24.2.2012

Karlsruhe legt die Axt an

Setzt das Bundesverfassungsgericht die Axt an und lichtet es den Paragrafendschungel? Der Kahlschlag, so er denn kommt, könnte sich gegen elf Jahre hektischer Gesetzgebung richten, die stets unter dem Mantel Terrorismusbekämpfung vorangeschritten ist, in Wirklichkeit aber die Grundrechte jedes Bürgers massiv eingeschränkt hat.

Heute jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss verkündet, der den Regelungswahn, der mit den Otto-Katalogen seinen Anfang nahm, zumindest an einer Stelle stoppt, noch dazu mit einer interessanten Begründung. Die Richter beanstanden eine Vorschrift, die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, an Ermittlungsbehörden Zugangscodes (PIN, PUK etc.) etwa für Handys herauszugeben, sobald diese die Daten verlangen.

Das Verfassungsgericht kritisiert, diese Zugangskennungen müssten sogar übermittelt werden, selbst wenn die Ermittler mit ihnen nichts anfangen können, weil sie mangels gesetzlicher Regelung die Telefone und andere Kommunikationsgeräte gar nicht auslesen dürfen. Die Behörden konnen also bisher Schlüssel für Räume verlangen, die sie gar nicht betreten dürfen. Ein offensichtlicher Wildwuchs im Rahmen der Überwachungsgesetze.

Das Bundesverfassungsgericht gewährt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013. Bis dahin muss der Gesetzgeber die Vorschrift verfassungskonform gestalten.

Außerdem sagt das Bundesverfassungsgericht Überraschendes zur dynamischen IP-Adresse. Es sieht derzeit keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die bisherige Praxis, von TK-Anbietern quasi “einfach mal so” die Auskunft zu verlangen, welchem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt eine ermittelte IP-Adresse zugewiesen war.

Das Bundesverfassungsgericht unterstellt dynamische IP-Adressen ausdrücklich dem Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Diese Sichtweise widerspricht der heute gern vertretenen Auffassung, IP-Adressen seien einfache “Bestandsdaten”, ähnlich wie Kundenname und –adresse und unterlägen demnach nicht dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses.

Ist die dynamische IP-Adresse aber künftig Teil des Telekommunikationsvorgangs, kann dies weitreichende juristische Folgen haben. Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wird man dann möglicherweise zum Ergebnis kommen, dass die Abfrage von Kundendaten zu IP-Adressen bei Bagatellstraftaten nicht zulässig ist. Auch das Abhören von Telefonen ist ja heute nur gestattet, wenn wegen Straftaten von einigem Gewicht ermittelt wird.

Auch der Abmahnindustrie könnten unerwartete Turbulenzen drohen. Den Rechteinhabern hat der Gesetzgeber einen eigenen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch eingeräumt. Werden mit Rücksicht auf die Verfassung möglicherweise sogar die Rechte der Strafverfolger eingeschränkt, führt diese zwangsläufig zu der Frage, ob der Auskunftsanspruch der Abmahner noch verhältnismäßig ist. Denn es kann ja wohl kaum richtig sein, dass wegen eines kleinen ebay-Betrugs der Staatsanwalt demnächst keine IP-Adressen mehr checken darf, ein Musiklabel wegen des neuesten Songs von Madonna aber schon.

Allerdings hat der Gesetzgeber auch hier noch bis 30. Juni 2013 Zeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen fort. Das Bundesverfassungsgericht ruft die Ermittler lediglich dazu auf, besonders sorgfältig die Voraussetzungen ihres Handelns zu prüfen.

94 Kommentare zu “Karlsruhe legt die Axt an”

  1. maSu meint: (24.2.2012 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    Und was ist nach dem 30. Juni 2013? Bis dahin wird sich da doch nichts tun. Das BverfG wird dann nochmal mit dem zeigefinger wedeln und sagen: "dududu, bis juni 2014 nun aber wirklich!".

    Und wenn die aktuell bemängelten gesetze bis dahin durch noch schlimmere gesetze ersetzt werden, dann wird das BVerfG wieder einige Wochen/Monate/Jahre darüber grübeln und neue Fristen setzen.

    Schlussendlich passiert ja doch nichts. Und die Abmahnerei: Das BVerfG hat darauf nicht explizit angesprochen, also wird es auch nicht "miterledigt", weil die betreffenden Personen, die das ausarbeiten und entscheiden einfach keine Ahnung von gar ncihts haben.

  2. wonko meint: (24.2.2012 um 12:41) AntwortenReply to this comment

    Das Bundesverfassungsgericht ruft die Ermittler lediglich dazu auf, besonders sorgfältig die Voraussetzungen ihres Handelns zu prüfen.

    Der war gut…

  3. oskar meint: (24.2.2012 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    "Das Bundesverfassungsgericht ruft die Ermittler lediglich dazu auf, besonders sorgfältig die Voraussetzungen ihres Handelns zu prüfen."
    HaHaHaHa. Mit diesem Satz beweisen die Gottjuristen aus Karlshure, dass sie weitab jeglicher Praxis auf ihren hohen Rössern einem Idealbild einer Polizei etc. vertrauen, welches faktisch und tagtäglich sich als Zerrbild erweist. Die Polizei wird den Satz mit einem Augenzwinkern zur Kenntnis nehmen und fortfahren, als seie nichts geschehen. Erinnert sich noch jemand an das "HIV-Urteil"? Und? Auswirkungen, Konsequenzen? Keine. Es wird weiter sytematisch betrogen in deutschen Jobcenterh. Durch den Staat. Und im Zweifel, wenn dann doch mal eine Strafanzeige die hiesigen Behörden erreicht, dann wird das Recht gebeugt, bis es bricht und blutet. Genau solchen Staatsanwälten gedankt. Nichts, gar nichts wird sich ändern. Kalrshure ist ein zahnloser Papiertiger.

  4. oskar meint: (24.2.2012 um 12:45) AntwortenReply to this comment

    Karlshure => Karlsruhe. Freudscher Tippfehler.

  5. schnorri meint: (24.2.2012 um 12:46) AntwortenReply to this comment

    Wenn es keine Rechtsgrundlage für dieses behördliche Handeln ab 2013 mehr gibt, dann kann auf diese Weise nicht mehr "ermittelt" werden.

    IdR macht das BVerfG nie konkrete Gesetzesvorschläge-/-texte, noch setzt es den Vollzug bestehender Gesetze aus, wenn es nur Teile des Gesetzes als verfassungswidrig ansieht.

    Nennt man Gewaltenteilung, kann man in dicken Büchern was drüber finden.

  6. schmalhans meint: (24.2.2012 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    schön im kaffeesatz gelesen. hätte, wäre, könnte, bla bla bla.
    nichts genaues ist bekannt

  7. schnorri meint: (24.2.2012 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Ob das nun die Abmahnindustrie beeinträchtigen wird, warten wir es ab.

    @ 3. oskar:

    Was hat denn dieses Urteil mit HIV und Jobcentern zu tun?
    Weltverschwörung anyone?

  8. schnorri meint: (24.2.2012 um 12:59) AntwortenReply to this comment

    Ach, >HIV< soll vermutlich ein Synonym für die Hartz-IV-Gesetzgebung sein, nehme ich mal an.

    Aber, was hat Hartz IV mit dem hier verhandelten TKG zu tun?

    Oder haben Sie erwartet, dass die Regelsätze im Hartz-IV-Bereich, sagen wir, verdoppelt werden? Das stand so aber nicht im Urteil.

  9. karlshure meint: (24.2.2012 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    Man wird die Daten einfach dem "Kernbereichsbeauftragten" übermitteln, der dann die Daten durchsucht und feststellt, ob man sie überhaupt benutzen darf.
    Über die gefundenen Daten macht er dann einen Aktenvermerk, damit die Ermittlerkollegen trotzdem erfahren ob sich nichth was Interessantes gefunden hat.

    Interessant ist natürlich die Herausgabe der Daten auch insoweit, als dass Nutzer in der Regel überall die gleichen Passwörter verwenden.
    Da nützt dann also die beste Verschlüsselung nichts, wenn sich aus der Pin oder E-Mail-Zugangspasswörtern das Masterpasswort erschließen lässt.

