Richter: keine Arbeitszeit, keine Überstunden

Richter und Staatsanwälte stehen in Nordrhein-Westfalen zunehmend unter Druck. Ihr mancherorts vorhandener nächtlicher Bereitschaftsdienst, mit dem sie Bürger vor Willkür und Übereifer von Polizeibeamten schützen sollen, wird zur Belastung – für mehr Lohn oder Freizeitausgleich fehlt aber die gesetzliche Grundlage. Das beklagt der Landesverband des Deutschen Richterbundes (DRB) und fordert vom Justizminister entsprechend klare Regeln.

Wird ein alkoholisierter Autofahrer von Polizisten angehalten, geht eine Blutprobe nur mit richterlicher Anordnung. So hat es das Bundesverfassungsgericht kürzlich noch mal betont. Der Dienstweg muss auch eingehalten werden, wenn die Kripo bei einem vermeintlichen Dieb die Wohnung durchsuchen will. Nur in Ausnahmefällen, bei wirklicher Gefahr im Verzug, geht es auch ohne den Beschluss eines Richters oder die Anordnung eines Staatsanwalts.

Also wird tagsüber, nachts und an den Wochenenden zunächst der Eildienst-Staatsanwalt informiert, der wiederum bei einem Eildienst-Richter die entsprechende Anordnung beantragt. Für solche beruflichen Belastungen speziell außerhalb der normalen Dienstzeit fordert der DRB einen nun einen Ausgleich. In Frage kommt eine „Ruhezeit“, z.B. ein freier Tag für acht Stunden Eildienst.

Dummerweise sind Überstunden beim juristischen Spitzenpersonal nirgends verankert. “Das ist ist eine schwierige Materie“, räumt Peter Marchlewski vom Justizministerium ein. Denn Staatsanwälte und Richter teilen sich ihre Arbeitszeit grundsätzlich selber ein. „Bei den Richtern“, so sieht es das Ministerium, „gehört der Eildienst für den Bürger zum Berufsbild“. Der Richter sei vergleichbar mit einem Arzt. Der arbeite auch mal mehr, mal weniger.

Einem Staatsanwalt, so der Ministeriumssprecher, könne man erlauben, keine Anklage vor Gericht zu vertreten, wenn er vorher Eildienst gehabt habe. „Es wird versucht, eine Lösung zu finden.“ Für den Richterbund ist das kein Trost. Wer Eildienst hat, so heißt es, muss immer im Einsatz sein. Entweder müsse die eine vernünftige Regelung her oder mehr Personal eingestellt werden. Am besten sei beides. (pbd)