Durchsuchung im Kinderzimmer
Es war zu befürchten, jetzt wird es Wirklichkeit: Durchsuchungen in Kinderzimmern wegen selbstgemachter “Jugendpornografie”. Im Ostallgäu kam die Kemptener Polizei mit richterlicher Genehmigung bei 14- bis 16-jährigen Jungs nach Hause und stellte deren Wohnungen auf den Kopf. Mutmaßliches Vergehen der Jugendlichen: Sie haben Nacktbilder eines 14-jährigen Mädchens weitergegeben, berichtet die Allgäuer Zeitung.
Von Druck oder Zwang auf Seiten des Mädchens berichtet die Zeitung nichts. Im Gegenteil, nach dem Bericht hat das Kind die Bilder selbst gemacht und von sich aus an die Jungs verschickt.
Die Formulierung “Nacktbilder” sollte stutzig machen. Nacktbilder sind zunächst mal Nacktbilder und keine Pornografie. Vielmehr handelt es sich nur dann um Pornografie, wenn sexuelle Handlungen abgebildet sind, was auf Nacktbildern ja normalerweise nicht der Fall ist. Außerdem muss, um eine gängige Definition zu zitieren, die Darstellung selbst zum Ausdruck bringt, dass sie ausschließlich der Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter dient.
Ob diese Voraussetzungen wirklich gegeben sind, wissen wir leider nicht. Aber die Möglichkeit, dass hier der Pornografiebegriff grob verkannt wurde, liegt jedenfalls nicht fern.
Unabhängig davon stellt sich mal wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Mit der haben die Justizbehörden in der Region durchaus ihre Probleme, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.
Ist es wirklich erforderlich, gegen pubertierende Jugendliche mit Hausdurchsuchungen vorzugehen? Hätte es nicht gereicht, die Jungs zur Vernehmung zu laden? Oder zunächst die Eltern anzusprechen?
Die pure Demonstration staatlicher Macht in so einer Konstellation lässt mich persönlich frösteln.
Unfassbar! Aber leider wahr. Ein weiterer Grund, um einen möglichst großen Bogen um Bayern zu machen.
Dieses unsägliche "Jugendpornografie" Gesetz sollte dringend wieder abgeschafft werden. Und auch bei "Kinderpornografie" braucht es Ausnahmeklauseln, wonach freiwillige bzw. selbst hergetellte Aufnahmen legal sind (da ja nackte Posen auch als "Pornogrrafie" zählen, ebenso wie erotische Tagebuchtexte, ist das nötig!).
Es ist zum Kotzen, wie diese Moralgesetze zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung der Bevölkerung genutzt werden. Die wirklichen Verbrechen dagegen werden unzureichend verfolgt (z.B. tatsächliche kommerzielle Kinderporno-Produktionen – die wären sowieso nach anderen Paragraphen ausreichend strafbar, dafür bräuchte es den Kinderpornoparagrafen gar nicht).
Einfach ekelhaft
In dem Fall ist es vieleicht so das die Kinder von sich selbst Bilder gemacht haben. Da wird es wohl noch viele andere geben die eben genau solche Bilder von sich gemacht haben.
Mir ist es lieber die Polizei sieht nach dem Rechten wie wen man womöglich Erwachsene damit durchgehn läst.
Jetz da sich aber herrausgestelt hat das meiner Meinung nach NICHTS passiert ist sollte die Polizei wieder gehen und die Bilder vom eigenen Rechner löschen.
In meinem Bekanntenkreis kenne ich viele seit sie 10 Jahre alt sind. Und ich weiß ganz spontan von knapp 20 Jungs und Mädchen die solche Bilder von sich selbst gemacht haben bzw die Freundin machen liesen. Das ist jetz allerdings ein zwei … viele Jahre her und damals klebten sie die Bilder meines Wissens in Fotoalben
Na die lieben Kleinen sollen sich wohl von Kindesbeinen an den Fundamental-Christlisch-Asozialen Polizeistaat gewöhnen….
Ist das eigentlich ein geiles Gefühl wenn man anstatt lediglich einen link auf einen älteren, eigenen Blogeintrag gleich so ein BVerfG Urteil in den Link setzen kann?
Das hat ja wirklich -niemand- ahnen können, dass sowas passieren würde,
wenn man ein Gesetz beschließt, das Jugendliche, die Nacktfotos von sich machen, auf eine Stufe mit Pädophilen stellt. Oh, Moment, doch, das war von vorn herein klar.
Ich finde ja eigentlich, dass es für den Vorwurf "Verbreitung von Jugendpornographie" nötig sein sollte, dass einer der Beteiligten erwachsen ist. Wenn sich zwei 13jährige küssen, werden dann beide eingesperrt, weil sie sich einem Kind unsittlich genähert haben?
Hey, lasst uns doch alle Kleinkinder einsperren, die am Strand keine Hose anhaben! Die perversen Kleinkinder, die!
Manchmal krieg ich nicht in meinen Kopf, was zum Teufel die Entscheider sich eigentlich denken. Denken die überhaupt noch?
Ja, Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, ich meine euch. Euer Vorgehen ist dermaßen losgelöst von jedem gesunden Menschenverstand, es ist eine Schande.
In der ganzen Kette von Entscheidungsträger hat es also NICHT EINEN gegeben, der irgendwann ein seltsames Blatt Papier auf dem Schreibtisch hatte, den Inhalt nicht fassen konnte und alle Beteiligten rausgeworfen hat? Bezeichnend.
In den USA (oder Teilen davon) wären die Jungs nun womöglich lebenslang als sex offenders registriert, öffentlich einsehbar für jeden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis solche Vorschläge auch bei uns kommen.
@Thomas R.:
Eigentlich kann man die Kinder gleich bei der Geburt verhaften da sie ja nackt sind. Das ist ja dann Herstellung von Kinderpornographie.
Mir tut das arme Mädchen leid, das jetzt weiß, daß jede Menge Polizisten und wer weiß noch was die Bilder sehen, die sie bestimmt nicht für diese Herren angefertigt hat.
Die Frage, ob die Jugendlichen in die bayerische Sexualstraftäterdatei kommen, fände ich durchaus auch interessant.
Bei uns im örtlichen KH ist es üblich das die Hebamme nach der Geburt ein Foto von Mutter und Kind macht. Sperrt die Kranke ein!!!!!
Traurig in einem Land zu leben in dem man das private Fotoalbum TrueCrypt verschlüßeln muss.
Sowas stört mich immer:
"Diese verbreiteten die Bilder wiederum über PC und Handy, bis schließlich die Polizei eingeschaltet wurde."
Falsch:
Verbreitung über PC und Handy
Richtig:
Verbreitung über Internet und Mobilfunknetz
Verbreitung mit PC und Handy
Sind Jugendliche nicht generell alt genug, zu entscheiden, erotische Bilder von sich zu machen und ggf. auch an ältere zu senden? Der § 184c war von Anfang an überflüssig (wie auch die meisten Experten, z.B. Juristen wie Dr. Graupner oder Sexualwissenschaftler moniert haben) und sollte gestrichen werden.
Wie war Ihr letzter Satz, werter Kollege Vetter?
"Die pure Demonstration staatlicher Macht in so einer Konstellation lässt mich persönlich frösteln."
Mich macht das eher ziemlich zornig und zwar auf den Ermittlungsrichter, der nach dem Bericht der Allgäuer Zeitung die Durchsuchungsbeschlüsse erlassen hat.
In anderen bayerischen Städten (z.B. Regensburg – siehe hier:
http://www.regensburg-digital.de/prugel-nazis-keine-handhabe-gegen-latente-gefahr/15072010/ ) sieht sich "die Justiz" ausser Stande Nazis in U-Haft zu nehmen, die wiederholt Leib und Leben anderer Mitbürger bedrohen und im Allgäu unterschreibt ein Ermittlungsrichter (wahrscheinlich zwischen zwei Matches auf dem Tennisplatz) ohne hinzusehen, derartige Durchsuchungsbeschlüsse. Nicht zu glauben. Wie gesagt, eher Zorn, denn Frösteln…
@Azazel:
Und? Das arme Mädchen wollte wohl bestimmt auch nicht, dass das so von dem ursprünglichen Empfänger weiterverbreitet wird.
Tut mir leid, aber ich finde das Vorgehen gut. Gegen diese Respektlosigkeit und "Selbst-Schuld-wenn-du-mir-sowas-gibst" darf gerne eingeschritten werden.
Es geht ja gerade nicht darum, dass da ein Bundestrojaner aufgedeckt hat, dass zwei Jugendliche sich im braven Einvernehmen sowas geschickt haben – nein, die Jungs mussten ja angeben und natürlich das Zeug massenhaft an andere weiterverbreiten, mit Sicherheit ohne Einverständnis des Mädchens.
Also, alles einkassieren, Handys und PC dauerhaft einziehen. Perfekt.
@Lars:
Bitte nur mit Fakten kommen, nicht mit Spekulationen.
"Hätte es nicht gereicht, die Jungs zur Vernehmung zu laden?"
–> Wahrscheinlich nicht. So wird gerade hier im Kommentarbereich immer wieder darauf hingewiesen, dass man zu soclhen Vernehmungen nicht hingehen soll (und muss) und schon gar nichts sagen soll (und muss).
Außerdem hat Hr. Vetter zu Recht darauf hingewiesen: Wir wissen nicht, was das für Bilder waren, wir wissen nichts über die Hintergründe. Deshalb sollten wir auch keine Mutmaßungen anstellen oder die Ermittlungsbehörden (vor-)verurteilen. Oder gilt in diesem Fall (gg die Ermittlungsbehörden) die Unschuldsvermutung ausnahmsweise nicht?
Es ist vollkommen richtig, dass die Polizei hier zum Schutz des Mädchens einschreitet.
Und es geht nicht darum, dass das Mädchen zur Erstellung der Bilder genötigt wurde, und auch nicht darum, dass es sie an die Jungs weitergegeben hat. Nein, es geht darum, dass diese Jugendlichen die Bilder unautorisiert weiterverteilt haben.
Und es geht hier nicht um Photos einer Grillparty, sondern welche, die tief in die Intimsphäre des Mädchens reichen.
Und genau diese Intimsphäre wird hier geschützt.
"Jetzt wird es Wirklichkeit"
Ähem, vor 12 Jahren hatte in Hamburg eine halbe Schulklasse Hausdurchsuchungen. Die Kids hatten CDs mit Spielen kopiert. In irgendeinem Folder befanden sich auch ein paar anzügliche Bilder, die eher zufällig gefunden wurden.
Wieso Pornographie? Weitergeben ohne Lizenz ist eine Urheberrechtsverletzung! Todesstrafe ist da noch zu milde!
…nicht nur dich. Das ist finsterster Überwachungsstaat.
#19/akbwl: Reichlich naive Einschätzung. Und woher stammt das Wissen, daß das Mädchen das nicht wollte? Wäre die Staatsanwaltschaft auch aufmarschiert, wenn es Fotos gewesen wären, auf denen das Mädchen angezogen irgendeinen Mist gemacht hätte, den sie nicht verbreitet haben wollte? Gibt es nicht einen "normalen" Weg, erstmal die Leute aufzufordern, dann eventuell mit Rechtsanwalt, und dann erst mit der ganzen staatlichen Schlagkraft und allem Pomp und Trara?
