gabriel: Die gleiche Fragestellung hat sich mir beim Durchlesen des Artikels auch ergeben. Vielleicht kann ja jemand uns noch auf die Sprünge damit helfen … :)
Zu den Taschenkontrollen: Also ist es auch nicht rechtens, dass man im Kino in die Taschen schaut, richtig? Darf mir bei Verweigerung der Taschenkontrolle der Zutritt zum Kino verwehrt werden?
Ganz einfache Sache: Wer meint er muss mit einer Rucksack durch den Laden latschen und sich wie ein Idiot aufführen: Hausverbot.
Und wer mit mitgebrachten Artikeln durch den Laden rennt und sich dann wundert, wenn er zum Schluss des Ladendiebstahls bezichtigt wird, hats nicht anders verdient.
@Kand.in.Sky:
Etwas unglücklich formuliert. Er war damals 12 Jahre alt. Das hat sich mittlerweile enorm geändert. ;)
Bei den Taschenkontrollen wäre interessant: Wie ist die Rechtslage z.B. bei Konzerten oder Fußballspielen, wo grundsätzlich am Einlass Taschenkontrollen durchgeführt werden?
Moin,
ich wurde im örtliche Saturn mehrfach heraus gewinkt, weil die örtliche Bücherei das gleiche RFID- System benutzt wie der Markt. Beim ersten Mal war man noch relativ unfreundlich, nach einer groben Sichtung meiner Tasche war man aber wieder sehr freundlich. Beim zweiten Mal konnte ich das dann schon mit dem Zeigen der Bücher erklären.
Fazit: Es ist nicht schön, dass man unfreundlich behandelt wird, aber die Angestellten selbst können nichts dafür. Einer der Leute beim 3. oder 4. Alarm erzählte, er hätte am heutigen Tag drei Fehlalarme gehabt(davon zwei mit der gleichen Bücherei wie ich) aber schon 5 Diebe geschnappt.
Und die Geschichte mit den sozialen Brennpunkten: Kein Laden hat gern Detektive oder Wachpersonal, das wirkt eher abschreckend. Das wird nur dann eingesetzt, wenn die Diebstahlsquote zu hoch steigt.
Ach ja, ein Hinweis noch aus Herms Blog (ich liebe den):
http://www.hermsfarm.de/blog/?p=4890
Man beachte die Kommentare, gerade der von Herm…
Gruß
ALex
@llamaz:
Na, sie werden zum Glück immer weniger "Probleme" mit Kunden haben, weil die dann einfacht mehr kommen. Beschämend, dass jemand solch' eine Einstellung hat.
Anzeigen wegen Beleidigung, Freiheitsberaubung, Verleumndung und zivilrechtliche Maßnahmen gegen das willkürliche Hausverbot wären wohl die Folge und Ihnen zu wünschen.
@Kand.in.Sky:
Ich mutmaße mal, da wurde ein 'damals' unterschlagen:
@Taschenkontrollen
Wieso die Tasche öffnen, wenn man doch gleich die Hose runterlassen kann? Wenn schon, denn schon…
Außerdem kann man dann gleich noch einen Mengenrabatt Längenrabatt aushandeln. :-)
Reicht eigentlich eine piepsende Warensicherungsanlage aus, um den Verdacht zu begründen? Ich habe da schon etliche Fehlalarme erlebt.
Auf die Frage mit der Zugangsverweigerung bei Taschenkontrollverweigerung trotz Kartenkauf (Kino, Sportveranstaltung / Konzert ) gab es leider noch keine Antwort. Ebensowenig auf die Frage Zugangsverweigerung mit Tasche in Laden :(
Und: wenn ich dann nicht rein darf, ist das dann Nötigung?
Taschenkontrolle: Vor einigen Jahren war ich in der Situation, dass die Kassiererin meine Tasche kontrollieren wollte. Ich verweigerte dies, durfte eine Diskussion mit dem Chef führen und erhielt letztlich wegen meines "unkooperativen Verhaltens" Hausverbot. Erst nach einem Schreiben an die Konzernzentrale wurde das Hausverbot wieder aufgehoben – "aus Kulanz" wie man mir mitteilte. Da das in meinem Stadtteil der einzige große Supermarkt war, bin ich auch weiter dort einkaufen gegangen. War dann doch lustig gelegentlich die bösen Blicke des Marktleiters zu sehen, den ich immer freundlich gegrüßt habe ;-).
