9.6.2010

Wozu ein Navi an der Scheibe gut ist

Lutz B., Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und bislang als eigennütziger Temposünder im Zwielicht, könnte noch knapp einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf und damit einer Verurteilung entgehen.

Der 62-jährige hatte sich mit einem spektakulären Urteil ins Gespräch gebracht, das wie zugeschnitten auf seinen eigenen Fall passte. B. hatte einem Autofahrer einen rechtskräftigen Freispruch mit der Begründung gewährt, das Überwachungssystem sei nicht vom Gesetz gedeckt gewesen (früherer Bericht).

B. selbst war, so der Vorwurf, 36 km/h zu schnell in eben eine solche Radarfalle getappt. Doch inzwischen gibt es Zweifel. Ein im Sichtbereich montiertes Navigationsgerät im Tatfahrzeug hat ein klares Beweisfoto verhindert – zu sehen sind nur Haaransatz und Kinn. Der zuständige Amtsrichter überlegt deshalb, ob er das Verfahren gegen den höher gestellten Kollegen einstellt. Er hat die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme gebeten, die noch aussteht.

Stimmt die Staatsanwaltschaft nicht zu, wird doch noch verhandelt.

Inzwischen steht jedenfalls fest, dass B. am Oberlandesgericht Düsseldorf nicht mehr quasi in eigener Sache entscheiden darf. Die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten, darunter fallen auch Temposünden, ist ihm entzogen worden. (pbd)

31 Kommentare zu “Wozu ein Navi an der Scheibe gut ist”

  1. theo meint: (9.6.2010 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Fazit: Ich montiere mir ein Ipad quer an die Windschutzscheibe um zukünftig ungestraft rasen zu können…

  2. Christian meint: (9.6.2010 um 10:34) AntwortenReply to this comment

    Aber den Blendschutz herunter zu klappen ist doch die technisch einfachere Möglichkeit dem Blitzer zu entgehen.. (verglichen mit dem GPS … nicht mit dem iPad)

  3. Christian meint: (9.6.2010 um 10:36) AntwortenReply to this comment

    Kommentare werden hier seit kurzem für mich erst nach einigen Sekunden sichtbar….
    ist komisch wenn man das selbst kommentierte nicht lesen kann.

  4. Lexus meint: (9.6.2010 um 10:39) AntwortenReply to this comment

    "könnte noch knapp einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf und damit einer Verurteilung entgehen."

    Unschuldsvermutung? Oder wird nun jeder Verurteilt bei dem es zur Hauptverhandlung kommt?

    Ach ne ist ja ein Richter, die sind ja aus Prinzip schuldig!

  5. llr meint: (9.6.2010 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    nicht im Prinzip schuldig,

    aber im Prinzip unkündbar

  6. PA meint: (9.6.2010 um 11:09) AntwortenReply to this comment

    @Lexus: Unschuldsvermutung für Richter? Wo leben Sie?

  7. Phil meint: (9.6.2010 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Das wäre doch noch eine nette Arbeit für angehende Ingenieure: Wo muss mein Navi genau montiert sein, damit der Fahrer nicht eindeutig erkannt werden kann. Hat jemand Zeit eine solche Berechnung anzustellen und als Website zu veröffentlichen?

  8. Kand.in.Sky meint: (9.6.2010 um 11:17) AntwortenReply to this comment
  9. abc meint: (9.6.2010 um 11:33) AntwortenReply to this comment

    @Lexus: Dadurch, dass er einer Hauptverhandlung entgeht, entgeht er einer Verurteilung. Damit ist nicht gesagt, dass er der Verurteilung nicht auch entgehen kann, wenn er der Hauptversammlung nicht entgeht.

  10. Judas meint: (9.6.2010 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    @Kand.in.Sky:
    http://dejure.org/gesetze/VersG/17a.html
    Der Straßenverkehr ist definitiv eine öffentliche Veranstaltung…

  11. Jesus meint: (9.6.2010 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Judas: Haben Sie einfach keine Ahnung oder sollte das haha ein Scherz gewesen sein? Das Motorradfahrer ganz legal Helm und Sturmhaube tragen, dürfte Ihnen – vielleicht – schon einmal aufgefallen sein.

  12. Olli meint: (9.6.2010 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    Was spricht dagegen auch im Auto einen Motorradhelm zu tragen, aus sicherheitstechnischen Aspekten? ;)

  13. Rangar meint: (9.6.2010 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Oder einfach eine Karnevalsmaske …

  14. marcus05 meint: (9.6.2010 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    wie werden motorradfahrer überhaupt geblitzt? Die haben doch vorne nichtmal ein NrSchild?

  15. Christian meint: (9.6.2010 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    wie werden motorradfahrer überhaupt geblitzt? Die haben doch vorne nichtmal ein NrSchild?

    Bisher eher selten….

    In Berlin gibt es jetzt in einem Tunnel ein Infarot-Blitz-System, welches die Verkehrssünder auch von hinten aufnimmt und damit auch wieder die Zweiräder..

  16. Joe meint: (9.6.2010 um 14:14) AntwortenReply to this comment

    @Olli: Ein Autohelm ist sogar sehr empfehlenswert. Autofahrer sterben nämlich mit Abstand am häufigsten durch tödliche Kopfverletzungen bei Unfällen.

    Autohelmpflicht jetzt!

