BEHÖRDENSTREIT

BEHÖRDENSTREIT

Arbeitsamt und Krankenversicherung streiten sich oft, wer für einem erkrankten Arbeitslosen Geld zahlen muss. Dabei bleibt dann regelmäßig der Arbeitslose auf der Strecke, weil beide Seiten die Zahlung verweigern.

So nicht, entschied jetzt laut Anwalt-Suchservice das Sozialgericht Dortmund. Es befand, dass Behördenstreit nicht auf dem Rücken des Leistungsempfängers ausgetragen werden darf. Das Arbeitsamt wurde deshalb zur Weiterzahlung verurteilt.