PUNKTE

Punkte in Flensburg werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn kein neues Verkehrsdelikt hinzukam. Dabei kommt es immer darauf an, wann der Bußgeldbescheid oder das Urteil wegen der jüngsten Sache rechtskräftig werden. So konnte man sich oft über die Zweijahresgrenze retten, indem man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte und alle Gerichtsinstanzen ausschöpfte.

Dieses Schlupfloch möchte das Bundesjustizministerium jetzt stopfen. Es soll künftig auf den Tattag ankommen und nicht mehr auf den Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Wie Spiegel online berichtet, regt sich allerdings Widerstand gegen diese Pläne.

Aus verkehrspolitischer Sicht klingt die Neuregelung ja eigentlich ganz vernünftig. Allerdings könnte darin ja so etwas wie eine (verbotene) Rückwirkung liegen, wenn nachteilige Folgen schon für einen Zeitpunkt eintreten, für den noch keine Rechtskraft vorlag. Das letzte Wort wird also Karlsruhe haben.