POLIZEIKLAUSEL

Mietwagenfahrer müssen nach einem Urteil des OLG Koblenz die Polizei einschalten, wenn der Vertrag dies bei einem Unfall vorschreibt. Ruft der Mieter die Polizei nicht, muss er allein für den entstandenen Schaden aufkommen.

Die „Polizeiklausel“ steht natürlich meistens im Kleingedruckten.

Jemand unter uns, der die übliche Zettelwirtschaft vor Fahrtantritt von vorne bis hinten studiert?

(Anwalt-Suchservice, via Vetretbar.de).