Richter: keine Arbeitszeit, keine Überstunden
Richter und Staatsanwälte stehen in Nordrhein-Westfalen zunehmend unter Druck. Ihr mancherorts vorhandener nächtlicher Bereitschaftsdienst, mit dem sie Bürger vor Willkür und Übereifer von Polizeibeamten schützen sollen, wird zur Belastung – für mehr Lohn oder Freizeitausgleich fehlt aber die gesetzliche Grundlage. Das beklagt der Landesverband des Deutschen Richterbundes (DRB) und fordert vom Justizminister entsprechend klare Regeln.
Wird ein alkoholisierter Autofahrer von Polizisten angehalten, geht eine Blutprobe nur mit richterlicher Anordnung. So hat es das Bundesverfassungsgericht kürzlich noch mal betont. Der Dienstweg muss auch eingehalten werden, wenn die Kripo bei einem vermeintlichen Dieb die Wohnung durchsuchen will. Nur in Ausnahmefällen, bei wirklicher Gefahr im Verzug, geht es auch ohne den Beschluss eines Richters oder die Anordnung eines Staatsanwalts.
Also wird tagsüber, nachts und an den Wochenenden zunächst der Eildienst-Staatsanwalt informiert, der wiederum bei einem Eildienst-Richter die entsprechende Anordnung beantragt. Für solche beruflichen Belastungen speziell außerhalb der normalen Dienstzeit fordert der DRB einen nun einen Ausgleich. In Frage kommt eine „Ruhezeit“, z.B. ein freier Tag für acht Stunden Eildienst.
Dummerweise sind Überstunden beim juristischen Spitzenpersonal nirgends verankert. “Das ist ist eine schwierige Materie“, räumt Peter Marchlewski vom Justizministerium ein. Denn Staatsanwälte und Richter teilen sich ihre Arbeitszeit grundsätzlich selber ein. „Bei den Richtern“, so sieht es das Ministerium, „gehört der Eildienst für den Bürger zum Berufsbild“. Der Richter sei vergleichbar mit einem Arzt. Der arbeite auch mal mehr, mal weniger.
Einem Staatsanwalt, so der Ministeriumssprecher, könne man erlauben, keine Anklage vor Gericht zu vertreten, wenn er vorher Eildienst gehabt habe. „Es wird versucht, eine Lösung zu finden.“ Für den Richterbund ist das kein Trost. Wer Eildienst hat, so heißt es, muss immer im Einsatz sein. Entweder müsse die eine vernünftige Regelung her oder mehr Personal eingestellt werden. Am besten sei beides. (pbd)
Was soll das Rumgeeiere. Dort gibt es mehr Arbeit zu erledigen, also muss mehr Personal her. Ist schon seit 10000 Jahren so! (Vergleiche Hase mit Mammut)
wo ist das Problem? Ab einer gewissen Gehaltsstufe wird halt nicht nach Stunden abgerechnet und Überstunden sind zumindest in gewissem Umfang mit enthalten. Fragt mal einen Abteilungsleiter in der "freien Wirtschaft" – und von der verantwortung her dürfte ein Richter auch nicht wesentlich drunter liegen. Und fragt mal Lehrer. Denen werden Schullandheimaufenthalte (mit quasi-24h-Aufsichtspflicht pro Tag) auch nicht mit Freizeit vergütet sondern "das gehört dazu". Ebenso sonstige Aktivitäten.
In regelmäßig wiederkehrenden Fällen: Gilt ArbZG §5 (bzw. analog AZV(Bund) §5(3)) für Richter nicht?
@Engywuck:
Jetzt machst Du auch noch mit?
@Engywuck:
ArbZG §5 (bzw. analog AZV(Bund) §5(3)) gilt für Richter nicht
@Tom: Ja, aber das würde ja Geld kosten!!!!!!
Die Bürger und Politik wünschen sich gerne bessere und schnellere Justiz – nur bezahlen wills keiner…
@Engywuck Da ich das gerade aus anderen Gründen auf dem Schirm hab:
http://www.heise.de/resale/artikel/Ausgleich-von-Mehrarbeit-Wichtige-Tipps-fuer-Arbeitnehmer-1147740.html?view=print
Man vergisst die Altdeutsch Lösung: Polizei bekommt Mehr Vollmachten bis hin zum Vorläufigen erschiessen. Sie müssen lediglich ein Protocol anfertigen. Das wird dann bei einer Zentralldeutschen Überprüfungsstelle von Richtern im nachhinein Üerprüft und bei Unverhältnissmäßigkei 2x ganz laut "Du Du" gesagt. Ich Denke das ist Karlshure kompatibel…
mzg
Ralf
wobei mache ich bitte mit? Außer dass ich der Ansicht bin, dass gewisse Berufe wben *von vornherein* und vor allem *jedem bekannt* nicht mit einem Bürojob vergleichbar sind, bei dem man von 8 bis 16 seinen Hintern breitsitzt. Dafür bekommt ein Richter der niedrigsten Stufe R1 auch mal eben 3300 brutto im Monat Einstiegsgehalt (http://www.richterbesoldung.de/cms/fileadmin/docs/musterberechnungen_0808.pdf) oder etwa 40 kiloEuronen pA. Ein gewisser Teil davon ist sicher "Schmerzensgeld".
