“Legitime Maßnahmen”
Über einen Punkt gibt es in Sachen “Bundestrojaner” keinen Streit. Das Recht zur umfassenden Ausspähung von Computern über die Telekommunikation hinaus hat derzeit, wenn überhaupt, allenfalls das Bundeskriminalamt. Andere Polizeibehörden dürfen keinen so weitgehenden Angriff auf die Computer Beschuldigter fahren.
Es fehlt für sie derzeit an einer gesetzlichen Grundlage – auch wenn Strafverfolger und manche Politiker sie vielleicht gerne hätten. Nun könnte man auf die Idee kommen und sagen: Okay, wenn es die Eingriffsnorm nicht gibt, dann ist klar, dass andere Polizeibehörden so was eben lassen. So wie sie ja auch nicht auf die Idee kommen, Beschuldigte zu waterboarden – auch wenn das vielleicht ein Geständnis im Einzelfall fördern würde.
Was nicht erlaubt ist, wird auch nicht gemacht. Ich würde so eine Einstellung als Voraussetzung für rechtsstaatliches Denken ansehen. Allerdings gibt es bei uns auch tonangebende Politiker, die das offensichtlich anders sehen. So zum Beispiel Hans-Peter Uhl, den innenpolitischen Sprecher der CDU-/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Zuletzt hat Uhl Schlagzeilen gemacht, indem er den Massenmord in Norwegen nutzte, um eine Klarnamenpflicht im Internet zu fordern. Heute legt Uhl neu vor, aber wiederum in gewohnter Qualität. Er bedauert es nämlich, dass Behörden Beschuldigte mit Trojanern ausspähen, obwohl ihnen das kein Gesetz erlaubt und das Bundesverfassungsgericht es sogar ausdrücklich untersagt. Uhl:
Wer dagegen wie die Bundesjustizministerin eine spezialgesetzliche Rechtsgrundlage für die Quellen-TKÜ verweigert und die Strafverfolgungsbehörden damit zum Rückgriff auf die allgemeine TKÜ-Rechtsvorschrift zwingt, darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre. Eine Skandalsierung legitimer Maßnahmen dagegen hilft nicht weiter.
Der Rechtsbruch durch Ermittlungsbehörden ist also kein Rechtsbruch, sondern eine “legitime Maßnahme”. Also eine Art Notwehr gegen den Gesetzgeber. Und schuld an all dem sind nur diese an die Freiheit und das Grundgesetz denkenden Politiker, die den Beamten einfach nicht all jene Gesetze geben, welche diese fordern.
Herr Uhl und ich haben wirklich ein unterschiedliches Verständnis vom Rechtsstaat.
Was nicht explizit verboten ist, das ist erlaubt – das ist die Realität. U.V. würde im Zweifelsfall für seine Mandaten auch so argumentieren.
Herr Uhl, Sie genießen meine volle Verachtung.
Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit der Wohnung etc *sind* explizit verboten.
Daraus resultiert dann der zitierte Satz: Um diese Rechte einzuschränken, bedarf es einer expliziten Erlaubnis.
@Frank Sommer: Wenn dieses blöde Grundgesetz doch nicht immer dazwischen käme. Dann hätten Sie sogar Recht.
Ich kann in dem Uhl-Zitat kein "Bedauern" der Ausspähung feststellen. Eher eine Art (faule) "Begründung" für dies (rechtlose) Tun.
Wenn die Firma die den hergestellt hat wirklich empfohlen hat in den USA zu Hosten, um rechtlichen Problemen zu entgehen. Ist das nicht Anstiftung zu einer Straftat? Hoffe die verantwortlichen dort bekommen auch ihre gerechte Strafe.
@Rainer:
Herr Uhl ist halt Law-and-order vom feinsten. Grundrechte brauchen anständige Bürger doch eh nicht. Die haben ja nix zu verbergen. Was technisch möglich ist, um Verbrecher (!!!!!) zu fangen, ist auch legitim, da kann es noch so sehr gegen unantastbare Grundrechte verstoßen.
Und der Staat geht ja eh nur gegen Verbrecher vor. Dass jemand unschuldig in den Fokus der Ermittlungsbehörden gerät, ist nun mal absolut unmöglich, weil Ermittlungsbehörden ja nun mal immer ordentlich arbeiten. Weiß man doch.
