MÖLLEMANN

MÖLLEMANN

Die Hausdurchsuchungen im Fall Möllemann könnten vergebens gewesen sein. Der Tod des Beschuldigten ist ein absolutes Verfahrenshindernis. Das heißt, wenn es keine anderen Beschuldigten gibt, ist das Ermittlungsverfahren von Amts wegen einzustellen. Wenn es mit rechten Dingen zugeht, klappt der Staatsanwalt mit dem Tod des Politikers seine Akten zu.

Anders wäre es bei einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Aber da wird ja auch nicht gegen Personen, sondern themenbezogen ermittelt (Parteispenden, Wahllüge).

Es ist also gut möglich, dass wir nie erfahren, ob Möllemann wirklich Dreck am Stecken hatte.