Vorzugsaktien

Verbrechen lohnt sich nicht? Manchmal sind doch leise Zweifel angebracht. Zum Beispiel nach der Lektüre dieses Ermittlungsberichts:

Der Vermittler, der sich mit dem Namen B. K. vorstellte, erklärte dem Geschädigten, dass er Vorzugsaktien für 4.- Euro das Stück erwerben könne. Es sei bereits ein Kunde vorhanden, der die Aktien nach einer kurzen Laufzeit für 7.- Euro das Stück übernehmen würde. Der Geschädigte überwies zunächst 50.000.- Euro auf ein Konto bei der C-Bank. Nach Fälligkeit des Geldes bot der Telefonvermittler an, das Geld zusammen mit dem bereits erwirtschafteten Gewinn erneut anzulegen und den Betrag noch weiter zu erhöhen. …

Der Kontakt zwischen Täter und Opfer erfolgte ausschließlich per E-Mail, Handy oder Festnetzanschluss. Der Geschädigte ließ sich lediglich von B.K. eine Kopie des Personalausweises faxen. Aufgrund der Ausweiskopie kann festgestellt werden, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Die Festnetznummer gehörte einer Briefkastenfirma in Zürich/CH und unter den Handynummern kann niemand mehr erreicht werden. Das Konto bei der C-Bank wurde nach Eingang der letzten 100.000.- Euro aufgelöst.

Durch geschickte Verhandlungen wurde der Geschädigte überredet, insgesamt 550.000.- Euro anzulegen.

Von B. K. und seinen Helfern, so es welche gab, fehlt auch nach zwei Jahren jede Spur.