  10. oskar meint: (24.2.2012 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @schnorri: HIV = Hartz IV. Ich wollte "lediglich" darauf hinweisen, dass Urteile des BVerfG in der Praxis keinerlei Relevanz im politischen Berlin haben und dort, mittels noch verfassungswidriger Gesetze, keinerlei positive Änderung zu erwarten ist. Kenne da einen Amtsgerichtsdirektor der, auf solche Urteile hingewiesen, diese in unerträgliche Floskeln uminterpretiert um sein rechtsbeugerisches Verbrecherdasein zu legitimieren. Die deutsche Justiz ist korrupt, die Götter in Karlsruhe dienen der Belustigung der Massen um den Anschein eines Rechtsstaates zu wahren. Kasperletheater, Augenwischerei, Propaganda.

  11. schnorri meint: (24.2.2012 um 13:06) AntwortenReply to this comment

    Ja, stimmt, so läuft es ja immer, Karlsruhe (sic!) entscheidet gegen bestehendes Recht und für die Verfassung, und der Unterlegene tut nicht bzw. führt das Urteil nicht aus.

    Karlsruhe ist aber nicht der SUPER-Gesetzgeber in diesem Lande.
    Muss man mit leben, kann man auch.

  12. schnorri meint: (24.2.2012 um 13:11) AntwortenReply to this comment

    @ oskar:

    Ein Amtsgerichtsdirektor dürfte sich schon mal nicht mit Hartz-IV beschäftigen. Da ist seine Meinung wohl sekundär.

    Die Frage stellt sich mir allerdings, wer denn an den Hebeln sitzt, wer denn das große Drehbuch schreibt, um die Massen im Unwissen/ Unmündigkeit/ Knechtschaft zu halten.

    Irgendwer muss ja nun den Masterplan in Händen halten.
    Und bei irgendwem müssen sich ja die Milliarden stapeln, die dem gemeinen Hartz-IV-Empfänger rechtswidrig vor enthalten werden.
    Frau Merkel, Herr Wulff oder Herr Gauch sehen ja allesamt nicht so aus, als ob sie Epigonen des Herrn Berlusconi wären und große Ländereien an südlichen Gestaden besäßen.

  13. zwoologe meint: (24.2.2012 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    Nach hager landkriegsordnung dürfen wir als besetze belogen und betrogen werden. Das fällt unter kriegslist und ist deswegen statthaft. Das endet erst wenn endlich ein friedensvertrag zu stande kommt. Bis heute leben wir in einer nachkriegsordnung die staatlichkeit nur simuliert.

  14. IANAL meint: (24.2.2012 um 13:22) AntwortenReply to this comment

    @oskar: Gar nicht so abwegig, wenn man sich den Gründer der Stadt ansieht: http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_III._Wilhelm_%28Baden-Durlach%29#Ehe_und_Nachkommen

  15. schnorri meint: (24.2.2012 um 13:26) AntwortenReply to this comment

    @ zwoologe:

    Na, wenn denn alles aufgrund nicht vorhandenen Friedensvertrages nach dem WK II Unrecht ist, frage ich mich, wie sie denn ans Internet gekommen sind?
    Kann ja nicht rechtmäßig sein, Internet gab es vor 1945 ja noch nicht.

    Alles Lug und Betrug, schon klar.

  16. oskar meint: (24.2.2012 um 13:33) AntwortenReply to this comment

    @schnorri: Die Illuminaten? scnr.

  17. Klaus meint: (24.2.2012 um 13:35) AntwortenReply to this comment

    [QUOTE]Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung wird man dann möglicherweise zum Ergebnis kommen, dass die Abfrage von Kundendaten zu IP-Adressen bei Bagatellstraftaten nicht zulässig ist.[/QUOTE]

    Die Frage hat das BVerfG mit dem Urteil über die Vorratsdatenspeicherung schon beantwortet: Solche Anfragen sind bis hin zur OWi grundsätzlich zulässig.

  18. stachel meint: (24.2.2012 um 13:36) AntwortenReply to this comment

    Wurde das Wahlgesetz, bei welchem die vom BVerfG auferlegte Frist schon letztes Jahr abgelaufen ist, schon verfassungskonform gestaltet?

    Genauso wird es damit jetzt auch laufen…

    Was das BVerfG sagt interessiert die Herren in Berlin doch schon lange nicht mehr und unsere tolle 4te Macht im Staat berichtet lieber über DSDS & Co.

  19. schnorri meint: (24.2.2012 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    4. Macht im Staate? Wer soll das denn sein? Die dem Profit/Klickraten untergeordnete Medienlandschaft?
    Ach nee, wie billig. Die haben doch noch aufzuklären, ob Herr Wulff umsonst bei seinen Großeltern übernachtet hat, wo Frau Schausten in selber Lage sicher damals noch 50 Pfennig aus ihrem Spartopf gezahlt hat, damit die Sache nicht auf sie dereinst zurück fallen wird.

    Zum Wahlrecht

    Ja, es gibt eine Wahlrechtsreform, die aber sicher wieder in Karlsruhe landen wird. Ja und, ist halt so. Das BVerfG gibt eben nur sehr selten konkrete Texte vor

  20. fernetpunker meint: (24.2.2012 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Der Beitrag startet vollmundig und endet ganz kleinlaut:

    Allerdings hat der Gesetzgeber auch hier noch bis 30. Juni 2013 Zeit, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen fort. Das Bundesverfassungsgericht ruft die Ermittler lediglich dazu auf, besonders sorgfältig die Voraussetzungen ihres Handelns zu prüfen.

    Also nix mit Axt anlegen: Bis 30. Juni 2013 geht es weiter wie bisher und bis dahin wird der Abmahnlobby schon ein neues Gesetz gezimmert werden. Wartet´s ab. Nicht zu früh freuen.

  21. Mätz meint: (24.2.2012 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Was passiert, wenn bis zum 30.06.2013 keine neue, verfassungsmäßige gesetzliche Regelung geschaffen wurde? Alles bisherige ersatzlos gestrichen und Zapfenstreich oder weiter munter nach heutigem Schema F?

  22. Thomas B. meint: (24.2.2012 um 14:00) AntwortenReply to this comment

    Komisch das alle plötzlich gegen die "Machtlosigkeit" des BVerfG wettern. Man sollte mal überlegen, wieviele Gesetze schon geändert werden mussten, weil ein Urteil aus Karlsruhe ergangen ist und dann den Vergleich dazu ziehen, wieviele Urteile (noch) nicht umgesetzt worden sind.

    Es sei noch anzumerken, dass Urteile des BVerfG nach dem BVerfGG Gesetzeswirkung entfalten. Wenn also das BVerfG meint, dass Folter unter allen Umständen nicht gerechtfertigt werden kann, dann ist das so! Jetzt kann der Gesetzgeber sich auf den Kopf stellen und bekommt trotzdem nie wieder ein Gesetz auf die Beine, der Folter in bestimmten Situationen anerkennt.

    Als letzen Punkt noch zu der Thematik zum SGBII Urteil.
    Das ist einer der typischen weit verbreiteten Fehler.
    Das Urteil des BVerfG kann zwar sagen, dass etwas gegen das Untermaßverbot verstößt und somit verfassungswidrig ist, aber es kann und darf niemals sagen, wieviel denn nun die "passende" Summe ist, weil es schlicht und einfach die Aufgabe der Politik ist und nicht die des BVerfG.
    Zudem ging es in erster Linie um den Bedarf der Kinder und der undurchsichtigen Berechnung des Grundbedarfs.

  23. oskar meint: (24.2.2012 um 14:13) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.:

    Zudem ging es in erster Linie um den Bedarf der Kinder und der undurchsichtigen Berechnung des Grundbedarfs.

    Und genau daran hat sich nichts geändert. Weder wurde der Bedarf faktisch neu berechnet, wurden nach wie vor Bezieher staatlicher Leistungen in die Referenzgruppe hineingenommen, wurden willkürliche Abschläge vorgenommen. Das Berechnungsverfahren ist alles andere als transparent und hatte ein eindeutiges Ziel: 364,- Euro. Das Aussprechen von Sanktionen (wobei politisch "Vorgaben" ausgesprochen werden die zu "erfüllen" sind), mithin die Kürzung des Existenzminimums bin hin zur 100%igen Kürzung, womit Obdachlosigkeit und Tod für unzählige HIV-Empfänger unausweichlich sind, womit faktisch eine Euthanasie an sozial Schwachen stattfindet, ist ebenso nach wie vor Praxis in diesem faschistischem Staate.