@Christian: Aggressiv, gelangweilt und anti-sozial muss man wohl vor allem sein, um unberechtigt Einblick in fremder Leute Taschen zu verlangen, und das mitunter im rüden Ton, um die Leute einzuschüchtern und über die tatsächliche Rechtslage vorsätzlich zu täuschen.
Es wäre daher sehr begrüßenswert, wenn möglichst viele "Gelangweilte" sich so verhalten würden, wie von Handle dargestellt, weil das das einzig angemessene Mittel gegen diese Praxis ist.
"Es wäre daher sehr begrüßenswert, wenn möglichst viele "Gelangweilte" sich so verhalten würden, wie von Handle dargestellt, weil das das einzig angemessene Mittel gegen diese Praxis ist."
Und die übrigen Gelangweilten können dann die ganzen Falschparker aufschreiben, auf Rauchverbote aufpassen, Kinder von Rasenflächen mit "Betreten verboten" Schildern jagen, darauf achten ob die Nachbarin häufig wechselnden Männerbesuch hat und und und.
@Student: Bzgl. Sportveranstaltungen gab es neulich ein Urteil des BGH zu einem verwandten Thema. Demnach dürfen Vereine zur Verhinderung von Gewalttaten bundesweite Stadionverbote an Leute verteilen, ohne dass diesen Straftaten nachgewiesen wurden. Allerdings auch nicht komplett willkürlich, sondern es muss ein begründeter Verdacht (Gruppenzugehörigkeit, Präsenz bei vergangenen Auseinandersetzungen) gegeben sein, dass derjenige gewalttätig werden könnte.
Als vollkommener juristischer Laie vermute ich mal, dass Sicherheitsmaßnahmen wie verpflichtende Taschenkontrollen auch davon abhängen, wie hoch die allgemeine Gefahr einzuschätzen ist, (bzw. letztendlich vom Richter eingeschätzt wird,) also Fußball ja, Eiskunstlauf nein, Hiphop ja, Klavierkonzert nein, usw.
Handle:
Das ein Produkt nicht aus dem gleichen Markt stammt, lässt sich relativ leicht belegen, selbst ohne Kassenbon.
Die Supermärkte haben unterschiedliche Liferanten die zu unterschiedlichen Zeiten einkaufen. Somit unterscheiden sich die Chargennummern und die Ablaufdaten der Produkte. Die Chance, dass du eine abweichende Chargennummer und ein anderes ablaufdatum, als alle anderen Produkte im Supermarkt hast stehen also gut.
@Student:
So wie ich das sehe, darf kein Hausverbot beim Nicht-Vorzeigen/Öffnen der Tasche erteilt werden.
Hausverbote können zwar grundsätzlich beliebig verteilt werden, allerdings besteht eine Ausnahme für Geschäftsräume, die für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind. Darunter fallen die eben erwähnten Geschäfte. Wenn man sich auf die Hausordnung beruft, um zu kontrollieren, ist diese, wie im verlinkten Artikel beschrieben, wie eine AGB zu behandeln und unterliegt den Anforderungen der AGB. Und darum [verkürzt] ist die Hausordnung in diesem Teil ungültig und sie dürfen dir kein Hausverbot geben, nur weil du deine Tasche nicht aufmachen willst.
Anders sieht es bei Geschäften oder ähnlichen, für den allg. Publikumsverkehr geöffneten Läden aus, bei denen individuell am Eingangsbereich kontrolliert wird. Darunter fallen Discos, Stadien etc. und da darf dann auch Hausverbot erteilt werden.
@gulliver: Wenn Du tiefgreifende, widerrechtliche Eingriffe in die Privatsphäre eines Menschen mit solchen Pillepalle-Verstößen vergleichen willst, dann ist es wohl so. Ich allerdings sehe das etwas anders.
@Danny Wilde:
Ach komm, was ich wirklich wollte ist die "Blockwartmentalität" der "Gelangweilten" darzustellen. Es ist eben nicht jederman berufen alles Übel dieser Welt zu bekämpfen. Bin ich in der Situation der Taschenkontrolle kann ich bestimmt und höflich hinweisen, aber warum um Gottes willen sollte man bewußt und absichtlich eine solche Situation heraufbeschwören. Wo unterscheidet sich dann derjenige, der diese Situation absichtlich herbeiführt mit dem "Taschenkontrolleur"? Und im übrigen ist das von handle beschriebene Verhalten mit der Zielrichtung einen Gutschein zu erlagen in meinen Augen ein Betrug.