Bei Herrn Uhl und seinen geistigen Komplizen habe ich den Eindruck, dass er auch die präventive Tötung von sogenannten "Gefährdern" billigen würde und gar nicht verstehen würde, warum das Grundgesetz dem entgegensteht.
Leute wie Herr Uhl würden ohne zu zögern unseren gesamten Rechtsstaat in Trümmer legen, wenn sie damit auch nur einen einzigen angeblichen Verbrecher mehr fangen würden.
Oder – noch schlimmer – eine Perversion wie das "Grundrecht auf Sicherheit" in die Verfassung schreiben.
Das eigentlich Schlimme ist: Schlage das einer durchschnittlichen Stammtischrunde vor (und ich meine Stammtisch nicht einmal negativ), dann werden 9,8 von 10 Leuten sagen: "Grundrecht auf Sicherheit: Coole Sache!"
@jk: Wenn Herr Uhl wenigstens für "Law" eintreten würde. Stattdessen "der Zweck heiligt die Mittel, was interessieren mich Gesetze".
@Frank Sommer: Wenns mal so wäre. Der Staatsdiener ist Teil eines Staates und darf im Dienst ohne gesetzliche Ermächtigung genau genommen nichtmal atmen. Der Grundsatz "Kein staatliches Handeln ohne Gesetz" führt regelmäßig auch zu Beschimpfungen von Behördenmitarbeitern, weil die herzlos sind und Bedürftigen nicht helfen. Weil es ihnen eben nicht erlaubt ist.
Sowas sollte in Fächern wie "Staatsbürgerkunde" oder "Sachkunde" unterrichtet worden sein.
Vielleicht sollte man sich auch mal die Dissertation von Dr. jur Hans-Peter Uhl genauer ansehen, sein juristisches Wissen erinnert eher an einen Gert Postel.
@Frank Sommer: Nur, dass es in diesem Fall explizit verboten wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat da auch keinen Interpretationsspielraum mehr gelassen.
Eigentlich müßte ja nun langsam mal dem letzten Bürger klar werden, daß nicht gerade wenige deutsche Politiker (speziell in den Regierungsparteien) unterwegs sind, die den Rechtsstaat nicht tolerieren möchten, sondern ihn so schnell wie möglichst abschaffen wollen, und wenn das nicht geht, ihn in alltagstauglicher Manier von innen heraus zu zerstören suchen. Vielleicht sollten mal Leute, denen das berechtigterweise gegen den Strich geht, Herrn Uhl und den anderen Politfiguren einen Hausbesuch (also auf der Straße VOR dem Haus) abstatten, um der Öffentlichkeit zu demonstrieren, was für Charaktere hier in der Politik sitzen.
Heute Abend spricht besagter Hans-Peter Uhl ab 19:00 in Alten Wirt Obermenzing (München) zum Thema Eurorettung.
Vielleicht sollte man die Veranstaltung auch besuchen mit ALT+F4 T-Shirts…
Mehr unter: http://www.csu-muenchen-west.de/container/details/news/1219/bericht-aus-1.html
Zunächst zum Blogeintrag selbst: Ich bin mir nicht sicher, ob man Herrn Uhl einfach simpel als Apologeten rechtswidrigen Verhaltens einer Behörde abstempeln kann. Mir scheint die Äußerung des Herrn Uhl insoweit hintersinnig: Er behauptet ja nicht, die Maßnahme sei legal gewesen, sondern er bezeichnet sie als legitim. So verstanden passt die Aussage auch zu den Vorwürfen gegen das BMJ, dass nämlich eigentlich berechtigte Anliegen und Interessen der Strafverfolgungsbehörden deshalb nicht zur Realisierung kommen können, weil das BMJ eine gesetzliche Grundlage verhindert.
Begreife ich die Aussage so, ist sie aber kaum mehr als ein rechtspolitischer Beitrag zur Frage, wie weit staatliche Stellen im Interesse – tatsächlicher oder vermeintlicher – Gefahrenabwehr bzw. im Interesse der Strafverfolgung in Grundrechte der Bürger eingreifen können oder besser können sollten. Und darüber kann man geteilter Meinung sein, soviel ist wohl sicher.