Ja, auch Richter dürfen nicht überlastet werden. Aber mit hoher Besoldung kommen eben auch unangenehme Gründe für die Höhe der monatlichen Überweisung zum Tragen. Solange(!) es sich in Grenzen hält…
Übrigens haben auch andere (relativ) ordentlich bezahlte Berufsgruppen ihre "Sonderschichten". Wobei Ärzte zumindest in der Einstiegsklasse deutlich ärmer dran sind…
Warum gilt die AZV für Richter eigentlich nicht? Und: haben Richter tatsächlich *regelmäßig* mehr als 48h Arbeitszeit pro Woche?
Ich glaube der DRB sägt gerade an dem Ast, auf dem alle Richter und Staatsanwälte bequem sitzen. Hinter vorgehaltener Hand wird von dieser Berufsgruppe durchaus zugegeben, dass im Durchschnitt (über alle Altersgruppen) eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden nicht erreicht wird, es ist – zum Teil deutlich – weniger. Es ist ein riesen Privileg seine Dienstzeit absolut frei bestimmen zu können (ich komme und gehe als Staatsanwalt oder Richter wann ich will, niemand kontrolliert wieviel Stunden ich in der Woche tatsächlich arbeite). Der "normalen" arbeitenden Bevölkerung dürfte dieser Umstand wohl kaum bekannt sein. Bei kritischer Betrachtung ist eine derartige Freiheit für den Beruf natürlich nicht erforderlich, es ginge auch mit den sonst in der öffentlichen Verwaltung üblichen festen Dienstzeiten (vielleicht sogar besser). Bei dieser Ausgangslage einen Zeitausgleich für die seltenen Eildienste zu fordern, schwört geradezu die Gefahr herauf, dass der Dienstherr sich auf den – durchaus berechtigten Standpunkt stellt – wenn Zeitausgleich dann auch feste Dienstzeiten im übrigen, damit eine korrekte "Zeitabrechnung" erfolgen kann.
Liebe Leute…
überfordert doch nicht unsere Bamten. Schrecklich.. wenn die an Arbeit denken dann sind die doch völlig überfordert! Hört bitte das Beamten-Bashing auf ..
Die Richter möchte ich gerne sehen, die durchschnittlich weniger als 41 Stunden pro Woche arbeiten. Bei allen die ich persönliche kenne, ist alleine die Aufenthaltsdauer im Büro schon ausreichend um die 40 Stunden voll zu machen. Und dies ist aus einem einfach Grund so; alles was an Akten auf dem Schreibtisch am Freitag unbearbeitet liegen bleibt, liegt auch am Montag noch da, plus den neuen Schwung. Um das jetzt mal vereinfacht darzulegen.
Gerade die Unberechenbarkeit dieser Rufbereitschaft würde ich subjektiv als größte Bürde erachten. Jeder der Nachts aus dem Tiefschlaf geklingelt wird und sofort voll da sein muss(bzw. leider meistens nur sollte ;) ), weiß wie sich anschließend der nächste Arbeitstag gestalten kann.
@zaungast:
Da steht was von
Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können Bußgelder bis zu 15.000 Euro oder aber auch Freiheitsstrafen nach sich ziehen (vgl. §§ 22, 23 Arbeitszeitgesetz).
Wurde in Deutschland jemals irgendwo irgendwann ein AG ins Gefängnis gesteckt, weil er gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen hat?
"Wird ein alkoholisierter Autofahrer von Polizisten angehalten, geht eine Blutprobe nur mit richterlicher Anordnung. So hat es das Bundesverfassungsgericht kürzlich noch mal betont. Der Dienstweg muss auch eingehalten werden, wenn die Kripo bei einem vermeintlichen Dieb die Wohnung durchsuchen will. Nur in Ausnahmefällen, bei wirklicher Gefahr im Verzug, geht es auch ohne den Beschluss eines Richters oder die Anordnung eines Staatsanwalts."
