AUSSERHALB

Fangfrage: Gibt es Tempo-30-Zonen außerhalb geschlossener Ortschaften?

Wer nein sagt, befahre die Kuhlendahler Straße in Velbert, Fahrtrichtung Tönisheide. Am besten bei Dunkelheit, dann fallen das Tempolimit und der Blitzkasten wenige Meter dahinter garantiert erst auf, wenn es zu spät ist…

Mit 15 Kilometern drüber kostet mich die Erkenntnis, dass auf Deutschlands Straßen alles möglich ist, laut Bußgeldkatalog ganze 20 Euro.

Aber erstmal müssen sie mich ja kriegen.

„Betroffener“ bin ich noch nicht, weil unsere Autos auf die Kanzlei ( = Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zugelassen sind. Also schickt der Landrat erst mal einen Zeugenfragebogen: „An den vertretungsberechtigten Verantwortlichen der Firma Rechtsanwälte…“ Bin ich das? Ein Kollege? Wer hat das Schreiben überhaupt auf den Tisch gekriegt?

Wer auch immer sich wider Erwarten „verantwortlich“ fühlt, muss den Fragebogen nicht zurückschicken. Auch wenn sich die kleingedruckte Belehrung meistens alle Mühe gibt, den Eindruck des Gegenteils zu erwecken. Zu schriftlichen Aussagen ist nämlich niemand verpflichtet. Das gleiche gilt auch für den häufigen Fall, dass der Bezirkspolizist mittags klingelt und das Radarfoto mit der Belegschaft abgleichen will. Der Gute darf a) nicht auf Antworten bestehen und b) ohne Einverständnis nicht über die Büroetagen stromern.

Natürlich wird er behaupten: „Als Zeuge sind sie verpflichtet, auszusagen.“ Soweit so richtig. Allerdings muss ein Zeuge immer nur aussagen, wenn er zur Staatsanwaltschaft/Bußgeldstelle/Ermittlungsrichter vorgeladenist. Ohne Vorladung also keine Pflicht zur Aussage. Die schriftliche Vorladung zu einer Vernehmung bei der Polizei reicht nicht. Der Polizist ist eben nicht der Staatsanwalt, selbst wenn er sich „Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft“ nennen darf.

Auch Zeugen dürfen also schweigen. Denken Sie dran, wenn Sie mal von Polizisten an Ort und Stelle als „Zeuge“ ausgefragt werden sollen, aber – das soll´s ja geben – hier und jetzt einfach nichts erklären wollen. (Zum Beispiel wenn Sie überhaupt keine Lust haben zuzugeben, dass der Mann am Steuer Ihres Autos ein guter Freund ist, den man ohne Ihre Mithilfe aber nie und nimmer ermitteln kann.)

Apropos Fahrtenbuch: Ich habe es zwar schon erlebt, dass eine Fahrtenbuchauflage angedroht worden ist. Aber auch hier gibt es Tricks und Kniffe, um sich (legal) aus der Affäre zu ziehen. Dazu später mal mehr. Genau wie zu fehlerhaften Messungen, über die Spiegel online heute berichtet.