MASSE

Die Kriminalisierung im neuen Urheberrecht könnte sich als Schuss in den Ofen erweisen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Staatsanwälte und Amtsrichter mit „neuen“ Urheberrechtsverletzungen, die ja Massendelikte wären, anders als mit Ladendiebstählen umgehen.

Konkret heißt das: Beim ersten Mal wird ermahnt, beim zweiten Mal gegen eine geringe Auflage eingestellt. Und erst ab dem dritten oder vierten Mal besteht die Gefahr, einige Tagessätze zu kassieren. Natürlich nur, wenn man dumm genug ist, nicht die einschlägigen Schlupflöcher und Leugnungsstrategien zu kennen.