  24. Klein Oskar meint: (24.2.2012 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    @oskar: Mindestens ein LSG (Berlin-Brandengurg) verlangt bei der Sanktionierung auf 0 aber die Gewährleistung des physischen Existenzminimums, also mal nicht so aufplustern.

  25. schnorri meint: (24.2.2012 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @ Oskar:

    Wer kein Hartz IV bezieht, weil er die Voraussetzungen nicht hat, der hat Anspruch auf Leistungen nach SGB XII in gleicher Höhe.
    Die BA zahlt für jeden innerhalb des Regelsatzes die Unterkunft plus Betriebskosten.
    Und vor Gerichten unbeanstandet ist bis jetzt immer noch, dass nicht beliebige Wohnungen durch die BA bezahlt werden müssen.

    Obdachlosigkeit hat damit nichts zu tun, der Tod betrifft uns alle einmal.

    Ich weiß aber immer noch nicht, was möglicherweise für einen einzelnen ungünstige Rechtsauslegung im SGB mit dem TKG hier zu tun hat.

    Nur, weil es auf dem einen Rechtsgebiet möglicherweise Dinge gibt, die beanstandenswert sind, aber immer noch vor den Gerichten geklärt werden können, ist das ja noch lange kein Beweis für die große Weltverschwörung

  26. user124 meint: (24.2.2012 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    Das Bundesverfassungsgericht gewährt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2013. Bis dahin muss der Gesetzgeber die Vorschrift verfassungskonform gestalten.

    wie war das mit dem ungültigen wahlgesetz wegen der überhangmandate? und wie war das mit der nachvollziehbarkeit der hartz4 sätze?
    der gesetzgeber muss garnichts. das haben wir gelernt, oder besser gesagt "sollten wir gelernt haben" – kann natürlich sein daß das bverfg merkbefreit ist.

  27. Schnorri meint: (24.2.2012 um 14:54) AntwortenReply to this comment

    Wegen der Hartz-IV-Sätze kann doch jeder Betroffene erneut bis nach Karlsruhe klagen, wenn ihm die Nachvollziehbarkeit nicht gewährleistet scheint und dann wird erneut entschieden.

    Das Wahlgesetz ist nicht deswegen verfassungswidrig, weil Überhangmandate entstehen, sondern wegen des negativen Stimmgewichtes in bestimmten Situationen.

  28. Honk meint: (24.2.2012 um 15:00) AntwortenReply to this comment

    Zuordnung der dynamischen IP-Adresse in manuellen Auskunftverfahren ist nicht erlaubt. Okay, so weit so gut.

    Aber im automatischen wohl weiterhin. Wann wird das eine, wann das andere verwendet?

  29. Peter Kleissner meint: (24.2.2012 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Copy that.

  30. GxS meint: (24.2.2012 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Honk:
    Ich erwarte mir vom Verfassungsgericht nichts mehr, seit es die
    VDS prinzipiell erlaubt hat. Der Tenor geht hier auch wieder klar in die Richtung: speichern von allem und jeden ist auch zwangsweise erlaubt, nur der Zugriff muss etwas eingeschränkt werden. Sanktionen, falls trotzdem zugegriffen wird und diese Daten missbraucht werden, müssen nicht vorgesehen werden.

    Diese Speicherpflicht (von §111GxS) hält das BVerfG für rechtmäßig, sie sei auch keine Form der Vorratsdatenspeicherung. Der Staat habe "anlassbezogen ein legitimes Interesse an der Aufklärung bestimmter Telekommunikationsvorgänge", heißt es in dem Beschluss.

    Deshalb muss also anlasslos alles zwangsweise gespeichert werden.

    Datensparsamkeit sieht anders aus.
    Ich glaube, andersherum muss man das Urteil zur Volkszählung als große Ausnahme und Ausrutscher sehen…
    P.S.: Zitat stammt aus: http://www.sueddeutsche.de/digital/zugriff-auf-passwoerter-karlsruhe-beschraenkt-ermittler-zugriff-auf-nutzerdaten-1.1292338

  31. JuergenW meint: (24.2.2012 um 16:55) AntwortenReply to this comment

    Was soll das eigentlich mit der Frist für den Gesetzgeber, eine Regelung zu ändern? Das Verfassungsgericht verstößt damit gegen elementare Prinzipien formaler Logik. Wieso glaubt dieses Gericht eigentlich, es dürfe mal eben die Verfassung in den Punkten, in denen das beanstandete Gesetz gegen die Verfassung verstösst, bis 30.06.2013 ausser Kraft zu setzen? Das Verfassungsgericht hat dieses Recht überhaupt nicht, es steht nicht über der Verfassung.

  32. Granado meint: (24.2.2012 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    @schnorri: Wer kein ALG II bezieht, weil er (total) sanktioniert ist, kann auch nichts nach dem SGB XII bekommen! Nachweislich hat der Unions-Wortführer bei der Sanktionsverschärfung 2006 nicht begriffen, wie die Gesetzesreform funktioniert (von wegen der ominöse "Wille des Gesetzgebers"!). Aufschaukelnde Sanktionen können rasch in die Obdachlosigkeit treiben (vielleicht gleich die ganze Familie!) – fahrlässig bis bösartig verhängt, ohne Aufschub durch Widerspruch und Klage, mit geplanten Sanktionsquoten! Um nach der Umsatzsteuererhöhung die gestiegenen Wohnungsnebenkosten aufzufangen, hat Salzgitter sich an die unter-25-Jährigen gehalten, weil da schon mit der 2. Sanktion alles gestrichen wird und so schon der Stadtkasse zugute kommt. Mit jeder Sanktion ist jedenfalls das deklarierte Existenzminimum unterschritten!
    Ach ja, wir müssen alle sterben, früher oder später?

  33. Sinnfrei meint: (24.2.2012 um 17:25) AntwortenReply to this comment

    Von wegen Fristen des BVerfG: Haben wir eigentlich mittlerweile ein grundgesetzkonformes Bundeswahlrecht? Die Frist ist doch schon lang vorbei, oder?

  34. R. meint: (24.2.2012 um 17:41) AntwortenReply to this comment
  35. stachel meint: (24.2.2012 um 17:47) AntwortenReply to this comment

    @Sinnfrei:

    Liest hier eigentlich irgendwer die Kommentare bevor er postet?

    Diese Frage wurde bereits zwei od. drei mal gestellt ;-)

  36. stachel meint: (24.2.2012 um 17:52) AntwortenReply to this comment

    @R.:

    Das ist ja übel!

    Da fragt man sich doch wieso so einer nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

    Eigentlich müsste so jemand von seinem Posten entfernt werden…

  37. Kommentar meint: (24.2.2012 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    @Klein Oskar: Ob irgendwelche Gerichte die Gewährleistung eines Existenzminums fordern, interessiert in den Jobcentern niemanden. Bei so vielen Menschen erfinden die Gründe einen Versagungsbescheid zu schicken, verwerfen den Widerspruch und stellen ALLE Zahlungen ein. Kein Unterhalt, keine Mieter, keine Energiekosten werden mehr gezahlt. Folge: Energieversorger klemmt Gas und Strom ab, der Vermieter kündigt fristlos (und muss das ja nicht zurücknehmen), der Leistungsberechtigte wird mit endlosem Schriftverkehr hingehalten und bekommt nichtmal Sachleistungen oder Gutscheine
    Bei wem der Vermieter nicht die Füße still hält landet auf der Straße und ist fortan OFW. Wenn es sich um eine Familie handelt, trifft das ALLE Mitglieder der Bedargsgemeinschaft und die Kinder kommen ins Heim oder eine Pflegefamilie. Und als professioneller Helfer in der Familienhilfe sitzt Du mit stumpfen Schwertern daneben und denkst Du bist im falschen Film!