Und nun @Frank Sommer: Wenn dem Staat unter Geltung des Grundgesetzes ein individueller Freiheitsraum zukäme, wie er den Bürgern kraft ihrer Grundrechte zusteht, dann ließe sich auch für staatliches Handeln sagen, dass erlaubt sei, was nicht verboten ist. Aber eine solche Sichtweise verbietet sich vor dem Hintergrund der Rechtfertigungslast, die die Grundrechte dem Staat für Eingriffe in deren Schutzbereiche aufbürden.
Vor genau solchen Politikern soll uns das Grundgesetz eigentlich schützen.
@ raz
Mal ganz ehrlich: Wie wahrscheinlich ist denn Ihre Überlegung in den ersten zwei Absätzen angesichts der Tatsache, daß Uhl der CSU angehört?
Ach der Uhl ist einfach in der falschen Zeit geboren. In einer bestimmten Epoche der neueren deutschen Geschichte hätte er es sicherlich zu einem Amt mit richtigem Einfluß gebracht ;-)
Ich machs nur ungern, aber heute geb ich UV mal uneingeschränkt recht. Und wenn ich so die Äußerungen mancher Minister zur Verfassung (Zitat: "…geh mir weg mit dem Scheiß…") höre, dann frag ich mich doch langsam wer da so alles in der Politik ist.
Der Herr Uhl beschwert sich doch nur, dass sich die Frau Justizministerin beschwert habe, er würde Vorgaben nicht einhalten, die es noch gar nicht gibt.
Da stimme ich ihm zu, wieso sollte er sich an Vorschriften halten die nicht existieren?
Ob er per Rückgriff auf die allgemeine TKÜ eine "Onlinedurchsuchung" darf, ist eine andere Frage. Er meint er dürfe dass, alle anderen meinen er dürfe das nicht (ich auch).
Das hier ist aber zweifellos richtig:
"darf nicht beklagen, dass Vorgaben nicht eingehalten würden, die es derzeit noch nicht gibt und für deren Schaffung die Justizministerin zuständig wäre."
"Der Rechtsbruch durch Ermittlungsbehörden ist also kein Rechtsbruch, sondern eine “legitime Maßnahme”. Also eine Art Notwehr gegen den Gesetzgeber. Und schuld an all dem sind nur diese an die Freiheit und das Grundgesetz denkenden Politiker, die den Beamten einfach nicht all jene Gesetze geben, welche diese fordern."
Das ist demnach Schwachsinn denn das hat er nie gesagt!
Ach ja …
… richtig wäre gewesen: "Herr Uhl derzeit dürfen sie das gar nicht, weder nach neuen Vorschriften, noch nach alten allgemeinen TKÜ Vorschriften. Richtig ist, dass die Justizministerin von ihnen nicht die Einhaltung von Vorschriften verlangen darf, die Sie noch gar nicht gemacht hat. Aber an die bestehenden müssen Sie sich halten und die geben dass entgegen Ihrer Ansicht eben nicht her."
@Name: meine auch.
Erschreckend finde ich, wie unbehelligt jemand wie Herr Uhl sein offensichtliches und kaum verdecktes Spielchen treiben darf (an den Grundrechten zu sägen) als innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Das Herr Kauder und seine zahlreichen Vertreter dabei zugucken und den Herrn nicht rauswerfen, sagt alles.
Erinnert sich noch jemand, an Schäubles Ausspruch, ihm sende niemand einen Bundestrojaner zu, "… denn ich bin ja anständig"? Das ist doch genau die Geisteshaltung, die dahintersteht. Das Recht brechen, die Bürger überwachen und unterdrücken, und sich hinterher über die zu Opfern gemachten Bürger mokieren. Das ist kein Irrtum, diese latent faschistoide Haltung ist volle Absicht.
Wie ein Kommentator weiter oben schon richtig bemerkte: Die würden sicherlich auch gern Leute richtig eliminieren, wenn sie es könnten (mit Drohnen z. B.) – denn es trifft ja eh die Richtigen. Und Folter wäre sowieso okay im Sinne dieser "Superdemokraten", es trifft ja eh immer die anderen, nicht sie selbst.
Dr. Hans-Peter Uhl wollte wahrscheinlich nur das LawBlog trollen. Mit Erfolg, wie es scheint. Meinen Glückwunsch, Herr Doktor, meinen Glückwunsch.