@gulliver:
Um zu erreichen, dass der Taschenkontrolleur mal an den Richtigen gerät, statt nur an Leute, die sich einschüchtern lassen.
Der die Situation absichtlich herbeiführt, verhält sich nicht widerrechtlich. Dieser Unterschied ist für mich wesentlich. Im Gegenteil nützt er der Allgemeinheit der redlichen Kunden.
Einen Betrug halte ich hier für sehr weit hergeholt. Es wird ja keine Situation vorgetäuscht, in der ein Anspruch auf den Gutschein bestünde. Es ist sowohl die freie Entscheidung des Ladeneigentümers, so rüde mit seinen Kunden umzugehen als auch anschließend den Gutschein auszustellen.
@Alex:
Das kenne ich und finde es unverschämt, auf Durchsuchung zu bestehen, wenn die Wissen, dass das System öfters falsch auslöst.
Dann sollen die das System ändern und nicht die Kunden belästigen. Ich finde es unangenehm, im Eingangsbereich meine Taschen öffnen und reingucken lassen zu müssen.
Die Schutzengel beim 21c3 damals haben die Taschen der herausgehenden Leute kontolliert, da ein etwas größerer Beamer während des Kongresses verschwunden war. Dann natürlich auch nur die Taschen wo das Ding potentiell drin gewesen sein könnte, und meistens auch nur getastet ob sich das nach Beamer anfühlt, aber wie sieht das juristisch aus, da ein Tatverdacht hinsichtlich einer einzelnen Person ja nicht besteht?
@Danny Wilde:
</blockquote>
ups
Zur Taschenkontrolle:
Dann wird die invitatio ad offerendum eben nicht angenommen und man kann den Kassenbereich verlassen.
Mit einer gewissen Freundlichkeit kann die Kassiererin (meist sind es Frauen) noch freimütig anbieten, die Dinge zurückzuräumen und wenn Sie sehr schlau ist, wird Hausverbot erteilt.
So und nun. Bei der Taschenkontrolle schreien alle zurecht nach einwandfreiem Vorgehen, aber wenn es um Bankdaten geht, gibt es nur noch Gier.
Diese Gesellschaft ist an Heuchelei oder sollte ich sagen Selbstbetrug nicht zu überbieten.
Wenn eine Gesellschaft weder den Bürgerstaat möchte noch den Obrigkeitsstaat (welcher überhaupt nicht wünschenswert ist) organisieren kann, kommt eben nichts ordentliches bei heraus.
@gulliver:
An eine Person, die sich gegen schikanöse und widerrechtliche Schnüffelei wehrt, statt sich ihr wie die vielen anderen im vorauseilenden Gehorsam zu beugen, obwohl sie nicht müssten.
Der Blockwart ist hier doch wohl viel eher derjenige, der sich über das Recht erhebt und in der Privatsphäre anderer schnüffelt. Mithin also der Taschenkontrolleur und niemand anderes.
Falschparker aufschreiben ist nicht widerrechtlich, richtet sich aber gegen ein weit harmloseres Delikt (wenn's nicht grad die FW-Zufahrt ist). Hatten wir heute schon mal.
@horst:
Was ist denn das für ein Quatsch? Bei meinen Bankdaten sehe ich das keinen Deut anders als bei meinem Tascheninhalt. Und damit bin ich wohl kaum allein. Wer giert denn nach irgendwelchen Bankdaten?
- Hartz IV -stellen und das Finanzamt bei Konten im Ausland.
Nur mal so.
Interessant, wie das Thema Taschenkontrollen einschlägt: ein Server, der in die Knie geht, halbe Flame Wars, ungeklärte weitere Fragen zuhauf. Da besteht offenbar noch Diskussionsbedarf. Herr Vetter, mögen Sie vielleicht die offenen Fragen zusammentragen und an Ihren Kollegen Jens Ferner weiterreichen, auf daß er sie kompetent beantworte? Eine Mail von Ihnen wird er bestimmt nicht ungelesen unter den Tisch fallenlassen.
Eine Frage hätte ich auch: Muß man an der Kasse im Supermarkt einer Aufforderung zum Anheben einer im Einkaufswagen abgelegten Tasche nachkommen? Oder muß auch hierzu ein konkreter Diebstahlsverdacht vorliegen?
@horst: Das sind aber wohl kaum dieselben, die gegen Taschenkontrollen sind.
