Wozu ein Navi an der Scheibe gut ist

Lutz B., Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf und bislang als eigennütziger Temposünder im Zwielicht, könnte noch knapp einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf und damit einer Verurteilung entgehen.

Der 62-jährige hatte sich mit einem spektakulären Urteil ins Gespräch gebracht, das wie zugeschnitten auf seinen eigenen Fall passte. B. hatte einem Autofahrer einen rechtskräftigen Freispruch mit der Begründung gewährt, das Überwachungssystem sei nicht vom Gesetz gedeckt gewesen (früherer Bericht).

B. selbst war, so der Vorwurf, 36 km/h zu schnell in eben eine solche Radarfalle getappt. Doch inzwischen gibt es Zweifel. Ein im Sichtbereich montiertes Navigationsgerät im Tatfahrzeug hat ein klares Beweisfoto verhindert – zu sehen sind nur Haaransatz und Kinn. Der zuständige Amtsrichter überlegt deshalb, ob er das Verfahren gegen den höher gestellten Kollegen einstellt. Er hat die Staatsanwaltschaft um eine Stellungnahme gebeten, die noch aussteht.

Stimmt die Staatsanwaltschaft nicht zu, wird doch noch verhandelt.

Inzwischen steht jedenfalls fest, dass B. am Oberlandesgericht Düsseldorf nicht mehr quasi in eigener Sache entscheiden darf. Die Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten, darunter fallen auch Temposünden, ist ihm entzogen worden. (pbd)