8.6.2011

kino.to offline

Unseren täglichen Gratisfilm gib uns heute – mit kino.to war das für viele Internetnutzer eines Selbstverständlichkeit. Doch damit scheint vorläufig Schluss zu sein, denn die Seite zeigt seit heute nur noch – Achtung, der Link führt zu kino.to – folgenden Inhalt:

110608a

Startseite von kino.to

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat in einer groß angelegten Aktion die vermuteten Hintermänner von kino.to festnehmen lassen. Insgesamt, berichtet Spiegel online, sollen 13 Personen in Haft genommen worden sein, davon 12 in Deutschland, eine in Spanien. Ein Verdächtiger werde noch mit Haftbefehl gesucht.

Mit kino.to sollen siebenstellige Gewinne erzielt worden sein.

Vom letzten Satz auf der neu designten Startseite von kino.to sollten sich Nutzer der Seite nicht zu sehr verängstigen lassen. Es ist keineswegs ausgemacht, dass das bloße Betrachten von Streams, wie sie kino.to angeboten hat, eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es fehlt nämlich an der notwendigen Vervielfältigung des Films, da auf dem Rechner des Nutzers keine Kopie gespeichert wird.

Wenn die Polizei also tatsächlich meinen sollte, die einfache Nutzer von kino.to belangen zu können, begäbe sie sich auf ziemlich glattes Parkett.

 

188 Kommentare zu “kino.to offline”

  1. jan meint: (8.6.2011 um 14:50) AntwortenReply to this comment

    Bedauerlich…

  2. alex_0711 meint: (8.6.2011 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Ich denke die Polizei scheint die gleiche Rechtsauffassung zu haben wie Sie. Lt. dem Screenshot will man Internetnutzer verfolgen, die Raubkopien hergestellt oder vertrieben haben.

    Von einer Verfolgung der Nutzer kann ich nichts lesen…

  3. Harti meint: (8.6.2011 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Wenn sich die Staatsanwaltschaft da mal kein Eigentor geschossen hat. Ich sag nur SONY .. :)

  4. Martin meint: (8.6.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    @ alex da steht ein "oder", formal logisch reicht es also wenn man eine Bedingung erfüllt damit die Aussage war wird.

    @ Udo Vetter
    woher stammt die Info das auf dem Rechner keine Kopie gespeichert wird? Zumindest bei den DivX angeboten konnte man das ohne Probleme so einstellen das am Ende eine Kopie auf dem Rechner liegt. Und im Cache gab's ja durchaus auch eine Kopie zu einem Zeitpunkt.

    Aber hätte man nicht "mutmaßliche Betreiber" schreiben müssen?

  5. Max meint: (8.6.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Nunja, durch das buffern wird immerhin eine temporäre Kopie auf dem PC oder Mac gespeichert. Diese lässt sich auch durchaus wiederherstellen.

  6. mephisto meint: (8.6.2011 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Wird bei einem Stream nicht auch eine Kopie gespeichert, im Internet-cache? Selbst wenn sie am Ende wieder geloescht wird, war sie doch mal auf dem PC vorhanden.

  7. moritz meint: (8.6.2011 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Glückwunsch an die Polizei in meheren EU-Ländern welche Monate lang über 250 Beamte im Einsatz hatte um diese phöse Webseite zu schließen. Denn das Internetz DARF KEIN RECHTSFREIER RAUM SEIN!!!!111111 Ich gebe gerne meine Steuergelder für die Contentmafia aus, weiter so Jungs!

  8. marcus05 meint: (8.6.2011 um 15:03) AntwortenReply to this comment

    Ziemlich glattes Parkett, blöd nur dass unere Polizei mal aus Prinzip nicht ausrutschen kann.

  9. dr. hund meint: (8.6.2011 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Seit 5 Uhr 45 wird zurückgeschossen!

  10. ninja meint: (8.6.2011 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    werd ich jetzt verfolgt nachdem ich die seite eben aufgerufen habe? *angst*

  11. Thorsten meint: (8.6.2011 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, der letzte Satz ist nur ein Drohfinger nach dem Motto:

    "Kommt bloß nicht auf die Idee, ein 'neues' kino.to zu gründen!"

    War Kino.to nicht zuletzt einfach nur noch ein Abzockportal, wo man sich zum Betrachten eines Films eine sehr kostenträchtige Software runterladen musste, deren Kostenpflichtigkeit jedoch irgendwo in den AGB versteckt war?

  12. Andreas meint: (8.6.2011 um 15:07) AntwortenReply to this comment

    Na endlich sind die Weg vom Fenster.
    Das war von vorneherein illegal was Kino.to gemacht hat, ich frag mich schon wann das große Jammern beginnt.

    Das mit dem Speichern stimmt übrigens nicht ganz, es muss ja kurzzeitig gespeichert werden, um das video überhaupt abspielen zu können.
    Browsercache ist hierfür nicht ganz richtig, eher der Buffer des Videoplugins (der unabhängig vom Browser Cache funktioniert)

    Aber wie auf der Seite bereits steht, sie suchen nicht die Leute die Kino.to benutzt haben. Ich denke auch nicht dass irgendeine Polizeibehörde daran interesse hat diese zu verfolgen.
    Es geht um die großen Verbrecher-Fische die damit Millionen verdienen.

  13. Andreas meint: (8.6.2011 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    @Thorsten: Ich habe Kino.to und ähnliches nie genutzt, daher weis ich nicht ob die so etwas gemacht haben. Aber Kosten die in den AGB versteckt sind interessieren mich grundsätzlich nicht ;-)

  14. Thorsten meint: (8.6.2011 um 15:08) AntwortenReply to this comment

    @ninja:

    Nein, schließlich gibt es auf der Seite ja kein Stopp-Schild, auf das Du mehrfach geklickt hast. ;-)

  15. Thorsten meint: (8.6.2011 um 15:11) AntwortenReply to this comment

    @Andreas:

    mich schon. Der Ärger, den man dann mit windigen Inkasso-Büros hat, ist ätzend.

    Übrigens: Ärger mit Inkassobüros wegen versteckter Kosten in AGB kenne ich glücklicherweise auch nur aus meinem Bekanntenkreis und nicht aus eigener Erfahrung.

  16. John Doe meint: (8.6.2011 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Da hier ganz offensichtlich kein Raub im strafrechtlichen Sinne stattgefunden hat, würde ich mir als betroffener Internetnutzer nicht in dem Maße Sorgen machen, wie es die Staatsanwaltschaft Dresden mit dem letzten Satz wohl beabsichtigt.

  17. Torsten meint: (8.6.2011 um 15:14) AntwortenReply to this comment

    Hier gibt es zwei Screenshots des Durchsuchungsbeschlusses.

    http://bit.ly/lwjEPv
    http://bit.ly/lOHreS

    Ich kann die Authenzität nicht garantieren.

    Die spannende Frage: was wäre die rechtliche Grundlage für Domain-Beschlagnahme. Wurde der Registrar zum Einknicken gebracht oder ein Hoster?

  18. lumpfi meint: (8.6.2011 um 15:15) AntwortenReply to this comment

    als ob die richtigen erwischt wurden… ich glaube KAUM, dass die leute in deutschland wohnen ich denke die haben so viel im köpfchen, dass die richtigen noch "frei" sind und es bald eine gleiche/ähnliche seite geben wird…

  19. turtle of doom meint: (8.6.2011 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    Warum ist dort auf der kino.to-Seite aber keine Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft oder Polizeistelle? Ich ging zuerst davon aus, dass kino.to gehackt wurde… von der Contentmafia.

  20. rumpeln meint: (8.6.2011 um 15:16) AntwortenReply to this comment

    kino.to hat keine "abzocke" betrieben , die streams waren frei zugänglich,je nach hoster musste man 20 sek warten,etc.

    Die haben persönlich KEINE videos gehostet,die filme lagen bei megaupload und anderen sevices. Divx streams hatten ein irreführendes "menü" , wo man schnell dachte man müsste irgend etwas kaufen.

    Ist das abschalten von kino.to damit nicht rechtswidrig da sie keine files persönlich hochgeladen oder gehostet haben?

  21. Johannes meint: (8.6.2011 um 15:17) AntwortenReply to this comment

    Verrückt…eben noch folgende Artikel gelesen

    http://spreerecht.de/abmahnung/2011-05/kino-to-und-hulu-com-legal-oder-illegal-was-kann-mir-passieren

    und schon ist der Gegenstand dieses Artikels obsolet :D

  22. Anumunrama meint: (8.6.2011 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    @Thorsten:

    aus "suicherer quele" weis ich das kino.to in der letzten zeit (euigentlich schon immer) tadellos funktionier hat ohne kosten un nur mit mäßig werbung (adblock sei dank)
    wer natürlich nicht vom internet versteht kann schon auf den anmeldebogen gekommen sein wo man die kostenlose software mit einem abo oder dem anschliesenden verkauf der daten bekommen hat was aber für halbwegs wissende menschen nicht wirklich eine gefahr war

    man wird NICHT verfolgt wenn man kino.to besucht hat da es sich um eine ganz normale nicht rechtsradikale/kinderpornografische/etc. seite gehandelt hat bei denen es schon vorkommen kann das einer fragt warum man darauf war … keine angst immo ist das anschauen der streams noch in einer grauzone und lohnt sich deshalb nch nicht verfolgt zu werden da mehrere millionenn nutze täglich diesen dienst nutzen und das für den staa t teurer ist als der tatsächliche verlust deshalb verfolgt man nur die "uploader" also die die das anschauen der daten ermöglichen und die sich ganz sicher im schwarzen bereich des gesetztes aufhalten und die mna mit 100% wahrscheinlichkeit verklagen kann

    also keine angst solange ihr nichts hochladet (was z.b. auch ein grund ist warum tauschbörsen mit illegalen daten strafbar sind) kann euch nichts passieren oder es ist zumindest EXTREM unwahrscheinlich

    Rechtschreib und tippfehler sind wie immer vom umtausch oder reklamation ausgeschlossen
    viel spaß beim bieten

  23. Wetter meint: (8.6.2011 um 15:18) AntwortenReply to this comment

    Man beachte folgenden schönen Satz:

    Demnach haben in Deutschland zeitgleich 20 Razzien stattgefunden, mehr als 250 Polizisten und Steuerfahnder waren im Einsatz, unterstützt von 17 Computerexperten

    Herrlich :)

  24. Norman meint: (8.6.2011 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    "Es ist keineswegs ausgemacht, dass das bloße Betrachten von Streams, wie sie kino.to angeboten hat, eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es fehlt nämlich an der notwendigen Vervielfältigung des Films, da auf dem Rechner des Nutzers keine Kopie gespeichert wird."

    Also bei DivX wird eine Kopie auf dem PC gespeichert. Auch wenn es der Nutzer nicht will, im Cache befindet sich der Stream auf alle Fälle.

  25. suki11 meint: (8.6.2011 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    @ninja:
    Vermutlich ist die Polizei schon auf dem Weg zu dir. Guck mal aus dem Fenster! – Gleich klingelts!

  26. Anumunrama meint: (8.6.2011 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    @rumpeln:

    das abschalten ist in sofern legal das damit "verhindert" werden soll das noch mehr leute auf den betrug reinfallen er nette nebeneffekt: keine streams für ein paar stunden :D

    und @Johannes
    kino.to ist NUR wegen der abzocke offline nicht aber wegen der streams wobei das mit sicherheit die hauptabsicht der staatsanwaltschaft war

  27. fraglich meint: (8.6.2011 um 15:21) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter, ich denke Sie haben bereits mitbekommen, das mehrfach Gerichte von einer Kopie / Vervielfältigung ausgehen wenn eine Webseite betrachtet wird.
    Technisch ist ein Stream und das Betrachten einer Seite ähnlich.
    Gerichte argumentieren auch regelmässig in Fällen in denen es um dokumentierten Kindesmissbrauch geht damit, dass Betroffene Seiten angesehen haben und dabei die Daten vervielfältigt wurden, da diese geladen und im Arbeit (fluechtigen !) Speicher kurz zeitig vorhanden waren.
    Bbei einem Stream muss zwangsläufig auch der Inhalt in einem RAM zwischengelagert werden.

    Im übrigen möchte ich anmerken das die gesamte Content Mafia ausradiert und das Urheberrecht in Unterdrückungsrecht umbenannt gehört.
    Frei nach Cato :)

  28. Matthias meint: (8.6.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Hallo an alle Hobbyjuristen,

    diese "Stream wird gecachet"-Diskussion wird bereits inder juristischen Fachwelt geführt, da sind ALLE (!) Argumente bereits gekommen und die Ergebnisse sind (zu Gunsten der Betrachter) eindeutig.

    Also: Immer locker durch die Hose atmen.