  38. fernetpunker meint: (24.2.2012 um 18:32) AntwortenReply to this comment
  39. fratermalus meint: (24.2.2012 um 18:44) AntwortenReply to this comment

    @JuergenW: WTF? Die Einen sagen, das BVerfG sei nur ein zahnloser Papiertiger und jetzt kommst du und nimmst dem BVerfG gleich seine ganze Existenzberechtigung? Natürlich steht das BVerfG nicht über der Verfassung, es ist aber seine in der Verfassung festgelegte Aufgabe, über dessen Einhaltung von Seiten des Staates zu wachen. Der Fehler formaler Logik kommt hier von dir, die Bundesverfassungsrichter ändern doch nicht die Verfassung, sondern eine Gesetzesvorschrift vom Gesetzgeber. Kannst du nicht das einfache Recht vom Verfassungsrecht unterscheiden oder was?

  40. hiro meint: (24.2.2012 um 18:45) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte diese Meldung schon kurz auf SPON überflogen und irritiert die Augenbraue gehoben, daß das Thema "dynamische IP-Adressen" da nur nebenbei in einem Halbsatz gefallen ist – dabei dürfte das letztlich deutlich mehr Menschen betreffen als die PIN-Geschichte.

    Spannend ist dabei weniger die Änderung für die Einzelnen. Die wird noch Jahre auf sich warten lassen, und jede Änderung wird von Politik und Strafverfolgern für neue Schlupflöcher genutzt werden. Aber wenn das BVerfG sagt, daß die IP-Adresse den strengeren Anforderungen des Telekommunikationsvorgangs unterliegen, dann ist das doch ein deutliches Signal auch für zukünftige Entscheidungen – auch niederer Instanzen -, die sich darauf beziehen.

    Nach dieser Entscheidung stehen die Chancen deutlich besser für Provider, Auskunftsanfragen abschlägig zu bescheiden, sofern kein richterlicher Beschluß vorliegt. Wenn T-Online beim Rechnen feststellt, daß der Kundenansturm nach juristischer Gegenwehr ihnen mehr einbringt als die Scharmützel mit der Contentmafia durch die Instanzen, könnte hier eine Trendwende einsetzen. Es gibt durchaus Provider, die ihre Kunden eher ungern ans Messer liefern, wenn auch nur aus Eigennutz.

    Auch die Gegner der VDS haben hier Rückenwind bekommen: Der Vergleich ist jetzt nicht mehr nur "VDS im Internet ist wie Adressen bei der Post speichern", sondern – da die zu speichernden Daten höchstrichterlich Teil der Telekommunikation sind – "VDS im Internet ist wie Post aufreißen und Briefe kopieren".

    Ein kleiner, aber deutlicher Schritt Richtung Bürgerrechte. Das kommt selten genug vor, man sollte es darum auch würdigen.

  41. fratermalus meint: (24.2.2012 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    @JuergenW: Jetzt nochmal ohne Wut im Bauch (Das Trollen hatte ich mal nötig): Nochmal für dich, da du die Vorkommentare scheinbar nicht gelesen hast. Würde das BVerfG auf eine Frist verzichten, müssten die Richter sofort selbst ein Gesetz auf die Beine stellen und es verabschieden, denn ansonsten würden sie nur einen gesetzlichen "Hohlraum" schaffen. Nochmal in aller Deutlichkeit, die Bundesverfassungsrichter sind KEINE Gesetzgeber, deshalb können sie im Regelfall lediglich dem Gesetzgeber auftragen, in der gegebenen Frist ein neues Gesetz zu schaffen, das die Rechtsstaatskriterien erfüllt.

  42. GxS meint: (24.2.2012 um 19:50) AntwortenReply to this comment

    @hiro:
    Beim VDS Urteil war die Vorgabe noch:

    Allerdings machen die Richter hier eine Einschränkung: Die bloße Abfrage von IP-Adressen soll Behörden dem Urteil zufolge auch ohne Richtervorbehalt gestattet sein.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.html

    Wenn jetzt (ausser bei Geheimdiensten) eine richterliche Anordnung nötig ist, ist das ein Fortschritt, immerhin…

    Und man kann zur Zeit noch einen Provider wählen, der nicht speichert.

  43. Olli meint: (24.2.2012 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @Schnorri: Das is aber schön das er das kann. Sollte man auch mal bei Straftaten einführen. Erst in der höchsten Instanz gibt es dann eine Strafe und nur wenn man diese auch anerkennt.

    Jetzt mal ohne Sarkasmus es dauert teilweise Jahre bis man Recht bekommt und selbst dann sagt das Amt oft noch nö das Urteil interessiert uns nicht. Sanktionen? Keine.

  44. 123 meint: (24.2.2012 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Glücklicherweise sind die gesellschaftlichen Garne so gestrickt, dass sich niemand, nicht einmal Lobbyisten oder hohe Staatsdiener, am Verfassungsgericht zu rütteln trauen.

    Schade ist, dass (gefühlt) immer öfter die letzte Instanz in der BRD diese Riegel vorschieben muss und zu sagen hat, was statthaft und rechtlich in Ordnung ist, und was nicht.

    Das zeigt zumindest die Tendenz, das manche das BverfG als lästige Institution wahrnehmen dürften.

    Gab es nicht sogar mal einen Politikerspruch der aussagte, das es lästig sei, das man sich an Gesetze und dem BverfG unterwerfen muss?

  45. Der Steuerzahler meint: (24.2.2012 um 21:46) AntwortenReply to this comment

    na und, Glaubt wer das Interessiert wenn wenn das BVerfG für die 80 Millionen Potentiellen Terroristen entscheidet…?

    mfg

    Ralf

  46. klabauter meint: (24.2.2012 um 22:00) AntwortenReply to this comment

    @Oskar #3:
    So wie die Verfassungsrichter auch dem Idealbild vom mündigen Bürger huldigen, der angeblich auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit informationstechnischer Systeme vertraut und deshalb vom Staat nicht ausgespäht werden darf, aber bei Payback, facebook u.a. überall eine breite Datenspur hinterlässt…
    Oder dem mündigen Bürger, in dessen Grundrechte keinesfalls eingegriffen werden darf, egal ob er für die Grundrechte (z.B. Leib und Leben) anderer Bürger einen Dreck übrig hat oder nicht.

  47. Olli meint: (24.2.2012 um 22:39) AntwortenReply to this comment

    @klabauter:

    Und? Wo war jetzt das Argument? Es gibt immer Sachen die ich freiwillig mache aber was aber nicht heißt das die jeder mit mir machen darf.

    Und Grundrechte kann man nicht verwirken egal was ein anderer gemacht hat. Bzw möglicherweise gemacht hat.

  48. bombjack meint: (24.2.2012 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    @GxS:

    [...]Ich erwarte mir vom Verfassungsgericht nichts mehr, seit es die VDS prinzipiell erlaubt hat. [...]

    Habe ich schon mal auf Telepolis gebracht:

    Strafverfolgung um jeden Preis?

    Außerdem mal ganz trocken in die Runde geworfen: Wo steht, das alles was (technisch) möglich ist (um Verbrechen oder anderes Verhalten zu bekämpfen) gemacht werden muss?

    – Kameras in der Wohnung, die die Bilder 6 Monate aufbewahren
    praktisch eine KVS (Kameravorratsspeicherung),
    – zwangsweise gynäkologische Untersuchungen von Kindern (um das
    Dunkelfeld im Umkreis der Paragraphen 176 und ff. StgB zu erhellen),
    – eine DNA-Datenbank von allen Bundesbürgern und Besuchern (man
    überlege alleine schon die generalpräventive Wirkung was das hat,
    wenn jemand eine Straftat begehen will und weiß, das jedes Fitzelchen
    Haut oder Härchen ausreicht einen zu identifizieren),
    – eine Black-Box im Auto mit GPS-Wanze und
    – nicht zu vergessen verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen
    wären auch bestimmt geeignet viele der schwersten Straftaten
    abzuwehren und aufzuklären.

    Warum also wird das (noch) nicht gemacht ("noch" deswegen, weil es
    diverse Bestrebungen gibt Teile davon doch zu machen)?

    Vieles wäre möglich egal ob technisch oder gesellschaftlich….nur
    kann es sein, das dies einen Rechtsstaat ausmacht, weil er nicht
    alles macht, was möglich ist?