"Was nicht erlaubt ist, wird auch nicht gemacht. Ich würde so eine Einstellung als Voraussetzung für rechtsstaatliches Denken ansehen."
Sagt man nicht nach Art. 2 GG, dass "alles, was nicht verboten, erlaubt ist" und somit "Was verboten ist, wird auch nicht gemacht."?
Mir gehts hier nur um den einen Satz, nicht um den Gesamtkontext, da es im Folgenden deutlicher wird. ;-)
@ Lars
Ich denke, da sollte man ganz trennscharf unterscheiden zwischen dem Handeln einer Privatperson und des Staates, nicht?
Für solche ganz speziellen Leute wie Herrn Uhl, brauchen wir ganz spezielle Ermächtigungsgesetze. Ebenfalls zu dieser Kategorie sind Otto Schily, Hape Friedrich und Wolfgang Schäuble zu zählen. Wenn Wiefelspütz (Text editiert. U.V.)
Nunja. Der Einsatz ist schon schockierend, jedoch sollte man auch den CCC kritisieren! Ein Großteil des Berichts war schon Bekannt und wurde auch von Institutionen des Rechtsstaats kritisiert! Das hätte man schon mal erwähnen können! Der Rechtsstaat hat eben nicht komplett versagt!
'Der Rechtsbruch durch Ermittlungsbehörden ist also kein Rechtsbruch, sondern eine “legitime Maßnahme”. '
Ein Rechtsbruch ist keiner, obwohl er einer ist?
Man sollte ein Einstellungstest für Politiker einführen, mit Augenmerk auf rechtsstaatliche Prinzipien und ähnlichem.
Die Aussage von Uhl ist wohl offensichtlich auf die Quellen-TKÜ bezogen und nicht auf die "umfassenden Ausspähung von Computern über die Telekommunikation hinaus".
Dass man eine solche Maßnahme als materiell "legitim" betrachten kann, liegt daran, dass andernfalls mit dem technischen Fortschritt die Wirksamkeit jeder einmal für legitim befundenen Maßnahme in den Gesetzbüchern faktisch weg schmilzt. Die Vorstellung, man könnte sich bei der Ermittlung dauerhaft nur auf das klassische "Abhören" stützen, ist einfach ein Witz. Das einzige, was Sie dann noch hören, ist die Verabredung zum Skypen. Digitale Technik ermöglicht erfreulicherweise jedermann, bedauernswerterweise auch Kriminellen, sich staatlicher Fernmeldekontrolle effektiv mit keinem oder geringen Kostenaufwand zu entziehen. Wer verantwortet die daraus entstehenden Ermittlungsdefizite? Bestimmt kein Anwalt.
Kein Grund zur Aufregung. Aus einer bestimmten Ecke wurde immer schon der sogenannte Stammtisch bedient, also eigentlich der BILD-Leserkern. Dieselbe Ecke wusste immer schon, dass sie dummes Zeug redet und dass sie froh sein kann, dass sie sich nicht in der Realität durchsetzen wird. Dafür sorgen dann die anderen, die einen bremsen, und das sollen sie auch. Und immer schon gab es Skandale, weil einige die Selbstbeherrschung verlieren, krumme politische Dinger drehen und sich dabei erwischen lassen. Die entlässt man dann, wenn sie nicht schnell genug mit den Fingern auf ihre Untergebenen zeigen.
So war das immer schon, und der Rechtsstaat hat es, dem Himmel sei Dank, ausgehalten.
Solle ich jedoch je zu den Kollateralopfern einer solchen Maßnahme werden und einen Beamten dabei auf frischer Tat erwischen, werde ich ihn mit den Zehen an die Decke nageln. Diese im Allgemeinen rechtswidrige Maßnahme wird durch das Fehlen einer meinem Einzelfall entsprechenden Rechtsnorm legitimiert. Die Schmerzhaftigkeit des Vorgehens ist dazu zwingend erforderlich. So sorry.
Das heißt, dass ich mich in Zukunft auch nicht mehr an die Verkehrsregeln halten muss, wenn ich es eilig habe. Schließlich ist es doch im Sinne der Volkswirtschaft legitim, wenn ich pünktlich zur Arbeit komme. Auch wenn der Vergleich hinkt, absurd ist die Äußerung des Herrn Uhl trotzdem.
damit wäre herr uhl jetzt ein fall für den verfassungsschutz … und ggf auch für den bundestrojaner^^
@Aua:
Abgesehen davon das Skype eingebaute Shcnittstellen hat damit man abhören kann darf man nicht schon jetzt Skype abhören?