    ;-)

  29. slowcar meint: (8.6.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    4 millionen nutzer pro tag. es ist also offensichtlich nachfrage genug da. und da die technik dahinter nicht gerade magie ist wird es wohl bald ersatz geben (oder eine der vielfältig vorhandenen streamingseiten baut sich als nachfolger auf).

    bis die rechteinhaber irgendwann im komfort mit den streamingseiten gleichgezogen sind werden sich solche angebote halten.

    um kino.to tut es mir nicht leid, die seite war mit abzockangeboten, spyware etc zugemüllt.

  30. Duke meint: (8.6.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Schon die Benutzung des Begriffs "Raubkopie" lässt ja darauf schließen, dass hier juristisch unsauber gearbeitet wurde.

    Die von Ihnen vorgeschlagene juristische Lösung, Herr Vetter, nach der keine Vervielfältigung auf dem Rechner stattfindet, teile ich nicht. Denn Vervielfältigungen finden beim Streaming zumindest im Hauptspeicher statt und werden von dem weiten Begriff ebenfalls erfasst. Lösen könnte man dies über eine etwas großzügigere Auslegung der Schranke in § 44a UrhG, nach der bloß vorübergehende Vervielfältigungen erlaubt sind. Auch das ist – dessen bin ich mir bewusst – durchaus angreifbar. Ein Bekannter von mir hat zu diesem Thema eine Doktorarbeit geschrieben. Das allein beweist ja, dass die Rechtslage für die Nutzer eine "Grauzone" ist. Die Betreiber dürften allerdings wohl richtig Ärger bekommen.

  31. Nicc meint: (8.6.2011 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    Endlich ist diese Abzockerbande weg vom Fenster, viele Bekannte hatten Probleme bekommen mit den Abos etc, schlimme Sache, und wer es unbedingt drauf anlegen will und diese Filme sich angucken will möchte sich doch bitte die zig tausend anderen Stream Seiten angucken, dort wird man zwar ähnlich abgezockt aber Kino.to war echt schlimm, vor allem weil so viele ahnungslose Leute die Seite besucht haben, und die wurden ausgenutzt, schweinerei..

  32. turtle of doom meint: (8.6.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Sofort die betreffende Staatsanwaltschaft abmahnen.

    Grund: Webseite ohne Impressum.^^

  33. Sam Vimes meint: (8.6.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    Der Spiegel hat inzwischen die Schlagzeile angepasst, aus:
    "Es ist ein Großschlag gegen illegale Raubkopierer"
    wurde:
    "Es ist ein Großschlag gegen Urheberrechtsverletzer"

    Hatte mich schon gewundert, was wohl legale Raubkopierer seien, …
    :-)

  34. Klugscheisserle meint: (8.6.2011 um 15:27) AntwortenReply to this comment

    kein Impressum. Abmahnen.

  35. Waiwai meint: (8.6.2011 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Schade für den Verlust an Lebensqualität. Typisch, dass der mal wieder vom Osten aus exekutiert wurde.

  36. Timo meint: (8.6.2011 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Ich kann mir auch nicht vorstellen das die aus Deutschland kommen…
    jedes, oder fast jedes angrenzende Land bietet die gleiche internetanbindung wie Deutschland, nur mit anderen gesetzen.

  37. ego meint: (8.6.2011 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Wann machen die eigentlich endlich Google dicht? Über diese Suchmaschine kann man genauso nach Torrents suchen wie das über Pirate Bay möglich ist.

  38. alex0711 meint: (8.6.2011 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @Martin:

    Genau so ist es: hergestellt oder vertrieben und eben nicht betrachtet.

  39. Anderer Gregor meint: (8.6.2011 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Also, mal absehen davon, dass ich das ausnahmsweise mal für eine sinnvolle Aktion halte (wer nicht zahlen will, soll halt independent-Verleiher unterstützen):

    Müsste da nicht eigentlich stehen:

    Mehrere mutmaßliche Betreiber der Seite wurden festgenommen.

    ?

  40. klabauter meint: (8.6.2011 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @Turtle #32 und Klugscheisserle #34

    mal kurz § 5 TMG und 55 RstV lesen und dann auch noch nachdenken, wer denn nach UWG berechtigt wäre, abzumahnen. Eine im Wettbewerb stehende Staatsanwaltschaft vielleicht oder gar jeder Klugscheisser, der mal die Worte Impressumpflicht und Abmahnung gehört hat?

  41. Martin meint: (8.6.2011 um 15:42) AntwortenReply to this comment

    @alex0711:

    Ja, das ist halt die Frage, wie gesagt, der DivX Webplayer erlaubt die Einstellung das die Dateien gleich als avi oder so gespeichert werden. Damit hätte man ja eine widerrechtliche Kopie bewusst hergestellt. Das lässt sich natürlich nur schwer nachvollziehen, aber es reicht ja als Anfangsverdacht oder so.
    Ansonsten bleibt halt die Spitzfindigkeit bezüglich des Caches.

  42. Drachenreiter meint: (8.6.2011 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    Dafür gibt es jetzt cinestream.cc

  43. turtle of doom meint: (8.6.2011 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    @klabauter: Die Staatsanwaltschaft bietet für die Contentmafia geschäftsmässig einen Dienst an, nämlich die Sperrung von Domains. :-P

    Ja, und die Staatsanwaltschaft steht im Wettbewerb mit den "Raubkopierern"…^^

  44. ChristianO meint: (8.6.2011 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    Wer angst hat die seite direkt zu besuchen kann sie auch noch im Google cache bewundern..

    http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:lvgFhmYbrHEJ:kino.to/+kino.to&cd=1&hl=en&ct=clnk&gl=de&source=www.google.de

  45. Hurzel meint: (8.6.2011 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    @Nicc:
    Die armen unschuldigen Nutzer wurden über den Tisch gezogen? Selbst schuld, kein Mitleid. Wenn ich schon für die Werke anderer nichts zahlen möchte und dann doof selbstverschuldet in einen Vertrag reinrutscht ist und bleibt selbst schuld und soll auch brav zahlen für seine eigene Unfähigkeit.

    Das ahnungslose "Diebe" jetzt auf einmal das Opfer sind kann ich nicht verstehen. Im Kino wäre das wohl nicht passiert

  46. Heinz meint: (8.6.2011 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Sehr, sehr schade. Jetzt wo ich mir einen 3D Projektor gekauft habe.

  47. Nicky meint: (8.6.2011 um 15:51) AntwortenReply to this comment

    Also der Internet-Explorer und Opera (unter Windows) und Opera, Firefox und Konquerer (unter Linux) speichern alle lokale Kopien von jedem Stream den man sich irgendwo (auf egal welcher Seite) anschaut.

    Ich bezweifele das irgendein anderer Browser das anders macht (Achtung! Mutmassung!). Und das ich den Browser auf "Alles löschen nach beenden" stelle, heißt ja nicht das es nie da war.

    Es mag vielleicht rechtlich fragwürdig sein ob man als "Endanwender" eine Kopie erstellt, aber technisch ist es ganz klar.

    Hat jemand Lust zu wetten wie viel Tage es dauert bis eine exakte Kopie von kino.to online ist? Ich tippe mal auf 16. (Einfach weil gleich 16 Uhr ist).

  48. Thomas meint: (8.6.2011 um 15:54) AntwortenReply to this comment
  49. Mr. J meint: (8.6.2011 um 15:55) AntwortenReply to this comment

    Was ein bisschen unter den Tisch fallen gelassen wird ist die Tatsache dass die Betreiber wohl nicht nur die Seite selbst betrieben haben sondern auch einige der Streaming-Seiten dort. Die Kombination aus Beidem hat wohl zu massivem Gewinn geführt, allerdings ein Verfolgbarkeit auch deutlich erleichtert im Vergleich zu einer Seite die nur Links anbietet.

    MfG
    Mr. J

  50. jemand meint: (8.6.2011 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    @Nicky:
    Die Frage heisst hier nur, ob ein Cache als speichern zaehlt. Nach der haeufigsten Rechtsprechung: Nein.

  51. chefin meint: (8.6.2011 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Fällt eigentlich niemanden auf, das es hier nicht um irgendwelche privaten Kopien geht, sondern das einige Menschen ihrerseits massig Geld damit verdient haben, das sie Dinge angeboten haben für das sie keine Rechte besitzen.

    Ich kann P2P verstehen, da hier lediglich zwischen privaten Personen getauscht wird und keiner Geld dafür bekommt oder dran verdient.

    Ein kostenloser Hoster ohne weitere kommerzielle Basis würde ich auch tolerieren. Betreiber mit solchem Gewinn (Gewinn, nicht Umsatz, die Kosten des Hostings sind da also wohl schon bezahlt) sind jedoch Betrüger durch und durch. Und dafür habe ich null Verständniss.

  52. saw meint: (8.6.2011 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    @fraglich:
    "dokumentierter Kindesmissbrauch" was soll das denn bitte sein?

  53. Tut nix zur Sache meint: (8.6.2011 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Die Vervielfältigung findet im Kopf des Betrachters statt. Der weiß nachher noch, was er gesehen hat…

    …also alle Hirnamputieren…

  54. Peter_Pan meint: (8.6.2011 um 16:11) AntwortenReply to this comment

    Hmm….
    bei mir ist es nur noch ein 502 – Bad Gateway. Da hat wohl jemande den Stecker gefunden ;-)

  55. Catmando meint: (8.6.2011 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    @dr. hund:
    Sie meinen wohl "zurückgeschlossen"…

  56. Johannes meint: (8.6.2011 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    @saw: gemeinhin auch bekannt als "Kinderpornografie". Auch um von "pornos" abzugrenzen, in denen die akteure ja bewusst und willentlich mitwirken, ist der Begriff "dokumentierter Kindesmissbrauch" korrekter

  57. Mel meint: (8.6.2011 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    warum haste denn die "schöne" schlagzeile von spielge weggelassen? "Ermittler verhaften mutmaßliche Betreiber von Raubkopie-Seite"

    *rolleyes*

  58. Kai meint: (8.6.2011 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    @Torsten:
    Die haben doch wohl nicht wirklich in deutschland gehostet?

    Was macht die Polizei, wenn der Provider nicht zeigt, wo der Server steht? :D

    Polizei: Her mit den Servern zur IP 1.2.3.4. Sagen Sie uns wo er steht!
    Provider: nö. das ist ihr Job.
    Polizei: Dann nehmen wir alle Server mit.
    Provider: Tschuldigung, wir haben 15 Rechenzentren mit je 15.000 Rechnern.
    Polizei: upsa.
    *Polizist verzieht die Miene, ballt die Fäuste, hält die Luft für eine Minute an und wird ganz rot dabei*
    Polizei: Verdammte Scheisse.

  59. karl heinz meint: (8.6.2011 um 16:22) AntwortenReply to this comment

    wieso sollte nur eine staatsanwaltschaft mit dieser seite im wettbewerb stehen? jeder der die information verbreiten will, das kino.to nach ermittlungsarbeiten geschlossen ist sollte doch prinzipiell dort im wettbewerb stehen..

    andererseits ist die frage an wen man die abmahnung schicken will, womöglich heißt es von seiten der staatsanwaltschaft das halt die seite von den kino.to betreibern und die abmahnanwälte sollen die doch mal ermitteln *ich setze mal die verschwörungstheorie in den raum: tatsächlich sind die strafverfolgungsbehörden hier mit nem kleinen hack und streuung von falschen informationen vorgegangen um abmahnanwälte auf den plan zu rufen und diese ermitteln zu lassen wer denn die betreiber seien*

  60. prior meint: (8.6.2011 um 16:25) AntwortenReply to this comment

    @Thorsten: nein. es war bis gestern kostenlos.

  61. lord helmchen meint: (8.6.2011 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    movie2k.to die andere video on demand site

  62. karpatenhund meint: (8.6.2011 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @Matthias: Seit wann ist in der Juristerei irgendwas eindeutig? Die Diskussion wurde in der Tat schon geführt – und es gibt tatsächlich viele Stimmen mit (guten) Argumenten zu Gunsten der Betrachter. "Eindeutig durchdiskutiert" ist das streamen aber nicht. Es bleibt auch weiterhin ein Graubereich. Wenn auch ein wenig relevanter, da man für eine rechtliche Verfolgung der Betrachter erstmal die IP-Adresse bräuchte, an die Polizei und Rechteinhaber praktisch kaum herankommen.

  63. mk meint: (8.6.2011 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Ich habe von alledem nicht zu viel Ahnung, aber eine kurze Frage die mir vllt ein versierte User beantworten kann:
    Wie kann man mit einem solchen Portal so viel Gewinn erzielen?

