KUNDENFANG

Aus der Korrespondenz mit einem bekannten Telefonanbieter:

Schreiben vom 29. April 2003:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau A. aus Düsseldorf.

Mit Schreiben vom 22. April 2003 bestätigen Sie unserer Mandantin den Auftrag über einen ISDN-Anschluss.

Hierzu stellen wir namens und im Auftrag von Frau A., dass diese Ihnen keinen Auftrag erteilt hat. Frau A. möchte nicht zu Ihrer Firma wechseln. Ihr ist auch nicht bewusst, etwa unabsichtlich eine Erklärung abgegeben zu haben, die möglicherweise als Vertragsangebot angesehen werden kann.

Äußerst vorsorglich erklären wir hiermit namens und im Auftrag unserer Mandantin die Anfechtung einer möglichen Erklärung.

Bitte bestätigen Sie, dass der Auftrag gegenstandslos ist. Anderenfalls übersenden Sie uns bitte die Unterlagen, aus denen sich ein angeblicher Auftrag unserer Mandantin ergibt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Schreiben vom 14. Mai 2003:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben vom 6. Mai 2003 nebst Anlage haben wir erhalten.

Unsere Mandantin hat den Auftrag weder ausgefüllt noch unterschrieben. Die Unterschrift ist eine Fälschung.

Bitte bestätigen Sie bis zum 23. Mai 2003, dass die Angelegenheit erledigt ist. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Frau A. mit der angekündigten Umstellung des Telefons keinesfalls einverstanden ist. Eventuellen Aufwand und Kosten hätten Sie zu erstatten.

Bitte teilen Sie uns den Namen und die Anschrift des Mitarbeiters mit, der den Vertrag bei Ihnen eingereicht hat. Unsere Mandantin wird eine Strafanzeige erstatten. Außerdem wird sie den Mitarbeiter auf Schadensersatz für die bislang entstandenen Anwaltskosten in Anspruch nehmen.

Höchst vorsorglich erklären wir namens und im Auftrag von Frau A. den Widerruf, Rücktritt, bzw. die Anfechtung des auf den 13. April 2003 datierten Auftrages.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Schreiben vom 13. Juni 2003:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 14. Mai 2003 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass die Unterschrift auf dem vorgelegten Vertrag gefälscht ist.

Statt zu antworten und zu bestätigen, dass die Sache erledigt ist, schicken Sie unserer Mandantin ständig Bestätigungsschreiben. Außerdem schicken Sie sogar Außendienstmitarbeiter, die unsere Mandantin bedrängen, Telefonapparate entgegen zu nehmen. Auch ein Postpaket wurde für unsere Mandantin hinterlegt.

Wir fordern Sie jetzt letztmalig auf, binnen einer Woche mitzuteilen, dass die Sache erledigt ist. Sollte die Erklärung nicht eingehen, werden wir unserer Mandantin raten, eine negative Feststellungsklage zu erheben.

Außerdem werden die bislang entstandenen Fahrtkosten, Zeitaufwand und selbstverständlich auch unsere Anwaltsgebühren geltend gemacht.

Unabhängig davon fordern wir Sie nochmals auf, uns den Namen und die Anschrift des Mitarbeiters zu benennen, der den „Vertrag“ bei Ihnen eingereicht hat. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird unsere Mandantin eine Strafanzeige erstatten und anregen, dass die Unterlagen bei Ihnen beschlagnahmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

Fortsetzung folgt. Garantiert.