@ Sebastian Thürrschmidt
Daß das Thema große Resonanz finden würde, war eigentlich abzusehen; daß die Kommentare fast monothematisch ausfielen, allerdings doch eher nicht.
Ich denke, Ihre Frage ist einfach zu beantworten: Ja. Einerseits deswegen, weil der Einkaufswagen nicht für Ihre oder meine Tasche vorgesehen ist (ich benutze übrigens nie Einkaufswagen), andererseits gehört nur der Inhalt Ihrer Taschen zu Ihrer Privatsphäre. Und der Rest ist vmtl. Höflichkeit. Die ist immer dann leichter zu fordern, wenn man nicht meine Rechte verletzt.
@ Wilde
Darauf kommt es doch gar nicht an.
Entweder die Gesellschaft erkennt die Privatsphäre als schützenswert an oder nicht.
Ist auch ohne Probleme umsetzbar.
@horst: Woher weißt du, dass 100% der sich für die leckeren Daten aussprechenden gegen Taschendurchwühlen ist? Wenn du so reden kannst und auch noch davon überzeugt bist, hätte ich einen Tipp für dich: Bald wird ein Job als Vizekanzler der Bundesrepublik Deutschland frei…
@anonym:
Wird die Einkaufswagenverweigerung zum Mainstream? Ich verweigere Einkaufswagen prinzipiell, da Haftungsfragen weitestgehend ungeklärt sind. Besonders diese Modelle, wo "Eintrittsgeld" (oder Kaution?) zu hinterlegen ist. Was hat denn das eigentlich für Konsequenzen? Irgendwo die ähnlichen, wie der Verkauf von Tüten, die dann nicht mehr "Verpackungsmaterial" sondern Ware sind?
Bei Hartnäckigen Verlangen nach Einschau in meine Tasche(n), verlange ich die Benennung des konkreten Tatverdachtes und das Einschreiten der Polizei; ferner rühre ich mich bis zur Aufforderung eines Polizisten, mich woanders hinzubegeben, nicht vom Fleck. Dem Polizisten muss dann der Verdacht konkret mitgeteilt werden, dann erst beginne ich zu überlegen, ob ich irgendwas aufkläre.
Stuff
Ist ja interessant, wieviele hier unfreundlich kontrolliert wurden (wollen?). Mir ist sowas noch nicht passiert (oder schon soooo lange her, dass ich mich nicht mehr erinnere).
Na gut, einmal war so ein Sicherheitsetikett quasi unsichtbar in eine Krawatte eingesetzt, da klingelte es bei anschließenden Besuch des REAL-Marktes, der offenbar das gleiche System benutzte. Die Ursache war aber schnell entdeckt.
Wie ist das eigentlich bei Arbeitnehmern und Kontrollen durch den Arbeitgeber? Habe mal bei C&A gejobbt, da mussten die Mädels alle ihre Handtaschen öffnen, wenn sie am Abend nach Hause gingen (ist aber schon >20 Jahre her).
@Handle: "man empört sich natürlich darüber, dass man zu unrecht des Diebstahls bezichtigt wurde, droht damit, an die Presse zu gehen (oder in Zeiten wie diesen einen wahrheitsgemäßen Blog-Artikel zu schreiben ("ich wollte nur nach den neusten Videospielen schauen und wurde sofort des Diebstahls bezichtigt")
Gelogen! wo ist diese Aussage denn "wahrheitsgemäß", wenn Sie zuvor schreiben, dass sich der vermeintliche Dieb absichtlich präpariert und verdächtig verhalten hat, um finanzielles Potential aufzutun?
Ich finde eine solche Aktion einfach nur zum K…. und die Drohung, an die Presse zu gehen, amüsiert mich immer wieder. Haben die Leute heutzutage nichts besseres zu tun, als "die Presse" einzuschalten? Druck machen fernab rechtlicher Kenntnis, nur das "gesunde Volksempfinden" bemühen?
Ich wurde im Verein wie im Unternehmen bereits durch die Presse gelyncht. Aber auf juristischem Wege, den jeweils der andere zusätzlich eingeschlagen hat, habe ich beide Male in zwei Instanzen Recht bekommen.