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Kann man den Auftritt nicht mal beenden?
@Olli:
skype darf laut höchstrichterlicher rechtssprechung im rahmen der quellen-tkü unter bestimmten bedingungen abgehört werden. ja.
Das Grundgesetz ist deutlich älter als das Internet (IN). Es erscheint merkwürdig, daß auf der einen Seite die visionäre und faktische Macht des IN herausgestellt wird (neue Ära, Zeitenwende, unbegrenzte Möglichkeiten etc.), andererseits aber offensichtlich die Erwartung besteht, alle Regelungen die sich aus der Existenz und des Gebrauchs des IN ergeben, mit dem Grundgesetz von 1949 in Übereinstimmung gebracht werden könnten. Kurz gefragt: wäre das Grundgesetz damals so verfasst worden, wenn es das Internet gegeben hätte?
@ bloona:
Möglicherweise nicht, aber die Frage hat wenig Relevanz. Das Grundgesetz hat sich in 52 Jahren unter tätiger Mithilfe des BVerfG noch allen technischen Neuerungen angepasst. Es steht auch nicht in Gegensatz oder Widerspruch zur "faktischen Macht des IN" sondern ermöglicht sie erst.
Umgekehrt kann man die staatlichen Möglichkeiten die Grundrechte einzuschränken nicht (oder zumindest nur minimal) über ihren ursprünglich angedachten Anwendungsbereich auf neue Technik ausweiten. Dafür bedarf es einer rechtlichen Grundlage. Solange es die nicht gibt kann staatliches Verhalten noch so legitim sein, noch so hehren Zielen dienen, noch so vielen Demokratendarstellern in den Kram passen, es bleibt schlicht verboten.
Oopsiedaisy! 62 Jahre sind es natürlich…
@blooona:
Na hoffentlich ! Warum auch nicht?
Ich persönlich finde diese Frage an sich schon ziemlich lächerlich, denn man könnte sich dann ja auch zuerst 'mal fragen, ob es mit einem Medium "Internet" überhaupt zum WW II gekommen wäre…? Aber das wäre wohl sehr müßig und nicht gerade erhellend.
Dann lieber zu den Fakten: Das sog. "Internet" (INTERconnected NETwork) ist zunächst einmal nur ein weiteres Medium. Aktuell scheint es so zu sein, als das sich durch die sich bietenden Kommunikationsmöglichkeiten eher demokratische Systeme gefördert bzw. unterstützt als umgekehrt (siehe Entwicklungen in Nordafrika). Das abschließend zu beurteilen, wäre natürlich noch verfrüht.
Bei allem Resepkt, aber solche Gedanken solltest du meiner Meinung nach getrost verwerfen… Man darf zwischendurch auch ruhig 'mal die Kirche im Dorf lassen.
Abschließend würde ich gerne noch den "Vater des Internets" – Vint G. Cerf – zitieren, der folgendes 'mal gesagt haben soll:
"Das Netz ist wie ein Blatt Papier. Es ist nichts als ein weiteres Werkzeug für die Kommunikation und kann als solches genutzt und auch missbraucht werden."
In diesem Sinne, Baxter
Ganz ehrlich und aus tiefstem Herzen: ich bin davon überzeugt, dass es um den Rechtsstaat in Deutschland besser bestellt wäre, wenn Bayern nie dazu gehört hätte.
Joachim
Historienkenner
Mir würde die Landschaft fehlen. Und das Bier. Sogar der FCB. Nene, da lieber alle paar Wochen ein Bayern-Trojaner!
Herzlich,
Joe
Bayernkenner
Bayern selbst wollte doch auch nie so recht dazugehören …
@39.
Wußte gar nicht, dass Bayern zu den Bundesländern gehört, die die ehemalige DDR bildeten?
Ich beende die Bayern-Diskussion mit zwei Worten: Augustiner Edelstoff.
Ich nehme an, dass Herr Uhl genau wie Siegfried Kauder den Rechtsstaat als überholt ansieht. Kauder findet Freiheitsrechte ja auch nicht so wichtig. Ich möchte nicht in der Nähe sein, wenn die beiden ihre Form der Demokratur an uns ausprobieren.