  64. Daarin meint: (8.6.2011 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Ich bin ansonsten gegen die harte Linie gegen "Raubkopierer", aber wenn man versucht mit den Inhalten anderer Geld zu verdienen hört es bei mir auf. Kein Mitleid!

  65. roflmao meint: (8.6.2011 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    Das Kino.to nur "Verlinkungen" zu den jeweiligen Streams bereitgestellt hat, stimmt nicht so ganz. Viele der dort bereitgestellten Hoster zB. Archiv.to oder Bitload wurden von den Kino.to Betreibern ins Leben gerufen. Diese scheinbar unabhängigen Hoster waren aber alles andere als unabhängig, es waren mehr oder weniger Tochterfirmen. Sie brachten das Geld ein um das alles zu finanzieren. Kino.to war illegal, aber es gibt ja schließlich genügend Alternativen ;)

  66. turtle of doom meint: (8.6.2011 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    @mk: Indem man fürs Angucken der Filme angeblich DivX-Treiber herunterladen musste, die es nur per kostenpflichtiges Abo (96 € pro Jahr) gibt.

    Natürlich war das ein Humbug, Treiber musste man nicht herunterladen. Aber darauf fallen genügend Leute ein – kannst nach "Abofalle" googeln.

    Andrerseits konnte man ein Abo bestellen, um "unlimitiert" und mit "Highspeed" auf kino.to die Filme zu gucken.

    Beides war natürlich einträglich. Aber kino.to konnte im Prinzip kostenlos benutzt werden.

  67. Illuminati meint: (8.6.2011 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    @Drachenreiter: hahah so geil

  68. Jan meint: (8.6.2011 um 17:05) AntwortenReply to this comment

    @turtle
    Nicht alles, worauf Leute hereinfallen, ist eine "Abofalle" oder Abzocke.

    Wer nicht lesen kann, sabbernd vorm Rechner sitzt und nur Filme, Filme, Filme stammelt, darf sich nicht wundern, wer er für seine Blödheit zur Kasse gebeten wird.

    Genauso Seiten wie "opendownload". Da steht BEI JEDEM Programm, was angeführt wird rechtsseitig in dem Kästchen "Hersteller: LINK".
    Wenn man lesen kann, aber auch nur dann, und das gelesene auch verarbeiten/verstehen kann, nur dann begreift man, dass es da zum Hersteller geht und das Programm dort auch kostenlos heruntergeladen werden kann.

    Nur leider sind die Leute heutzutage zu BLÖD, zu FAUL, zu DÄMLICH. Chatten bekommen die hin. SMS schreiben auch. Lesen, schreiben und rechnen nach der 10. Klassen? Wozu? Gibt doch T9 und Handy hat nen Taschenrechner.

    Und wenn man zu blöd, faul und dämlich ist, muss man dafür eben bezahlen! Macht jeder beim Anwalt oder Steuerberater, oder? Man kann es sich selbst anlesen, alles zu finden online, oder man geht zum Anwalt/Steuerberater und bezahlt dafür!

  69. Dietmar meint: (8.6.2011 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Jetzt mal ganz abgesehen davon, dass die Betreiber von kino.to das hochkommerziell und nicht grad auf die feine englische Art durchgezogen haben – glaubt die Contentmafia denn wiklich, dass nach jedem ihrer Coups gegen Raubmordstreamingkopierer die Zahl der Kinozuschauer und DVD-Käufer in die Höhe schnellen?
    Ich nicht…

  70. Johannes meint: (8.6.2011 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    Also wenn die Betreiber von Kino.to mit Werbeeinnahmen so viel Geld machen konnte, und die Nutzer die Serien kostenlos sehen konnten, wieso machen genau das nicht die original Serien Betreiber selber?
    –> Southpark und Co. stellen die Serien online, stellen Werbung online, kassieren Millionen für Werbeeinnahmen und die Nutzer können jede beliebige Serie im Livestream schauen.
    Genau das gleiche machen Warner Brother & Co. mit Filmen –> Schwupps haben sie den Raubkopierern das Wasser abgegraben und hätte Millionen € an Einnahmen nur dadurch, dass Sie das System der Raubkopierer "kopieren". (Wäre das dann ein Raubkopieren von Ideen? *lach*)

    Liebe Grüße

  71. karl heinz meint: (8.6.2011 um 17:11) AntwortenReply to this comment

    @61

    naja falls auf irgendeinen der bei der aktuellen ermittlung beschlagnahmten datenträgern aus irgendwelchen gründen gespeicherte "kunden"daten wie ip adressen mit zeiten und streamingdetails gefunden werden sollten sind diese vermutlich aufn tisch.. hab zwar keine ahnung warum kino.to sowas speichern sollte, und dann womöglich noch in nem deutschen rechenzentrum, aber andererseits völlig ausschließen würde ich das auch nicht unbedingt ;P

  72. Vogel meint: (8.6.2011 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    44a UrhG sagt doch, dass temporärer Cache ok ist.

  73. @UV meint: (8.6.2011 um 17:13) AntwortenReply to this comment

    fehlt nämlich an der notwendigen Vervielfältigung des Films, da auf dem Rechner des Nutzers keine Kopie gespeichert wird.

    Diese Behauptung stimmt so nicht. Bei 90% aller Anbieter wird das .divx-Format verwendet. Dieses speichert die Filme in einem TEMP-Ordner(der eig. nie bzw. unregelmäßig gelöscht wird) ab. Nur Flash gestreamte Videos werden nicht (zwischen)gespeichert auf der lokalen Festplatte bzw sind nach Neustart des PCs nicht mehr verfügbar und damit temporär.

  74. easl meint: (8.6.2011 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @Johannes

    "…Genau das gleiche machen Warner Brother & Co. mit Filmen…"

    wo kann man so etwas finden?
    danke

  75. karl heinz meint: (8.6.2011 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    @69:

    weil es nicht die werbeeinnahmen waren die das große geld brachten, sondern (mutmaßlich) die abofallen.. und weil diese ganz klar illegal sind, das ist ja auch der grund der ermittlungen (zumindets offiziell)

    im übrigen weil durch verleih an kino und tv und verkauf auf tragbaren medien eben mehr einnahmen zu erwarten sind als via internet klickwerbung zu bekommen ist. aber nur wenn wenn das eben dann auch in den "klassischen" medien konsumiert wird und nicht im internet.

  76. nm@ meint: (8.6.2011 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    schade

  77. Johannes meint: (8.6.2011 um 17:19) AntwortenReply to this comment

    das war eine Idee :D
    ^^ natürlich machen sie es nicht, sonst würde es keine "illegalen" streamingdienste geben.
    ABER würden Sie es machen , würden sie statt KEIN geld wenigstens ETWAS geld verdienen ^^

    ganz einfach

  78. karl heinz meint: (8.6.2011 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    @ 76:

    ich glaube nicht das die contentindustrie am hungertuch nagt, hat sie trotz der seit langen existierenden streaminganbieter und der noch länger herrschenden tauschbörsentradition nie und wird sie auch in zukunft nicht, dafür sorgen sie schon.

  79. Johannes meint: (8.6.2011 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Jaja das will ich ja auch nicht in abrede stellen — dennoch wäre es ja in deren Interesse, den Profit noch weiter zu steigern ^^

  80. Alex meint: (8.6.2011 um 17:38) AntwortenReply to this comment

    Das war ein Fehler.. Wir werden uns rächen !

  81. Daniel meint: (8.6.2011 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    Ob der Weltuntergang jetzt noch zu vermeiden ist?

    Ich empfehle seit Ewigkeiten kostenlose oder sehr günstige legale Anbieter. Aber 5 Euro im Monat sind eben auch verdammt viel Geld.

  82. kollege meint: (8.6.2011 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @Daniel: Würde sogar mehr bezahlen, leider gibt es kein legales Angebot, das so umfangreich ist wie es kino.to war. Selbst aktuelle Kinofilme gab es da – hab ich zumindest von einem Freund so gehört ;)

  83. Anyomen meint: (8.6.2011 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Man Eh Kino.** war meine lieblingseite-.-

  84. asdf meint: (8.6.2011 um 18:14) AntwortenReply to this comment

    @Anyomen:
    iload.to

  85. Der Steuerzahler meint: (8.6.2011 um 18:21) AntwortenReply to this comment

    Ich Denke, allein der Besuch der Seite rechtfertigt eine Anfangsverdacht, um eine Wohnungsdurchsuchung und ein PC-Beschlagname zu Rechtfertigigen.

    Alleine mit den Zufallsfunden, bspw alten Fotoalben die Kinder in, nach heutiger Rechtsprechung "Sexuell betonter Position" zeigen wird man ein großen Teile diese, um den Fachbegriff zu Gebrauchen "Kinderschändenderaubmordkopierer" sicherlich Dingfest machen können.

    Alles in allen ein Guter Tag für die Wirtschaft und die Kinder.

    mfg

    Der Steuerzahler

  86. Paul meint: (8.6.2011 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Alternativen gibt es wie ich gerade in Facebook gesehen habe, wie Sand am Meer:

    Für Filme, Serien und so weiter: http://www.movie2k.to/
    Für Dokumentationen: http://www.doku.bz/

    Was solls…

  87. Wilz meint: (8.6.2011 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @mk:

    Ganz einfach: Dem unbedarften Nutzer werden irgendwelche Abos von irgendwelchen Firmen aufgeschwatzt. Beliebt sind z.B. Abos für One-Click-Hoster oder Abos für Usenet-Provider.

    So läuft das aber schon immer. Die unbedarften, neuen Nutzer werden abgezockt und finanzieren so die gesamte Szene.

  88. Meta meint: (8.6.2011 um 18:34) AntwortenReply to this comment

    @Kai:

    Polizei: Her mit den Servern zur IP 1.2.3.4. Sagen Sie uns wo er steht!
    Provider: nö. das ist ihr Job.
    Polizei: Dann nehmen wir alle Server mit.
    Provider: Tschuldigung, wir haben 15 Rechenzentren mit je 15.000 Rechnern.
    Polizei: Prima. Dann sollten wir keine Zeit verlieren. Die ersten zehn nehmen wir gleich mit. Und den Rest dann später.
    *Provider verzieht die Miene, ballt die Fäuste, hält die Luft für eine Minute an und wird ganz rot dabei*
    Provider: Verdammte scheiße, wann werde ich endlich lernen, meinen vorlauten Mund zu halten …

  89. Sinnfrei meint: (8.6.2011 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Siebenstellige Gewinne?

    Ja, womit wurden die denn gemacht? Ich dachte die Seite war kostenlos? Mit ein bisschen Werbung und den Serverkosten, kann ich mir kaum einen Millionengewinn vorstellen …

  90. uiu meint: (8.6.2011 um 18:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn die Gewinne genauso groß sind wie der Schaden, warum übernimmt dann nicht einfach die Filmindustrie das System.

  91. Sinnfrei meint: (8.6.2011 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    @uiu: Weil denen dann irgendwann die Ausreden ausgehen würden?

  92. Hebbet meint: (8.6.2011 um 18:58) AntwortenReply to this comment

    Eine Seite geht offline und im selben Moment gehen 5 neue Online. Daher versteh ich nicht wenn man von einem Erfolg spricht. Die Behörden können die Verbreitung solcher Sites nicht stoppen. Ganz im Gegenteil. Nach der Schliessung haben zig andere Lunte gerochen. Morgen sind 100%ig 5 alternative Sites online.

    Und wer weiss ob nur diese 12 dahinter stecken? Das hört sich für mich alles zu lapidar an, sry.

  93. fishat64 meint: (8.6.2011 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Ich warte ja nur darauf das Anonymous eine DDOS-Attacke auf die Server der Staatsanwaltschaft Dresden startet….. Ich glaub damit haben die sich bei der Internetgemeinde echt ein Eigentor geschossen….

  94. yak meint: (8.6.2011 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    lustig, das ganze…ich hatte die seite seit gestern noch offen und konnte heute den ganzen tag streams schauen…hab bis jetzt von der ganzen aktion nichts mitbekommen…anscheinend haben sie nur die index-seite runtergenommen, die deeplinks gehen wohl, sonst hätte ich ja heute nicht darauf navigieren können…ziemlich schlampig für einen takedown…

    aber was erwartet man auch von der polizei und ihren 17 "experten"

    PS: ist ja nicht so als gäbe es keine alternativen, insofern geht der sinn und zweck der aktion gegen null…kaum verwunderlich bei so viel geballter kompetenz

  95. Jan meint: (8.6.2011 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Was heißt denn eigentlich, die Domain wurde "geschlossen"? Ich meine, eine Kneipe kann man schließen, aber eine Domain?
    Vor allen Dingen klingt der erste Satz auf der Seite (gemäß obigem Screenshot) als stünde die Domain im Verdacht, eine kriminelle Vereinigung gegründet zu haben…

  96. unwichtig meint: (8.6.2011 um 19:12) AntwortenReply to this comment

    Ob Kino.to wirklich von der Staatsanwalt verfolgt wurde ist fraglich.
    Illegale Seiten, werden in der Regel ohne einen Kommentar abgeschaltet. Das heisst das es keine "spezielle" Meldung gibt.