Und wird kein Richter erreicht, dann nehmen die Polizisten trotzdem (auch ohne Anordnung eines Staatsanwalts) eine Blutprobe, da ja ihrer Ansicht nach "Gefahr im Verzug" ist, da sonst später nicht mehr festgestellt werden kann, dass oder wie stark derjenige alkoholisiert war. Teils wird das nicht einmal mehr versucht, da man den Richter z.B. vor 10 Minuten ja auch nicht erreichen konnte.
Welchen Sinn macht dann der Richtervorbehalt?
Und welcher Sinn macht ein Richtervorbehalt wenn das einzige was der sagen kann "ja, machen se mal!" ist? Gibt es Fälle wo der richter den Beamten eine Erlaubnis verwehrt? Es ist keine gute Vorstellung wenn die Beamten alles tun dürfen was sie wollen, aber wenn die gesetzlichen Hürden keine Hürden sind, dann machen sie auch keinen Sinn!
@derRösrather: Wenn man keine Ahnung hat, …
Richter sind keine Beamte.
Und im Übrigen. Der durchschnittliche Richter verbringt vermutlich nicht 40 Stunden an seinem Arbeitsplatz, weswegen es für Außenstehende nach weniger Arbeit aussehen kann. Dabei wird aber vergessen, dass viele Richter auch zuhause arbeiten. (Warum sollte man die Sitzung nicht auf dem Sofa vorrbereiten können oder Urteile am heimischen PC schreiben?) Das ist natürlich angenehmer, aber Arbeit bleibt Arbeit.
Gerade als Anfänger oder wenn man das Dezernat gewechselt hat, arbeitet man aber wesentlich mehr. Da sind auch wöchentliche Arbeitspensen von mehr als 60 Stunden alles andere als eine Seltenheit. Wenn dann auch noch Eildienste dazu kommen, ist es in der Tat ein anstrengender Job, der dann auch dementsprechend bezahlt gehört.
Das Gehalt (Besoldungsgruppe R1 beim Einstieg und für viele bis zum Ende mit einer Steigerung alle zwei Jahre) wurde hier ja schon genannt. Das ist sicherlich nicht schlecht, ABER man muss auch bedenken, dass man als Jurist dann in der Regel mit Prüfung viereinhalb Jahre Studium sowie zwei Jahre Referendariat (mit einer Vergütung, die auch ein Bankazubi im ersten Lehrjahr mit 17 Jahren teilweise schon bekommt) hinter sich hat. Dazu kommen je nach Bundesland Wartezeiten auf einen Platz als Referendar. In der Regel gehts dann frühestens mit 27 oder 28 ans Geld verdienen. Vorher musste man sein Leben vorher irgendwie finanzieren, während andere schon Geld bekamen. Schließlich gehört man von der juristischen Qualifikation zum Spitzenpersonal. Im Vergleich zu Jobs in der Wirtschaft (Großkanzleien) verdient man netto aber vielleicht gerade mal die Hälfte. Und über die Verantwortung, die ein Richter trägt (mit einem Federstrich kann man eine Person ins Gefängnis oder den wirtschaftlichen Ruin schicken), habe ich da noch nicht gesprochen.
Nur mal so nebenbei bemerkt…
"Der Richter sei vergleichbar mit einem Arzt. Der arbeite auch mal mehr, mal weniger."
…ausgerechnet. Wer das Gesundheitssystem von innen kennt, der kennt die Folgen dieser Haltung. Angefangen bei Ärztemangel, Abwanderung von immer mehr Medziner/innen in Länder mit besseren Arbeitsbedingungen bis hin zu dem Umstand, dass mittlerweile viele der von den BWLern weggesparten Tarif-Stellen mittlerweile von Honorarärzten besetzt werden müssen, die das dreifache des Tariflohns fordern und auch bekommen – und sich dazu die leidigen Nacht- und Wochenenddienste sparen, die dann zusätzlich an den Tarifkräften hängen bleiben. Für Notarztdienste finden sich vielerorts auch kaum noch erfahrene Kollegen, die sich den Driss für die Bezahlung antun…
Der aus der Haltung abgegebene Schuss geht sowas von in's eigene Knie…
@Engywuck:
Punkt 1: Richter sind idR Landesbeamte, d.h. keine AZV (§1)
Punkt 2: Richter haben ein Pensum an Fallzahlen zu erledigen, dass ihre Arbeitszeit quasi vorgibt
Das ist doch objektiv sachlich falsch!
