ICH GEB´S AUF

ICH GEB´S AUF

„Die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.“

Schöne Sache, so ein Freispruch.

Die Probleme fangen damit aber erst an. Denn an jedem Gericht sitzen sogenannte Kostenbeamte. Diese überprüfen tagein, tagaus nur eins: ob der Anwalt nicht einen Cent zu viel abrechnet.

Ich habe jetzt wieder so eine Sache auf den Tisch. Die Ermittlungsakte ist 319 Seiten lang. Daraus habe ich 249 Seiten kopieren lassen. Das kostet nach der Gebührenordnung EUR 54,85 netto. Berechnung: Für die ersten 50 Kopien gibt es jeweils EUR 0,50; jede weitere kostet 15 Cent.

Die Kostenbeamtin weigerte sich zu zahlen. Statt dessen verlangte sie eine Liste der kopierten Seiten. Denn, so teilte sie mir mit, es dürfen nur Seiten kopiert werden, die für die Verteidigung erforderlich sind. Das müsse überprüft werden.

Man kann sich gut auf den Standpunkt stellen, dass jede Seite einer Ermittlungsakte für die Verteidigung von Bedeutung ist. Woher weiß ich denn, ob im Laufe des Verfahrens ein Vordruck, eine Ladung oder eine Empfangsbestätigung nicht doch wichtig wird?

Das spielt in unserem Fall aber eigentlich keine Rolle, weil das Verhältnis der kopierten zu den nichtkopierten Seiten (319 zu 249) schon zeigt, dass ich – in vorauseilendem Gehorsam- unbedeutende Blätter weggelassen habe.

Aber nein, ohne Liste wollte die Dame nicht zahlen. Es sei ihre, nicht meine Aufgabe, die „konkret kopierten Seiten auf ihre Berechtigung zu überprüfen. Ein Durchschnittswert kann hierzu nicht herangezogen werden“.

Eine Mitarbeiterin war 15 Minuten damit beschäftigt, die Liste zu tippen. Wenn ich noch den Zeitaufwand und die Kosten für die Korrespondenz mit der Kostenbeamtin hinzurechne, lohnte sich die Sache betriebswirtschaftlich schon lange nicht mehr.

Aber es kommt noch grausamer. Die Kostenbeamtin hat sich tatsächlich hingesetzt und jedes Blatt überprüft, das in der Liste auftaucht. Sie erklärte mir dann auf 1,5 eng bedruckten Seiten, warum bestimmte Kopien überflüssig seien.

Es handelte sich um immerhin 6 Stück!

Der fiskalische Erfolg der Aktion beträgt also exakt 90 Cent…

Aber nur, wenn man das Beamtensalär der Rechtspflegerin sowie die Büro- und Schreibkosten des Gerichts außer acht lässt. Und ich kein Rechtsmittel einlege, um doch noch an meine 90 Cent zu kommen. Dann dürften sich am Ende 3 Richter am Landgericht den Kopf darüber zerbrechen. (Keine Sorge, liebe Steuerzahler unter den Lesern, ich habe längst resigniert.)

Am besten ist übrigens die Begründung, warum ich das Deckblatt der Akte nicht mitkopieren durfte:

„Der Aktendeckel enthält keine weiterführenden Informationen. Es ist dem Verteidiger zuzumuten, den auf dem Aktendeckel vermerkten Behördennamen und das Aktenzeichen von Hand zu übertragen.“