    Da aktuelle diverse .TO Seiten nicht mehr erreichbar sind und da Kino.to einen hohen Bekanntheitsgrad hat, ist meine Vermutung eher, das diese Seite gehackt wurde.

    Ausserdem müssten dann auch Hoster wie Megavideo betroffen sein.
    Und Megavideo ist aktuell noch am Netz.

  97. Benk meint: (8.6.2011 um 19:25) AntwortenReply to this comment

    Die müssen mit der Seite wirklich enorme Einnahmen erzielt haben, angeblich wohl alleine 3,6 Mio im Jahr durch Abofallenwerbung, siehe
    http://gegen-abzocke.blogspot.com/2011/06/polizeiaktion-kinoto-abgeschaltet.html

    Ausserdem müssten dann auch Hoster wie Megavideo betroffen sein.
    Und Megavideo ist aktuell noch am Netz.

    Nun, Megavideo hat aber erstmal seine Server nicht in De oder Europa, womit der Zugriff schwerer ist, ausserdem gehört Megavideo definitiv nicht zum Geflecht von Kino.to, auch wenn sie dort auch viele Filme raufgeschoben haben.
    Aber Duckload.com scheint wohl betroffen zu sein.

  98. schorsch meint: (8.6.2011 um 19:28) AntwortenReply to this comment

    so so so… die selben leute die zu ihrer Zeit Kassetten also Tapes getauscht haben wie blöd machen nun n dicken????? fickt euch ihr ignoranten die Freiheit wird siegen !!!!!

  99. karl heinz meint: (8.6.2011 um 19:40) AntwortenReply to this comment

    @ 86 und andere:

    sollte der weiter oben gepostete durchsuchungsbefehl korrekt sein ist dieses movie2k wohl auch schon im visir der ermittler.. und andere seiten werden wohl auch noch folgen, auch wenn ein sone schließung natürlich immer zur folge hat, das mehrere unbekanntere klone endlich chance auf "berühmtheit" riechen. aber so wie ich das verstehe ist eben grade das geflecht von kino.to so groß gewesen und so eng mit den hostern verknüpft, das es ne gute angriffsfläche bot, also warum dann nicht handeln? das wäre son bischen wie wenn man sagt: warum einen einbrecher anhand seiner hinterlassenen spuren verfolgen und letztendlich stellen, gibt doch für den einen überführten einbrecher bestimmt noch 10 andere die weitere delikte begehen..

  100. GazProm/FSB/Putin meint: (8.6.2011 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Auf jeder News-Seite wird mal wieder berichtet, über die bekannte Domain-Adresse und es rasselt an Kommentaren: sowohl von den "Hatern" als auch "Befürwortern" dieser bekannten Domain-Adresse!

    Was war wohl falsch gelaufen?
    Wahrscheinlich wohl "Abo-Fallen-Geschädigte" haben ihren Frust rausgelassen, aber da sind nur die reingefallen, die sich mit der Seite und anderen PlugIns nicht auskannten!
    Und sich bei der Justizia, dem "Staat" und der "BKA" beschwerten!

    Lieber Staat und BKA,

    gebt den Leuten ihre "Tittytainment-Maschinen/Spielzeuge" wieder zurück, sonst droht am Ende noch eine Anarchie und Revolution.
    Und das wollt ihr nicht, oder?

  101. ist nur ein fake meint: (8.6.2011 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Bitte, Leute,

    ist doch nur ein Fake, wie auch hier beschrieben: http://kino-to-gehacked-fake.blogbugs.org/

    nicht immer alles glauben was im spiegel steht

  102. Johnny meint: (8.6.2011 um 20:10) AntwortenReply to this comment

    @Klugscheisserle

    You made my day!

  103. Roger meint: (8.6.2011 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    , da auf dem Rechner des Nutzers keine Kopie gespeichert wird… Wenn es so wäre würde das stimmmen, das Problem ist aber dass während des Streamings auf dem betreffenden PC eben doch eine Kopie des Films existiert, nicht im RAM wie einige behaupten sondern direkt auf der Festplatte. Weiteres Problem: diese Daten bleiben unter umständen auch nach dem betrachten des Films auf der Festplatte, somit macht man sich auch schon strafbar wenn man den Film nur anschaut!

  104. Michel meint: (8.6.2011 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Was ich mich frage: Laut Heise.de ist angeblich ein "Millionenschaden" entstanden. Ebenfalls haben die mutmaßlichen Täter angeblich siebenstellige Gewinne erzielt.

    Das alles, ohne dass ein Zahlungszwang bestand, um die Medien zu konsumieren (die Accounts sorgten ja nur für angeblich schnellere Verbindungen, Werbefreiheit und dergleichen).

    Wo bleibt denn da das legitime Angebot der Filmindustrie? Kostenlos, langsam und mit Werbung Filme gucken, ganz legal, oder gegen Gebühr schnell und ohne Werbung. Kann man ja offensichtlich Millionen mit verdienen…

  105. Putins Onkel meint: (8.6.2011 um 20:20) AntwortenReply to this comment

    Lustig finde ich die Formulierung
    "Die Durchsuchung erstreckt sich auch auf vom Durchsuchungsobjekt räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von den durchsuchten Räumlichkeiten aus zugegriffen werden kann"
    im Durchsuchungsbeschluss.

    Demnach darf das komplette Internet beschlagnahmt werden.
    Viel Spaß beim Versuch die Webserver des amerikanischen/russichen/chinesischen Militärs zu durchsuchen. ;-)

  106. The-Hamster meint: (8.6.2011 um 20:43) AntwortenReply to this comment

    Also ich finde es schade, hatte nie ein prob mit Kino.to und in die Abofalle oder Abzogge, wie man es auch nennen will, fallen wirklich nur dumme kinder rein die ihren Hamster auch in der Micro trocknen würden. Plufins und Treiber die was kosten und dann im Abo, klar…. Das steht ja schon förmlich "VERARSCHE" für alle Kino.to Fans tut es mir leid, für die trottel die denen in die abofalle sind, tja, dummheit is heute teuer.

    Das Streamen überigens wird im RAM gespeichert und wird nicht als Kopie angesehen.. Daher keine Kopie..

    Das directe kopieren vom stream geht mit manchen programmen sehr einfach, da is egal ob DIVX, Flash etc, DAS wäre dann illegal.

  107. Lexus meint: (8.6.2011 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    @Putins Onkel:

    Nein bezieht sich nicht auf das komplette Internet, da es sich natürlich nur auf die Speichermedien bezieht, die im Besitz der Personen stehen.

  108. Fred551 meint: (8.6.2011 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    "Am 26.05.2011 nahm Premierminister Houngbo zusammen mit einer zahlreichen Delegation an einem Tag der togoischen Wirtschaft in München teil und führte im Rahmen dieser Reise auch politische Gespräche in Berlin.Quelle; http://www.auswaertigesamt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderi nfos/Togo/Bilateral_node.html

    Es wurden unter anderem auch Schulden erlassen. Soll heissen, dass man sich in Wirtschaftsfragen einig geworden ist. Togo, mit der Internet-Endung ".to" , wo auch kino.to ihre Server hatte, hat sich im Bereich "Filesharing" und Co. , einen Namen gemacht.

    Nun stellt sich die Frage; "Wie sind BKA und Co. an die Daten der Betreiber gekommen. Auch wenn man "Straftäter" stellen möchte, sollte man sich nicht selber strafbar machen!! Denn dann gäbe es ja keinen Unterschied mehr und die BKA verantwortlichen können gleich mit in die Zelle.

  109. WaitAMinute meint: (8.6.2011 um 20:56) AntwortenReply to this comment

    @ Johannes: Kostenlose Streamingangebote von den neuesten Filmen und Serien gibt es doch in den USA bei jedem TV-Sender. Das Problem ist doch nur für uns Deutsche, daß wenn man die Streams ansehen will, dann die Message kommt: "Sorry this service ist not availabele in your region". Weil nämlich das alles zeitversetzt noch mal in Deutschland (und andere Länder) fürs TV zu Cash gemacht wird. Abgesehen davon daß nich jeder OF ohne Untertitel versteht.

    @ Sinnfrei: womit verdienen die wohl ihr Geld? Na Werbeeinnahmen direkt bei kinto.to (dank Adblock vermeidbar)banner etc und die schon genannten Firmen die kostenlose Programme wie DivX für Geld verkaufen wollen an ahnungslose User. Und der meiste Rubel rollt dadurch, daß die Seiten die die Strems anbieten Premium Angebote zum Schnellstreamen anbieten, die man per Kreditkarte bezahlt (z.B. 99,- Euro im Jahr, kann man sich ja mal selber ausrechnen was da zusammenkommen kann bei x-100.000 Zahlern) für einen Hoster,der die Filme dann superschnell zu Dir ins Wohnzimmer liefert. Weil die kostenlosen Angbote eben extrem langsam sind. Das ist vor allen Dingen für Leute attraktiv die Kohle haben aber keine Zeit. Für Hartzer kam dann eben die langsame Variante in Betracht

    Die Frage bei Verfolgung von kino.to Usern ist doch aber nicht nur die IP Adresse die geloggt wurde oder nicht geloggt wurde. Ist es nicht auch notwendig nachzuweisen, daß tatsächlich auf dem Rechner die Inhalte angekommen sind?

    Dazu müssten ja dann die Rechner jeweils beschlagnahmt werden? Also meine Rechner sind passwortgeschützt. Wie soll denn das gehen wenn es überhaupt gemacht werden sollte?

    LG WAM

  110. Rob meint: (8.6.2011 um 21:00) AntwortenReply to this comment

    Also mein letzter Stand der Wirtschaftsinformatiker-Rechtsvorlesung besagt, dass eine Kopie im Arbeitsspeicher bereits eine Vervielfältigungshandlung darstellt, und diesen Fall haben wir doch hier, oder?

    Ich erhebe keinen Anspruch auf die Richtigkeit meines Wissens, würde nur gerne die harten Fakten haben :)

  111. GazProm/FSB/Putin meint: (8.6.2011 um 21:17) AntwortenReply to this comment

    @The-Hamster:

    Das Downloaden per DivX-Web-Player oder Ähnliches ist nicht illegal, illegal wäre es: die Kopie auf einer dieser Hoster upzuloaden, weil man da sich, wie auf einem Flohmarkt bewegt!

    Und manche Kopien werden beim Hoster entfernt, aber das ist sinnlos, weil dann mehrere Mirrors gegenüber einer Entfernten bereitstehen.

  112. The-Hamster meint: (8.6.2011 um 21:33) AntwortenReply to this comment

    @GazProm/FSB/Putin:

    DivX-Web-Player ist ja auf divx beschränkt, eher sowas wie JDownloader, damit kann man von sämmtlichen streamseiten die filme dann kopieren indem man nur den link ins programm kopiert, da is egal ob flash divx oder welcher hoster.

  113. gnuffl meint: (8.6.2011 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    @chefin: also ich ann p2p nicht verstehen.weil da die nutzer ständig abgemahnt werdenbei streams ist das nicht der fall;P

  114. GazProm/FSB/Putin meint: (8.6.2011 um 21:44) AntwortenReply to this comment

    @The-Hamster:

    Der Divx-Web-Player macht kein sharing und deswegen legal!
    Und außerdem gibts über Divx-Web-Player genug freie verfügbare Animations-Filmchen (ähnlich wie bei YouTube).