Wenn etwa jemand Nachts ohne Anrufung von Staatsanwalt oder Richter zur Blutprobe genötigt wird schützt doch gerade die Nichtausübung des nächtlichen Bereitschaftsdienstes wegen eines – gerade auch hier im lawblog diskutierten – Verwertungsverbots den Bürger.
Insofern ist der nächtliche Bereitschaftsdienst zu nichts anderem da, als auch in der Nacht dem Gesetz auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise seine Geltung zu verschaffen.
@TheShadar:
Das ist so nicht richtig. Richter stehen in einem besonderen Dienstverhältnis zu ihrem Dienstherrn, das gemäß Art. 98 Abs. 3 GG durch Landesgesetze näher geregelt wird. Zwar finden dabei wie beispielsweise in § 4 Abs. 1 LRiG NRW geregelt die Vorschriften für Beamte entsprechende Anwendung, es besteht jedoch der gravierende Unterschied, dass Richter unabhängig also nicht weisungsgebunden sind und daher nur einer eingeschränkten Dienstaufsicht unterliegen.
Das führt auch dazu, dass es ein vorgegebenes Arbeitspensum nicht gibt. Die Fallzahlen ergeben sich zwar aus dem Dezernat, das dem Richter zugewiesen wird, wie er die Fälle abarbeitet, ist aber ihm überlassen. Dies hat zum Nachteil, dass es teilweise "abgesoffene" Dezernate gibt. Dem kann in der Regel nur begegnet werden, indem dem Richter ein anderes Dezernat zugewiesen wird und ein Kollege die Rückstände aufarbeitet. Eine Entlassung aus dem Richterdienst ist nur bei schweren Verstößen möglich.
Wobei man aber auch anerkennen sollte, dass (Krankenhaus-)Ärzte für die Nacht- und Wochenenddienste Zuschläge bekommen und dies selbstverständlich als Arbeitszeit gilt. Warum man also Richtern und Staatsanwälten das verwehren will, entschließt sich mir nicht, vor allem, da dies nur einige Richter trifft, aber nicht alle (oder hat schon mal jemand was von nächtlicher Rufbereitschaft beim Verwaltungsgericht gehört?)
Im Übrigen ist das Einstiegsgehalt eines Richters mit Sicherheit nicht hoch. Aus finanziellen Gesichtspunkten wird wohl niemand Richter, da bei den erforderlichen Noten in der freien Wirtschaft wesentlich mehr drin wäre.
Seit wann werden Ärzte für Bereitschaftszeiten (angemessen) entlohnt? Etwas anderes sind Richter "auf Abruf" ja auch nicht…
@TheShadar: ich bin mir *ziemlich* sicher, dass es auch auf Landesebene vergleichbare Arbeitszeitverordnungen gibt… den Bund habe ich nur als ersten gefunden. Hmmm, schauen wir mal… http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitverordnung#Landesrecht – schauen wir beispielsweise das von NRW an, dann ist der dortige §5 fast identisch zu dem von mir zitierten Und auch wenn Richter keine Beamte sind wird wohl zumindest ansatzweise auch für Richter der Satz "darf die Gesundheit nicht gefährden" gelten – oder?
Aber wenn Richter unbedingt feste Bürozeiten haben wollen können sie diese vermutlich bekommen. Ob das dann aber den Richtern passt, die sich ihre Zeit frei einteilen wollen sei dahingestellt… Und dann aber bitte nicht jammern über feste Fallbearbeitungszeiten und Nachweise, warum man weniger Fälle geschafft hat als auf dem Tisch gelandet sind.
Jetzt ärgere ich mich, dass ich die Kommentare gelesen habe… was für ein Unfug hier breitgetreten wird.
Nur mal so, Ärzte bekommen für Ihre Nachtschichten usw. entweder mehr Geld oder Freizeitausgleich. Beides ist auch bitter nötig! Die Arbeitsbelastung steigt dadurch nämlich enorm. Natürlich kann man sich auf den Standpunkt stellen, solche Dienste würden auch zum Berufsbild von Richtern gehören. Nur dann sollten Sie auch ähnlich behandelt werden. Und jetzt mal Hand aufs Herz… so toll ist die Besoldung nicht! Man kann sehr gut davon leben. Dafür braucht man aber auch Doppel-VB.
Bevor ich mir jetzt wieder etwas über faule Richter anhören muss… schaut euch das mal in natura an… die meisten arbeiten sehr viel und verantwortungsvoll.
Ich möchte, dass es einen Bereitschaftsdienst gibt und der soll auch vernünftig vergütet oder anders ausgeglichen werden.
Hat jemand ne Quelle für das was der Bundesgerichtshof beont hat bezügich richterlicher Anordnung?