Aber in den katholisch-prüden Festungen am Alpenrand sollte man sich über nichts wundern. Gab's da nicht auch mal einen Herrn Mixa in der Nähe?
Ich finde auch das dieses unsägliche Gesetz abgeschafft, oder wenigsten eingegrenzt gehört und zwar massiv.
Aber was mich jetzt doch etwas wundert ist.. Warum wurde nur bei den Jungs Durchsucht? Wenn das Mädchen die Bilder selbst gemacht und verschickt hat sollte sie sich dann nicht der Produktion und Verbreitung von Jugendpornographie schuldig gemacht haben? Also wenn man schon annimmt das die Bilder wirklich Pornographisch sind.
Kann mir jemand erklären warum das hier scheinbar nicht der Fall ist?
ohne die Sachlage exakt zu kennen, so deutet doch vieles darauf hin, dass der Artikel hier der Sachlage so nicht wirklich gerecht wird.
Ganz offensichtlich geht es hier nicht um die Anfertigung der Bilder oder die Weitergabe der Bilder an die zwei Jungs, denn dann wäre ja die Wohnung des Mädchens und nicht die der Jungs durchsucht worden. Auch geht es wohl kaum um den Besitz der Bilder, denn davon könnte im Prinzip kein Dritter wissen.
Alles deutet daraufhin, dass zumindest der Verdacht bestand, dass die Jungs die Bilder gegen den Willen des Mädchens weiterverbreitet haben. Und um dies einerseits zu unterbinden, aber auch, um den Jungs keine Chance zu geben, Beweismittel zu vernichten, wäre eine Ladung zur Vernehmung sicher nicht das geeignete Mittel gewesen.
Leider nicht nur bei dieser Thematik so, nicht nur in Deutschland, das die Frau/Mädchen per se zum Opfer stilisiert wird. Aber das wird sich leider niemals ändern, sondern sich eher noch verschärfen.
@ Pronky
genau das meine ich: ich glaube, hier ging es nicht um "Produktion und Verbreitung von Jugendpornographie", sondern um die Durchsetzung des Rechtes am eigenen Bild
Ich muss sagen, ich hätte das erstmal dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Ich habe da meine Zweifel ob das Gesetz hinsichtlich Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit den Vorgaben des GG entspricht.
Wenn Kinderzimmer von Pubertierenden wegend der Verbreitung von Nacktbildern durchsucht werden ist dass ein Indiz dafür, dass hier mit der Verhältnismäßigkeit des Gesetzes etwas nicht stimmen kann.
Das erinnert an die Sittenpolizei in Saudi-Arabien.
Und mal im Ernst, wir haben hier ganz andere Probleme als pubertierende Kids die online ein bisschen angeben.
Bemerkenswert ist die Janusköpfigkeit in der Argumentation des Freiheitswahrers in Anwaltsgestalt. Schreibt er sonst bei jeder gelgenheit, dass man niemals und unter keinen Umständen zur polizeilichen Vernehmung kommen soll, so sieht er diesmal die Ladung zur Polizei und dann wohl auch folgerichtig die Vernehmung als Erziehungsmittel für pubertierende Jungendliche an. Aber, hauptsache was gesagt, ach nee etwas kritisiert, ach was fühlen wir uns heute wieder gut, wo wir doch so aktiv gegen das Unrecht der staatlichen Seite gekämpft haben (Nebenbei noch etwas Eigenwerbung, was wir doch für ein schafer Hund sind). Das anwaltiche Leben ist schon hart.
@ 30 *Daumen hoch*
Kinder lassen sich nicht durch Gesetze erziehen
@ Mahner: Ich lasse mich von Ihnen überzeugen. Die Hausdurchsuchung sollte Standardmaßnahme werden, weil Vernehmungen ja sowieso nichts bringen. Und daran sind die Anwälte schuld.
@22: Das Verfassungsgericht hat eine Klage bezüglich dieses Gesetzes nicht zur Entscheidung angenommen:
http://blog.beck.de/2008/12/19/bundesverfassungsgericht-zum-neuen-strafverbot-von-jugendpornographie
Im übrigen wird vergessen:
-Das deutsche Gesetz ist "nur" ein Umsetzungsgesetz einer EU-Richtlinie. Ob der Deutsche Gesetzgeber alleine darauf gekommen wäre, lasse ich dahingestellt, bezweifle ich aber eher.
Die EU definiert "Kinder" nämlich als Person unter 18 Jahren; diese Definition leitet sich ua. aus der (USA-dominierten) U.N.-Kinderrechtskonvention & der UN Cybercrime Beschlüssen ab, die alle Personen Unter 18 Jahren in einen Topf werfen.
Man sollte private Fotoalbumen mal genauer anschauen. Lauter heimliche Perverse!
@mahner:
Don´t feed the troll. Leider ist Kollege Vetter Dir auf den Leim gegangen.
@ExRA:
Komisch, es gibt hier immer wieder Leute, die jeden zum Troll abwerten, der es wagt eine abweichende Meinung zu haben. Woran erinnert mich das doch gleich wieder… – achja, früher waren das Hexen und die wurden verbrannt…
Ich finde das der Widerspruch, den Mahner anspricht, durchaus existent. Ich selbst habe das unter @19 bereits gepostet. Sachlich will man sich damit offenbar nicht auseinanderersetzen, auch U.V. @33 hat nur Polemik als Antwort. Schade…
@Kinder-sind-unschlagbar:
Das was "Mahner" gepostet hat, ist keine "abweichende Meinung", sondern eine bewusste Provokation. Deshalb "troll".
Ganz einfach und nicht "schade". Abgesehen davon finde ich auch nicht alles richtig, was Kollege Vetter so schreibt. Aber das ist ja das prickelnde an diesen blogs.
Ich frag mich ja nur im zuge der Durchsuchungen auch zufallsfunde gemacht wurden(zb. Krümelartige Subtanz o. Datenträger mit irgendwelchen Daten).
"Ob diese Voraussetzungen wirklich gegeben sind, wissen wir leider nicht." Warum muss man dann darüber bloggen (und dann doch wieder so tun, als wisse man, dass dies nicht der Fall sei)?
Abgesehen davon: "Wenn ein Kind seine primären oder sekundären Geschlechtsmerkmale – gemessen an seinem Alter – in unnatürlicher, gewöhnlich schambesetzter Weise vorzeigt, liegt darin eine sexuelle Handlung des Kindes iSd Abs 1, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Kind die Sexualbezogenheit erkennt oder erkennen kann" (vg. BGHSt 29, 336). Hier wird mal wieder viel Wind auf einer unzureichenden Tatsachenbasis und mit mangelhafter Darstellung der Rechtslage verbreitet.
@Joachim:
"Das Verfassungsgericht hat eine Klage bezüglich dieses Gesetzes nicht zur Entscheidung angenommen"
Da ging es nur um die Befürchtungen, deutlich über 18jährige könnten mit in das Verbot hineingezogen werden, was entsprechend des BVerfG-Urteils unzutreffend ist. Das grundsätzliche Verbot von pornographischen Aufnahmen geschlechtsreifer Jugendlicher (welche die entsprechenden Handlungen legal machen dürfen, nur eben keine Aufnahmen davon!) wurde nicht thematisiert. Findet sich dafür mal ein Kläger?
Im Übrigen hätte die BRD das auch einfach sein lassen können, da kann denen keiner was. Man muss nicht jeden Ami- und EU-Stuß nach Deutschland importieren.
Wieder mal Bayern – eben nicht zufällig!
@Joachim:
Wir in Bayern haben halt immer ein Augen auf unsere Kinder und passen auf sie auf. Deshalb schicken wir die kiddies ja auch immer noch unverdrossen in die Kirche zum Ministranten-Unterricht zu den netten Jungs mit den Faschings-Kostümen.
@Ur-Bayer:
Hallo Ur-Bayer,
Nicht mal ich glaube, dass alle Bayern in einen Topf zu werfen sind. Es gibt ganz sicher auch in Bayern ganz viele nette, intelligente und moralisch hochstehende Ureinwohner, ehrlich!
Nur die anderen sind noch andererer als anderswo….
@Kinder-sind-unschlagbar wegen "Mahner":
Vielleicht weil angepasste, obrigkeitshörige Meinungen an jeder Ecke zu lesen sind – dafür muss man nicht ins Internet.
Und weil die meisten hier ganz froh sind, das es – noch zu wenige – Blogs und Websites gibt, die eben zum Freidenken animieren.
Dir und Mahner sind andere Portale zu empfehlen. Die Schlagzeile der Bild-Zeitung zu diesem Fall dürfte wohl lauten "Missbrauch im Internet! Und diese beiden Jungs dürfen noch frei rumlaufen!". Das dürfte deinem Gerechtigkeitssinn entsprechen, aber dann bist du hier im Blog definitiv falsch.
Merkwürdige Doppelmoral hier. Sind "Nacktbilder" von Kindern jetzt plötzlich OK? Ist der Besitz und das Verbreiten nicht mehr verboten sobald das Mädchen 14 ist? Oder schon ab 13 oder 12 vielleicht? Werden Fotos von nackten Kindern erst illegal sobald man einen (erwachsenen) Schwanz darauf sieht? Oder ist das vielleicht nur verboten wenn es ein 48jähriger dicker Arbeitsloser aus Thüringen macht anstatt 15jährige bayrische Buben?
Ob die Durchsuchung gerechtfertigt ist lass ich mal dahingestellt sein, dazu maß ich mir nicht an die Details zu kennen, wie offensichtlich andere Leser hier. Aber hoffentlich kriegen die beiden ne schöne Jugendstrafe aufgebrummt.
Aha. Und was ist mit der Akteurin selbst? Die hat die Bilder doch auch verbreitet. Sie ist also nicht zu belangen?
@13
Sind sind ja ein toller Wortakrobat.
"Verbreitung mit PC und Handy"
Haben die Kids die Fotos verbreitet und ein PC und Handy dazugegeben?
Es ist schon korrekt wie es in der Zeitung steht:
Verbreitung ÜBER PC und Handy
das scheint ja auch nicht das problem zu sein sondern:
Und das sind für mich als Laien zwei verschiedene paar Schuhe. Mich deucht, wenn die Erstempfänger es beim Behalten belassen hätten, wäre gar nichts passiert.
@41: Erinnern Sie sich noch an die Zeit, in der das Verfassungsgericht die Strafbarkeit von Homosexualität als verfassungsgemäß beurteilte? Und in jüngster Zeit, das Inzestverbot?
Ich bin der Meinung, man muss dieses Fehlgesetz mit politischen und vor allem strafrechtsdogmatischen Argumenten bekämpfen.
Niemand bestreitet, dass eine Sexualerziehung von Jugendlichen stattfinden muss, einschließlich der Sphäre der neuen Medien. Die Frage ist nur, ob das Strafrecht als letztes Mittel dazu gebraucht wird.