  115. karl heinz meint: (8.6.2011 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    @109: da haben doch die deutschen sender auch nachgezogen, hier gibt es doch die tv sendungen auch kostenlos im netz anzusehen, aber eben nur die für die die rechte auch da sind.

    zu den einnahmen nochmal eine kleine schätzung von mir:

    da kino.to wohl nicht als gewerbetreibendes unternehmen tätig war welches angestellte bezahlen musste, büroräume, callcenter und ähnliches unterhalten musste, unterstelle ich jetzt mal, das in diesen angaben zu den gewinnen direkt gesagt werden kann: einnahmen – serverkosten = gewinne für betreiber.
    weiterhin stelle ich einfach mal die these auf, die werbeeinnahmen finanzieren den serverbetrieb. sicherlich kosten server (und leitungen) mit entsprechenden kapazitäten einiges, aber ich habe gelesen das sowohl bei der indexseite selber als auch bei den filesharingangeboten einiges an werbung geschaltet war und bei 4 millionen usern täglich gab das dann ja auch einiges an klicks.
    als weitereeinnahmequellen gibt es dann die premiumangebote für schnelleres streamen und die abofallen für das recht kostenlose software herunterzuladen. in beiden fällen habe ich zahlen von jährlich etwa 100€ pro nutzer der das bezahl gelesen (jeweils knapp drunter, aber seien wir mal nicht so spießig).

    nun wird von "siebenstelligen gewinnen" gesprochen. heißt also vermutlich irgendwas im unteren millionenbereich, gehen wir einfach mal von 3 millionen aus. um das ganze etwas einfacher zu gestalten sagen wir einfach mal für die zeitspanne von einem jahr (man könnte die aussage auch deuten, siebenstellig über die gesamte laufzeit von kino.to).

    dann bräuchte man also etwa 30.000 nutzer die diese 100€ jährlich zahlen, egal ob nun wegen dummheit (software runterladen) oder weil ihnen die streams zu sehr gelaggt hatten.
    wenn man von einem nutzerstamm von 4 millionen ausgehen würde, wäre das nicht mal ein prozent.. das heißt 99% aller nutzer von kino.to nutzen die seite komplett kostenlos, wie es ja scheinbar auch gehen (gegangen sein) soll. könnte mir vorstellen das das durchaus eine realistische zahl ist.

    wenn man nun an diese zahlen glaubt die hier immer wieder auftauchen, finde ich diese gewinne nicht umbedingt erwähnenswert.. eher noch relativ gering, da ich vermute das wenn da tatsächlich täglich 4millionen nutzer unterwegs waren, dürfte der gesamt nutzerstamm wohl deutlich höher liegen.. was bedeutet das die prozentzahl der nutzer die tatsächlich zu den gewinnen beigetragen hat, um einiges unter 1% liegt, das zeit wohl, das die meisten kino.to nutzer doch recht gut einschätzen konnten, was sie wann anklicken, oder aber zumindest welche rechnungen und mahnungen sie wegen komischer abzocke nicht bezahlen müssen bzw dagegen vorgehen können.

  116. Yannick meint: (8.6.2011 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Ich sag nur: Temporäre Internetfiles / Download Ordner auf der Platte. Da liegt wahrscheinlich in vielen Fällen der fertigggestreamte Film (xVids) für einen gewissen – wenn auch kurzen – Zeitraum.

  117. fishat64 meint: (8.6.2011 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    @WaitAMinute
    Du nimmst die Festplatte raus, baust sie in einen anderen Rechner und schaust dir an was drauf ist….

  118. Duke meint: (8.6.2011 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Die haben diese Typen hochgenommen – und das alles ohne die Vorratsdatenspeicherung! Sagt doch alles darüber.

  119. karl heinz meint: (8.6.2011 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @GazProm/FSB/Putin:

    ganz so einfach ist das nicht. die zeiten "solange ich alles nur zuhause auf meine cds brenne und vor meinen freunden protzen kann wieviel regale selbstgebrannte cds ich schon habe ist alles in ordnung" sind vorbei.
    neben dem das du nicht einfach hergehen kannst und filme an denen du keine rechte hast nicht verbreiten darfst, wie du so schön selbst zusammengefasst hast, darfst du auch nicht von allem nach deinem eigenen gutdünken kopien ziehen, sofern du nicht das recht dazu erworben hast. ich will damit sagen: schon das bloße kopieren verstößt gegen geltendes recht.

    die streitfrage die jetzt natürlich hier diskutiert wird ist nicht, ob man eine videodatei wieder verbreitet, sondern ob man mit dem streamingclient eine kopie erstellt.

  120. fishat64 meint: (8.6.2011 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    Ich glaub selbst wenn das Streamen der Inhalte illegal ist, könnte man das ja kaum durchsetzen, wenn da 4 mio. User (soweit ich weiß) sich täglich irgendwas anschauen, oder nicht???

  121. A.H. meint: (8.6.2011 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    Man merkt auf jeden Fall das kino.to vom Netz ist, denn die Seite welche ich bevorzuge ist nun total überlastet!
    Wollte mir gerade Fluch der Karibik – Fremde Gezeiten anschauen, doch der Stream startet einfach nicht!
    Na ja, werde es dann eben mal tagsüber versuchen, da ist nicht so viel los.
    Ansonsten kann ich dort nämlich sogar mit dem EierPhone und im 3G – Netz lässig und flüssig die neuesten Filme schauen.

  122. The-Hamster meint: (8.6.2011 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @ishat64

    das mit platte funktioniert nicht bei jedem, meine platten sind zb. mit dem rechner fest verknüpft (über das festplattenbios). Sprich, nimmt man bei mir ne platte raus is es wie bei der X-Box oder Digital-Box, die platte ist dicht und funktioniert nur mit meiner Hardware. Man kann weder sehen was auf der platte is noch wieviel belegt ist noch die platte formatieren. im bios kommt sofort ein fenster wenn er auf die platte zugreifen will das doch der 48stellige entsperrcode eingegeben werden soll, das nette daran, ich kann die platten beim hochfahren anfangs im bios sperren, sprich rechner kalltabschalten (wenn zb einer rein stürmt und den rechner mitnehmen will), wieder staten, tastenkombi und festplatte is nicht mehr lesbar ohne den code. Ich hab das nun nicht weil ich haufen illegale sachen auf dem rechner hab, rein aus trotz weil der staat dir den rechner nehmen kann wenns ihm lustig is hab ich das programm weils lustig is. Auserdem wurde mir schon mal Festplatten bei einem einbruch geklaut (lustig, nur die platten nicht der rechner). Somit kann man jedem den zugang zum rechner FAST unmöglich machen. Um die sperre zu umgehen müsste man die platte als komplett zerlegen und die daten irgendwie anders auslesen (direct von die scheiben, wird da sicher was geben was die noch machen können) Na ja nun wird aber abgeschweift ^^

    aber nur mal so nebenbei

    ach den !pin" für die platte sollte man sich dann natürlich nicht direct auf die rückseite des gehäuses kleben ^^

  123. fishat64 meint: (8.6.2011 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @The-Hamster:
    Danke für die Info… mit Verschlüüselung z.B. mit Truecrypt ist das defacto unmöglich….

  124. GazProm/FSB/Putin meint: (8.6.2011 um 23:28) AntwortenReply to this comment

    Die Meisten protzen mit dicken und getunten Autos!
    Die Meisten protzen mit ihren Jobs, wie gut sie damit Geld verdienen können.
    Die Meisten protzen schon mit ihren Doktor-Titeln.
    Die Meisten protzen schon mit ihrem Kleidungs-Stil.
    Die Meisten protzen schon mit ihren Villas.

    Ein normaler Konsument von Video- oder Musik-Inhalten würde niemals protzen und hinzu kommt die Haltbarkeit von DVD- und CD-Rohlingen – nach 2 bis 5 Jahren sind die Daten teils beschädigt bzw. nicht auslesbar und somit fand auch kein Diebstahl statt.

  125. marcus05 meint: (8.6.2011 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    für 23 uhr wurde auf Indymedia ja zur Sponti aufgerufen, is da was raus worn?

  126. Ihr Deppen meint: (8.6.2011 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Ihr Pisser!

    Ich finds immer wieder geil, wie alle "umsonst" streaming angebote nutzen und wenn die Bullen dann wen festnehmen, scheissen sie sich in die hose.

    Ihr Deppen, der DOWNLOAD ist NICHT illegal, sondern das WEITERREICHEN durch KOPIEN und HOCHLADEN. LEST doch erstmal eure Rechte bevor ihr in Panik in die Hosen scheisst -.-

  127. marcus05 meint: (8.6.2011 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    @Ihr Deppen: sieht ganz so aus als wäre aus der Sponti nix geworden wenn du jetzt sowas postest (=

  128. tmfuchs meint: (8.6.2011 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    Ich habe beim Urheberrechtsgesetz und beim Strafgesetzbuch die Gesetzgebungsgeschichte aller Änderungsgesetze untersucht. Dabei habe ich schwere gesetzgebungstechnische Fehler beim Überleiten von Strafandrohungen vor allem in den Jahren 1969 und 1974 entdeckt. Diese führen nach Maßgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes und des Gebots der Normenklarheit im Sinn der Artt. 20 Abs. 3, 103 Abs. 2 GG zur Nichtigkeit einer ganzen Reihe von Strafvorschriften. Dies gilt unter anderem für

    - die gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach den §§ 106, 108a StGB: http://blog.delegibus.com/2010/10/10/raubkopieren-ist-doch-gar-nicht-strafbar/

    - die Bildung krimineller Vereinigungen nach § 129 Abs. 1 StGB: http://blog.delegibus.com/2011/05/15/140-jahre-strafgesetzbuch-requiem-fur-ein-langzeitexperiment/

    Den angeblichen Betreibern kann ich, nachdem sie sich nun ohnehin vor Gericht wiederfinden werden, nur raten, sich einmal auf die Nichtigkeit dieser Vorschriften zu berufen. Sie hätten ncihts zu verlieren und alles zu gewinnen.

  129. lawlz meint: (8.6.2011 um 23:48) AntwortenReply to this comment

    Zum Besitz und damit zur Urheberrechtsrelevanz am Beispiel zur Kinderpornographie, bei der

    - ein ehrwürdiges Gericht zu Hamburg -

    den Begriff des Besitzes neu verdreht – äh ausgelegt hat.

    http://justiz.hamburg.de/2097812/pressemeldung-2010-02-16.html

    Die Gefahr der Anwendung auf Urheberrecht steht daher im Raum.

  130. impressum meint: (8.6.2011 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    hm. da hat das impressum stundenlang gefehlt von den betreibern der internetpräsenz… die kripo ist doch auch impressumspflichich?

  131. Rotfuchs meint: (8.6.2011 um 23:50) AntwortenReply to this comment

    Ich war eigentlich auch nie ein großer Fan von Kino.to. Allerdings finde ich auch die Geldgier der Filmindustrie nicht vertretbar und Kino.to war zumindest ein Weg, sich dagegen zu wehren. Meiner Meinung kein richtiger und seriöser Weg, aber immerhin hat es ein Zeichen gesetzt. Im Netz wird gerade über nichts anderes diskutiert.

  132. sonicc meint: (9.6.2011 um 00:07) AntwortenReply to this comment
  133. karl heinz meint: (9.6.2011 um 01:08) AntwortenReply to this comment

    @124:
    der normale Video oder Musik Konsument kopiert sich aber auch nicht einfach alles zusammen was grad verfügbar ist.
    und ich glaube das das doch eine sehr beschränkte sichtweise ist. mit der argumentationsweise könnte man auch ne bank ausrauben: in 5 jahren hab ich von dem geld nix mehr übrig, also isses genauso als wenn ich nie was gestohlen hätte..

    @126:
    ersten, nicht auf alles was legal ist hast du ein recht.. das besitzen eines Privatflugzeugs ist zum beispiel vollkommen legal, deswegen hast du noch lange kein recht darauf.. selbst wenn deine restlichen behauptungen wahr wären, so möchte ich doch wissen woher du dein recht auf das downloaden ableitest..

    ohne jetzt irgendwen angst einjagen zu wollen nochmal anhand eines beispieles erklärt:
    Hans dreht ein kleines Homevideo. Das bedeutet er ist der Urheber dieses Meisterwerkes. Damit hat Hans erstmal bestimmte Rechte, so kann Hans zum Beispiel bestimmen, ob er will das Fritz dieses Video kauft. Wenn Hans sagt: ja das geht in Ordnung, dann darf Fritz das Video nun Kaufen. Das Video bekommt Fritz nun auf einer DVD, Original von Hans ausgehändigt.
    Nun hat Fritz angst, das seine DVD von diesem super tollen Homevideo von Hans kaputt gehen könnte. Also fertigt Fritz eine Kopie davon an. Das ist auch alles noch vollkommen ok. Denn als Hans das Video Verkauft hat, hat er damit im grunde auch gestattet, das Fritz sich davon eine Private Kopie machen darf.
    Wenn nun auf einmal Egon zu Fritz geht und sagt: "Hey ich hab da dies endkrasse DVD Dings in deinem Regal gesehen, davon hast du doch Kopie, Verkaufst du?" Dann muss Fritz aber leider antworten: "Nein tut mir leid, aber ich darf dir die nicht verkaufen, ich habe leider nicht das Recht dazu. Wenn du die Kaufen willst musst du direkt zu Hans gehen."
    Allerdings gibt es hier noch einen Kniff denn Fritz könnte auch vorschlagen: "Aber hey, ich kann dir die Kopie weitergeben, dann kannst du dir das zuhause ansehen und deinen Spaß dadran haben." Das ist dann vollkommen in Ordnung.
    Egon denkt nun mit dem Video zu hause angekommen: Hm, ich will aber im Internet mal als Toller Hecht auftreten, ich stell das mal Online. Das Darf Egon natürlich nicht machen, denn wenn alle Welt das Video von Hans im Internet kostenlos ansehen kann, wer gibt denn Hans noch Geld für sein Video? Dann kann Hans ja gar keine neuen Videos mehr drehen und damit würde Fritz sein Regal nicht mehr weiter füllen können, Egon würde sich keine Kopie mehr ausleihen können und somit auf eine menge Spaß verzichten, da würde sich der kater also in den eigenen schwanz beißen.