    Nur was wenn Gesetze bewusst "auf Kante genäht"* werden wie z.B. die
    neuen Paragraphen §89a mit §91 StgB?
    *= Aussage laut der damaligen Justizministerin Zypries

    Könnte es dann sein, dass diese Gesellschaft langsam aber sicher in
    eine Überwachungsgesellschaft mutiert, zum einen weil es der Drang
    von Behörden und Gesetzgeber ist die Grenzen immer weiter auszulegen
    und das Bundesverfassungsgericht nur dazu da ist das Gröbste zu
    verhindern, was ja die diversen Urteile zu den Reizthemen zeigen.
    Vieles wird im Grundsatz vom Bundesverfassungsgericht erlaubt, zwar
    natürlich mit Einschränkungen aber nicht generell abgelehnt. Nun ist
    wie oben schon angedeutet meine Frage muss man bei der
    Strafverfolgung immer an diese Grenze gehen? Macht es etwas wenn der
    "böse Junge" so kommunizieren kann, das der Staat nicht mithören
    kann? Klar da geht ein Ermittlungsansatz dahin, nur wird doch der
    Täter dann auch andere Dinge tun, die ermittelt werden können, ist
    etwas schwerer, dauert etwas länger und ab und zu muss dann auch erst
    etwas passieren um den Täter zu erwischen d.h. es ist ein gewisser
    Preis zu zahlen.

    Nur sei nochmals die Frage aufgeworfen, ob eine Gesellschaft deren
    (Sicherheits)-Gesetze immer mehr an die absoluten Grenzen des GG
    geschoben werden noch lebenswert sei?

    Zudem die Grenzen zwischen Überwachungsstaat und Präventionsstaat
    fließend sind d.h. die Überwachung wird auch zur Prävention genutzt
    und zugleich wird dazu auch das nötige Gesetzeswerk geschaffen was
    dann an die Grenzen des GG geht, da die Strafbarkeit weit ins Vorfeld
    verlagert wird, wo noch nichts konkretes passiert ist, sondern es
    sich um Vermutungen handelt die stimmen können oder auch nicht.

    Was ist eigentlich aus den Berliner Terrorgespann mit den
    Kühlelementen geworden?
    Fakt ist es gib kein Gesetz was den Kauf von xxx Kühlpacks
    verbietet…..und selbst die Extraktion von AN aus diesen ist
    legal….erst wenn das AN mit dem best. Stoffe gemischt wird handelt
    es sich erst mal um einen Verstoß gegen den §27 SprengG
    (Erlaubnispflicht) und nicht mehr. Wird die Mischung dann
    dementsprechend verarbeitet d.h. in einen Behälter gegeben und mit
    einem Zünder versehen, erst dann ist man beim §310 StgB (Vorbereitung
    eines Explosions- oder Strahlungsverbrechens) und vorher nicht.

    Das mag jetzt wie Haarspalterei erscheinen, ist aber ein Grundpfeiler
    eines Rechtsstaates der dafür sorgt, dass zum einen für den Bürger
    Rechtssicherheit herrscht und zum anderen dass Behörden nicht Amok
    laufen, ansonsten könnte man jemanden auch die beabsichtigte
    Herstellung von Brandflaschen unterstellen, wenn bei dem Benzin (oder
    andere brennbare Flüssigkeiten), Glasflaschen und Lappen (Stoff oder
    Papier) gefunden werden.

    Genau deswegen sind solche Paragraphen wie der 89a StgB verdammt
    zweifelhaft, weil der harte Nachweis schwierig ist (in Köpfe kann man
    nicht hineinsehen) und man bloß annimmt, dass…..und da ist es
    meiner Meinung nach völlig egal ob da was islamistisch, links-,
    rechts-, umwelt-, tierschutz- und sonstig -extremistisch ist.

    Ich will ja nicht mal abstreiten, dass diese Typen etwas vorgehabt
    haben, nur dann muss gewartet werden bis da etwas relevantes
    passiert…….

    Daher dürften die Sachen was das Bundesverfassungsgericht durchgehen lässt einer Gesellschaft nicht gut tun….meine Meinung….

    bombjack

  49. ulfi meint: (24.2.2012 um 22:58) AntwortenReply to this comment

    Eine viel wichtigere Frage:

    Wenn die Vorratsdaten nun so geschützt sind, aber ACTA verlangt, dass sie gespeichert werden, verstößt ACTA dann nicht gegen das Grundgesetz?

    Wenn das also jetzt einer unserer Politiker durchwinken wollte, würde er dann Verfassungsbruch begehen? DAS wäre doch mal ein Spruch für die Anti-ACTA-Plakate!

    "Ja zu ACTA = Verfassungsbruch"

  50. schnorri meint: (24.2.2012 um 23:08) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, ich kenne mich im SGB soweit aus, dass niemand aus Rache, Missgunst, zu erreichender Quoten, Unrecht, Schikane, Daffke, Alkoholsucht etc. pp. von jetzt auf gleich auf 100% Sanktion gesetzt wird.

    Und auch in diesem Gebiet wird – wie zu allen Zeiten bisher- das BVerfG keine genauen Gesetzestexte liefern, keine genaue Summe nennen, dem Gesetzgeber keine Gesetze vorgeben, weil das NICHT die AUFGABE des BVerfG ist.
    Dieses Gericht prüft vorhandene Gesetze nur auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf die Grundrechte der Beschwerdeführer. Danach verweist es immer an irgendeine Vorinstanz, die die letztgültige Entscheidung nach Maßgabe des Gerichtes zu fällen hat, oder an den Gesetzgeber zwecks Änderung und Überprüfung der angemahnten Gesetze.
    Das BVerfG fällt keine Urteile, wo irgendwer auf irgendeine Weise "bestraft" wird, das ist nicht die Aufgabe dieses Gerichtes.

    Und jetzt wird in diesem Bereich des TKG dem Gesetzgeber zur Aufgabe gemacht, das Gesetz in eng umschriebenen Bereichen zu ändern, weil Teile dieses Gesetzes zu unbestimmt sind, und hier werden wieder Allmachtsphantasien des Staates herbeigeredet (@bombjack), wo jede Maßnahme prinzipiell staatlicherseits gewollt wäre, wäre doch nur die Technik schon so weit.

    Dabei klappen viele Dinge ja plötzlich doch ganz anders, wie lange Zeit gehandhabt, zB. Blutentnahmen/ Durchsuchungen nur nach Richterbeschluss vorher.
    Aber ich weiß, das BVerfG macht nichts, tut nichts, weil es eh nur Teil des Schweinesystems ist, welches die Massen im unmündigen Unwissen hält.

    Und mehr wird von mir hier nicht kommen.

  51. DaTa meint: (24.2.2012 um 23:23) AntwortenReply to this comment

    Was hat es mit dem Otto-Katalog auf sich? Gibt's da einen weiterführenden Link, damit ich das auch verstehen kann? :)

  52. Alex meint: (25.2.2012 um 00:00) AntwortenReply to this comment

    Pah, die PUKs werden doch nicht jedes Mal abgefragt; deren Generierung unterliegt einem ganz bestimmten Algorithmus, dessen Weitergabe wohl nicht unter das Verbot des BVerfG fällt.

  53. Der Steuerzahler meint: (25.2.2012 um 00:03) AntwortenReply to this comment

    @bombjack:

    Zitat:
    – Kameras in der Wohnung, die die Bilder 6 Monate aufbewahren
    praktisch eine KVS (Kameravorratsspeicherung),
    – zwangsweise gynäkologische Untersuchungen von Kindern (um das
    Dunkelfeld im Umkreis der Paragraphen 176 und ff. StgB zu erhellen),
    – eine DNA-Datenbank von allen Bundesbürgern und Besuchern (man
    überlege alleine schon die generalpräventive Wirkung was das hat,
    wenn jemand eine Straftat begehen will und weiß, das jedes Fitzelchen
    Haut oder Härchen ausreicht einen zu identifizieren),
    – eine Black-Box im Auto mit GPS-Wanze und
    – nicht zu vergessen verdachtsunabhängige Hausdurchsuchungen
    wären auch bestimmt geeignet viele der schwersten Straftaten
    abzuwehren und aufzuklären.
    /Zitat

    Ich hätte da noch:
    - Verdachtsunabhängige Präventivfolter
    - Alle Bezahlmitte mit Riff ausstatten
    - Viertelfährliche Befragung und Gefährdungsansprache aller Personen zwische 14 und 40zig.
    - Präventiv-Sicherheitsverwahrung von Tansferleistungeempfänger
    - Elektronische Geschechtsorganüberwachung mit Präventiv-Elektroschock in der nähe des andern Geschlechtes

    da wird dem Deutsch doch Richtig war um Hertz, ist doch fast so wie in den "Guten alten Zeiten" von 33 – 45…

    mfg

    Ralf

  54. Volker Birk meint: (25.2.2012 um 00:12) AntwortenReply to this comment

    @schnorri:Man merkt, dass Du keine Erfahrung hast, sonst könntest Du derart praxisferne graue Theorie nicht schreiben.