@blooona:
Wieso nicht? Das Internet bietet nur eine neue Möglichkeit der Vernetzung und es ist einfacher mit Leuten in Kontakt zu treten. Aber das meiste wäre auch mit Büchern, Telefon, Fernsehen, Funk etc möglich.
Vielleicht wäre eine Überwachung der Nutzer schwieriger da (zumindest laut offiziellen Aussagen) das GG ja auch dazu dient das so etwas wie das 3. Reich nie wieder entstehen kann. Das wäre eine Kontrolle des Internets eher kotraproduktiv.
@Frank Sommer:
Vom Rechtsstaat her gesehen ist das eben anders. Der Staat darf nur soweit agieren als er durch Gesetze eine Grundlage hat.
@blooona:
Dafür gibt es das Bundesverfassungsgericht, das Grundgesetz an Neuerungen anzupassen.
Was der Uhl da rausbläst ist die 21. Jhd.-Variante von "Recht ist, was des Führers Wille ist".
Es ist mir peinlich, dass eine derart verkommene, verfassungsfeindliche Person von meinen Steuergeldern gefüttert wird.
Zumindest, solange sie nicht eingesperrt ist.
Es erfüllt mich mit blankem Schrecken, dass solche Schwachköpfe ohne jegliches Rechtsbewusstsein in der "parlamentarischen Kontrollkommision" für die Kontrolle der Geheimdienste sitzen und dafür auch noch von uns bezahlt werden!
+1
@Udo Vetter Nicht nur das BKA, die Bayern können das auch
http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_Art34d.htm
Einfach zum Skypen ne Live CD benutzen.. Die sollen sie mal kompromittieren… ROFL
Herr Uhl entwickelt sich eindeutig zur Gefahr der noch restlich verbleibenden Gesetzesgebung in Deutschland. Dies ist erschreckend. Und es geht hier nicht mehr um 'Schwerfststraftaten' sondern um Tagtäglichbrot der Stasi?
Menschen wie Herr Ziercke vom BKA gehören in die Wüste ohne Rentenzahlung.
Genauso erschreckend ist es, wie viele Kommentatoren in deutschen Tageszeitungen den gesamten Vorgang "verniedlichen".
Ich verweise auch auf die Dokumente (googeln, yahoon oder sonst was):
Bayern-skype-tkue und Wo und wie der Bayerntrojaner zum Einsatz kommt (Telepolis).
PS: Mit Linux wäre mir das nicht passiert – da ich aber sowieso nichts zu verbergen habe …
Hmm, verstehe ich das richtig:
MdB Dr. jur Hans-Peter Uhl hält Notwehr gegen den Gesetzgeber – also u.A. gegen sich selbst als MdB – für notwendig, weil dieser – mit promovierten Juristen wie ihm – nicht dazu in der Lage ist, ein verfassungskonformes Gesetz einzubringen?
ich wollte das immer schon mal sagen:
jeder jura-erstsemester weiss- kein eingriff ohne gesetz! ;-)
@blooona: "Das Intenet" unterliegt den gleichen (grund-)gesetzlichen Regelungen wie die "reale Welt". Hier möchten aber Politiker einer bestimmten Denkungsart mehr Rechte für den Staat, als ihm in der Real World zustehen.
Warum?
Weil es so einfach geht.
Und vielleicht auch, weil sie sich (und ihre aussterbende Stammklientel) als Internetausdrucker ja eigentlich nicht so sehr betroffen fühlen.
Davon abgesehen: Das Grundgesetz ist ein Provisorium, und mit einer Wiedervereinigung sollte es eine endgültige gesamtdeutsche Verfassung geben, die demokratisch vom Volk legitimiert wird. So steht es jedenfalls im Grundgesetz.
Oktober 1990 war die Wiedervereinigung, den ersten Webserver gab es im darauf folgenden Monat (da hatte "das Internet" allerdings schon ein paar Jahre auf dem Buckel).
Wenn also irgendein Politiker meint, man bräuche (auch) wg. des Internets eine neue Verfassung: Nur her damit!
