JVA

Besuch in der Justizvollzugsanstalt Bochum.

Jochen S. hat es wirklich hart getroffen. Er versuchte einem Mann in Recklinghausen eine Rolex zu rauben. Die Nobeluhr hatte der Mann im Avis annonciert. Jochen S. gab sich als Interessent aus. In der Wohnung des Mannes sprühte er ihm Pfefferspray ins Gesicht. Leider kam er nur bis in den Flur. Dort holte ihn das Opfer ein. Mit seinen 130 Kilo schmiss er den schmächtigen Jochen S. einfach um, prügelte ihn windelweich und übergab ihn der Polizei.

Sieben Hauptverhandlungstage brauchte das Landgericht Bochum. Maßgeblich ging es um die Frage, ob das Pfefferspray eine Waffe ist. Das wäre dann schwerer Raub. Mindeststrafe 5 Jahre. Zwei Sachverständigengutachten. Und dann das bittere Ende für Jochen S.: 5 Jahre 6 Monate. Ein Hammer, wenn man bedenkt, dass er die Uhr gerade mal zwei Sekunden in der Hand hatte.

Zum Glück musste ein Richter-Azubi das Urteil schreiben. Der brachte dann juristische Klöpse rein. So wurde Jochen S. strafschärfend angerechnet, dass er das Pfefferspray mit in die Wohnung genommen hat. Die Mitnahme bzw. Verwendung des Sprays ist aber schon Tatbestandsmerkmal. Sonst läge nämlich kein schwerer, sondern nur einfacher Raub vor.

Außerdem wurde strafschärfend verwertet, dass Jochen S. die Tat geplant hat. Ungeplanten schweren Raub gibt es aber nur selten. Im Gesetz ist auch nicht erwähnt, dass man wegen der Planung schwerer bestraft wird.

Der Hammer: Die Strafe wurde sogar erhöht, weil sich Jochen S. in Recklinghausen nicht auskannte. Deshalb hat er sich an einer Tankstelle einen Stadtplan gekauft. Das zeige eine große kriminelle Energie. Was am Kauf eines Stadtplanes kriminelle Energie beweist, verriet das Gericht leider nicht.

Die Richter am Bundesgerichtshof machen ja so einiges mit. Aber so eine schmonzige Argumentation stieß auf keine Gnade. Das Urteil wurde im Strafmaß aufgehoben. Mit dem klaren Hinweis, dass sogar ein minder schwerer Fall nahe liegt.

Am 23. April wird die Sache neu verhandelt. Vor einer anderen Kammer. Mit den Vorgaben des Bundesgerichtshofes hoffe ich, dass wir diesmal mit 2 Jahren auf Bewährung rauskommen. Ich würde es Jochen S. gönnen. Mit 16 Monaten U-Haft in Bochum auf dem Buckel macht er garantiert so schnell keine krummen Sachen mehr…