VORNE

Wer kennt sie nicht? Brummige Taxifahrer. „Hier vorne einsteigen, ich bin dran.“ Oder gar resolute Ordnungsdienste, bevorzugt an Flughäfen und Bahnhöfen. Die sortieren die Reisenden wie Bittsteller in Warteschlangen, nur damit die Reihenfolge der Taxis nicht durcheinander kommt.

Rechtswidrig, hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Printausgabe Rheinische Post vom 4. Juni 2003, Express). Die Richter bestätigten das Bußgeld gegen einen Fahrer, der als 4. in einer Taxischlange stand und sich weigerte, einen Kunden zu transportieren.

Ordnungsdienste und „Standesregeln“ widersprechen dem Gesetz, befanden die Richter. „Jeder zur Entgegennahme bereite Taxifahrer“ sei verpflichtet, den Kunden an dessen Wunschziel zu transportieren. Die Selbstorganisation der Taxifahrer hebe diese gesetzliche Pflicht nicht auf.

Ich finde das Urteil gut, weil es genug Taxifahrer gibt, denen ich schon vom äußeren Erscheinungsbild mein Leben nicht anvertrauen möchte. Dass von dem Urteil auch Leute profitieren, die nicht von Ausländern gefahren werden möchten, ist aus meiner Sicht ein eher unerfreulicher Aspekt.