Wenn der Grundsatz vom Rechtsgüterschutz als Aufgabe des Strafrechts noch gilt (bei einer Abkehr vom Rechtsgüterschutz sind wir in einer Welt der Beliebigkeit von politisch als strafbar definierbaren Handlungen, wie beispielsweise das Strafverbot in der Schweiz, Körperausscheidungen in Pornos abzubilden), also falls dieser Grundsatz noch gilt, stellt sich die Frage, wie genau diese Verbotsnorm denn die sexuelle Selbstbestimmung schützen soll. Man mag ja streiten über die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (Strafrecht?), wenn Nacktbilder unerlaubt weitergegeben werden.
Aber als "abstraktes Gefährdungsdelikt" ist mir die Gefahr, dass durch das unautorisierte Anschauen/Weitergeben eine Gefahr entsteht, die so massiv ist, dass wir hier das Strafrecht brauchen, ein bisschen *zu* abstrakt.
Ich empfehle in diesem Zusammenhang nochmal das Sondervotum von Richter Hassemer im BVerfG Urteil zur Bestätigung des Inzestverbots, das er ablehnt (welches ja absurderweise eben nicht die Befruchtung &Zeugung von Geschwisterkindern sanktioniert, sondern den bloßen Geschlechtsakt).
Hassemer hat genau auf das Thema Rechtsgüterschutz und Sozialschädlichkeit als Voraussetzungen für die Definition von Straftatbeständen hingewiesen.
In Zeiten von kollektiver Kinderporno-Hysterie haben sich die Maßstäbe an die Definition von Straftatbeständen offenbar verschoben.
Schöne neue Welt.
Ach nee … das Gegenteil.
@ Jens Nr. 40
Sehr gut !
Strafverteidiger haben einige pawlowsche Reflexe und sind damit ausrechenbar, aber unverzichtbar.
@Abmahner:
Wie wär's, wenn wir es mit etwas mehr Substanz versuchen.
Der Vorwurf "Obrigkeitshörig" zu sein läuft bei mir ins Leere. Das war ich bis 1989 in der Diktatur nicht und das bin ich jetzt immer noch nicht.
Aber: Ich leistet mir (damals wie heute) eine eigene Meinung. Auch im Netz, wo es modern ist auf den "Überwachungsstaat", auf "Stasi 2.0", die GEZ etc. zu schimpfen. Das kann man natürlich tun. Man kann die Prioritäten zwischen Freiheit und Sicherheit aber auch anders setzen.
Das Du mich deswegen gleich aus dem Blog rauswerfen willst, spricht eher gegen Dich als gegen mich. Wer "freies Denken" fordert, muss mit anderen Meinungen leben. Und Meinungsverschiedenheiten mit Argumenten austragen und nicht mit Polemik.
@noyse:
Aber die Strafbarkeit des Verbreitens von Jugendpornografie geht nicht von einer Mindestmenge an Verbreitungen (abgesehen davon das es natürlich mehr als 0 mal verbreitet worden sein muss) aus und damit hat auch das Mädchen sich strafbar gemacht, immerhin hat sie die Bilder an den ersten Empfänger verbreitet.
Es erschließt sich mir also nicht warum der selbe Tatbestand bei den Jungs Strafbar ist bei dem Mädchen aber nicht. Aber die Hoffnung irgendwelchen Sinn in den Machenschafften der Polizei und den Auslegungen der Gesetze zu sehen habe ich schon lange aufgegeben.
@noyse:
Noch als Ergänzung.
Wie soll das Mädchen die Bilder denn an den/die Jungs verschickt haben wenn nicht mittels eines PCs oder Handys?
Das es analoge Bilder waren halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.
@Pronky: Ganz einfach: Wenn es tatsächlich nur Nacktbilder waren (und kein verbotenes Posing, das als Pornographie gilt, zumindest bei Kindern und Jugendlichen), und diese von den Jungs ohne Einwilligung des Mädchens weitergegeben wurden, dann haben sich nur die Jungs strafbar gemacht und zwar wegen dem Bruchs der Privatsphäre / Recht am eigenen Bild des Mädchens.
@Axel:
Ja ok das könnte sein..
Aber dann halte ich eine Hausdurchsuchung um so mehr für unangemessen. Eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung hätte es genauso getan, bei einem Bruchteil des Aufwands und Kosten.
Naja, ohne mehr über die genauen Vorwürfe zu wissen ist es eigentlich müßig weitere Mutmaßungen anzustellen.
@peter: Selbstverständlich sind Nacktbilder von Kindern okay. Die füllen nebenbei in Deutschland millionenfach Fotoalben, aufgenommen im Badeurlaub. Und müssen nicht im Safe aufbewahrt werden.
Himmel, krass.
Und ich fahr nun bald in den FKK Urlaub und am Besten ich lasse meine Kamera gleich daheim sonst wird einem noch sonst was unterstellt…..
@Axel:
Hmm..
Im verlinken Artikel von all-in.de steht aber
"Die betroffenen Jugendlichen müssen nun nicht nur mit einer Strafanzeige wegen der Verbreitung von Jugendpornographie rechnen, sondern bekamen auch erheblichen Ärger mit ihren Eltern" und damit geht es eindeutig nicht um Urheber- bzw. Persönlichkeitsrechte sondern ganz klar um den Vorwurf der Verbreitung von Jugendpornographie. Wenn die Bilder aber Jugendpornographie sind und die Verbreitung bestraft wird, dann muss auch die Produzentin und Erstverbreiterin der Bilder bestraft werden.
Aber scheinbar können Mädchen und Frauen ja per Definition keine perversen Sexverbrecher sein.
Warum nicht gleich as Mädchen wegen Herstellung von Kinderpornographie verhaften?
Ich denke hier soll nur ein Präzedenzfall als Abschreckung für die Zukunft geschaffen werden.Den Jungs wird mit dem erhobenen Zeigefinger gedroht werden und sie werden auch weiterhin eine ordentliche bayrische Schule mit einem ans Kreuz genagelten Märtyrer besuchen dürfen.So ganz Nebenbei ist hier ein volkommen unsinniges Gesetz das bestimmt nicht alle Bayern kannten der Bevölkerung bekannt gemacht worden.
@Pronky: "Wenn die Bilder aber Jugendpornographie sind und die Verbreitung bestraft wird, dann muss auch die Produzentin und Erstverbreiterin der Bilder bestraft werden."
Das wird sie sicherlich auch werden, selbst wenn davon bisher in den Nachrichten noch nicht die Rede ist.
Wie wir es auch drehen und wenden: dieses Gesetz ist schlecht und solche Meldungen werden wir wohl leider noch häufiger zu hören bekommen.
@Kinder-sind-unschlagbar:
Wieder ein ehmaliger Angehöriger eines demokratischen Staates, der jetzt für sich reklamiert in einer Diktatur gelebt zu haben und schon immer dagegen war. Das ist so unglaublich überzeugend.
Und dann noch Argumente fordern, wenn man selbst vorher gegen eine milderne Maßnahme als einen Grundrechtseingriff polemisiert hat.
Behördliches Handeln ist nicht nach dem Prinzip der Unschuldsvermutung zu beurteilen, weil es hier nicht um eine Schuldfrage geht. Es geht um das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Das hier ein unsäglicher und unerträglicher Paragraph zur Rechtfertigung einer Durchsuchung bei Jugendlichen dient ist offensichtlich.
Allein die Polizei zusammen mit den Eltern hätte hier das Problem auf kurzen Wege lösen können.
Aber vermutlich sagen Sie ja auch: Ich liebe — Ich liebe doch alle — alle Menschen — Na ich liebe doch — Ich setzte mich doch dafür ein.
Prima
Anders
man kann bei diesem Thema nicht vorsichtig genug sein. Allerdings glaube ich das in diesem Fall einfach nur gehandelt wurde um im nach hinein sagen zu können: "schauts her mir ham was getan".
Also wie man von http://www,stickam,com/ weis, filmen sich da gern mal minderjährige aus jux und dallerei. Ist ja auch selbst aufgenommen. Das kann ganz schnell zum zeigen von Schere und mehr führen.
Wenn die zwei Jungs wirklich Nackbilder (oder Pornographie) von einem Mädchen weiter verteilt haben, die das so nicht gewollt hat (Auch unter 14 will man zeigen was man so hat), dann ist das nicht korrekt und die Jungs müssen sehr wohl spüren, dass das nicht korrekt ist. Das Mädchen könnte über Jahre hinweg deswegen angemacht werden.
@Axel:
> Wie wir es auch drehen und wenden: dieses Gesetz ist schlecht
> und solche Meldungen werden wir wohl leider noch häufiger zu
> hören bekommen.
Ja, dieses Gesetz ist eindeutig schlecht und gehört abgeschafft. Es trifft ja nicht nur Jugendliche, auch Bilder von Erwachsene die "zu Jung" aussehen sind strafbar, genauso wie Zeichnungen von Kindlich/Jugendlich wirkenden Personen (und damit ein großer Teil aller Hentai) und Geschichten mit Jugendlichen. Hier wird eindeutig weit über das Ziel hinaus geschossen und Taten bestraft die keine Opfer haben.
Nach dieser Argumentation könnte man auch Krimis oder Thriller oder Spionagefilme und -Romane verbieten, immerhin kann das auch alles als Anregung gelten.
Was ich bei dieser ganzen Jugenschutz-Sache nicht verstehe ist:
Warum ist es gesetzlich völlig in Ordnung das zwei Minderjährige mit einander Sex haben, aber nicht in Ordnung wenn sich Minderjährige Pornos (ich meine die mit Erwachsenen) anschauen? Ich darf es machen, aber nicht anschauen? Irgendwie ist das mehr als seltsam.
@peter: Jugendstrafe, geht's noch? Was würde demnach drohen, wenn man seine Kinder bei der Geburt oder das erste Bad fotografiert/filmt und diese Bilder/Videos im Verwandtenkreis und Freundeskreis herumzeigt? Gibt es dann eine Klage wegen Pornographie und Kindesmißbrauch? Dürfen Eltern eigentlich ihre Kinder noch wickeln, oder ist das säubern nach einnässen etc. schon Pädophilie?
@Anders:
Schön, dass Sie wissen, wie es war. Viele Westdeutsche wissen immer sehr genau, wie das im Osten war…
Mit Ihnen werde ich sicher nicht über Diktaturen diskutieren. Jeder, der selbst in einer Diktatur gelebt hat und sich dort den Luxus einer eigenen Meinung geleistet hat, weiß um den täglichen Spagat zwischen kalkuliertem Risiko und Anpassung oder einer einigermaßen bequemen Nische, wie sie beispielsweise die Kirche eine war.
Das in diesem Fall eben gar nichts "offensichtlich" ist, hat der Autor in seinem Ausgangsbeitrag festgestellt. Deshalb kann man ja auch sehr trefflich spekulieren. Jeder kann seinen ganzen Frust auf den "Überwachungsstaat" an diesem Beispiel abarbeiten. Dabei weiss niemand, WAS genau passiert ist, WELCHE Fotos das waren, und wer sie an wen weiter verteilt hat. Solange das nicht klar ist, sollte man sich kein Urteil erlauben, das am Ende nur aus eigenen Vorurteilen resultiert.