  55. zf.8 meint: (25.2.2012 um 00:43) AntwortenReply to this comment

    @fernetpunker:

    Hachja, der Prantl…

  56. Granado meint: (25.2.2012 um 01:34) AntwortenReply to this comment

    @schnorri: "Ich denke, ich kenne mich im SGB soweit aus, dass niemand aus Rache, Missgunst, zu erreichender Quoten, Unrecht, Schikane, Daffke, Alkoholsucht etc. pp. von jetzt auf gleich auf 100% Sanktion gesetzt wird."
    Was soll die Blödelei? Im SGB II steht: Sanktion in 3. Stufe = 100%, bei unter-25-Jährigen in 2. Stufe, manchmal sehr schnell übergeholfen, bzw. gleich Totalentzug mittels Ausflucht durch Mitwirkungspflicht nach § 66 SGB I. Jenseits davon die Praxis:
    http://sanktionsmoratorium.de/pdfs/wer_nicht_spurt_2_aufl.pdf

    Die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet die Jobcenter zu jährlichen Einschränkungen im Planungsbrief, was so nur mit illegalen Maßnahmen erreicht werden kann: Verschleppung der Anträge, falsche Anrechnung von Einkommen, Sanktionen.
    Als Vorbilder Oktober 2007:
    http://www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_4_Hempfling%20(Praesentation).pdf
    S. 12: Das JC Friesland (Wilhelmshaven) erhöht die Sanktionsquote spätestens ab Juni 2007 bis Oktober 2007 auf die Quote von 2,2% für alle erwerbslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftige (eHb) und 3,1% für arbeitslose eHb.

    http://www.bundeskongress-sgb2.de/foren-doku-content/forum_d4/downloads/D4_3_Fricke%20(Praesentation).pdf
    Arbeitsgemeinschaft Salzgitter, Sabine Fricke, Geschäftsführerin
    S. 9: Lokale Zielvereinbarung
    Stabilisierung von KdU und einm. Beihilfen auf dem Wert von 2006 – kommunaler Wiederholungshaushalt -
    - Erhöhung Nebenkosten um 22%
    - Erhöhung der MwSt. auf 19%
    - Veränderte Rechtssprechung bzgl. Angemessene KdU bei Whgn. von Jugendlichen
    - Nach Gerichtsurteil Verweis auf die Wohngeldtabelle (bis zu 4,88€/m²)
    Zielerreichung durch…
    - Stringente Vorgaben u. Durchsetzung hinsichtl. KdU
    - Stabilisierung/Reduzierung Anz. BG's (§15a, "Sofortangebot")
    - Sanktionierung von Jugendlichen mit Auswirkungen auf KdU (durch Gesetzesänderung 2007)

    Merke: in Salzgitter werden "U25" nicht etwa sanktioniert weil sie besonders arbeitsscheu wären, sondern weil die Stadt Salzgitter die Mehrwertsteuererhöhung auf 19 % und die gestiegenen Nebenkosten (v.a. Heizung, vermute ich) sonst nicht verkraften könnte. Die U25 trifft es eben deshalb, weil da auch gleich die KdU dabei sind; bei Älteren käme man erst mal nur an die Regelleistung heran (das nützt der Stadt aber nichts, nur dem Bund). Zum Glück betraf Frau Dr. Merkels Mehrwertsteueridee nicht die Mieten selbst, sondern nur die Betriebskosten. Sonst müßte man in Salzgitter noch mehr Jugendliche zu Arbeitsscheuen umdefinieren, damit sie Stadt den Haushalt einhalten kann.

  57. Jeeves meint: (25.2.2012 um 04:36) AntwortenReply to this comment

    "Die Behörden konnen also bisher Schlüssel für Räume verlangen,"

    Tippfehler = können oder konnten?
    Ich vermute mal: Vergangenheit, also "konnten".

  58. zf.8 meint: (25.2.2012 um 12:32) AntwortenReply to this comment

    @ulfi:

    Welcher Artikel von ACTA denn von den Unterzeichnern, dass Vorratsdaten gespeichert werden?

  59. bombjack meint: (25.2.2012 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    @Der Steuerzahler:

    Das "perverse" ist doch, dass manche der Vorschläge vom Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich sogar genehmigt würden, wenn auch mit Einschränkungen…..

    Die DNA-Datenbank, die Black-Box wären solche Ideen, die wenn es um Leib und Leben geht (d.h. die Beschränkungen die das Gericht bei dem Bundestrojaner (Online-Durchsuchung) gesetzt hat) wahrscheinlich als mit dem GG vereinbar gesehen werden.
    Von Deinen Vorschlägen wären die RFID-Chips im Geld und die etwas härtere Befragung u.U. denkbar…..

    d.h. sich über das Bundesverfassungsgericht aufregen hilft nicht…es gehören diese Law and Order Flachpfeifen der diversen Parteien entsorgt…..vorerst noch mit legalen Mitteln….

    bombjack

  60. Futschi meint: (25.2.2012 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Vielen dank für die Erläuterung des Urteils!

  61. Adrenalin meint: (25.2.2012 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    So viele Äxte kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht anlegen wie benötigt würden.
    Ein paar Zahlen, die herausragende "Erfolgsquote" lasse sich ein jeder auf der Zunge zergehen.

    Geheimdienste überwachten mehr als 37 Millionen E-Mails

    Es reicht ein Wort wie “Bombe”: Bei der Fahndung nach Terroristen, Waffenschiebern oder Schleuserbanden hat der deutsche Geheimdienst im Jahr 2010 einem Bericht zufolge mehr als 37 Millionen E-Mails und Datenverbindungen überprüft. Das ist fünfmal mehr als je zuvor.
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,817499,00.html

    Heise Berichtet dann noch etwas präziser über die “Erfolgsquote” der Massenhaften Überwachung à la Stasi2.0: Insgesamt gab es nur in 213 Fällen verwertbare Hinweise für die Geheimdienste.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Geheimdienste-ueberwachten-37-Millionen-Netzverbindungen-1442867.html

    Dazu heisst es im PKG Bericht:
    Die PKG schreibt in ihrem Bericht (PDF), 2010 hätten die Behörden in E-Mail und anderen Kommunikationen nach rund 16400 Begriffen gesucht. Der größte Teil (rund 13.000) entfiel auf den Bereich des Waffenhandels, dort wurden auch mit 25 Millionen die meisten Gespräche und Mail-Konversationen erfasst. Davon wurden letztlich 180 ” als nachrichtendienstlich relevant eingestuft; hierbei handelte es sich um 12 E-Mail-, 94 Fax- und 74 Sprachverkehre”, heißt es in dem Bericht

    Der Detailbericht des parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) ist hier als PDF abrufbar:
    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708639.pdf

  62. Simon meint: (25.2.2012 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    @DaTa: Eingeführt von Otto Schily ;)

  63. Biber meint: (25.2.2012 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    @Fragender: Das Schöne an diesem Staat ist, daß er auch Leute wie Sie erträgt.

  64. Der Steuerzahler meint: (25.2.2012 um 22:40) AntwortenReply to this comment

    Tja, das mit der Verfassung hatte auch der Verfassungschutz wohl so Interpertiert…jedenfall setzt sich ja die NPD u.a für die Letzte Verfassung auf Deutschen Boden ein, zumindest nach deren Meinung. Also muß der Verfassungschutz Sie ja unterstützen, genau so wie das Verfassungsgericht, welches Sie nicht Verbot…

    mfg

    Ralf

  65. zwoologe meint: (25.2.2012 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    @schnorri: toller witz! widerlege mich oder schweig lieber in deiner scheinbaren ahnungslosigkeit.

