PRIVAT?

Viele Anrufer weigern sich strikt zu sagen, worum es geht. Manche behaupten sogar, die Sache sei „privat“.

Im letzteren Fall darf meine Sekretärin durchstellen. Aber erst, wenn sie den bislang unbekannten Anrufer darauf hingewiesen hat, dass ich ein ziemlich rabiater Zeitgenosse bin. Deshalb würde ich jeden brutal niederbrüllen und anschließend verklagen, der mir eine Krankenversicherung, Kleinanzeigen, Rotwein, Sportwagen oder Minenaktien aufschwatzen will.

Ich tue zwar beides nicht, aber seitdem hält sich die Belästigung in Grenzen. (Sorry Oma, du hättest neulich nach der „Belehrung“ nicht erschreckt auflegen müssen.)

Trotz allem kann es nicht schaden, sich für hartnäckige Störenfriede das Aktenzeichen 6 U 36/03 zu notieren. In diesem nagelneuen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt erneut klargestellt, dass sog. „Kaltanrufe“ nicht nur nervig, sondern auch rechtswidrig sind. Näheres im advobLAWg.