12 Punkt in der Vermerkzone

Ist es die Lust der Landesregierung NRW, die Nervenstärke ihrer Bediensteten zu prüfen, sie gar zu quälen? Nur wenige Wochen nachdem diese, wie berichtet, per Verfügung von ganz oben nach ganz unten mit Regel um Regel auf das neue Landeswappen eingestimmt worden sind, kommt jetzt ein neuer Erlass: „Das neue Nordrhein-Westfalen-Design macht auch für die Gestaltung des Schriftverkehrs Vorgaben.“

Und die haben es in sich.

Künftig darf im amtlichen „Schriftgut“ nur noch die Type „Arial“ verwendet werden. In ausschließlich der Größe „12 Punkt“. Weil es bei offiziellen Anordnungen immer wieder Ausnahmen gibt, darf „für die Angaben in der Kopfzeile und in der rechten Spalte“ eine kleinere Schriftgröße gewählt werden. Zum Kleingedruckten gehören sinnigerweise denn auch Rechtsmittelbelehrungen – Hinweise also, wie sich Bürger gegen etwa negative Bescheide wehren können.

Vermerke wie „Persönlich“ oder „Vertraulich“ sind, so heißt in dem Ukas verbindlich, „unmittelbar über die Anschrift in die Zusatz- und Vermerkzone des Anschriftfeldes zu setzen“. Angeordnet wird auch, dass der „Betreff“ in einem Schreiben fett gedruckt sein muss. Um was dann geht, kann „darunter“ in normaler Schrift stehen.

Was das alles soll, erklärt das Finanzministerium in einem fiktiven Brief an Herrn Mustermann in Düsseldorf. Auf dem großen Medienmarkt, angesichts der „ungeheuren Konkurrenz“ kommerzieller und öffentlicher Werbung, solle sich die Landesregierung mit allen nachgeordneten Behörden, Betrieben, Gesellschaften und Initiativen „durch die konsequente Anwendung eines Corporate Designs“ verstärken können.

Was das wiederum heißen soll, wird tatsächlich so beschrieben: „Das Landes-Design unterstreicht durch ein sinnvolles Maß gemeinsamer Gestaltungselemente die Absender-Kompetenz.“ Und schafft „ein Höchstmaß an kreativer Anwendbarkeit“. So aufgerufen, dürfen die 262 500 Beamte und 113 000 Angestellten des Landes sich bis Mitte Juli ihre Gedanken zu diesem Erlass machen.

Sie sollen auch gleich Angaben machen – zum „überschlägig geschätzten Zeit- und Kostenaufwand“ für die Umstellung. Dass solche Arbeit andererseits Zeit und Geld kostet und wie viel, bleibt ohne jeden Belang. Es gilt wörtlich, dass man Konzeptionen für Öffentlichkeitsarbeit durchhalten und mit langem Atem durchsetzen muss. Aus den Amtsstuben indes sind nur Seufzer, ist nur Stöhnen zu hören. (pbd)