Wer "die Presse" einschalten will, dem spreche ich ab, sein (juristisches) Recht durchsetzen zu wollen. Er will nur "Recht haben" im Sinne von seinen Willen durchsetzen. Die Presse ist nur geil auf öffentlich wirksame Schlagzeilen und dem vermeintlichen Unrecht, das ein "Starker" einem "Schwachen" antut (Unternehmer/Kunde, Vermieter/Mieter, Arbeitgeber/Arbeitnehmer, usw.). Eine tatsächliche rechtliche Würdigung findet in der Regel nicht statt.
@Rallemann: Dann ist es halt gelogen. Und? Das ist nicht widerrechtlich. Im Gegensatz zur Druckausübung auf Leute, die zu Recht ihre Tasche nicht vorzeigen wollen. Auch bei jemand, der sich bewusst verdächtig verhält (aber eben keinen hinreichenden Verdacht begründet), ist es nicht erlaubt, in die Tasche zu gucken. die Aktion ist also völlig in Ordnung, weil sie sich gegen asoziales VErhalten richtet.
Und was die Presse angeht: Mir kommen die Tränen. Die "Starken" würden sich so etwas natürlich nie erlauben. Hat man jemals gehört, dass Boulevard-Journalisten jemandem mit schlechter Presse gedroht hätten, falls er nicht bereitwillig Interviews gibt? Stichwort Charlotte Roche? Würde sich jemals ein Bundeskanzler zu der These hinreißen lassen: "Zum Regieren brauche ich nur Bild, Bams und die Glotze."? Nein, natürlich nicht.
Es ist regelmäßig Lieschen Müller, von der sich die Schmierenpresse Untertan machen lässt, um gestandene Konzerne in den Ruin zu treiben. Träum weiter.
@Udo Vetter: Gefiel da jemandem dieser Verweis nicht?
„This person has protected their tweets.“
Danke für den Link mit den Taschenkontrollen, kannte meine Rechte ja schon vorher werde aber solch dreistes Vorgehen ab jetzt nicht mehr unterstützen. Vor allem wenn man dann an der Kasse rausgepickt wird, die Person vor einem wird nicht kontrolliert und man soll plötzlich seine Tasche aufmachen – was ist vdenn das für in diskriminierung von zahleden Kunden.
@Danny Wilde:
Geben Sie mir mal Ihre Email-Adresse, dann maile ich ein paar Tempos zum Trocknen der Tränen.
Bezüglich Presse haben Sie mich missverstanden. Ich schrieb "Wer "die Presse" einschalten will, dem spreche ich ab, sein (juristisches) Recht durchsetzen zu wollen. Er will nur "Recht haben" im Sinne von seinen Willen durchsetzen." Das gilt für "Starke" wie für "Schwache".
Und der Kampf von David gegen Goliath ist nunmal ein gefundenes Fressen für die Brüder der schreibenden Zunft.
@llamaz Ich soll also niemals Waren aus einem anderen Laden mitbringen. Klingt gut – in der Theorie. wenn ich beispielsweise Waren in drei verschiedenen Läden kaufen will (beispielsweise aus Preisgründen) – dann soll ich also zwischendurch jedes Mal erst nach Hause und die Waren ausladen. Auch wenn die drei Läden direkt nebeneinander liegen.
Klar doch, völlig logisch…
@Basti: Ganz abgesehen davon, dass man dann manche Läden nackt betreten müsste.
@Rallemann: Der Haken an dieser Presse-These ist hier nur, dass der Taschenblick-Verweigerer im Supermarkt AUCH juristisch vollkommen im Recht ist.
Bei Aldi hingen ja schon seit einiger Zeit Zettel, in denen angekündigt wurde, daß zukünftig Taschenkontrollen durchgeführt werden, wenn man keinen Einkaufswagen dabei hat.
Die Logik ist bestechend, vor allem, weil sich Diebe die Beute ja auffällig in den Rucksack stopfen, als die dezent in der Jacke verschwinden zu lassen.
Heute bei Aldi: "Darf ich mal in ihre Tasche schauen?"
"Ähm, nein. Warum denn?"
"Na, sie haben keinen Einkaufswagen und da müssen wir in den Rucksack gucken."
"Aber ich habe doch auch MIT Einkaufswagen einen Rucksack!"
Kunde in der immer länger werdenden Schlange: "Laß sie doch reingucken, die haben hier das Hausrecht."
"Ja, aber die dürfen nicht alles."
"Zeig doch den Rucksack."
"Nein, da könnte ja jeder kommen."
Die Kasseriererin hat dann umgeschaltet und mir lächelnd das Wechselgeld gegeben.
Der Kampf um den Rucksack – ein hartes Stück Arbeit.