@Kinder-sind-unschlagbar:
Ich maße mir gar nicht an zu wisen wie es im Osten war. Wenn Sie auch nur im Ansatz die Texte verstehen würden, die Sie lesen, dann würde Ihnen aufgehen, dass jeder Ostbürger heute für sich in Aspruch nimmt in einer Diktatur gelebt zu haben, sich dort zu eine eigene Meinung geleistet hat und sowieso Befreiungskämpfer war.
Ersten glaube ich das nicht mehr und zweitens ist es irrelevant was Sie früher in der DDR getan haben. Aber Sie können uns gerne erklären, was Sie mit ihrem Parteibuch gemacht haben.
Für die Beurteilung des Gesetzes und seiner Anwendung sind die unbekannten Details völlig unerheblich.
Noch viel absurder ist Ihr beharren auf die Details bei gleichzeitiger Absegnung behördlichen Handelns. Angeblich entzieht sich dies doch der Beurteilung.
Entsprechend sehe ich auch ihre Meinung, die Sie sich in der Dikatatur geleistet haben. Wer sich immer die Meinung leistete, die der Staat hatte, der konnte die sich sehr bequem leisten.
Anders
@Anders:
:-)
Nur weil es Menschen gibt, die heute nicht zugeben wollen, dass sie damals Täter oder Mitläufer waren, ist jeder, der für sich in Anspruch nimmt, seinen eigenen Weg gegangen zu sein ein Lügner.
Das hat in etwas das Niveau von "Alle HartzIV Empfänger sind faul" oder "Alle FDP Wähler sind Steuerhinterzieher"
An welcher Stelle habe ich das behördliche Handeln "abgesegnet". Ich weigere mich lediglich, es auf Grund der dünnen Faktenlage zu verurteilen. Das ist ein Unterschied, oder nicht?
In der Folge werde ich auf Ihre plumpen persönlichen Angriffe nicht mehr antworten. Manche Menschen sehen immer nur das, was sie sehen wollen.
Ich wollte diese Woche ernsthaft eine Strafanzeige wegen (schwerer) Kinderpornografie machen.
Vorgehen: Habe Kinder in einem öffentlichen Brunnen plantschen sehen. Womöglich mit freiem Oberkörper.(Habe nicht so genau hingesehen
Begründung: Herstellung von für Pädokriminelle sexuell attraktive Anreizstrukturen.
Warum ich es nicht gemacht habe?
1. Wäre niemandem damit geholfen.
2. Kosten wären für den Steuerzahler entstanden.
3. Halte ich solch eine Anzeige für Rechtsmissbrauch (da ja wirklich keine Kinder geschützt werden)
4. Dachte ich, dass es in den USA möglich sei, in Deutschland noch nicht.
5. Dachte ich, dass die (bayer.) Polizisten über eine solche Anzeige nur lachen würden.
Wohl falsch gedacht!
In der Zwischenzeit kann ich mich nicht mal mehr an den genauen Standort des Brunnens erinnern. Aber ich weiß, dass einige Überwachungskameras in der Nähe waren.
Wenn man das hier so liest: Die Polizisten würden dann wohl (aus Langeweile?) alle Überwachungskameras anzapfen lassen.
Schöne neue Welt
ca. 1/4 Jahrhundert nach G.Orwells fiktivem Jahr des totalen Wahnsinns
und knapp 2 Jahrzehnte post-Stasi.
Kneift mich mal jemand und sagt "War doch nur ein Alptraum"!
FH
Und für diese Durchsuchung(en) hat ein Gericht seine Zustimmung gegeben? Oder war wieder "Gefahr im Verzuge"?
Es sieht so aus, als sei es erklärtes Ziel der Merkel-Regierung, ihre Bürger zu kriminalisieren damit. Nichts weiter.
@Kinder-sind-unschlagbar:
Auch wenn Sie sich weiterhin weigern zu Antworten. Ich werde es tun.
Es geht nicht um Menschen, die irgendwas nicht zugeben wollen, es geht um Menschen, die etwas von sich behaupten. Vielleicht kapieren Sie es ja durch eine Volksweisheit: Eigenlob stinkt.
Wenn Sie sich selbst loben und ich nicht bereit bin Ihnen auch nur ein Wort zu glauben, besonders weil sich zu viele loben, so hat die noch nichts mit irgendwelchen Pauschalisierungen zu tun.
Und nochmal, Ihr berufen auf eine angeblich dünne Faktenlage, die für sich genommen zur Beurteilung der Sache ausreicht, ist eben nichts anderes als das staatliche Handeln abzusegnen.
Sie können sich natürlich gerne weiterhin in der Jauche suhlen, die Sie selbst angerührt haben.
Anders
@Pronky:
Dumme Frage: Wie?
Können Sie sich einen Politiker vorstellen, der dieses Gesetz thematisiert? Ich kann mir die Bild-Schlagzeile vorstellen, denn es geht ja schließlich um unsere Kinder.
Nein, das Gesetz ist da und die einzige Richtung, in die es geändert werden kann, ist Verschärfung des Gesetzes, höhere Strafandrohung,…
Diejenigen, die es erlassen haben, kann man nur dadurch treffen, indem man sie nicht mehr wählt (aber bitte keine Wahlenthaltung, das interessiert Politiker nicht) und indem man auch die Nachfolger (sie geniessen ja schon ihre Ruhegelder) nicht wählt.
@GxS:
Alternativen?
Aber bitte jetzt nicht die Partei von Hr. Tauss, der wegen Besitz von Kinderpornos verurteilt wurde…
@Kinder-sind-unschlagbar: Unglaublich, dass selbst hier noch diese dämlichen Vorurteile über die Piratenpartei aufrechterhalten werden.
@Kinder-sind-unschlagbar:
Ich habe keine Alternativen…
Vielleicht die Partei der bibeltreuen Atheisten, oder so was…
Nichtwählen wird jedenfalls bei den Politikern als Zufriedenheit mit der Politik gedeutet (bedauerlich, aber nicht weiter schlimm, schließlich war ja am Wahltag das Wetter zu schlecht, oder zu gut, je nachdem was zutraf)…
In den USA sind die Verbreiterinnen/Herstellerinne dieser Bilder (auch als "Sexting" * bekannt) tatsächlich bestraft worden wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornographischer Schriften!
Allerdings wurde bei Eingeständnis der Verfehlungen meist auf Sozialstunden entschieden sowie Teilnahme an einem Kurs für "Hypersexualisierte"- bei Widerstand drohten schärfere Strafen, darunter auch der lebenslängliche Eintrag in die allseits bekannte und jederzeit einsehbare "Sexual Offender/Predator"- Datei, was das für die weitere Existenz der Mädchen bedeutet, kann man sich lebhaft vorstellen…
Bis vor kurzem jedenfalls, da wehrte sich eine 16jährige, die Bilder in Unterwäsche von sich verschickt hatte- und gewann!
Es müsste also mal jemand mit der Faust auf den (Richter-)Tisch hauen und sagen: "GENUG!" Wer soll hier eigentlich vor wem warum geschützt werden?
JETZT sind die beteiligten Jugendlichen jedenfalls traumatisiert und die Polizeibehörde weisen wieder mal auf die "Gefahren des Internet" hin…
*= http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting
Aber wehe, man hätte als Justiz nicht oder milder reagiert und ein halbes Jahr später wäre irgend etwas passiert. Und wehe, dann kommt raus, dass man von den Fotos wusste und geschlafen hat. Der Aufschrei wäre mindestens genau so groß.
"Aber alle Anzeichen waren doch da, wieso hat man nicht gleich hart eingegriffen?"
Egal was man tut, der Pöbel plärrt. Ist ja auch einfacher, von den billigen Plätzen ohne jegliche Verantwortung zu schreien, was die böse Obrigkeit so alles falsch macht.
@topic: Nur weil wir uns im Jugendstrafrecht befinden, ist eine Durchsuchung nicht per se verboten.
@Jens:
Wo war die Rechtslage mangelhaft dargestellt? Es ist nur von Nacktbildern die Rede. Wie sie auf ein unnatürliches Posing kommen, ist mir jetzt etwas schleierhaft. Blühende Fantasie?
Aber danke für das Zitat, interessant, dass Nackbilder schon "sexuelle Handlungen" zeigen können.
Aber im Sinnde des 184c StGB müssen die dargestellten sexuellen Handlungen auch pornografisch sein. Nackt und aufreizend reicht nicht, auch keine "sexuelle" Handlung.
„Gefahr durch neue Medien“? Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Man sieht Dinge, die man nicht will, andere sehen Dinge von einem, von denen man nicht will, dass sie sie sehen.
Demgegenüber die Gefahr durch den Staat – Wegnahme von Eigentum (Beschlagnahme), finanzielle Verluste, körperliche Schädigung bis hin zum Tod. Da weiß ich doch, vor was ich mehr Angst haben muss.
"Kinder- und Jugendschutz" vor wehn denn? Vor Sextätern oder gar Pädophilen – oder eher vor der Justiz ? Die Missbrauchshysterie läßt grüßen !!
Da kann einem ja schlecht werden. Hier gibt es doch tatsächlich Leute, die sich darüber aufregen, dass der Staat durch die Polizei, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Minderjährigen tätig wird. Geht es noch?
Und was heißt hier Verhältnismäßigkeitsprinzip. Es darf kein milderes Mittel geben, welches den Ermittlungszweck eben so sicher herbeiführt, wie das gewählte Mittel. Erst fragen, ob der Beschuldigte die Beweismittel hat und vielleicht gewillt ist sie herauszugeben und falls nicht …
Wacht mal auf. Ist ja schrecklich hier.
Ja nee, is klar, hab ich immer gewußt: Nacktheit ist schädlich! Hat man uns in den 60er Jahren schon beigebracht. Und was Recht ist, muß schließlich Recht bleiben.
@AS:
Komplett nix verstanden, oder?
Wenn hier einer schläft, dann SIE!
Wenn sich Jugendliche gegenseitig mehr oder weniger "anstößige", freiwillig von sich selber gemachte Bildchen zeigen, was soll den das für eine schröckliche Straftat sein?
Weil es so im Gesetz steht? Tolle Begründung…
Eher verstößt der Staat gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Jugendlichen, weil er ihnen da was verbieten will (natüüürlich nur zu derem Besten), was diese aber gar nicht verboten haben WOLLEN?
Oder hat die Jugend im Besonderen jemand gefragt??
M. E. ist die Sache durchaus keine Bagatelle. Vorrangig geht es wohl um den Tatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Wenn man die möglichen Folgen einer derartigen Weitergabe bedenkt, ist es möglich, dass die Bilder des Mädchen noch mehrere Jahren im Internet kursieren, vielleicht sogar mit namentlicher Nennung. Da kann das Leben schon mal zur Hölle werden.
@Pronky:
Weil wir in einer Femokratie leben?
