SACHLICH

Zugegeben, die Sache lief nicht gut. Es ging um einen Fehler beim Überholen. Die Zeugen aus 2 verschiedenen Autos schilderten übereinstimmend, dass mein Mandant sich nicht besonders schlau verhalten hat. Ob die Ehefrau meines Mandanten wirklich bei ihm im Auto gesessen hat, will ich nicht beurteilen. Jedenfalls hat sie zu seinen Gunsten ausgesagt.

Nach der Beweisaufnahme sagte der Bußgeldrichter:

Herr Verteidiger, die Sache ist doch klar. Ihr Mandant nimmt also seinen Einspruch zurück.

Ist das eine Frage oder eine Feststellung?

Eine Bitte, ein dringender Vorschlag. Die Chancen liegen fast bei Null.

Das sehe ich nicht. Dann müssten sie die Ehefrau doch als unglaubwürdig darstellen. Das kostet einigen Begründungsaufwand im Urteil.

Und sie versuchen es dann über die Rechtsbeschwerde?

Könnte ich mir vorstellen.

Nehmen sie jetzt zurück? Oder nehmen sie nicht zurück?

Ich nehme nicht zurück.

Man konnte richtig sehen, wie es im Kopf des Richters arbeitete. Alleine der Zeitaufwand für ein Urteil. Die komplizierte Beweiswürdigung. Seitenlange Erwägungen. Wo man als Richter doch schon soooooo viel Stress hat.

Wissen sie was, Herr Verteidiger, dann stelle ich das Verfahren eben ein.

Ich bedanke mich höflich. Wie schön, dass sich Richter bei der Ausübung ihres Ermessens stets und ständig nur von sachlichen Erwägungen leiten lassen.