    und nun kommen wir zu dem hier eigentlich diskutierten fall:
    Bert entdeckt nun im internet dies tolle Homevideo bei dem steht das es von Egon kommt. Bert kennt aber Egon und weiß ganz genau das video kommt nicht von Egon, sondern Egon hat es nur unter seinen Namen online gestellt. Trotzdem lädt Bert sich das Homevideo runter, denn auch er findet das passt in seine Sammlung. Hier begeht Bert eine klare rechtsverletzung, denn man darf keine kopie von einem werk fertigen, das rechtswiedrig erstellt wurde. und die kopie die online auf dem server ist ist ganz klar erkennbar nicht rechtmäßig, denn nicht Egon hat das Video gemacht, sondern Hans. Also hat nur Hans das recht dazu, zu sagen: "Das ist so geil das stell ich ins Netz das soll dann auch jeder kopieren und ansehen dürfen".

    um nochmal einen vergleich, der vielleicht nicht 100% treffend aber womöglich doch verständlich ist einzubringen: wenn ich einen 5€ schein besitze dann darf ich entscheiden ob ich ihn behalte oder weitergebe. selbst wenn ich ihn bei mir in der küche auf dem tisch liegen lasse ist es immer noch mein 5€ schein und ich darf entscheiden, ob ich ihn behalte oder weitergebe. wenn nun besuch kommt kann ich ihm schlecht verbieten meinen 5€ schein anzusehen, da ich ihn ja offen auf dem tisch liegen gelassen habe, aber da mir der schein gehört darf ich meinem besuch sehr wohl verbieten sich den schein einfach einzustecken.

  134. GazProm/FSB/Putin meint: (9.6.2011 um 01:39) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz:

    Beispiel Bank-Raub:
    Man überfällt eine Bank und die Kohle ist ja bei der Bank versichert und wird von einer anderen Bank kommentarlos ersetzt.
    Die Kohle die man erbeutet hat kehrt wieder in den Wirtshaftskreislauf zurück!
    Die Bank würde ja die erbeutete Kohle sowieso verspekulieren wollen und den meisten Schaden hat dann die Gesellschaft an der Backe!
    Man hat's ja bei der Finanz- und Wirtschaftskrise gesehen wie die Banken ticken!

  135. kinovz meint: (9.6.2011 um 02:05) AntwortenReply to this comment

    http://www.kinovz.com ist eine gute alternative zu kino.to

  136. Gerrit meint: (9.6.2011 um 02:55) AntwortenReply to this comment

    Bildung einer kriminellen Vereinigung

    Da denke ich eher an einige Mobilfunk- und Internetzugangsanbieter.

    Da trauen die sich aber nicht ran, denn hinter diesen ehrenwerten Familien Firmen stehen Milliarden von Euros.

  137. Xaerdys meint: (9.6.2011 um 07:21) AntwortenReply to this comment

    @fraglich:

    Ich wäre ja mit dem Halbwissen vorsichtiger. verschiedene Gerichte nehmen bei der Betrachtung von Kinderpornogrpahie Besitz an, von einer Vervielfältigung war nie die Rede.

    @Lawblog: Wie werden hier eigentlich die Haftbefehle gerechtfertigt? Fluchtgefahr? Ich meine, nach dem momentanen Stand könnte man ihnen ja nur Beihilfe, ggf. Betrug, vorwerfen, soweit sie nicht selber hosten.

  138. Seb meint: (9.6.2011 um 07:41) AntwortenReply to this comment

    Wen interessierts. Gibt genug andere Videoportale im Netz. Gegen die Werbung und Abofallen gibt es übrigens noscript, Cookie Monster und Adblock Plus für Firefox. Mach's mit und so…

  139. Volker meint: (9.6.2011 um 08:00) AntwortenReply to this comment

    @Michel:
    Zum angeblichen Millionenschaden: Da wurde wohl wieder von den Beamten die Rechnung aufgemacht, dass jeder User, der sich einen Film illegal über einen stream anschaut, bei Nichtvorhandensein eines solchen Angebots auch ins Kino gegangen wäre. Vielleicht sind sie auch so weit gegangen, hochzurechen, dass jeder Besucher des "Portals" auch automatisch mindestens einen Spielfilm in voller Länge angeschaut hat.

    Das ist natürlich genauso unsinnig wie die Behauptung, dass mp3-downloader jedes runtergeladene Album auch im Geschäft kaufen würden, wenn es keine Filesharingmöglichkeiten gäbe.

    Und die Behauptung, die bösen Buben hätten damit Millionen verdient, wurde gestern in den Medien wie der Tagesschau direkt als Tatsache verbreitet. Ich vermute, man hat einfach ungeprüft sämtliche Zahlen und Fakten aus der Pressemitteilung der Polizei übernommen.

    Ich hätte gerne mal genau aufgeschlüsselt, wie die siebenstelligen Gewinne zustande kamen und wie viele Täter sich die Summe untereinander aufgeteilt haben. Könnte mir gut vorstellen, dass der Wahrheitsgehalt dieser Behauptung so hoch ist wie "Zensursulas" Spruch, dass der Handel mit Kinderpornos im Internet ein Millionengeschäft sei.

  140. GxS meint: (9.6.2011 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    @Gerrit:
    Ja komisch, dass eine einzige Domain eine kriminelle Vereinigung bilden kann. Was, wenn sich erst mehrere kriminelle Domains treffen…

  141. Johannes meint: (9.6.2011 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    @GxS
    Sehr geil..
    Treffen sich 2 Domains und begehen Copyrightverletzungen …
    Sagt die eine zur anderen:
    "Hey lass noch Abofallen anbieten"
    Sagt die andere:
    "Nein das wäre gegen meine Religion – steht schon in den Grundregeln der heiligen Schrift des HTML"

    Oder wie? :D

  142. Duke meint: (9.6.2011 um 10:09) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz: Super anschaulich und idiotensicher erklärt ;)

    Bei dem 5-Euro-Schein-Beispiel ist jedoch bei mir eine Frage aufgetaucht: Zwar ist darf der Besuch den Schein nicht einstecken (also den Film nicht herunterladen), aber ansehen (also den Stream ansehen)?

    Analoge Vergleiche der digitalen mit der realen Welt hinken meistens, deshalb besser drauf verzichten ;)

  143. Hans meint: (9.6.2011 um 10:13) AntwortenReply to this comment

    Nur mal so als Denkanstoß:

    Ein Plug-In bzw. der Codec, der benötigt wird, um ein Video anzuschauen kann durchaus auch dazu konfiguriert werden, KEINE Kopie der Dateien auf die Festplatte zu legen! Die "Kopie" (welche dann faktisch keine ist) wird dann lediglich im Arbeitsspeicher GEHALTEN. Auch diese wäre – theoretisch mit Spezialprogrammen – speicherbar, "theoretisch" ist das jedoch auch jeder Stream eines Sat-Receivers, DVD-Players, etc.

    Durch das einfacher "halten" des Datenstroms im Arbeitsspeicher wird keine physikalsich nachweisbare Kopie auf der Festplatte abgelegt. Beim Herunterfahren wird der RAM gelöscht und die "Kopie" wurde somit WIRKLICH nur gestreamt, nicht gespeichert bzw. zur Festplatte heruntergeladen. So könnte man vor Gericht argumentieren, dass das "Herunterladen" selbst noch genauer spezifiziert werden müsste. Bedeutet es, dass etwas (wie im allg. Sprachgebrauch üblich) "auf die Festplatte heruntergeladen" werden muss, oder genügt lediglich eine entstandene Verbindung vom Server zum Modem des Nutzers als "herunterladen". Sollte dem so sein, wäre ja auch beispielsweise ein Zurücktreten von einer Straftat, wenn ein Nutzer erst spät bemerkt, dass es sich um ein Vergehen handelt unmöglich. So wäre eigentlich auch schon der Besuch verbotener Seiten, auch wenn er rein zufällig (bspw. duch die falsche Eingabe einer Internet-Adresse) passiert eine Straftat und könnte geahndet werden.

    Alles blödsinnige Auslegungen von Winkeladvokaten der Medienindustrie. Weil Aktionäte und die Firmen selbst die Hälse nicht voll kriegen. Dazu wird dann auch noch das deutsche Rechtssystem – völlig kostenlos und legal – missbraucht, um dem Bürger das letzte Geld auszupressen. Selbst wenn er nie Kunde werden oder sein wollte wird er als "Raubkopierer" zu den "potentiellen Kunden" gezählt und in die Statistiken aufgenommen. Betrug und Fälschung von Statistiken würde man sowas als Mensch mit gesundem Menschenverstand nennen.

  144. Anyone meint: (9.6.2011 um 10:21) AntwortenReply to this comment
  145. karl heinz meint: (9.6.2011 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    soweit ich das verstanden habe ist das bloße anschauen eben (noch) nicht verboten. fraglich ist nur die frage, ob man im falle von streams eine verbotene handlung begeht, da eben nicht alle filmdaten nur auf dem server verbleiben, sondern in irgendeiner form die daten auch auf den eigenen rechner landen. ob nun auf festplatte oder im ram hängt da sicher starek vom benutzten streaming verfahren ab, es gibt hier zwar einige die das eine und andere die das andere behaupten, aber ich vermute jetzt einfach mal das prinzipiell beides möglich wäre.

    vielleicht nochmal ein anderer fall: im elektrowaren fachhandel stehen dutzende tv geräte rum. wenn nun irgend ein verkäufer auf die idee kommt: hey ich zeig da jetzt mal nen schönen film drauf, damit die leute in meiner abteilung stehenbleiben und ich so einen grund habe sie in ein verkaufsgespräch zu verwickeln.
    egal aus welcher quelle der film stammt, ein zufällig vorbeigehender kunde dürfte vermutlich keine urheberrechtsverletzung begehen, wenn er stehen bleibt und sich den film nur anschaut. wenn er aber sein handy raus nimmt und den film aufnimmt erstellt er eine kopie davon, das wäre sicherlich nicht zulässig.

    naja vlt gilt das ganze aber auch nur solange bis die unterhaltungsindustrie jemanden nachweißt er habe die bilder quasi im kopf abgespeichert und dort eine kopie angelegt ;P

  146. testone meint: (9.6.2011 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    @128

    ist das ernst gemeint?

    Hat sich das schonmal wer hier durchgelesen? Was ist davon zu halten?

  147. Kand.in.Sky meint: (9.6.2011 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    @sonicc:

    Du musst dich anmelden, um diese Seite sehen zu können.

  148. Prestel meint: (9.6.2011 um 12:02) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Kollege,

    m.E. ist auch ein Streaming eine UrhR-Verletzung:
    http://www.it-recht-kanzlei.de/kino-urheberrecht.to.html

    Beste Grüße

  149. Byron meint: (9.6.2011 um 12:12) AntwortenReply to this comment

    Mal ein neuer Aspekt. Wenn man Kino.to und den verbundenen 1-Click-Hoster über einen VPN Tunnel genutzt hat. Folglich mit einer Außer europäischen IP die Seiten besucht hat. Ist dann eine Verfolgung überhaupt möglich?

    Eine kleine Detailfrage ;-)

  150. Rudi meint: (9.6.2011 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    … wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung …

    Moment mal: Müsste so was nicht auch auf der Webseite des Deutschen Bundestages erscheinen?

  151. downloadverbot meint: (9.6.2011 um 12:21) AntwortenReply to this comment

    Ich bin gerade etwas ratlos, hat sich die Rechtsslage in Punkto Urheberrecht kürzlich dramatisch geändert? Soweit ich weiß, beziehen sich z.B. alle Abmahnungen im Urheberrechtsbereich auf illegale Verbreitung. Soll heißen, der Upload ist strafbewehrt, nicht der Download.

    Wann hat sich das geändert? Oder warum sonst wird überhaupt darüber spekuliert, ob bei einem Sream (download) der Besitz erworben wird? Ist doch völlig wurscht, da Privatkopie, oder wie auch immer das juristisch korrekt heißt. Besitzverbot für Kinofilme gibt es meines wissens noch nicht. Es geht hier ja nicht um KiPo.