Jungs = Täter
Mädchen = Opfer
Wer was anderes behauptet, ist ein übler Phallokrat und gehört sowieso kastriert.
@Snickerman:
Nun, es wurden sogar selbst ausgesuchte Experten befragt und deren Kritik wurde übergangen.
Und ich denke, dass die großen Stammtischbrüller hier keine Ahnung haben, was eine HD innerlich schon bei Erwachsenen anrichtet.
Und wenn hier nichteinmal klar ist, ob eine Straftat vorliegt, dazu es insgesamt um Jugendliche geht, dann gibt es auch mildere Mittel. Mir fehlen Details dazu im Fall, wie schlimm es wirklich war mit dem Verteilen.
Aber eine Ansprache der Polizei oder Vorladung hat auch einen großen Eindruck bei Jugendlichen und deren Eltern.
Ich hab Nacktfotos von meinem Enkel,in der Badewanne,hoffe die Schlapphüte merkens nicht…
Es macht langsam keinen Spass mehr in Deutschland,die Bürgerrechte und die Verhältnismäßigkeit werden doch mit Füßen getreten…
Wir sind auf dem besten Weg zum Überwachungsstaat oder ist der schon lange Realtität????
Der Pöbel ist die Mehrheit, also Leute wie du, die sofort reflexartig nach harten Strafen brüllen, sobald das Thema auf KiPo kommt.
Von den Menschen die deine Meinung teilen hab ich leider noch keine Antwort auf meine Frage weiter oben – wieso keine Hausdurchsuchung / Strafe für das Mädel? Die hat das Kipo-Material nicht nur mehrfahr weiter verbreitet, sondern ist sogar Urheberin der Bilder.
@Lars: Ich bin der Meinung sie gehören eingezogen!!!
@akbwl: Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, Zeitung und das Internet wissen jetzt davon. Toller Schutz.
@peter: Privatsachen sind privatund gehen den Staat und Sie gar nichts an. Als Vater halte ich es zwar für furchtbar, aber ich will verdammt sein wenn diese Fotos von Staatsanwälten, Polizisten und Richtern gesehen werden.
@peter: Und sie ne lange Gefängnisstrafe,
@Abmahner:
Mich wundert schon seit Jahren, warum beim Besitz von Dateien, die nach §184b oder §184c strafbar sind, ein Großteil der Bevölkerung immer halb durchdreht.
Jetzt mal ganz unabhängig davon, welchen Inhalt die jeweiligen Dateien haben, ist es doch in den meisten Fällen so, dass eine Person die Dateien heruntergeladen hat und sonst nichts.
Der Fall Tauss z.B. mit den 1000 € Bezahlung ist untypisch.
Herr Vetter hat ja auch gesagt, dass seine Mandanten das in der Regel einfach kostenlos heruntergeladen haben.
Der Tatbestand wäre also der Besitz(bzw. nach dem OLG-Hamburg auch schon das Ansehen) von verbotenen Dateien.
Wie man dafür lebenslange Haft oder Todesstrafe fordern kann, ist mir wirklich unbegreiflich.
Ich persönlich jedenfalls finde, dass ein Taschendieb weitaus höher bestraft werden sollte, als jemand, der wegen des Besitzes von Dateien, die nach §184b oder §184c strafbar sind, angeklagt ist.
Das gilt aber auch nur für den Besitz.
Zumal in unzähligen Kommentaren ja auch gerne der Besitz dann auch noch mit richtigen Verbrechen, wie z.B. §176, §176a StGB, gleichgesetz wird und das ist nun wirklich lächerlich.
Vor einigen Jahren lag die Höchsstrafe für Besitz bei 1 Jahr und das ist eigentlich auch ausreichend. Demnächst soll jedoch die Strafe auf 5 Jahre erhöht werden.
Na toll, da werden Ressourcen gebunden, die für die Strafverfolgung von Herstellung und Verbreitung von Kipo benötigt werden, nur weil irgendwelche Politiker meinten, sich öffentlichkeitswirksam profilieren zu müssen. Bis vor dem "Jugendpornographie"-Gesetz war klar: unter 14 Jahre Kipo und illegal, 14 – 18 Grauzone (keine Ahnung, bitte um Berichtigung) und 18+ legal.
Heutzutage ist auch eine nackte Mittvierzigerin illegal, wenn sie dabei einen Lolli lutscht und/oder Zöpfe hat. Und die Polizei beteiligt sich auch noch daran, völligen Unsinn zu verfolgen. Wenn unsere Regierung morgen beschliesst, dass jeder Bürger auf einem Bein zu hüpfen hat, werden unsere "Gesetzeshüter" massiv gegen alle auf zwei Beinen laufenden Menschen vorgehen.
@Schwachsinniger Beamter:
Stimmt teilweise.
Strafrechtlich spielte 14 bis 18 keine Rolle und auch viele Bilder, die heute nach §184b strafbar sind, spielten bis 2008 keine Rolle.
Allerdings spielten alle diese Bilder eine Rolle beim Jugendschutz.
Sofern es sich um Posingbilder gehandelt hat, also Bilder in unnatürlich-geschlechtsbetonter Körperhaltung, war die Herstellung und Verbreitung diese Bilder ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz und konnte mit Bußgeldern bestraft werden u.s.w
Diese Posingbilder gehören seit 2008 auch zum §184b und zum §184c.
Zwar müssten diese nach wie vor noch "pornographisch" sein, damit diese auch wirklich strafbar sind, aber "pornographisch" wird möglicherweise bei §184b und §184c anders bewertet, als z.B. beim normalen §184.
@Kinder-sind-unschlagbar:
Fällt schwer das zu glauben. Erlaubst uns einen blick in deine Akte?
@Darkstalker:
Und was wäre im schlimmsten Fall passiert?
Das die Bilder durch Netz gehen wie jetzt schon?
Klar es ist schrecklich für das Mädchen aber kein Mord und auch kein Angriff böser muslimischer Terroristen.
Und wenn es wirklich böse Pornografie ist dann bitte auch gleiches Recht für alle und die Wohnung des Mädels durchsuchen.
Kann eigentlich mal jemand die Tochter eines Politikers überreden Bilder rauszurücken ich wette da wird das ganze sang und klanglos eingestellt.
Aber was will man von unseren Fürsten äh Volksvertretern auch erwarten. Die schicken ja nicht mal ihre eigen Kinder in den äh humanitären Einsatz.
@91: Man durchsucht da, wo die Beweismittel sind bzw. vermutet werden. Und als Jurist kann leider nicht nachvollziehen, wie sie zu der Gleichsetzung von Durchsuchung und Strafe kommen. Das eine ist Teil des Ermittlungsverfahrens, ob es zum zweiten kommt ist eine ganz andere Frage.
Wenn sie sich die Mühe machen würden, unser Strafrechtssystem im Ganzen nachzuvollziehen, würden sie weniger unqualifiziert dagegen wettern.
Aber ich vermute, sie haben keine juristische Ausbildung genossen.
Ich bin im übrigen keiner derer, die nach harten Strafen brüllen. Gerade im Jugendstrafrecht ist das ohnehin die falsche Reaktion. Aber ein deutlicher Warnschuss zur richtigen Zeit ist geeignet, eine potentielle kriminelle Karriere im Keim zu ersticken (Das gilt nicht für den hier konkreten Fall, sondern ganz generell für Jugendliche Ersttäter)
@100: Im schlimmsten Fall hätte einer der Bildempfänger – dadurch inspiriert – sich dazu entschlossen, der abgebildeten Dame in natura näher zu treten und mal zu testen wie "locker" sie drauf ist, wenn sie schon so tolle Bilder verteilt. Und wäre sie nicht willig, so braucht er Gewalt … Soll schon vorgekommen sein. Und dann kommt auch wieder der Mob und wirft sämtlichen Ermittlungspersonen Versagen vor.
Halten wir mal fest:
Sind die Bilder pornografisch? Wissen wir nicht.
Wie viele Bilder sind es? Wissen wir nicht.
Wie gelangen die Bilder zu den Junhgs? Wissen wir nicht.
War Zwang im Spiel oder ERpressung? Wissen wir nicht.
Wie wurden die Bilder weiter verbreitet? Wissen wir nicht.
Wie viele Bilder wurden verbreitet? Wissen wird nicht.
Sind die Jugendlichen einschlägig bekannt? Wissen wir nicht.
…… ….. ……. ….. …. ….? Wissen wir nicht.
Aber wir wissen schon, daß eine Hausdurchsuchung in jedem Fall böse ist, erst recht wenn man den Begriff "Kinderzimmer" herbeizerrt.
Weil hier einige behaupten, dass die Bilder vielleicht sogar mit Namensnennung verfuegbar sein werden: der Bericht gibt nicht her, dass die Bilder bei Rapidshare gelandet oder ueber torrent verbreitet wurden, sondern suggeriert vielmehr Mail/MMS.
Ausserdem steht dort im taeterlosen Passiv, dass die Polizei eingeschaltet wurde, das koennte demnach irgendwelche Lehrer oder Eltern gewesen sein. Es ist noch nicht mal erkennbar, dass die Junge Dame etwas dagegen hatte, als sie die Bilder an mindestens 4 Personen ("diese und andere Jugendliche").
Man koennte munter spekulieren, ob einer der Beteiligten der HD ein privates Interesse an den Bildern hatte. Mich wundert, dass das noch keiner unterstellt hat bisher^^
Was den "fundamental-christlich-asozialen Staat" angent, da störe ich mich an dem Begriff doch etwas. Ich kann zwar verstehen, woher der kommt, aber das kann ich so nicht stehen lassen.
Fundamental Christlich wäre, wenn man die Bibel ernst nimmt. In der Bibel gibt es kein Gebot, das da lautet: Du sollst Dich nicht nackt präsentieren". Aber es gibt sehr wohl ein Gebot, das da lautet: "Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten". Die Behauptung, es handle sich bei diesen Nacktbildern um Pornographie oder gar Kinderpornographie (denn nur die ist ja verboten), das ist genau das: Falsch Zeugnis reden wider Deinen Nächsten. Diejenigen, die diese Hausdurchsuchung veranlasst haben, haben also ganz platt gegen Gottes Gebote verstoßen. Bei diesem Mädel oder bei den Jungs sehe ich hier keinen solchen Verstoß.
So viel zu fundamental christlich. Denn ich bin fundamental christlich.
Merkt Ihr denn alle nicht was mit Euch getan wird?
Wenn Ihr nicht bald aufsteht, Euren Hintern bewegen lernt, wird das was von EUCH übrig bleibt nicht mehr in der Lage dazu sein!
Aber nein, bleibt nur schön brav sitzen auf Eurem Hinterteil – bis das Euer Sthul unter der Last der Verantwortung zusammenbricht!!!!!!!
Oder ist das schon geschähen, denn "gesunder Menschenverstand" ist, soweit ich das sehen kann, ja nur noch theoretisch vorhanden??!!??
@Darkstalker:
Gut das ist das schlimmste aber ich frage nochmal was kann im schlimmsten Fall normnalerweise passieren?
