Durchsuchung im Kinderzimmer

Es war zu befürchten, jetzt wird es Wirklichkeit: Durchsuchungen in Kinderzimmern wegen selbstgemachter „Jugendpornografie“. Im Ostallgäu kam die Kemptener Polizei mit richterlicher Genehmigung bei 14- bis 16-jährigen Jungs nach Hause und stellte deren Wohnungen auf den Kopf. Mutmaßliches Vergehen der Jugendlichen: Sie haben Nacktbilder eines 14-jährigen Mädchens weitergegeben, berichtet die Allgäuer Zeitung.

Von Druck oder Zwang auf Seiten des Mädchens berichtet die Zeitung nichts. Im Gegenteil, nach dem Bericht hat das Kind die Bilder selbst gemacht und von sich aus an die Jungs verschickt.

Die Formulierung „Nacktbilder“ sollte stutzig machen. Nacktbilder sind zunächst mal Nacktbilder und keine Pornografie. Vielmehr handelt es sich nur dann um Pornografie, wenn sexuelle Handlungen abgebildet sind, was auf Nacktbildern ja normalerweise nicht der Fall ist. Außerdem muss, um eine gängige Definition zu zitieren, die Darstellung selbst zum Ausdruck bringt, dass sie ausschließlich der Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter dient.

Ob diese Voraussetzungen wirklich gegeben sind, wissen wir leider nicht. Aber die Möglichkeit, dass hier der Pornografiebegriff grob verkannt wurde, liegt jedenfalls nicht fern.

Unabhängig davon stellt sich mal wieder die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Mit der haben die Justizbehörden in der Region durchaus ihre Probleme, wie ich aus eigener Erfahrung weiß.

Ist es wirklich erforderlich, gegen pubertierende Jugendliche mit Hausdurchsuchungen vorzugehen? Hätte es nicht gereicht, die Jungs zur Vernehmung zu laden? Oder zunächst die Eltern anzusprechen?

Die pure Demonstration staatlicher Macht in so einer Konstellation lässt mich persönlich frösteln.