  66. zwoologe meint: (25.2.2012 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    @Fragender: da der §15 GvG aufgehoben wurde müssen gerichte nicht mehr zwingend staatsgerichte sein. jedoch gibt es noch § im GvG das ausnahmegerichte und sondergerichte wie standgerichte verbietet. unsere gerichte sind schon arg böse unterwegs aber noch sind es keine standgerichte oder ähnliches. demnach werden es dann wohl kommerzielle gerichte sein, also als firma oder unternehmen mit einer eigenen umsatzsteuernummer.

  67. Thomas B. meint: (26.2.2012 um 04:03) AntwortenReply to this comment

    @Fragender:

    Jajaja … alles schon 1000x gehört.

    1. Das GG stand bereits bei seiner Gründung in materieller Hinsicht einer Verfassung in nichts nach – und wie man eine Normsammlung nun nennt, ist vollkommen Wurst …

    2. Spätestens bei der Widervereinigung bestand die Möglichkeit vom geeinten deutschen Volk eine neue Verfassung auszurufen (§146 GG). Da man diese Möglichkeit bewusst nicht wahrgenommen hat, sondern das Grundgesetz mit dem freien Willen der BRD beibehalten worden ist, sollte niemand mehr irgendwas von einer diktierten Auslandsgesetzen schwafeln.

    Aber ich rede garantiert wieder gegen eine Wand von Ignoranz, von daher belasse ich es mal hierbei :)

  68. bombjack meint: (26.2.2012 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.:

    [...]Da man diese Möglichkeit bewusst nicht wahrgenommen hat, sondern das Grundgesetz mit dem freien Willen der BRD beibehalten worden ist, [...]

    Öhm…..ich war 1989 über 18 Jahre und damit wahlberechtigt; ich kann mich aber nicht erinnern, dass mir diese Möglichkeit zur Wahl gestellt worden wäre…..

    Habe ich da was verpasst oder wurde der Bürger da überhaupt nicht gefragt?

    Wenn Letzteres, dann würde mich interessieren, wer ganz bewusst diese Möglichkeit nicht wahrgenommen hat und vor allem mit welchem Recht?

    bombjack

  69. GxS meint: (26.2.2012 um 10:38) AntwortenReply to this comment

    @bombjack:
    Sowas ähnliches habe ich damals auch gedacht:
    Aber, wenn man bedenkt, was wir damals für Politiker hatten und heute haben, die dann ja in der verfassunggebenden Versammlung sitzen würden, da ist es mir lieber, dass das GG einfach übernommen wurde.
    So ist es wenigstens nicht möglich, Art.1 und 20 ersatzlos zu streichen.

  70. Fragender meint: (26.2.2012 um 10:44) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.: Zitat: "Spätestens bei der Widervereinigung…" Ist das "Wider" ein sogenannter "Freudscher Versprecher" oder habe ich Ihre Ironie nur nicht wahrgenommen?
    WER hat denn 1990 das Deutsche Volk gefragt, ob es eine neue Verfassung wünscht oner ob es das gelöschte Grundgesetz weiter behalten möchte?
    Bitte geben Sie mir auf diese eine Frage eine konkrete Antwort oder betrachten Sie Ihre eigene Argumentation nur als leeres Geschwafel.

  71. Fragender meint: (26.2.2012 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @GxS: Zitat: "So ist es wenigstens nicht möglich, Art.1 und 20 ersatzlos zu streichen."
    Aber es braucht doch nichts nehr gestrichen zu werden. Ebenso kann auch der größte Unsinn hineingeschrieben werden, denn dieses GG hat ja keinen Geltungsbereich (vorm. Art.23) mehr und ist damit nur noch wertlose Makulatur.

    Quizfrage an alle studierten Juristen hier in der Runde:

    Auf welchem geografischen Territorium und für welche Personen (natürliche und juristische) gilt ein Gesetz, dessen Geltungsbereich ersatzlos gestrichen wurde? (kleine Hilfe: Gilt das dann z.B. auch in China für Sekten?)

    Zusatzfrage:
    Wenn in einem Gesetzeswerk ein Artikel gestrichen wird, muß dies im Gesetz extra vermerkt werden oder darf ein völlig neuer Text den vorigen (gelöschten) kommentarlos ersetzen?

  72. zf.8 meint: (26.2.2012 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Fragender:

    Die Bestimmung des Geltungsbereich in Art. 23 GG. War lediglich deklaratorisch. Entscheidend für den Geltungsbereich der eigenen Zivilisation ist, wie viel Kultur die einzelnen Städte produziert haben. Anfangs ist der Geltungsbereich jeweils ein Feld um eine Stadt, aber sobald man 10 Kultur produziert hat, ist der Geltungsbereich schon 21 Felder, was der Fachmann als "Fettes Kreuz" bezeichnet.

    Dabei ist zu beachten, dass eine Stadt grundsätzlich keine Kultur produziert, außer man hat einen Kreativen Anführer. Deshalb sollte man schon recht früh Mystizismus erforschen, um Monumente bauen zu können. Denn Erweiterungen können nur innerhalb des eigenen kulturellen Geltungsbereich gebaut werden.

    Sobald man drei Städte mit 5000 Kultur hat, ist der kulturelle Geltungsbereich einer Zivilisation übrigens so groß, dass man die Welt dominiert.

    Für weitere Informationen empfehle ich die Kommentierung in der Civlopedia.

  73. an-O-nym meint: (26.2.2012 um 13:01) AntwortenReply to this comment

    Eine kurze Frage an die Experten:

    Wie war es bisher genau?

    Haben die Behörden nur die Kommunikationsinhalte (inkl. Zeiten, Empfänger, etc.) erhalten

    ODER

    haben sie tatsächlich PASSWÖRTER (!!!!) erhalten, die ihnen die Möglichkeiten der aktiven MANIPULATION eröffnet hätte. Sie hätten ja E-mails selbst schreiben können, die dann gelöscht wurden, so dass der Account-Inhaber ar nicht gemerkt hätte, dass da was im Busch ist.

    Gleichzeitig wären ja dann die Beweise nicht mehr verwendbar, wenn die Behörden als "agent provocateur" Beweise abändern oder gar erfinden konnten, oder?

    Danke für die Mühe des Lesens und für eine evtl. Antwort

  74. an-O-nym meint: (26.2.2012 um 13:12) AntwortenReply to this comment

    @bombjack:

    Es gibt bereits eine zentrale DNA-Datenbank. Nach der Geburt wird jedem Kind Blut für angebliche genetische Untersuchungen zur Früherkennung erblicher Krankheiten. "Neugeborenen-Screening"

    (Teilweise auch ohne vorherige EInverständnis der Eltern, die man dan nachträglich erbittet "Wir haben bereits Blut abgenommen. Das können wir verwenden. das quälen wir ihr Kind nicht…")

    Angeblich würden die DATEN nicht weitergegeben. Aber das DNA-MATERIAL ist ja GEWEBE…
    Auf telefonische Anfrage erfolgt keine Auskunft, was mit den GEWEBEN passiert und was festgestellte "DNA-Sequenzen" nun sind:
    Gewebe?
    Daten?

    Eine schritliche Anfrage habe ich mir gespart.
    Wer weiß, wenn ich da auf mich aufmerksam mache?!

    Die letzten paar Jahrgänge sind DNA-mäßig bereits zum größten Teil erfasst.

    Es ist wie mit den Daten von der Musterung, die nach 30 jahren plötzlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und wo Versicherungen nachfragen,welche Krankheiten ein Mann bei der Musterung angegeben, aber später bei der versicherung verheimlicht hat.
    vgl. http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50828218.html

  75. Thomas B. meint: (26.2.2012 um 13:46) AntwortenReply to this comment

    Seit wann entscheidet denn jeder einzelne von uns – ob wir etwas annehmen oder nicht ? Es waren aber die aktiv legitimierten Politiker, die eben jenes Grundgesetz bewusst beibehalten haben, ergo, das deusche Volk !