Hat jemand von geifernden Kommentatoren hier mal den Vorfall komplett gelesen? Die haben die Bilder, die ihnen das Mädchen schickte (schön blöd, aber ihre Sache, auch wenn ich nicht an Freiwilligkeit glaube) weiterverbreitet. Und deswegen wird, völlig zurecht, ermittelt. Und da ist auch die Hausdurchsuchung völlig ok. Wer das einmal macht, macht das bestimmt auch in anderen Fällen. Egal wie alt die Täter sind, das ändert nichts an ihrer Tat: Missbrauch einer 14jährigen durch Weiterverbreitung ihrer Bilder.
Ich glaube, hier vermischen sich zwei ganz verschiedene Dinge. Das eine ist: Leute verbreiten Nacktbilder anderer Leute offenbar unerlaubt weiter. Bei diesen Leuten handelt es sich um strafmündige Jugendliche, denen man IMHO durchaus mal die Polizei ins Haus schicken kann, zumal ja wirklich Gefahr besteht, dass die sonst mal schnell die Daten löschen. Hierin sehe ich keinen Skandal sondern korrektes Vorgehen der Polizei.
Das andere ist: Diese ekelhaft aufgeheizte Diskussion, Nacktbilder einer 14jährigen zu Pornographie bzw. zu Kinderpornographie stilisieren zu wollen. Wir kennen die Bilder zwar nicht und können uns daher kein Urteil erlauben, aber Nacktbilder sind Nacktbilder. Aus ihnen muss man keine Pornos machen und schon gar keine Kinderpornos – es sei denn, es SIND welche, was aber niemand so schnell nachprüfen kann. Und gegen das unerlaubte Verbreiten von Nacktbildern fremder (Jugendlicher) sollte es doch auch so schon eine juristische Handhabe geben?
Unheimlich viele Menschen haben zum Beispiel Fotos ihrer nackten (Klein)Kinder. Erst in den Augen eines Pädophilen wird daraus "Material" und Besitz und Weitergabe solcher Bilder können schon heute dank außerordentlich schwammiger Kriterien zu einer Anzeige führen. Schlimm, was hier gesellschaftlich passiert: Natürlichkeit und unbefangene Nacktheit ohne sexuelle Hintergründe wird Stück für Stück tabuisiert, während gleichzeitig harte Pornographie überall auch den jüngsten problemlos zugänglich ist.
Haben Sie noch nie ein Buch, eine Zeitung, ein Bild weitergegeben? Welches Urheberrecht haben Sie damit verletzt?
Missbrauch einer Person? Wo denn? Wie denn? Im besten Fall vertrauensbruch, wenn die Bilder als vertraulich gekennzeichnet waren. Aber das ist kein Offizialdelikt. Ich habe auch schon Bilder von Verwandten und Freunden weitergegeben, was ist schon dabei?
# Matze meint: (23.7.2010 um 22:32) AntwortenReply to this comment
Wer hat denn die Aufnahmen gemacht. Diejenigen, die sie verbreitet haben; und haben sie das dazu Mädchen genötigt? Kann man das Mädchen aufgrund des Fotos identifizieren?
@102:
Genau. Man weiß nichts und ersteinmal eine HD machen, dann wird man schon mehr wissen.
Vielleicht bei Ihnen anfangen, oder haben Sie etwas zu verstecken und sind kriminell?
Edit wegen falschem blockquote:
Dazu die Rede von der damaligen Bundesministerin der Justziz, Brigitte Zypries bei der Schlusseabstimmung zum 184c:
Hervorhebungen von mir.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16170.pdf#P.18109
Geworben wurde für die Einführung damals natürlich mit dem Totschlagargument Kinderpornografie. Damit sich der Entwurf besser verkauft wurden kurzerhand alle unter 18-jährigen zu Kindern gemacht. Im Zuge dessen wurde behauptet man müsse Jugendliche auch vor den Gefahren der Prostitution und der Ausbeutung durch kommerzielle Pornografie schützen.
Nichts von alledem trifft auf diesen Fall zu. Die Bundesjustizministerhin hat damals wortwörtlich zu Protokoll gegeben:
Wenn man nun mit dem Versuch des Persönlichkeitsrechts kommt, der die Strafbarkeit begründet, dann kann man nur sagen, dass das die Begründung für das Gesetz für seine Einführung und Notwendigkeit ganz anders lautete. Diese wird auch immer weiter in den Hintergrund geraten und irgendwann wird es egal sein und nur noch in den Archiven der Bundestagsverwaltung verfügbar sein, was die ursprüngliche Intention des Gesetzes war.
Tatsache ist, dass es nun einmal so wie es im Gesetz steht angewendet werden wird. Und da steht eben nichts von der Pornoindustrie und da steht auch nichts von der Beteuerung von Frau Zypries, dass Nacktbilder keine Pornografie ist. Jeder noch so durchgeknallte Staatsanwalt kann das also interpretieren wie er will und einen Anfangsverdacht konstruieren. Auch wenn es nur um Nacktbilder geht, oder das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild.
Wollen wir wirklich Jugendliche auf diesem Weg zu Sexualstraftätern machen? Ich halte das für sehr sehr fragwürdig und angesichts des vermuteten Umfangs, den das Verbreiten von Jugendpornografie unter den Jugendlichen hat, für eine krasse Fehlgesetzgebung, die nicht nur am ursprünglichen Ziel weit vorbei geht, sondern auch die Gefahr birgt, massenhaft Jugendliche zu Sexualstraftätern zu deklarieren, sowie deren Intimleben in eine Öffentlichkeit zu zerren, in die es nicht gehört. Und dabei geht es nicht nur um das Opfer, dessen Bilder nun auch durch die Hände der ermitteltenden Beamten gegangen sind, es geht auch um die Intimsphäre der Jugendlichen Tatverdächtigen, deren Computer und Handys ähnliches selbst-produziertes Material enthalten dürfte, was auch nicht für die Augen der ermittelnden und auswertenden Beamten bestimmt gewesens ein dürfte.
Zum Glück schwappen aus den USA nicht nur Verklemmtheit und Paranoia in Sachen Sexualität zu uns herüber, sondern es leben dort auch so kluge Menschen wie Dr. Marty Klein, einer der angesehensten Sexualtherapeuten und Publizisten auf diesem Gebiet. Er beschäftigt sich schon länger mit dem "Problem" des "Sexting", also der Praxis von Jugendlichen, sich z. B. mit ihren Mobiltelefonen zu knipsen und die Bilder untereinander auszutauschen. Das wird in den USA zunehmend als Kinderpornographie zu kriminalisieren versucht.
In zahlreichen Artikeln (z. B. <a href="http://www.sexualintelligence.org/newsletters/issue122.html#two" rel="nofollow">hier</a> und <a href="http://www.sexualintelligence.org/newsletters/issue110.html#one" rel="nofollow">hier</a>) ist Dr. Klein immer wieder der Frage nachgegangen, warum Teenager "sexten" – Selbsterfahrung und Freude am eigenen, sich veränderenden Körper; und worin der Schaden bei dieser Praxis liegen könnte. Fazit: Die Bedrohung geht fast ausnahmslos von den Erwachsenen aus, die behaupten, die Teenager vor sich selbst schützen zu wollen. Ich kann ihn als Lektüre nur empfehlen, wenn man sich in der Frage und auch seinen Kindern gegenüber unhysterisch verhalten möchte.
@Enno:
[...]Ich glaube, hier vermischen sich zwei ganz verschiedene Dinge. Das eine ist: Leute verbreiten Nacktbilder anderer Leute offenbar unerlaubt weiter. Bei diesen Leuten handelt es sich um strafmündige Jugendliche, denen man IMHO durchaus mal die Polizei ins Haus schicken kann, zumal ja wirklich Gefahr besteht, dass die sonst mal schnell die Daten löschen. Hierin sehe ich keinen Skandal sondern korrektes Vorgehen der Polizei.
[...]
Hm….
a) Art 3 Abs.1 GG
b) Durchsetzung des Rechts auf das eigenes Bild = Antragsdelikt
c) §184b und §184c Komplex = Offizialdelikt
Warum der Unterschied? Angenommen das Mädel wäre über 18 Jahre gewesen bzw. die Sache vor vor ein paar Jahren passiert (vor dem §184c), dann hätte ich den Richter sehen wollen, der einen HD-Befehl unterzeichnet, um gespeichertes Material aus dem Verkehr zu ziehen.
Mal abgesehen von den Fall….diese Argumentation vom "staatlich durchgesetzten Recht auf das eigene Bild" hinkt in meinen Augen gewaltig.
Angenommen, Du (über 18 Jahre) wirst vergewaltigt und jemand macht Aufnahmen davon und verbreitet diese weiter, so dass Du es mitbekommst….hast Du Dir schon mal überlegt, was Dir für Mittel zu Verfügung stehen dem entgegen zu wirken? Glaubst Du eine Staatsanwaltschaft wird von sich aus die Ermittlungen führen und gar die Personen ermitteln, die sich z.B. die Bilder herunter geladen haben und zusätzlich als Krönung des Ganzen bei den Leuten auch noch eine HD veranstaltet? Oder kann es sein, dass Du von der Staatsanwaltschaft auf den Zivilklageweg verwiesen wirst und Gelächter ertönt, wenn Du forderst, dass sie die Downloder ermitteln sollen?
Wo bleibt da bitte der Art. 3 Abs. 1 GG? Warum soll eine Person die unter 18 (14) Jahre alt ist in der Hinsicht mehr Rechte auf die Durchsetzung des Rechts auf das eigene Bild haben, als jemand der über 18 Jahre alt ist? Zudem nur in eine bestimmte Richtung, denn angenommen mit so einer Person (unter 18 (14) Jahren) wird ein nettes "Happy Slapping" veranstaltet oder ein derber Videoscherz (wo z.B. wenn ich mich richtig erinnere, einer Person die später ein School-Shooting veranstaltet hat, ein Getränk gereicht wurde, in das vorher jemand hinein gepinkelt hat) dann hat diese Person wenn man es genau nimmt sehr wenig Recht um ihr Recht auf das eigene Bild durchsetzen zu können. Sie muss explizit wissen wo und wann die Bilder verbreitet werden um eine Verfügung zu erwirken, die Staatsanwaltschaft wird sehr wahrscheinlich der Aufforderung nicht nachkommen die IPs der mutmaßlichen Downloader zu eruieren, damit gegen diese vorgegangen werden kann und eine HD bei diesen Leuten dürfte wohl in weiter Ferne liegen…..
Beim §184b wird gerne mit der Revictimisierung argumentiert, praktisch dass es für das Opfer unerträglich sein müsse, zu wissen, dass dieses Material im Untergrund zur Verfügung steht…nur da sein dann die Frage erlaubt, ob das nicht für "Happy Slapping"-Bilder und andere nicht auch sein kann….?
