SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

SCHMUTZIGES GESCHÄFT (?)

Für viele Ausländer gibt es praktisch nur eine Möglichkeit, ein bleibendes Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erwerben: die Heirat mit einem Deutschen. Wen wundert es da, dass Scheinehen ein lukratives Geschäft sind? DIE WELT schildert einige Hintergründe des Business.

Vergessen wird bei dem Getöse allerdings, dass die Kriminalitätsbekämpfung auch hier wieder an der untersten Stufe ansetzt. Bei den armen Schweinen nämlich, den deutschen wie den ausländischen. Das kennt man aus der Drogenbekämpfung: Es ist ja so bequem, eine kleine Konsumentenversammlung an der Straßenecke zu sprengen. Dagegen machen die Ermittlungen gegen Hintermänner doch nur Ärger, Stress und verhindern einen pünktlichen Feierabend.

Der Aktionismus vernebelt auch, dass mit der Schnüffelei in Schlafzimmern massiv in die Grundrechte der Betroffenen eingegriffen wird. Die Ehe ist vom Grundgesetz geschützt. Nicht nur in Berlin gerät das mitunter in Vergessenheit und macht einem Pauschalverdacht gegen deutsch-ausländische Ehen Platz. Das führt dann natürlich auch dazu, dass „echte“ mehrnationale Ehen vor erhebliche Belastungsproben gestellt werden.

Die Klage in dem Artikel, dass Gerichte der Migrationskriminalität eher gleichgültig gegenüber stehen, ist deshalb nicht ganz berechtigt. Nicht alles, was in den Augen eines emsigen Schnüfflers eine Scheinehe ist, muss auch eine sein. Dass viele Richter sich weigern, bloß wegen zu wenig Männerunterhosen im Kleiderschrank gleich messerscharf auf eine Scheinehe zu schließen, empfinde ich eher als beruhigend.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)