    Wenn Sie perönlich gefragt werdne möchten, dass ziehen Sie halt in die Schweiz – und wer hier leeres Geschwafel von sich gibt, sollte mal lieber nochmals überdacht werden. Schließlich bin nicht ich derjenige, der paranoide Behauptungen aufstellt – von wegen keine Staat blah blah

  76. Burger meint: (26.2.2012 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @zwoologe: Was sind denn Gerichte, die Strafprozesse trotz nichtiger StPO durchführen?

  77. Burger meint: (26.2.2012 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.: Wenn Sie gern von anderen wie Menschenvieh behandelt werden wollen, dann ziehen Sie halt nach Nordkorea!

  78. Sacred meint: (26.2.2012 um 14:06) AntwortenReply to this comment

    @Burger:

    Oh – das soll wohl heißen, dass, wenn es keine direkte Demokratie gibt, wir gleich ein totalitäres System haben ?
    -Facepalm-

  79. zwoologe meint: (26.2.2012 um 14:20) AntwortenReply to this comment

    @Thomas B.: Schließlich bin nicht ich derjenige, der paranoide Behauptungen aufstellt – von wegen keine Staat blah blah

    eine verwaltung nach artikel 133 gg kann gar kein staat sein.

    was wir haben ist maximal eine staatliche ordnung <– und auf die würde ich mir keinen wedeln.

  80. zwoologe meint: (26.2.2012 um 14:32) AntwortenReply to this comment

    @Burger: ich weiß jetzt nicht ob ich wirklich richtig damit liege, aber diese gerichte arbeiten seit dem mit handels und konzernrecht also seerecht. oder?

  81. Sacred meint: (26.2.2012 um 16:31) AntwortenReply to this comment

    @zwoologe:

    Jaja – alles pöhse Verschwörungen :)
    Kommt damit klar oder lasst es bleiben.
    Deutschland ist ein weltweit anerkannter Staat mit einer Verfassung die sich Grundgesetz nennt.

    Ansonsten noch viel Spaß mit euren abstrusen Stimmtischtheorien.

  82. GxS meint: (26.2.2012 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @Adrenalin,
    @zf.8:

    Hachja, der Prantl…

    Ein anderes Zitat: http://www.sueddeutsche.de/digital/totalverlust-fernmeldegesetz-der-elektronische-staubsauger-unterwandert-das-grundrecht-1.1293845

    So wird man sich dem resignierten Satz des früheren Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling anschließen müssen, der sich gegen diese Entwicklung vergeblich gewehrt hat: Man kann das Fernmeldegeheimnis "getrost als Totalverlust abschreiben"

  83. Fragender meint: (26.2.2012 um 19:34) AntwortenReply to this comment

    @Sacred: Zitat: "Deutschland ist ein weltweit anerkannter Staat mit einer Verfassung die sich Grundgesetz nennt."
    Guter Witz. Selten so gelacht. :)

    Also ein Grundgesetz FÜR… ist für Sie eine Verfassung?
    Sie sollten mal Wikipedia bemühen und die gravierenden Unterschiede zwischen beiden herausfinden. Oder besser befragen Sie mal einen Staatsrechtler. Besonders unter dem Gesichtspunkt: WER schreibt WEM etwas vor.

    Und wenn, wie Sie schreiben, Deutschland ein "weltweit anerkannter Staat" ist, dann verraten Sie mir doch bitte mal, warum Deutschland noch immer in der UNO als Feindstaat gilt und nach fast 70 Jahren immer noch keinen einzigen Friedensvertrag abgeschlossen hat.
    Ich würde auch sehr gern erfahren, wenn Deutschland wirklich weltweit so anerkannt ist, warum der EU-Kommissar Günter Verheugen sagt: "Die EU ist ein Konstrukt, um Deutschland zu schwächen!"
    Falls Sie dies noch nie gehört haben sollten, dann schauen Sie mal hier: http://www.videogold.de/guenter-verheugen-konstrukt-eu-um-deutschland-zu-schwaechen/

    Fragen über Fragen…

  84. Der Steuerzahler meint: (26.2.2012 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    @Fragender:

    Wenn Sie und Ihresgleichen hier immer noch Rumlaufen konstaniere ich folgende Fehler:
    1) Man hätte doch den Morgentauplan umsetzen sollen
    2) Die Entnazifizierung war nicht so wirksam
    3) Man hätte Deutschland in 4 Zonen geteil lassen sollen und weiter unter der Kontrolle der 4 Mächte lassen.

    Wir sind näher an 1933 als Manche glauben mögen, Hartz IV und Aussagen von leuten die so Denken wie Sie beweisten es.

    gez

    Ralf

  85. Biber meint: (26.2.2012 um 21:28) AntwortenReply to this comment

    @Fragender: Es lohnt sich nicht, inhaltlich auf den Unsinn einzugehen, den u.a. Sie von sich geben. Eine Diskussion verbietet sich schon deshalb, weil Betonideologen per se nicht bereit sind, ihre Überzeugung infrage stellen zu lassen.

    Trotzdem habe ich mir das Video angesehen. Unabhängig davon, was man von der Aussage Verheugens halten mag, hat er das

    "Die EU ist ein Konstrukt, um Deutschland zu schwächen!"

    nicht gesagt.

    Bei Ihnen herrscht also entweder cerebrale Ebbe im anatomischen Penthouse oder Sie lügen. Wie auch immer: Grund genug, Ihren Müll zu ignorieren.

  86. zwoologe meint: (27.2.2012 um 00:26) AntwortenReply to this comment

    @Sacred: dein deutschland wird bei der un organisation als germany gelistet und wenn du bei http://esango.un.org nach *germany* suchst, findest du dort tatsächlich eine NGO mit namen Germany.

  87. bombjack meint: (27.2.2012 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    @Der Steuerzahler:

    Mich würde trotzdem mal die Antwort auf meine Frage vgl.
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/24/karlsruhe-legt-die-axt-an/#comment-514728
    interessieren….

    bombjack

  88. watcher meint: (27.2.2012 um 09:54) AntwortenReply to this comment

    Bis zum 30. Juni 2013 wird unsere Regierung bzw. die Rechteinhaber schon einen Pseudofahndungserfolg aufzeigen, der nur durch die beanstandeten Daten zustande kam.

  89. GxS meint: (27.2.2012 um 15:15) AntwortenReply to this comment
  90. Fragender meint: (27.2.2012 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    @Biber: Zitat. "Eine Diskussion verbietet sich schon deshalb, weil Betonideologen per se nicht bereit sind, ihre Überzeugung infrage stellen zu lassen."
    Genau! Das haben Sie sowie andere Kommentatoren hier sehr eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Das konnte ich auch schon ohne Ihre richtige Selbsteinschätzung feststellen.
    Statt zu antworten, wird die Verschwörungstheoriekeule geschwungen oder andere Meinungen in die rechte Ecke geschoben.
    Warum kommen mir solche Reaktionen nur so altbekannt vor?
    Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und grüßen Sie den Genossen Mielke.

  91. Fragender meint: (27.2.2012 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    @Der Steuerzahler:
    "Man hätte doch den Morgentauplan umsetzen sollen"

    Ja – aber an Ihnen!

  92. Hans Werder Bøde meint: (27.2.2012 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Wer mal einen Blick über den Tellerrand wagt, wird schnell feststellen, wie gut die Demokratie in der BRD funktioniert. Die Zeit und der Luxus, die Dinge zu teils langwierig ausdiskutieren, sollte dem Parlament auf jeden Fall gegeben werden. Dass unsägliche Schnelligkeit eher kontraproduktiv ist, zeigt die Finanzwelt geradezu beeindruckend…

  93. Biber meint: (28.2.2012 um 13:50) AntwortenReply to this comment

    @Fragender:

    Statt zu antworten, wird die Verschwörungstheoriekeule geschwungen

    Schön, daß Sie das erkennen. Aber warum lassen Sie es dannn nicht einfach?

  94. an-O-nym meint: (1.3.2012 um 23:54) AntwortenReply to this comment

    Könnte mir jemand beantworten, wie das mit den Passwörtern und den E-Mail-Konten gelaufen ist?
    Danke

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