D.h. in meinen Augen führt das Argument "Recht am eigenen Bild" nicht weiter, denn es verstößt meiner Ansicht im Fall der §184b und §184c gegen den Art. 3 Abs. 1 GG und zudem hat man, wenn man das Argument gelten lässt, bei so Sachen wie http://de.wikipedia.org/wiki/LS-Studio ein kleines Problem, denn die Eltern haben zugestimmt und die "Modelle" hatten nichts dagegen…..
bombjack
@116 Bombjack:
Es geht hier um privat getauschte Aufnhamen, nicht um die Veröffentlichung und Verkauf.
Die Eltern haben nicht zugestimmt, weil sie nie informiert wurden, was genau gemacht wurde. Einige vermuteten es nur.
@Kai:
[...]Die Eltern haben nicht zugestimmt, weil sie nie informiert wurden, was genau gemacht wurde. Einige vermuteten es nur.
[...]
Aus dem Link:
[...]Nach Auskunft des ukrainischen Innenministeriums wussten oder vermuteten die meisten Eltern, was bei den Fotosessions vor sich ging[...]
Was an dem Wort "wussten" ist unklar….oder anders gefragt wie wahrscheinlich ist es dass die Eltern davon absolut überhaupt nichts mitbekommen und dann trotzdem keine Anzeige machen, sondern es tolerierten?
bombjack
@Muyserin
Ich verstehe nicht warum da lange geforscht werden muss. Wenn man Sie heute fragt, warum Sie Sex betreiben würden sie wahrscheinlich antworten, weil es Spass macht.
Nur weil Erwachsene etwas nicht verstehen, muss es aufwändig erforscht werden. Dabei gibt es genügend Erwachsene, die ebenfalls Videos von sich drehen oder Sex vor Webcams praktizieren. http://www.cam4.com ist da wohl nur eine Adresse.
Warum sollten Jugendlich so herzlich anders ticken als die Erwachsenen, die sie einmal werden?
Außerdem ist Sexting oft genug keine Einbahnstraße, will heißen, wer Bilder verschickt, tut dies oft um welche zu bekommen. Und was mit diesen Bildern angestellt wird dürfte ja auch klar sein: Man befriedigt sich, währen man sie betrachtet.
Daraus nun eine wissenschaftliche Disziplin konstruieren zu wollen empfinde ich als lächerlich. Weil es die Dinge, die da passieren so lächerlich überhöht, was dann zu derart dummen Gesetzen führt, die eigentlich nur ein Problem haben:
1. Erwachsene, die keine Ahnung von der Lebenswirklichkeit Jugendlicher haben
2. Erwachsene, die viel über aber kaum mit den Jugendlichen reden
Dann kommt man sehr leicht auf die Idee, Jugendliche vor etwas schützen zu wollen, was entweder kein Problem ist, oder was nur für Erwachsene eine Problem ist (weil sie es nicht nachvollziehen können). Das Ergebnis sind dann ein riesige Anzahl vorbestrafter Jugendlicher. Dabei sitzen die eigentlichen Verbrecher in Washington, in London, in Brüssel und in Berlin, die eine derartige Schutzgesetzgebung entwickeln und gegen alle Widerstände von Experten durchsetzen. Kritische Stimmen gab es auch schon damals und auch Gegenvorschläge zum jetzigen Jugenpornografie-Paragrafen. Aus der gleichen Bundestagsdebatte für die Gründen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16170.pdf#P.18101
Doch noch einmal zurück zu diesem Fall. Wenn sich nachweisen lässt, dass das Mädchen die Bilder in Verbreitungsabsicht hergestellt hat, dann ist sie ebenfalls strafrechtlich dran. Denn nur die Herstellung und die Besitzverschaffung durch die Beteiligten bleibt straffrei wenn es nicht in der Absicht passiert diese zu verbreiten. Am Ende stehen sie also möglicherweise alle vor dem Kadi und sind Sexualverbrecher, weil sie Bilder von sich gemacht haben und diese verschickt haben. Und nicht zu vergessen all diejenigen Personen, die die pornografischen Bilder von den Jugendlichen erhalten und nicht sofort gelöscht haben (was anzunehmen ist). Die sind dann auch noch wegen Besitz von jugenpornografischen Schriften dran. Auf deren Handys und PCs finden sich dann vielleicht auch noch weitere jugendpornografische Bilder von anderen, das gibt dann die nächste Hausdurchsuchung. Da können leicht Lawinen losgetreten werden. Das ist völlig unverantwortlich der Sexualität Jugendlicher mit Hausdurchsuchungen zu kommen. Es ist nämlich auch deren höchst persönlicher Lebensbereich und und sie haben ein Recht darauf, dass dieser geachtet wird. Darin darf man nicht in dieser Weise herumschnüffeln, wie es bei solchen Verfahren passiert. Man kann sich ja nur einmal vorstellen, dass z.B. einer der Täter eine bisexuelle Neigung hat, die er bisher erfolgreich vor seinen Eltern und seiner Peergroup verheimlicht hat, weil er selbst den Zeitpunkt für sein Coming Out bestimmt. Und bei der Auswertung seines Computer wird nun ein Haufen Gayporn gefunden…..
Meine Lebenswelt und Vorstellungskraft ist zum Glück noch nicht so degeneriert wie die unserer Politiker, um mir vorstellen zu können, was polizeiliche Ermittlungen in solchen Fällen anrichten können, die ein derart sensibles Thema betreffen. Und zwar für alle Beteiligten. Es hat seinen guten Grund, dass der Staat sich aus der Intimsphäre seiner Bürger heruas zu halten hat.
@klumpfuss: Woher nehmen Sie denn jetzt das Wort "Forschung"? Haben Sie mich überhaupt verstanden? Ich habe nichts Anderes behauptet als Sie. Jugendliche müssen, um Erwachsen zu werden, sich mit sich selbst auseinandersetzen.
Ihre nächste Äußerung ist allerdings ein bombastischer Trugschluss, der einmal mehr beweist, wie schnell Erwachsene ihre Sicht der Dinge auf Jugendliche projizieren:
Nicht jedes Nacktfoto im Jugendalter dient der Erzeugung von Lust, das unterscheidet es eben von Pornographie. Zwischen Selbstvergegenwärtigung, Selbstinszenierung und Selbsterforschung liegt ein himmelweiter Unterschied zur Selbstbefriedigung!
Später stimmen Sie mir diesbezüglich ja wieder zu. Aber dann wieder der Vorwurf, hier werde eine "wissenschaftliche Disziplin" konstruiert! Von wem denn? Beziehen Sie sich etwa auf Dr. Marty Klein? Der Mann ist Psychotherapeut, nicht mehr und nicht weniger.
Eine gefährliche Geheimlehre zur Erforschung Jugendlicher hat er meines Wissens noch nicht ins Leben gerufen. Er ist Publizist, der sich mit ganz ähnlichem Tenor wie Sie (allerdings fundierter) gegen die Krake Staat und deren Versuche, normales, jugendliches Verhalten en masse zu kriminalisieren, wehrt. Vielleicht beschäftigen Sie sich erst einmal mit ihm, ehe Sie sich hier grundlos über meinen Hinweis auf ihn bzw. ihn selbst echauffieren.
Im Grunde genommen stimme ich Ihnen zu:
@klumpfuss: Und genau in dieser Rede erzählt die Frau Zypries jede Menge Unwahrheiten.
"wir sollten alle Minderjährigen vor der Ausbeutung durch die Pornoindustrie schützen"
– das war bereits vor dem Gesetz problemlos möglich! Bezahlung von Jugendlichen für Sexaufnahmen war auch vorher schon nach § 182 StGB strafbar und die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger nach § 180 StGB, usw.
Fakt ist, mit dem Gesetz werden Jugendliche kriminalisiert, die erotische Aufnahmen von sich machen und z.B. älteren potenziellen Partnern schicken, wie es auf Seiten wie gayromeo u.ä. verbreitet ist. Selbst wenn der z.B. 16jährige Jugendliche selbst seine Aufnahme besitzen darf, schon der 25jährige Kontakt von ihm macht sich damit strafbar.
Das IST ganz klar eine Einschränkung der sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen.
Insofern ist diese Aussage: "Es geht um den Schutz der sexuellen Selbststimmung von jungen Menschen und nicht um deren Einschränkung." eine glatte Unwahrheit.
@Muyserin
Der von Ihnen genannte Dr. Klein ist Inhaber eines akademischen Doktorgrades und publiziert (lt. seiner Webseite 6 Bücher und über 100 Artikel)
Wenn Sie darüber hinaus schreiben:
Dann darf man das aus meiner Sicht durchaus Forschung nennen. Aber wenn Sie sich an diesem Wort aufhängen, dann ersetzen Sie es doch bitte mit etwas für Sie Passenderem.
Auf der einen Seite sehe ich es ja durchaus Positiv, dass man dem "Warum" nachgeht. Aber ist das Warum entscheidend? Was entsetzt Sie denn so an der Vorstellung, diese Bilder könnten zur Selbstbefriedigung benutzt werden? Macht das die Bilder gefährlich? Jugendliche benutzen sogar Unterwäschekataloge dazu, wenn es denn sein muss. Ich unterliege hier keinesfalls einem "bombastischen" Trugschluss. Aber wenn Sie der Meinung sind, dass die Jungen in dem Fall die Bilder nur in ihr Poesie-Album kleben wollten, dann gleuben Sie wahrscheinlich auch, dass der Storch die Kinder bringt.
Ich wehre mich nur auf der anderen Seite dagegen, dass man selbst die elementarsten Dinge, wie z.B. sexuelle Lust anscheinend nicht thematisiert. Das nennt man dann sperrig sexuelle Selbstbestimmung, Selbsterfahrung oder "Freude am sich verändernden Körper". Es ist offensichtlich für manche Erwachsene unvorstellbar, dass es bei Jugendlichen mehr gibt als sexuelle Selbstbestimmung, nämlich sexuelle Lust. Und das diese eben auch Mithilfe der neuen Medien ausgelebt wird. Auch wenn es unvorstellbar scheint.
Das nicht wahrhaben zu wollen und es stattdessen zu kriminalisieren ist Ignorant. Und dass es wissenschftlicher Publikationen bedarf, um derartiges Verhalten verständlich zu machen, obwohl jeder Erwachsene mal ein Jugendlicher war und obwohl der biologische Zweck des Menschen nicht im lebenslangen Malochen besteht, sondern in der Fortpflanzung, ist armselig.
@Axel
Einschränkung = Schutz. Das mag in bestimmten Bereichen ja stimmen. Oft genug aber auch nicht. Aber gerade in diesem sensiblen, höchstpersönlichen Lebensbereich müssten derartige Eingriffe schon außerordentlich gut begründet sein. Dabei hat kein einziger der Gründe für die Schaffung des §184b Substanz. Am Ende blieb übrig, dass ein Rahmenbeschluss eben umgesetzt werden müsse. Oder eine Begründung wie Kauder abliefert: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/16/16170.pdf
Das ist überhaupt keine Substanz dahinter, weswegen das Gesetz von den Experten ja auch sehr deutlich kritisiert wurde. Zurecht, wie sich nun bei einem derartigen Fall herausstellt.
