SCHÖNFELDER

SCHÖNFELDER

Für die meisten Juristen (angehende eingeschlossen) ist der Schönfelder immer noch die Gesetzessammlung schlechthin. Auch auf meinem Schreibtisch steht einer, gleichwohl sich die handlicheren Nomos-Texte, e-books und Online-Gesetzessammlungen in meiner Gunst schon weit nach oben gearbeitet haben. forum-recht beleuchtet die Frage, wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Dino der Gesetzessammlungen zur Ordnungsnummer 20 kam:

… fast jedeR BenutzerIn weiß auch, daß das Grundgesetz die Nummer 1 und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Nummer 20 in dem numerierten Werk hat. Warum eigentlich? […] Noch bis 1932, als der „Schönfelder“ noch keine Loseblattsammlung war, trug das BGB die Nummer 1, gefolgt von Einführungsgesetz zum BGB mit der Nummer 2.

Erst nach der Machtübernahme der FaschistInnen wird der „Schönfelder“ noch vom Autor selbst neu numeriert. In der 7. Auflage (1936), die schon eine Loseblattsammlung ist, werden die ersten 20 Ziffern von den Sondergesetzen der FaschistInnen ausgefüllt: 1. Programm der NSDAP, 2. Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, 3. Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches, […] 12 a. Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre, 13. bis 15. Erstes bis Drittes Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich, […]. Dann erst kommt das BGB mit der Nummer 20.

Und so ist es bis heute geblieben, mit der marginalen Ausnahme, daß das Parteiprogramm der NSDAP mit der Nummer 1 durch das Grundgesetz ersetzt wurde.

Am Rande: FaschistInnen – von dem Wort werde ich heute Nacht schlecht träumen.

(link und Zitatbearbeitung von Vertretbar.de)