RISIKO

Gleich habe ich einen heiklen Verhandlungstermin.

Es geht um Überweisungsbetrug. Als meine Mandantin in einer Bank verhaftet wurde, hatte sie es mit einem supernetten Haftrichter in einer Nachbarstadt zu tun. Der war nach längerem Hin und Her bereit, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Obwohl der Schaden fast sechsstellig ist.

Eindreiviertel Jahre sind vergangen, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Gut, als Beschuldigter soll man es nie eilig haben. Denn die Zeit hat meine Mandantin gut genutzt. Sie arbeitet wieder als Angestellte und hat sich, wie es aussieht, von fremden Bankformularen ferngehalten.

Das Risiko ist jetzt: Bewährung oder nicht. Wenn es das Gericht nicht so locker sieht und eine Haftstrafe über 2 Jahren für erforderlich hält, wird es eng, weil es nur bis 2 Jahren Bewährung geben kann.

In schlimmsten Fall könnte die Mandantin direkt im Gerichtssaal festgenommen werden, wegen Fluchtgefahr aufgrund des harten Urteils. Das ist natürlich ein Supergau, auch für einen Verteidiger.

In 2 Stunden sind wir schlauer.

Nachtrag 11:25 Uhr: Ich komme ja selten in die Verlegenheit, eine Staatsanwältin (für informierte Leser: nicht die) zu loben. Aber diesem sachlichen, fairen und zurückhaltenden Plädoyer hatte ich nur wenig hinzuzufügen. Vor allem nicht dem geforderten Strafmaß. 1 Jahr auf Bewährung war wirklich das unterste Limit. Erfreulicherweise hat sich das Gericht dem angeschlossen.