DER TON

Aus dem Schreiben eines Treuhänders im privaten Insolvenzverfahren:

… bitte ich, von Sachstandsanfragen abzusehen. Zu der Beantwortung solcher Anfragen bin ich nach herrschender Meinung nicht verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, sich durch die Gläubigerversammlungen zu informieren … Darüber hinaus können Sie sich durch Einsicht in die Gerichtsakte eine Übersicht verschaffen. Daher werde ich Sachstandsanfragen nicht beantworten.

Sogar die (meisten) Gerichte mühen sich darum, dem Dienstleistungsgedanken etwas mehr Rechnung zu tragen. Aber einen Insolvenzverwalter, der ja von den Aufträgen durchs Gericht lebt, lassen sie so einen arroganten Stil durchgehen? Ich würde dem Mann alle Aufträge streichen, bis er sich etwas zivilisierter ausdrückt.