Ehrenrunde

Manche Mandanten sind mir ein Rätsel. Wie jene Dame, der wir in einer kleineren Sache geholfen haben. Erfolgreich. Der Dank war, dass sie unsere Kostenberechnung nicht zahlte. Wir klagten die Gebühren ein, erwirkten einen Vollstreckungsbescheid, schickten den Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher ist nun auch fast mit seinem Programm durch; die eidesstattliche Versicherung fehlt noch.

Als der Gerichtsvollzieher die Schuldnerin mal antrifft, legt sie „Widerspruch“ ein und behauptet, die eidesstattliche Versicherung nicht abgeben zu müssen. Zur Begründung notiert der Gerichtsvollzieher im Protokoll:

Die Rechtsschutzversicherung soll den Anspruch regulieren.

Interessante News. Normalerweise stellen wir uns nicht an, wenn Mandanten Rechtsschutz haben. Auch wenn wir dazu nicht verpflichtet sind, erledigen wir die Anfrage mit. Erst wenn manche Rechtsschutzversicherung dann haarsträubende Diskussionen über ihre Eintrittspflicht anfängt, hat der Mandant die Wahl, ob wir das für ihn erledigen sollen. Die Streiterei mit der Versicherung ist dann aber nicht mehr kostenlos. Alternativ kann sich der Mandant selbst drum kümmern. Übrigens: Sich als langjähriger Kunde mal vor den Sachbearbeiter setzen und Druck ablassen, bewirkt manchmal Wunder.

Die kostenlose Anfrage setzt allerdings voraus, dass wir auch über die Existenz einer Rechtsschutzversicherung informiert werden. Und auch nicht erst dann, wenn aus dem Mandanten schon ein Prozessgegner geworden ist.

Nun, das Amtsgericht wird den Widerspruch mit knappen Worten zurückweisen. Die Forderung als solche wird ja noch nicht mal bestritten. Dann geht die Sache in eine Ehrenrunde. Billiger wird es für die Schuldnerin am Ende aber nicht.