FABRIKNEU

Ein Wagen ist nur 1 Jahr nach der Herstellung „fabrikneu“, so eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Geklagt hatte laut Spiegel online ein Autokäufer, dessen Wagen schon 19 Monate auf Halde gestanden hatte.

Die Zeit kann sich noch verkürzen, wenn das Modell nicht mehr unverändert weiter gebaut wird. Auch in diesem Fall darf ein Wagen nicht mehr als fabrikneu verkauft werden.

Bei den riesigen Halden der Autobranche kann es gut sein, dass es bald eine ganz neue Kategorie in den Autoanzeigen gibt: „Ungebrauchte Gebrauchtwagen“. Oder so ähnlich.