    Falls ich da was verpasst habe, bitte ich um Korrektur.

    MfG

  152. karl heinz meint: (9.6.2011 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    @146:
    falls mal jemand verurteilt wird kann er ja versuchen mit dieser begründung dagegen vorzugehen, aber letztendlich glaube ich nicht, das es da riesen erfolgsaussichten gibt.

    denn soweit ich das sehe, stützt sich die ganze argumentation dadrauf, das angeblich nicht klar ersichtlich sein soll, wie der genaue wortlaut des gesetzes nun heißt, und daher das ganze gesetz unwirksam sei, da man ja nicht für eine tat bestraft werden kann dessen strafbarkeit nicht schon zum zeitpunkt der tat besteht und aus dem gesetzestext deutlich hervorgeht.

    allerdings würde ich es so verstehen, das lediglich klar erkennbar sein muss, das hier für eine begangene tat eine strafe verhängt werden kann. und dieses sollte für jeden erkennbar sein. denn auch wenn man sich über den wortlaut streiten mag, vlt auch über das angedrohte höchst strafmaß, so ist doch für jeden klar ersichtlich (egal ob laie oder experte), das der gesetzgeber seit dem das gesetz existiert und auch nach jeder ergänzung/ änderung bzw meinethalben nach jeden versuch das gesetz anzupassen, eine strafe für urheberrechtsverletzungen vorsieht.

    naja aber wer sich auf sone aussage verlassen will, kann das ja gerne tun. aber dann am besten mal ordentlich urheberrechtsverstöße begehen, nicht drauf achten wo man welche beweise hinterlässt, hoffen das man erwischt wird und die vergehen von der staatsanwaltschaft verfolgt werden..

    achja eine anmerkung hätte ich dazu noch: der ganze text bezieht sich nur auf die strafbarkeit von urheberrechtsverletzungen, wenn ich das richtig verstanden habe ist aber unabhängig davon auch noch der rechteinhaber zu schadensersatzforderungen berechtigt.. also selbst wenn man damit durchkommen sollte und keine 5 jahre die kleine tochter durchs gitterfenster geburtstagslieder singen hören muss, könnte es sein das man am ende nicht sehr glücklich darüber ist gegen das urheberrecht verstoßen zu haben..

  153. karl heinz meint: (9.6.2011 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @150:

    ja eine privatkopie von kinofilmen ist erlaubt. aber nur dann wenn sie rechtmäßig erstellt wurde. wenn du zb eine dvd als original hast, darft du sie kopieren (mal die kopierschutzdiskussion aussen vor gelassen).

    wenn aber eine offensichtlich rechtswidrige quelle vorlage für deine kopie ist oder aber ein werk öffentlich zugänglich ist, dann ist es nicht mehr erlaupt davon eine private kopie zu erstellen.
    im falle von streamingangeboten wie bei kino.to dürften wohl beide fälle zutreffen.

  154. HarryBallz meint: (9.6.2011 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @Thorsten: "War Kino.to nicht zuletzt einfach nur noch ein Abzockportal, wo man sich zum Betrachten eines Films eine sehr kostenträchtige Software runterladen musste, deren Kostenpflichtigkeit jedoch irgendwo in den AGB versteckt war?"

    Noob! Wenn man wusste wie´s geht konnte man ganz normal über links streamen. Natürlich war/ ist für DIVX-Dateien der DiVX Webplayer erforderlich, der ist jedoch völlig kostenlos.

  155. maik müller meint: (9.6.2011 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    Hier ein Auszug resp. eine Stellungnahme, die nun durch das Netz "geistert" (O-Ton):

    Update 21:20 Uhr:

    Lieber Nutzerinnen und Nutzer,

    Wie ihr wahrscheinlich mitbekommen habt wurden welche von uns gebustet . Es kam auch bei mir zu einer HD und ich bin gerade in einem Internet Café Eure visits bzw eure IP wurde NICHT gespeichert alles was verbreitet wird oder wurde ist gelogen . Es wurden zwar Server beschlagnahmt , diese waren aber mit Truecrypt verschlüsselt , Ich war nicht in Untersuchungshaft bzw noch nicht es wurden auch meine HDD’s und Computer mitgenommen und mit extra anzeigen weil sie andere dinge gefunden haben. Diese Überwachungsaktionen wurden nicht im Rahmen des Gesetzes unternommen unter anderem wurden Telefone abgehört , Leute beschattet nur wegen der “Vermutung”
    Ich denke ich habe noch mal Glück gehabt da mein Rechner auch gecryptet war. Die gerüchte sind war das Kino.to Kontakt zu Speedtest , dies sollte nur klar gestellt werden aber Speedtest hat nichts verbrochen . Gelder sind vorhanden , Kino.to kommt bald wieder aber wahrscheinlich unter neuer Leitung . Zur Info, der Hoster hat uns nicht sitzengelassen sondern einer der Team Mitglieder hat sich verplappert und wurde erpresst . Nein wir haben nie etwas mit ***********graphie am Hut gehabt . Und nein killu ist nicht der Boss oder hat damit etwas zu tun .
    Zudem wird unser Rechtsbeistand gegen klagen wegen ungesetzlicher Beschattung auf Grund von Vermutungen ohne Beweisen . Ich wiederhole es besteht keine Gefahr für euch.

    Kino.to kommt bald wieder

  156. Surfer meint: (9.6.2011 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Beispiel:
    Öffne ich die Homepage des Justizministeriums, dann schickt mir der dortige Server eine Kopie der Webseite mit dem Bild der Ministerin. Dieses Bild seht unter Copyright, aber diese erste Kopie macht ja der Server.
    Mein PC legt davon aber eine weitere Kopie an, und speichert diese im Cache, während die "Originalkopie" weiter im Speicher verbleibt. Eine dritte Kopie wandert in den Grafikkartenspeicher.

    In meinem Verantwortungsbereich wurden also zwei Kopien eines urheberrechtlich geschützten Bildes erstellt. Bin ich nun ein Raubkopierer, weil ich die Homepage aufgerufen habe? ? ?

    Man kann gar nicht surfen, ohne laufend flüchtige Kopien urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen. Wie sollen also diese flüchtigen Kopien strafbar sein? Dann wäre praktisch jedes Surfen im Web eine Straftat. Oder wie?

  157. cb meint: (9.6.2011 um 15:43) AntwortenReply to this comment
  158. karl heinz meint: (9.6.2011 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    naja ich gehe mal davon aus das webseitenbetreiber gegen dich aber keinen strafantrag stellen werden, selbst wenn der sachverhalt so stimmen sollte. während die filmindustrie durchaus mal auf den gedanken kommen könnte, gegen einzelne nutzer schauprozesse zu veranstalten ;Pl

  159. Gringo meint: (9.6.2011 um 16:02) AntwortenReply to this comment

    oh, da muss ich mir ja doch wier kinokarten kaufen.

  160. Surfer meint: (9.6.2011 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz:

    Es kann aber nicht sein, dass man einen Straftatbestand konstruiert, der praktisch alle Bürger zu Kriminellen erklärt, damit man sich dann die herauspickt, die einem, warum auch immer, nicht sympathisch sind. Dann hätte man auch gleich ein Erpressungsmittel, um sich die anderen gefügig zu machen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, das der Rechtsstaat so funktionieren sollte.

    Ein Surf-PC ist nun mal eine Kopiermaschine, die, um Ihre Funktion zu erfüllen, temporäre Kopien urheberrechtlich geschützter Inhalte anlegen muss.

  161. karl heinz meint: (9.6.2011 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    aber es ist ein unterschied ob jemand seine werke mit der absicht veröffentlicht, das sie gelesen (und unter umständen kopiert) werden, oder ob jemand die werke dritter veröffentlicht in der absicht mit den werken dritter geld zu verdienen..

    und genauso ist es auf betrachter seite sicherlich auch ein unterschied ob man sich inhalte anschaut, bei denen man davon ausgehen kann das derjenige der die seite veröffentlicht hat auch der autor ist oder zumindest die veröffentlichungsrechte hat, oder ob man sich inhalte anschaut, von denen man weiß das der veröffentlicher höchstwarscheinlich kein rechteinhaber sein wird.

  162. McSchreck meint: (9.6.2011 um 17:49) AntwortenReply to this comment

    ich denke, man sollte karl heinz ächten.

    Er vertritt die Interessen der content-mafia und ist offenbar der Meinung, man solle für etwas bezahlen, das man auch umsonst bekommen kann. Das kann man eigentlich nicht durchgehen lassen.
    Fehlt nur noch, dass er es für strafwürdig hält, sich fremdes "geistiges" Eigentum ohne Bezahlung anzueignen. Schließlich würde er dadurch der Mehrheit der hier schreibenden kriminalisieren.

  163. McSchreck meint: (9.6.2011 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    ein m.E. passender Kommentar zur Mehrheit der Beiträge hier (mich würde mal interessieren, was zum Beispiel der Herr UV dazu sagen würde, dass er sein "Herrschaftswissen" aus Jura-Studium und Referendarzeit in Zukunft gefälligst kostenlos zur Verfügung zu stellen habe bzw. seine Mandanten in Zukunft alle mit ungedeckten Schecks und gefälschten Advo-Cards bezahlen):

    "Natürlich ist das Abschalten EINER Seite völlig ballaballa! Es müsste endlich gesetzlich verankert werden, dass Streamen ohne Gegenleistung an den Urheber eine Straftat ist! Dafür darfs auch gern saftige Geldstrafen und ab und zu ein Schnellverfahren geben!

    Es ekelt mich ehrlich gesagt nur noch an, mit welcher Selbstgefälligkeit ein Großteil der Menschen sich im Internet durchschmarotzt! Geht doch gleich noch Häuser besetzen. Miete zahlen doch auch nur Dumme! Tanken und dann dafür bezahlen? Nur was für Leute die nicht die Eier zum Losfahren haben!
    Jedem von euch Lumpen wünsche ich den Tag, an dem euer Chef merkt, dass nur dumme Leute für eine Leistung etwas bezahlen. Ein schöner Tag wäre das.

    Dank solcher … Beiträge verschiebt sich das Wertesystem nur weiter in die falsche Richtung..! Eine wahrlich großartige Leistung!

    Und nur um das noch klar zu stellen:
    Ich finde es auch unverschämt, was eine BluRay kostet und bin immmer wieder enttäuscht, wenn ich auf eine Serie noch 3 Monate warten muss, bevor ich sie im Handel bekomme. Doch das gibt mir nicht das Recht, jemand anderen zu bestehlen!

    Sorry für den Oberspießer-Moralapostel-Beitrag, aber denkt mal drüber nach, wie es euch gehen würde, wenn jemand eure Arbeit nutzt und ihr bekommt keinen Cent dafür? (Oder stellt euch vor, der Mann vor euch in der Schlange zum Bankschalter hebt all EUER Hartz4 ab und macht sich einen schönen Abend damit.)
    Ihr seid schäbige Diebe! In manchen Kulturen würden euch die Hände abgehackt! In Deutschland darf man drüber witzeln und alles unter dem rosaroten Schleier der Presse- und Meinungsfreiheit verstecken! "

  164. Surfer meint: (9.6.2011 um 18:24) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz:

    Das mag schon sein, hat aber mit meiner Frage wenig zu tun.

    Ich beziehe mich ja weniger auf den aktuellen Fall, sondern generell auf den allgemeinen Trend bereits temporäre/flüchtige Kopien als Kopien im Besitz des Surfers zu bezeichnen. Das betrifft ja nun mal nicht nur Streaming sondern jeden Schritt im WWW.

    Das Foto der Ministerin auf der Homepage des Justizministeriums steht nicht unter CC-Lizenz. Ich erhalte eine Kopie, habe aber nicht das Recht weitere Kopien anzufertigen. Genau das muss ich aber zwangsläufig tun (als flüchtige Kopie), wenn ich die Seite betrachten will. Das kann nur legal oder illegal sein. Falls es illegal ist, aber geduldet wird, dann haben wir hier einen Graubereich, der dringend einer sauberen rechtlichen Klärung bedarf.
    Sind temporäre/flüchtige Kopie und einer herkömmliche Kopie gleich zu bewerten?

    Wenn jemand ein Werk veröffentlicht, mit der Absicht, das davon Kopien erstellt werden dürfen, dann veröffentlicht er es unter einer entsprechend freien Lizenz. Dann ist die Sache klar. Aber wenn nicht?