  17. Marburger meint: (9.6.2010 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    @10: Unsinn.

  18. Herr Bert meint: (9.6.2010 um 14:31) AntwortenReply to this comment

    Wazu einen an der Scheibe haben, wenn dort ein Navi hängt!?

  19. peter meint: (9.6.2010 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    macht der Legende nach auch Bilder von hinten
    http://blog.radalert.de/tag/saulenblitzer

  20. peter meint: (9.6.2010 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @16: jeder Stuntman hat nen Helm auf, und in der Raab-Show haben sie auch alle einen

  21. Ano Nym meint: (9.6.2010 um 14:49) AntwortenReply to this comment

    "Inzwischen steht jedenfalls fest, dass B. am Oberlandesgericht Düsseldorf nicht mehr quasi in eigener Sache entscheiden darf."

    Schade! Solche Urteile stellen doch sicher, dass das Recht im Sinne der Rechtsunterworfenen ausgelegt und angewandt wird. Im Prinzip besteht doch bei vielen Urteilen die "Chance", dass das Geurteilte irgendwann auch für den Richter relevant wird.

    Man denke etwa an die ganzen Urheberrechtsfälle (Tauschbörsen). Ja muss man denn dort auch Richter vom Urteilen abhalten, wenn diese einen WLAN-Adapter mit Kindern im Haushalt haben?

  22. Blacky meint: (9.6.2010 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @Christian: Wozu dieser technische Aufwand?
    Was spricht dagegen, Motorräder auch vorne mit einem Nummernschild auszustatten, um sie "blitzbar" zu machen?

  23. schredder66 meint: (9.6.2010 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Navi an der Scheibe? Das ist doch Kinderkram!

    Die 2003 in Las Vegas käuflich erworbenen und seitdem am Innenspiegel angebrachten Plüschwürfel, haben mir in einem ähnlichen Fall auch den "Lappen" gerettet. Der Dank gebührt aber nicht nur den Plüschwürfeln, sondern auch einem Düsseldorfer RA, der die Sache sehr unnachgiebig verfolgt hat. Wahrscheinlich hatte er am Ende das Düsseldorfer StVA soweit, dass die ohne grösseres Zutun den Vorgang zu meinen Gunsten abgeschlossen haben.

  24. Christian meint: (9.6.2010 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @Christian: Wozu dieser technische Aufwand?
    Was spricht dagegen, Motorräder auch vorne mit einem Nummernschild auszustatten, um sie "blitzbar" zu machen?

    Kann ich nicht beantworten, da ich nicht für die Installation des Systems verantwortlich bin. Vermutlich ist das möglic, da es sich um ein stationäres System handelt. Im Gegensatz zu den beweglichen Anlagen die primär von vorne Blitzen…

    Schilder vorne?? Nee wozu der Aufwand. Alle Fahrzeuge mit einem Transponder ausstatten, maschninell erfassen und gut issess. Google hat einen Sack voll Daten, TollCollect noch einen Sack. Da kommt es darauf nun auch nicht an

    Vorne ein Schild verschandelt das Zweirad.

  25. Siggi meint: (9.6.2010 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @Blacky:

    Offiziell die Fahrersicherheit bei einem Massenträgheitsversuch namens "vornerüber absteigen"…

  26. Kasimir meint: (9.6.2010 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    Krass, der Fall ist ja schon an sich heftig, aber erst jetzt fällt mir auf, dass es sich bei dem Richter um einen ehemaligen Nachbarn handelt, den ich kenne. Crazy world…

  27. Jesus meint: (9.6.2010 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    Blacky: Dagegen spricht die Helmpflicht. Denn ohne erkennbaren Fahrer ist das Blitzerfoto völlig wertlos. In der Regel werden solche Fotos direkt aussortiert und der Bußgeldbescheid gar nicht erst zugestellt. Erst wenn man die Halterhaftung einführt, so wie es in anderen Ländern üblich ist, wäre eine solche Maßnahme sinnvoll. Allerdings sind Blitzer auch so schon enorm rentabel für die Kommunen.

  28. Siggi meint: (9.6.2010 um 16:43) AntwortenReply to this comment

    @Jesus:

    Dann werden aber anthropologische (oder so) Gutachten angedroht, und wenn man selbst 1,93m ist und 125 kg wiegt, hat man nur wenige Kumpels, die man als Vergleichsgruppe ins Rennen shcicken kann. Doof, manchmal.

  29. Jesus meint: (9.6.2010 um 17:03) AntwortenReply to this comment

    Siggi: Das stimmt vielleicht im Dorf, wo die Verantwortlichen nicht ausgelastet sind und jede Kuh mit Vornamen kennen. Ansonsten ist das reine Drohkulisse, genauso wie das Märchen vom Fahrtenbuch. Oder kennen Sie auch nur einen PKW-Fahrer, der Fahrtenbuch führen muss?

  30. Siggi meint: (9.6.2010 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    @Jesus:

    Nee, das stimmt wohl. Als Beamter zahlt man aber gern mal schnell 120 Euro Bußgeld nebst Monatsticket ÖPNV, um den anberaumten Gerichtstermin aus der Welt zu schaffen :-)

  31. Jan meint: (10.6.2010 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @abc: müsste es dann nicht heißen, er entging einer möglichen/etwaigen/eventuellen Verurteilung?

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