Wenn ich aber an Ex-Kanzler Helmut "Datenautobahn? Autobahnbau ist Ländersache!" Kohl und seine mit seiner geistig-moralischen Wende denke, dann fällt mir dazu auch ein, daß er wohl der erste Bundeskanzler war, der wissentlich und absichtlich gegen das Grundgesetz verstoßen hat (und immer noch weder Einsicht noch Reue zeigt). Und an rechtlich zwielichtigen Spießgesellen, man denke nur an Ex-Innenminster Manfred "das waren jüdische Vermächtnisse" Kanther, war in der Union noch nie ein Mangel …
Was will man von einer Partei (bzw. deren bayerischen "Schwester") auch erwarten, mit solchen Gestalten wie dem gegenwärtigen BW-Landtagspräsidenten Stächele?
Der hat "mit bestem Wissen und Gewissen" die Landesverfassung gebrochen und die Parlamentsrechte ausgehebelt, findet es aber OK, wenn Politiker mit nunmehr gerichtlich festgestelltem mangelhaften "Wissen und Gewissen" einfach weitermachen wie bisher – sogar als Präsident der Parlamentarier, für deren (eigentlich selbstverständlichen) Verteidigung ihrer Rechte eben dieses Wissen und Gewissen nicht ausreichte …
Aber egal: Max. noch 2 Jahre dieses schwarz-gelbe Elend, die CDU/CSU macht weiter fleissig Wahlkampf für die Piraten, und sollte es dann für rot-grün wg. der Piraten nicht reichen, und die SPD einer großen Koalition den Vorzug vor einem Bündnis/einer Tolerierung mit/durch die Piraten geben, dann werden der SPD vermutlich weiter Wähler in Scharen weglaufen …
Und dann kennt Uhl nicht den Unterschied zwischen ver- und entschlüsselten Daten: "Überwachung der Telekommunikation am Rechner vor ihrer Entschlüsselung"
http://www.rentner-news.de/content/Uhl-Bundestrojaner-ist-ein-Bed%C3%BCrfnis
Wie wäre es mit einem Verbotsantrag gegen die CDU/CSU? Offensichtlich sind dort starke Bestrebungen vorhanden, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten.
So oft wie von deren höchsten Repräsentanten Verfassungsbruch begangen, gebilligt und gefordert wird sollte es doch mittlerweile reichen für einen Antrag in Karlsruhe ;-)
Na ja, den ausländerfeindlichen Stammtisch namens CSU kann man ohnehin nicht ernstnehmen.
Herr Vetter arbeitet ja auch ab und zu für das ZDF.
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn das ZDF mal eine Sendung austrahlen würde, dessen Inhalt ein Streitgespräch zwischen Herrn Vetter und Herrn Uhl darstellen würde.
Diese Sendung wäre nicht nur informativ, sondern auch ziemlich amüsant und witzig, die Austrahlung wiederum ist leider sehr unrealistisch.
Warum tut niemand was gegen diese offensichtlichen Feinde der Verfassung?
@anonym: Es ist korrekt, dass Bayern das Grundgesetz abgelehnt hat, allerdings hat der Landtag beschlossen, trotzdem Teil der Bundesrepublik zu sein, wenn die Mehrheit von zwei Drittel der Länder dem Grundgesetz zustimmt. Diese Regelung war aber bereits verabschiedet, so dass also Bayern angekündigt hat, sich an an ungeliebtes Gesetz trotzdem zu halten. Man könnte meinen, eine solche Ankündigung staatlicher Organe wäre denkbar überflüssig, die allmählich zutage tretenden Fakten scheinen aber eher nahezulegen, dass man heutzutage sogar trotz Ankündigung gar nicht die Absicht hat, sich daran zu halten.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verfassungsgeschichten/348451/
@Christoph: Mit UEFI und signierten Bootloadern befindet man sich bereits auf dem Weg, diese Lücke zu schließen.
@Steve: Danke für diesen Hinweis. Das halte ich für eine sehr wichtige Anregung. Es ist erstaunlich, wie es sogenannte Konservative fertigbringen, unter Beteuerung der Bedeutung von rechtstreuen Handeln und Forderung nach schärferer Sanktionierung für Übertretungen, selbst ständig gegen Gesetze zu verstoßen oder Verstöße zu bagatellisieren. Diesem Predigen von Wasser ausschließlich für andere sollte man dringend den Spiegel vorhalten.