  165. karl heinz meint: (9.6.2011 um 18:30) AntwortenReply to this comment

    hey nur um das nochmal klar zu stellen, ich vertrete hier überhaupt keine interessen, mir ist nur langweilig und ich will mein dubioses halbwissen in diesen sumpf werfen..

    mir ist ehrlich gesagt vollkommen schnuppe ob sich lieschen müller nun ihre lieblingsserie irgendwo runter lädt oder für teuer geld einkauft. mir ist auch reichlich egal ob superduperproduktionsfirma4711 nun privat irgendwelche filehoster ermittelt und dann mit ihren indizien zur staatsanwaltschaft gehen und strafantrag stellen, oder ob sie erst noch einige jahre und möglicherweise selbst in grauzonenbereich bewegende mittel einsetzen um alle nutzer solcher angebote aufzuspüren und anzuzeigen.

    ich habe auch nicht wirklich ne ahnung ob das ansehen von streams nun vor gericht als strafbare handlung ausgelegt werden könnte oder nicht.

    aber ich finde es einfach seltsam wie hier manchmal dinge propagiert und als unumstößliche wahrheiten dargestellt werden, die vermutlich im grunde nur von mund zu mund propaganda zu den jeweiligen autoren gelangt sind.

    manche dieser aussagen die hier getroffen werden könnten vlt gelesen und von anderen als wahr angenommen werden da sie in einem bekannten blog stehen. ich finde da ist es dann sinnvoll wenn irgendwer einfach mal versucht ein wenig dagegen zu halten, damit eventuelle leser eben nicht nur auf: Alles legal, ich schwöar alda! stoßen, sondern auch gleich noch ne andere meinung daneben stehen sehen, und so vielleicht mal selber den klotz über den schultern einschalten.
    und ich hab numal lange weile und daher schreib ich hier sonen mist von dem ich denke das er zumindest ansatzweise nicht ganz falsch sein wird.. wer mir nicht glaubt kann ja selbst mal google anstrengen und sich den gesetzetext sowie verschiedene erklärungen die es dazu hier und dort zu finden gibt, durchlesen, oder eben nicht. mir alles egal solange ich hier weiter meinen mist schreiben darf ;P

  166. McSchreck meint: (9.6.2011 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    war doch nur spaß, karl heinz. ich wollte nur mal einen typischen Dummbatz-Foren-Beitrag schreiben, ist mir ja wohl auch gelungen, das ganz realistisch zu machen.

  167. karl heinz meint: (9.6.2011 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @ surfer: hab nochmal ein wenig nachgelesen:

    § 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
    Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

    1.
    eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
    2.
    eine rechtmäßige Nutzung

    eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

    @ mcschreck ja klar hab das auch nicht anders aufgefasst

  168. Surfer meint: (9.6.2011 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz:

    OK
    Im Fall der Webseite mit eingebundenem Bild trifft wohl der 2. Punkt eindeutig zu. – Danke

  169. Heduda meint: (9.6.2011 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Ui, wenn jetzt noch ein paar Menschen draufkommen würden, dass bei JEDER ART der Informationsverarbeitung (ja, auch im menschlichen GEHIRN) Information KOPIERT werden, dann geht ein Sturm los: Alles verbieten! Wer nicht für jede Kopie eine Erlaubnis hat: Ab ins Arbeitslager!!!

  170. kaputnik meint: (9.6.2011 um 20:59) AntwortenReply to this comment
  171. Marius Kunze meint: (9.6.2011 um 23:02) AntwortenReply to this comment

    @all, die caching etc. erwähnten

    Es ist nun mal so, dass, auch menschliche Wesen, besonders aber Computer, mindestens einen so genannten sensorischen (ultrakurzzeit-) Speicher benötigen, um überhaupt etwas wahr nehmen zu können. Das heißt, selbst wenn ich im Kino sitze und meinen Platz bezahlt habe, fertige ich beim Betrachten eines Filmes eine temporäre Kopie an. Visuell auf der Netzhaut und akustisch in der Hörschnecke. Wenn also der Cache meines Browsers, der ja technisch notwendig ist, eine Verletzung von Vervielfältigunsrechten darstellt, dann muss auch jede Form der menschlichen Rezeption eine eben solche darstellen. Komischerweise wird bei der Bewertung solcher Vorgänge genau diese Schwelle nicht überschritten.

    Kaputtes und schizophrenes System!

    Wartet mal ab, bis es möglich sein wird den genauen Inhalt des Gehirnes fest zu stellen und …

  172. MK meint: (9.6.2011 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    @168 + @170 oops, das hat man davon, wenn man die Kurzzeitspeicher auf laaange trimmt .. ;)

  173. Name (erforderlich) meint: (10.6.2011 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    http://www.der-postillon.com/2011/06/razzia-bei-kinoto-zwingt-millionen-user.html

    netter Artikel dazu, der aufzeigt, wie es weitergeht.

  174. Kevin G meint: (10.6.2011 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    genau zu diesem Thema habe ich ein Video veröffentlicht und biete eine gute ALTERNATIVE an!

    http://www.youtube.com/watch?v=HOj5fEB06hg

    Lg

    Kevin G

  175. MS meint: (10.6.2011 um 22:35) AntwortenReply to this comment

    dass kino.to dicht ist, ist mir letztendlich egal, wegen diverser anderer seiten.aber, dass die betreiber wegen dem scheiß jetzt jahre lang gefängnis aufgebrummt bekommen sollen, kotzt mich doch eeetwas an…

  176. McSchreck meint: (10.6.2011 um 23:12) AntwortenReply to this comment

    175: und ich finde gut, noch wichtiger aber, dass man ihnen ihr ergaunertes Geld abnimmt.

    Sie sind nichts als Schmarotzer, die Gewinn auch anderer Leute Ideen und Produkten machen. Sie tragen NICHTS zu den Produkten bei, zahlen nichts und machen Kohle damit. Das einzige, was sie investieren, ist das Risiko, erwischt zu werden.
    Dieses Risiko ist jetzt eingetreten und das ist nur fair.

  177. dzoni meint: (11.6.2011 um 09:05) AntwortenReply to this comment

    Warum gerade kino.to?
    Ich fand die Seite besonders klasse, wegen der großen Auswahl an Dokus. Was ist mit movie2k.to und all den anderen Seiten, die das selbe Filmangebot haben? Diese kapitalistische Gier widert mich an! Nur weil sich die Reichen noch reicher machen wollen, als ob sie verhungern würden durch den Schaden den solche Seiten verursachen -.-
    Und wer bezahlt die Ermittlungen für den Mist, die Filmindustrie ???

  178. info meint: (11.6.2011 um 13:41) AntwortenReply to this comment

    fyi: der lawblog wurde im zdfwochenjournal erwähnt und gezeigt. im Zusammenhang mit diesem Thema.

  179. joerg meier meint: (11.6.2011 um 14:17) AntwortenReply to this comment

    na alles sehr lustig
    alle daten werden au dem PC gespeichert die Polizei ist faul und nutzt seit Jahren selber die stellen im Betriebsystem Windows selber, um spionage cache im versteckten ordnern zu laden alle vids speichern sich als tmp Daten ab

  180. Andreas Moser meint: (12.6.2011 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    Bei mir funktionierte das Streamen von kino.to meist sowieso nicht.

  181. Halloooooooooooooooo meint: (12.6.2011 um 21:05) AntwortenReply to this comment

    Ich vermisse diese Müllseite überhaupt nicht, zumal die Qualität bei solchen Streams in der Regel nicht besonders gut ist und eine schnelle Internet-Verbindung Voraussetzung ist.

    Ich kann die Verharmloser in diesem Fall nicht verstehen, da es sich ja bei den Betreibern nicht um ein paar Leute gehandelt hat, die einfach nur ein paar Dateien zur Freude ihrer Mitmenschen hochgeladen haben und sonst nichts weiter im Sinn hatten.

    Denen ging es eigentlich nur darum, dass genügend Leute auf die Abofallen hineinfallen, Geld für einen OCH zahlen und eventuell sich auch noch bei diversen Seiten anmelden, für denen auf kino.to geworben worden ist.

    Kino.to war wahrscheinlich auch nur deshalb so erfolgreich, da es ja praktisch überall beworben worden ist(u.a. bei SPIEGEL Online, BILD, TAZ, u.s.w).

    Bezüglich der Streams ist es aber oft so, dass bei eine .flv Datei auf der Platte gespeichert wird und diese wird dann automatisch wieder gelöscht, wenn die Seite mit dem Stream geschlossen wird.
    Im RAM würde diese Datei also nur landen, wenn die Nutzer zusätzlich noch den Disk-Cache ausschalten und ich gehe mal davon aus, dass das der Großteil der Nutzer nicht macht.

    In so einem Fall ist es eigentlich egal, ob man sich nun aus dem Usenet eine Datei herunterlädt, die sich nicht automatisch löscht, nachdem man das Fenster geschlossen hat, oder halt so eine .flv Datei, die man ja ohne Probleme in ein anderes Verzeichnis verschieben kann, damit diese nicht mehr gelöscht werden kann.

    Die Frage bezüglich der Strafbarkeit der "Kino.to" Nutzer finde ich in der Tat sehr witzig, da es GVU und anderen Gesellschaften in der Regel nicht darum geht, sondern ausschließlich um zivilrechtliche Ansprüche und dazu wird es meiner Ansicht nach niemals kommen, da z.B. beim Download einer Musik-CD der Streitwert dann nur 19.99 € betragen würde und nicht 100.000 €(dieser Streitwert kommt bei den P2P-Fällen bei einer Musik-CD oft vor, u.a. beim LG Köln oder LG Düsseldorf u.s.w).

    Als es den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch noch nicht gab, musste man ja bei den ganzen Esel und Torrent Fällen erst mal Anzeige erstatten, damit man später zivilrechtliche Ansprüche geltend machen konnte.
    Zu dieser Zeit war es schon so, dass bei den meisten Leuten, die beim Esel Dateien getauscht haben, das Strafverfahren nach §153 oder §153a eingestellt worden ist.

    Bei den Kino.to Nutzern würde das auch nicht anders sein, zumal dort die Dateien ja auch nicht weiterverbreitet werden.

    Heutzutage ist der Umweg der Staatsanwaltschaft ja nicht mehr notwendig, aber ab und zu nutzen diverse Abmahnkanzleien immer noch diesen Weg, sofern es sich bei dem zu beobachtenden Werk um einen pornographischen Film handelt, da sich der Nutzer in diesem Fall nach §184 strafbar gemacht hat.
    In dem Fall sieht es für den Nutzer nicht mehr ganz so rosig aus, da in diesem Fall auch gerne mal Geldstrafen verhängt werden.

    Wenn man jedoch beim Esel oder sonstwo Dateien herunterlädt und gleichzeitig anbietet, die nach dem §184b und §184c strafbar sind, dann kann man froh sein, wenn man noch eine "Geldstrafe" bekommt, denn in diesem Fall würde man wegen Verbreitung angeklagt und nicht nur wegen Besitz.

    Daran sieht man eigentlich, dass diese ganze Strafbarkeits-Geschichte bzgl. Kino.to ziemlich witzig ist, da es wohl kaum zu Verurteilungen kommen wird.

  182. Dr. T. meint: (16.6.2011 um 14:15) AntwortenReply to this comment
  183. ichi meint: (24.6.2011 um 11:35) AntwortenReply to this comment

    @nm@:
    auch nicht ganz richtig den die Abofallen Betreiber sind nach wie vor auf freiem fuss sei es die Wiener Schlawiner ( eine Seite kennt sicher jeder die aehnlich wie ein Kanal heisst) oder der Frankfurter Kreisel.
    In wie weit da Geld geflossen ist damit die Werbung auf Kino to geschaltet wird waere mal interessant zu erfahren.

    c'ya

  184. ichi meint: (24.6.2011 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @karl heinz: meinte ich natuerlich, sorry falsch geklickt :-(

  185. Laura21s meint: (19.9.2011 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    ja ein gratis chat mit Freundesnetzwerk unter http://www.supondo.com ♥ liebe Grüsse ♥ a free chat room and social network Lokalitäten

  186. Carsten meint: (31.10.2011 um 17:54) AntwortenReply to this comment

    Alleine 4 Millionen Menschen haben täglich die Seite auf kino.to besichtigt. Das zeigt, dass das betrachten von Raubkopien in Deutschland über Internet-Streaming als nicht schlimm angesehen wird.

    <a href="http://www.prosieben.de/videokatalog/Kriminalit%C3%A4t/video-100-Sekunden-Razzia-bei-Kino-to-4-Millionen-Kriminalpolizei-Kino-to-Polizei-88264.html&quot; rel="nofollow">Razzia bei Kino.to</a>

  187. Carsten meint: (31.10.2011 um 17:55) AntwortenReply to this comment
  188. www.kusadasi.tv meint: (25.1.2012 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Im Fall der Webseite mit eingebundenem Bild trifft wohl der 2. Punkt eindeutig zu. http://www.acaiberryforsale.org

    – Danke http://www.kusadasi.tv/de/

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