Nebenbei offenbart das Kauder-Zitat seine bemerkenswerte Sicht auf Jugendliche. Ich habe es ja oben schon geschrieben: Ignoranz pur, leider mit der Möglichkeit ausgestattet derartige Gesetze zu erlassen führt zu diesen Zuständen. Leider wird sich erst was ändern, wenn viele viele Jugendliche bereits kriminalisiert sind.
Es wäre interessant die (nun zum Glück nur noch Abgeordnete) Fr. Zypries mal über http://www.abgeordnetenwatch.de auf ihre Versprechungen damals und die Realität heute aufmerksam zu machen. Aber was wird sie ihr Geschwätz von gestern schon interessieren?
@Klumpfuss: Heute ist Sonntag. Die Sonne scheint. Ich wollte auf Dr. Marty Klein hinweisen, weil ich ihn für die Diskussion relevant halte. Für Diffamierungen und sinnloses Hin- und Her fehlt mir schlichtweg die Lust. Übrigens: wo ich wohne, sitzen die Störche auf den Schornsteinen.
@bombjack:
Das liegt aber an der Bevölkerung.
Deutschland ist der USA im Bereich §184b und §184c sehr ähnlich.
In den USA zählen "Happpy-Slapping" Videos zur Meinungsfreiheit, ebenso wie seit kurzem auch wieder Videos, auf denen Tiere zerquetscht werden.
Diese Tiere-Zerquetsch Videos waren natürlich zuvor im Besitz auch legal, soweit ich weiß war nur der Verkauf nicht legal.
Wie dem auch sei, bei §184b und §184c dreht die Bevölkerung immer halb durch, unabhängig davon was auf den jeweiligen Bildern zu sehen ist und bei "Happy Sleeping" Videos und ähnlichem würden aber Zensur-Vorwürfe aufkommen, wenn man diesen Videos einem Besitzverbot unterlegen würde.
Im Vergleich zu Modelbildern, die möglicherweise nach §184b oder §184c strafbar sind, haben die Opfer von Happy-Slapping Videos mit Sicherheit einen größeren Schaden erlitten.
Es gibt natürlich auch reale Missbrauchsbilder, nur soweit ich weiß, besteht der absolute Großteil aus diesen kommerziell hergestellten Modelbildern, die meistens nicht strafbar sind, da keine Pornographie vorhanden ist.
Diese Bilder/Videos verstoßen jedoch gegen das deutsche Jugendschutzgesetz (unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung).
Auch in den USA gab es im Jahr 2001 einen Fall, wo so eine Modelagentur Bilder gemacht hat. Diese haben nicht gegen den 2257 verstoßen, allerdings hat das den Sender NBC nicht daran gehindert, eine Reportage über diese Modelfirma zu bringen und es wurde mit realem Missbrauch gleichgesetzt u.s.w
Die Firma konnte danach natürlich ihre Tätigkeiten einstellen, zumal die jeweiligen Model dort so 14 bis 17 waren.
Aber dieses Thema wird niemals in den Medien oder in der Politik sachlich diskutiert werden.
Ein Verbot von z.B. Happy-Slapping Videos würde niemals erlassen werden, sowas läuft ja sogar in den Nachrichten und dann würde es einen Aufstand von wegen Zensur geben, aber bei Modelbildern halb durchdrehen.
Na ja, Deutschland und USA sind sich bei diesem Thema ziemlich ähnlich.
Ein sehr komplexes Thema wird sehr verkürzt dargestellt und alles gleichgesetzt.
Durchsuchung im Kinderzimmer. Wie schrecklich. Als ob Kinder keine Straftaten durchführen könnten wie man an diversen Drogendealern, Brutaloschlägern und Vergewaltigern sieht.
Das der Staat bei (angeblich) unter 14 jährigen ist natürlich peinlich. Diese Lücke ist längst besetzt. Warum nicht ein Kinderstrafgesetzbuch und erhöhte Verantwortungspflichten der Eltern inkl. Haftungspflichten.
Die zweite Farce ist ja, dass der besagte Dealer natürlich einen Asylantrag gestellt hat. Lächerlicher können wir uns ja nicht mehr machen.
Ich habe mir den 184c mal durchgelesen im Hinblick darauf, ob Jugendliche wirklich keiner Gefahr ausgesetzt sind, wenn sie selbst Bilder haben/tauschen.
Ganz offensichtlich gibt es hier schon das Problem, dass vorausgesetzt wird, dass man die Bilder selbst hergestellt haben muss, wenn man straffrei bleiben will. Zumindest lese ich das so. "die sie …. hergestellt haben"
Fall A) Mädchen macht Bilder von sich selbst, verschickt es an einen Freund. Strafbar für Freundin (verschafft anderen Besitz), Strafbar für Freund, da Satz 2 nicht gilt, denn er hat das Bild nicht selbst hergestellt.
Fall B) Jugendlicher hat selbst Aufnahmen von seinen Freundinnen gemacht, als beide unter 18 war. Nun, nach 3 Jahre wird er 18 (alternativ 25, 35, 45) HD wegen z.B. Raubkopiererei, etc. Die Bilder werden gefunden, jetzt muss er quasi nachweisen, wer das auf den Bildern ist und hoffen, dass die ex-Freundinnen (nachdem die Beziehung auseinandergegangen ist) ein damaliges Einverständnis bestätigen.
Fall C) Webcam-Chat. Ähnlich wie Fall B) wie soll er nach Jahren noch darlegen können 1) ob die Mädels nicht unter 14 waren und 2) wer es war, so dass man nach der Einwilligung fragen kann. Viel Spaß nach mehreren Jahren und MSN accounts.
Fall D) Freund 18 macht/erhält Sex-Fotos von 17j Freundin. Strafbar.
Das Problem ist, dass die Polizei gerne eine sehr niedrige Eingriffshürde nutzt und schon bei sehr allgemeinen Verdachtsmomenten (Zeuge sagt was von Nackbildern) eine HD durchführen kann. Und wer das mal erlebt hat weiß, dass das nicht so einfach psychisch weggesteckt wird.
Und Schwupps haben wir eine Menge Sexualverbrecher, die einen Eintrag im BZR haben, der nach dem neuen Gesetz für Abfragen bzgl. Berufen mit Kindern abgefragt werden kann.
Mich wundert mittlerweile gar nichts mehr. Die einzig perversen sind hier die Politiker, die ein solches Gesetz wollten.
Man kriminalisiert alles was man nicht versteht, alles was man nach eigenem Bekunden nicht akzeptieren möchte.
Natürlich, wenn es um Kinder geht, die noch nicht wissen was sie tun, ist ein staatliches Eingreifen wohl angeraten. Wenn es aber um Jugendliche geht, welche mit 14 wohl schon einigermaßen in der Lage sein sollten ihre Handlungen zu durchschauen hat sich der Staat rauszuhalten.
Alternativ soll es so etwas wie Eltern geben, sagen zumindest Legenden.
Ich bin mittlerweile wirklich am Verzweifeln, der gesunde Menschenverstand wird ausradiert und feudalste Vorstellungen gewinnen die Oberhand.
Das ganze ist auch Ausdruck der Angst vieler: "unsere (unschuldigen) (armen) (kleinen) 'Kinder'". Unsere Jugendlichen sind heutzutage eben frühreifer, darauf sollte man eingehen können. Nur weil etwas vor 60-70 Jahren anders war, muss es heute eben nicht mehr so sein.
Unsere Politiker verstehen die moderne Welt einfach nicht mehr und klammern sich, in blinder Panik und mit vollendeter Verzweiflung an die glorifizierte Vergangenheit welche auch ihre Schatten hatte, nur die verdrängt man.
Dazu passt ja auch die ewige Angst unserer Bundeskanzlerin vor dem bösen Internet, welches bestimmt voller schrecklichster und obszönster Bilder ist.
Achja:
diese Jugendlichen wurden sicher von Killerspielen animiert.
Wer (stellenweise) Sarkasmus findet darf ihn behalten…
wann wird die bravo verklagt? da sind jede woche nacktfotos von jungen menschen drin. (also sie waren es,als ich noch pubertär war-was nicht allzu lange her ist.)
und die letzte indizierte bravo ist doch mindestens aus den 70ern? scheint so,als wünschten sich einige individuen die zeiten zurück und möchten nicht nur die aktion saubere leinwand, sondern auch eine aktion sauberer geist und sauberer pc starten.
das ist nicht nur illusorisch,sondern-so finde ich das, sogar fast irgendwie ein wenig totalitär.
es gab eine zeit, in der ein satz galt. :Erlaubt ist, was beiden gefällt und niemandem schadet.
das könnte man doch als maxime nehmen? Gehörig durchdiskutieren und schaden und gefallen definieren. immer im kontext der gegebenheiten..
(und für mich ist es kein schaden, eventuell konfrontiert zu werden mit dingen die man für sich moralisch nicht als so schön definiert. Denn niemand ist dazu gezwungen,sich soetwas anzusehen-wenn das passieren sollte werde ich meine meinung ändern. Und die nachrichten verprügeln meine schönen vorstellunegn von moral und ethik und so sowieso regelmäßig..zum weinen ists)
Naja, dies wird nur die Spitze des Eisbergs an.
Von den meisten "Fällen" dieser Art wird man nie etwas erfahren.
Es wird ja nicht nur erotisches Material mit 14jährigen beschlagnahmt, sondern selbst Pornographie mit Erwachsenen, weil sie aussehen wie 17 1/2.
http://www.mediatainment.biz/miv/News/Polizei-zieht-pornographische-Filme-mit-Verdacht-auf-Scheinminderjaehrigkeit-ein/23910/9.html
Das ganze Sexualstrafrecht gehört dringend entrümpelt und überarbeitet.
Seltsamerweise ist der Besitz von Videos mit strafbaren Handlungen noch erlaubt. ( z.B. brutale Tierpornos, bei denen die Tiere gequält und getötet werden ).
Während der Besitz von Videos mit legalen Handlungen jetzt nicht mehr erlaubt ist. ( Sogenannte "Jugendpornographie" )
Wurde das Mädchen denn nicht angeklagt?
Sie hat die Bilder schließlich angefertigt.
Notfalls muss sie angezeigt werden, um die Sache erst vorzuführen. Idealerweise zeigt sie sich selbst aus Solidarität, und Revangismus gegenüber dem Staat an.
Nur aus reinem juristischem Problem-Interesse wünsche ich mir so einen Fall mal mit echtem pornografischem Material.
Wäre interessant zu sehen wie der Staat da reagiert.
….. Und genau für solche Polizisten, Staatsanwälte und Richter braucht es einen Pr., äh eine Infoseite im Internet. Auf der jeder Besucher anonym mit Klarnamen und persönlichen Daten (Alter, Größe, Wohnadresse, Partner…) und Kommentare zu diesen Mit"menschen" hinterlassen kann. Wenn er hat, auch mit Foto, Video, Tonaufnahme usw..
So eine Art Ratemycop (.com), aber in der unregulierten Art von iShareGossip (.com). Geschützt durch z.B. US-Recht bei einem "Safehoster".
Eine 5. Macht neben Legislative, Exekutive, Judikative und den Medien.