WEIT WEG

Der Anwalt der Gegenseite schreibt ans Gericht:

… muss ich zu meinem Bedauern darum bitten, die Frist zur Stellungnahme um 14 Tage zu verlängern. Der Geschäftsführer der Beklagten befindet sich auf einer Dienstreise in Übersee. Von daher ist es nicht möglich, die Sache vor dem 27. Oktober 2003 abschließend zu besprechen.

Seltsam. Der Geschäftsführer der Beklagten hat heute morgen bei Kamps um die Ecke 2 Laugenbrezeln und 1 Ciabattabrötchen gekauft. Wir haben sogar ein paar Worte gewechselt.